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Karliczek: Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona : Datum: Pressemitteilung: 031/2020

Das BAföG wird auch bei durch das Coronavirus bedingten Schließungen oder Einreisesperren weitergezahlt. Bundesbildungsministerin Karliczek: "Ich möchte, dass BAföG-Geförderte in der aktuellen Ausnahmesituation Klarheit und Planungssicherheit haben".

Doorstep BAföG

Doorstep zum BAföG

: Video : 6:46

PDF-Pressemitteilung (PDF, 77KB, Datei ist nicht barrierefrei)

BAföG-Geförderten wird auch bei Schließungen von Schulen, Einreisesperren in andere Staaten und der Verschiebung des Semesterbeginns ihre Ausbildungsförderung weitergezahlt. Das hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am Freitag in einem Erlass an die Länder geregelt, die das Gesetz vollziehen. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

„Auch wenn Schulen und Hochschulen wegen der COVID-19-Pandemie geschlossen werden, erhalten BAföG-Geförderte ihre Ausbildungsförderung weiter. Ich möchte, dass BAföG-Geförderte in der aktuellen Ausnahmesituation Klarheit und Planungssicherheit haben. Niemand soll sich wegen der Corona-Pandemie um seine BAföG-Förderung Sorgen machen müssen. Deshalb habe ich mein Ministerium durch einen Erlass klarstellen lassen, dass die BAföG-Förderung im bisherigen Umfang weiter zu gewähren ist.

Wenn Schulen oder Hochschulen wegen der Pandemie geschlossen werden und deshalb Unterricht oder Vorlesungen ausfallen müssen, wird das BAföG weitergezahlt. BAföG-Geförderte sollen wegen der Corona-Pandemie keine Nachteile erleiden. Das ist mir wichtig.“

Das müssen Geförderte wissen

Die Vorlesungen fallen aus. Bekomme ich weiter BAföG?

Ja. Die Zeit, in der an der Uni/Hochschule wegen der Pandemie nicht unterrichtet wird, wird als vorlesungsfreie Zeit betrachtet und BAföG wird bis auf weiteres weiterbezahlt. Aber wenn es Online-Kurse gibt, sind diese Pflicht. Mehr Informationen gibt es auf unseren BAFöG-Seiten.

Ich bin im ersten Semester. Bekomme ich jetzt trotzdem BAföG?

Ja. Auch ErstsemesterInnen erhalten trotz Verschiebung des Sommersemesters bis auf weiteres ihr BAföG – die Zwischenzeit wird als vorlesungsfreie Zeit verstanden. Mehr Informationen gibt es auf unseren BAFöG-Seiten.

Ich bekomme Aufstiegsbafög. Habe ich jetzt zu viele Fehlzeiten?

Nein. Entstehen Fehlzeiten, weil die Bildungseinrichtung wegen der Pandemie geschlossen ist, wird das Aufstiegs-BAföG bis auf weiteres weiterbezahlt. Mehr Informationen finden Sie hier.

Meine Prüfung fällt aus – bekomme ich jetzt noch BAföG?

Ja. Fällt die Prüfung aus und überschreitet deshalb die Regelstudienzeit, wird das BAföG in den allermeisten Fällen weiterbezahlt. Mehr Informationen gibt es auf unseren BAFöG-Seiten.

Jetzt überschreite ich die Regelstudienzeit – bekomme ich noch BAföG?

Wird die Regelstudienzeit überschritten, weil die Prüfung wegen der Pandemie ausfällt, wird das BAföG in den allermeisten Fällen weiterbezahlt. Mehr Informationen gibt es auf unseren BAFöG-Seiten.

Was müssen Studierende sonst noch wissen?

Ich habe mein Einkommen und/oder meinen Job verloren, was kann ich tun?

Studierende ohne BAföG-Berechtigung, die aufgrund der aktuellen Situation ihr eigenes Einkommen aus Nebenjobs verlieren, können Anspruch auf Sozialleistungen haben (Arbeitslosengeld II, Wohngeld). Hierfür ist regelmäßig die Beurlaubung vom Studium Voraussetzung. Sind Studierende nicht beurlaubt, besteht die Möglichkeit, eine darlehensweise Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 27 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zu beantragen. Danach kann das zuständige Jobcenter im Einzelfall  Leistungen erbringen, soweit der Ausschluss von Arbeitslosengeld II eine besondere Härte bedeutet. In der aktuellen Situation kommt die Annahme eines besonderen Härtefalls in Betracht, sofern auf Grund der Auswirkungen der Pandemie eine erhebliche Einkommensminderung eingetreten ist. Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen trifft das jeweils zuständige Jobcenter im Einzelfall.

Weitere Informationen und das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

Ich möchte den verschobenen Vorlesungsbeginn nutzen, um mehr zu arbeiten. Was muss ich beachten?

Studierende, die in einem Beschäftigungsverhältnis als „Werkstudenten“ den verschobenen Vorlesungsbeginn nutzen wollen, um ihren Zuverdienst zu erhöhen, müssen die hierfür geltenden Bedingungen berücksichtigen, insbesondere die bestehenden Stunden-Höchstgrenzen. Allgemeine Informationen gibt es u.a. auf der Seite des Deutschen Studentenwerks: https://www.studentenwerke.de/de/content/jobben-0

BAföG-Geförderte, die sich im Kampf gegen die aktuelle Corona-Pandemie im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder in der Landwirtschaft engagieren, bekommen den Hinzuverdienst nur für die Zeit ihrer Tätigkeit angerechnet. Eine Anrechnung auf das BAföG erfolgt allein in den Monaten, in denen BAföG-Geförderte ein Einkommen erzielen. Weitere Informationen gibt es laufend aktualisiert auf der Internetseite www.bafoeg.de.

Update vom 08. April 2020: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll aufgrund der aktuellen Sondersituation ergänzt werden. Über die bereits im Zuge des Krankenhausentlastungsgesetzes vom 27. März 2020 erfolgte Freistellung von zusätzlichem Einkommen hinaus, das BAföG-Geförderte während der Corona-Pandemie im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder in der Landwirtschaft erzielen, soll durch eine nochmalige gesetzliche Änderung des BAföG künftig derartiges zusätzliches Einkommen auch in anderen systemrelevanten Bereichen von der BAföG-Anrechnung freigestellt werden.

Wenn der Deutsche Bundestag entsprechend beschließt, wird dann – abweichend von der bisherigen Regelung – das zusätzlich erzielte Einkommen auch während der Monate, in der es tatsächlich zufließt, komplett von der Anrechnung freigestellt. Das heißt: BAföG-Leistungen werden auch während dieser Zeit ungekürzt weiter ausgezahlt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wann starten die Vorlesungen im Sommersemester 2020?

Wie lange der Beginn der Vorlesungszeit an den Hochschulen verschoben wird, liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Länder bzw. der einzelnen Hochschulen. Das vom BMBF geförderte Hochschulforum Digitalisierung (HFD) hat eine Karte erstellt, auf der die jeweils aktuelle Planung zum Start des Sommersemesters 2020 deutlich wird. Die Grafik wird laufend aktualisiert: https://hochschulforumdigitalisierung.de/de/news/deutschlandkarte-wann-startet-das-sommersemester-2020#

Ich studiere derzeit im Ausland. Was muss ich beachten?

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hat für internationale Studierende in Deutschland ebenso wie für deutsche Studierende im Ausland Maßnahmen in Kraft gesetzt, die einen flexiblen Umgang mit den durch die COVID-19-Pandemie verursachten Herausforderungen ermöglichen. Stipendiatinnen und Stipendiaten können ihren Deutschlandsaufenthalt abbrechen oder unterbrechen und nach Hause zurückkehren oder unter Weiterführung des Stipendiums in Deutschland bleiben. In Fällen, in denen die Förderung ausgelaufen ist, eine Rückkehr ins Heimatland aber aufgrund fehlender Flugverbindungen nicht möglich ist, wird das Stipendium monatsweise verlängert. Der DAAD informiert die Geförderten und die beteiligten Hochschulen kontinuierlich unter folgendem Link: www.daad.de/de/coronavirus/