
Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Thomas Rachel, anlässlich der Beratung des Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages in der 941. Sitzung des Bundesrates
Herr Präsident,
meine sehr verehrten Damen und Herren!
Viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber auch das nicht-wissenschaftliche Personal, haben sehr kurze Arbeitsverträge. Dafür gibt es häufig keine sachliche Rechtfertigung. Es kann nicht sein, dass Menschen, die gerade eine Familie gründen oder an einem Schlüsselpunkt ihrer Karriere stehen, in einem dauernden Zustand der Unsicherheit leben müssen.
Deshalb ändern wir das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Sie beraten heute über den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zu seiner Änderung. Frau Bundesministerin Wanka hatte Ihnen vor gut drei Monaten den Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgestellt. Ich möchte Ihnen die jetzt vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen erläutern.
Das gemeinsame Ziel der Koalition von CDU/CSU und SPD ist klar: Befristung ja, wo sinnvoll – aber bitte zu fairen und verantwortbaren Bedingungen.
Befristete Verträge müssen gerade in der Wissenschaft weiterhin möglich sein. Denn jede Generation begabter junger Menschen muss die Chance haben, sich wissenschaftlich zu qualifizieren. Sie sind auf frei werdende Qualifikationsstellen angewiesen. Das darf aber kein Vorwand dafür sein, Verträge deshalb zu befristen, weil es praktischer erscheint oder kostengünstiger ist.
In diesem Sinne wollen wir die bisherigen Regelungen wie folgt ändern:
Wir haben im Deutschen Bundestag – auch im Rahmen einer öffentlichen Sachverständigenanhörung – ausführlich und intensiv auch über alternative Regelungsvorschläge beraten, natürlich auch über die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom Oktober vergangenen Jahres angesprochenen Punkte.
Alle Punkte sind sehr sachorientiert und ernsthaft abgewogen worden. Wir haben für den Nachwuchs und unsere Hochschulen einen sehr guten rechtlichen Rahmen geschaffen.
Es wird in den nächsten Jahren darum gehen, diesen guten arbeitsrechtlichen Rahmen durch gute Praxis vor Ort auszufüllen. Ich bin dankbar, dass viele Hochschulen die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zum Anlass nehmen, über ihre Personalentwicklung strategisch nachzudenken. Genau das ist unser Ziel.
Wir geben also einen Anstoß in die richtige Richtung, lassen aber gleichzeitig den Hochschulen die Freiheit, die sie brauchen, um vernünftige Lösungen im konkreten Einzelfall zu finden. Die Bundesregierung setzt darauf, dass sie diese Verantwortung übernehmen werden – es ist auch in ihrem eigenen Interesse, denn wer keine guten Bedingungen bietet, wird auf Dauer nicht die Spitzenkräfte finden.
Ich bitte Sie deshalb darum, der Empfehlung Ihres Ausschusses für Kulturfragen zu folgen, damit das vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderungsgesetz bald in Kraft treten kann.
Vielen Dank!