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Was Sie zum Sofortprogramm für digitale Lernmittel wissen sollten : Datum: , Thema: faq

Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, 500 Millionen Euro bereitzustellen, um Schülerinnen und Schülern, die zu Hause nicht darauf zugreifen können, ein mobiles Endgerät zu geben. Aber wie wird das Programm umgesetzt? Die wichtigsten Antworten.

Mit den 5 Milliarden Euro sollen infrastrukturelle Grundlagen für die Umsetzung des DigitalPakts Schule geschaffen werden. Die dafür nötige Grundgesetzänderung ist auf einem guten Weg. Nach dem Beschluss des Bundesrats Mitte März sollen Bund und Länder de
Mit den 5 Milliarden Euro sollen infrastrukturelle Grundlagen für die Umsetzung des DigitalPakts Schule geschaffen werden. Die dafür nötige Grundgesetzänderung ist auf einem guten Weg. Nach dem Beschluss des Bundesrats Mitte März sollen Bund und Länder den DigitalPakt unterzeichnen. Die ersten Maßnahmen könnten noch in diesem Jahr starten. © Getty Images / Westend61

Die Corona-Pandemie ist eine große Bewährungsprobe für alle Menschen in Deutschland. Das gilt ganz besonders für das Bildungssystem. Von den Lehrkräften über die Schulverwaltungen bis zu den Hausmeisterinnen und Hausmeistern tragen alle Verantwortlichen dazu bei, dass die Schulen diese Bewährungsprobe gut meistern. Das gilt ebenso für die Eltern, die in kürzester Zeit zu noch engeren Lernbegleitern ihrer Kinder geworden sind.

Trotzdem gilt: Die Corona-Krise darf keine Bildungskrise werden. Ein Großteils des Unterrichts spielt sich derzeit digital ab. Deshalb hat der Koalitionsausschuss kürzlich beschlossen, 500 Millionen Euro bereitzustellen, um Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten zu unterstützen und Schulen eine Ausstattung zur Erstellung von online-Lehrmaterial zu ermöglichen. Der DigitalPakt Schule wird dafür um eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Bund und Ländern für ein „Sofortprogramm“ ergänzt.

Aber wer erhält die Förderung, und wie kommen die Geräte zu den Schülerinnen und Schülern? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

1. Wie wird das Geld vom Bund verteilt?

Die Bundesmittel im neuen „Sofortprogramm“ werden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Ergänzt werden die Bundesmittel durch einen Eigenanteil der Länder in Höhe von zehn Prozent, wie es auch im DigitalPakt Schule schon vereinbart ist.

2. Wer beschafft die Geräte, und wer verteilt diese?

Die Länder entscheiden jeweils, nach welchem Verfahren die Geräte für die Schulen beschafft werden. Verteilt werden sollen sie durch die Schulen selbst.

3. Gibt es zentrale Kriterien für die Vergabe in den Ländern?

Nein. Die Situation vor Ort ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Die Verantwortlichen vor Ort kennen die individuelle Situation am besten. Deshalb sollen die Schulen selbst die Kriterien für die Verteilung der Geräte an die Schülerinnen und Schüler festlegen.

4. Gibt es eine formale Bedürftigkeitsprüfung?

Nein, das ist nicht vorgesehen. Die Verantwortlichen vor Ort wissen am besten, wer tatsächlich Ausstattungsbedarf hat und können in eigenem Ermessen handeln.