
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Sozial-ökologischen Forschung zum Themenschwerpunkt "Nachhaltige Transformation urbaner Räume".
Vom 5. März 2015
Innerhalb des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklungen“ (FONA) beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Begleitung und Unterstützung von Transformationsprozessen zur Nachhaltigen Stadtentwicklung zu fördern. Die bisherige Förderung der „Sozial-ökologischen Forschung“ (SÖF) wird um diesen neuen Schwerpunkt ergänzt. Er stellt einen Baustein im aktuellen SÖF-Agendaprozess dar und ordnet sich in den Kontext der Leitinitiative „Zukunftsstadt“ des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklungen“ (FONA3) (www.fona.de) und der „Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda“ der Bundesregierung im Wissenschaftsjahr 2015 „Zukunftsstadt“ ein. Diese Agenda wurde im Rahmen der von BMBF, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur initiierten Nationalen Plattform Zukunftsstadt (NPZ) in einem etwa 1,5-jährigen Dialogprozess unter Beteiligung von Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kommunen und Zivilgesellschaft für die nachhaltige Stadt der Zukunft erarbeitet (http://www.nationale-plattform-zukunftsstadt.de/).
Ziel der Fördermaßnahme ist es, durch gesellschaftsbezogene inter- und transdisziplinäre Forschungsprojekte Vorschläge für Transformationsprozesse in urbanen Räumen zu entwickeln und gemeinsam mit der Praxis zu erproben, die dem Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung verpflichtet sind.
Leitende Vision ist eine CO2-neutrale Stadt, in der Ressourcen geschont, städtebauliche Umfelder, Infrastrukturen und Wirtschaft zukunftsstadt-verträglich und krisenfest (resilient) gestaltet, Bürger beteiligt, verschiedene Kulturen und soziale Gruppen integriert sowie neue Formen des Miteinanders, der Kommunikation und der Kooperation von Wirtschaft und Kommune in ihren jeweiligen räumlichen Bezügen erprobt werden. In der SÖF-typischen Analyse der Wechselwirkungen zwischen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt bezieht diese neue Förderbekanntmachung die räumliche Dimension explizit mit ein. Denn soziale, ökonomische und politische Entwicklungen wirken sich räumlich aus, etwa in Form von spezifischen Nutzungen oder auch von spezifischen Belastungen bestimmter Räume, und haben so eine unmittelbare Wirkung auf die Lebensqualität in der Stadt.
Ziel der Förderung ist, durch Forschung die Grundlagen für Folgendes zu legen:
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.
Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.
Weltweit wandeln sich derzeit ländliche und urbane Räume in einem Maße wie kaum jemals zuvor. Stadt und Land stehen unter einem enormen Veränderungsdruck. Nicht nur demographische und ökonomische Prozesse, auch der Klimawandel und andere Umweltveränderungen erzeugen Handlungsdruck. Den Städten steht ein Modernisierungsprozess bevor, der nicht nur ökologische, ökonomische, räumliche und technische Fragen bearbeitet, sondern der auch den sozialen Problemlagen in den Stadtgesellschaften gerecht wird. Daher sind integrative Strategien gefragt, die ökologische und gesellschaftliche Anforderungen verbinden und auf eine resiliente Stadtstruktur zielen. Es gilt, soziale Spaltungen zu mindern, sozio-ökonomische und räumlich-städtebauliche Strukturen zu stabilisieren sowie zugleich umweltverträgliche neue technische Systeme in städtischer Infrastruktur, gewerblichen Unternehmen und privaten Haushalten zu etablieren. Zweifellos sind dazu auch neue Formen der Bürgerbeteiligung und neue kooperative Strukturen aufzubauen; es sind neue Organisationsformen nötig, die sich an Prinzipien der Nachhaltigkeit orientieren und Gemeinwohlziele verfolgen. Die nachhaltige Transformation urbaner Räume zielt insbesondere auch auf eine Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt, indem weniger Ressourcen verbraucht, die Luftqualität verbessert und die Lärmbelastung verringert werden, indem Flächen und Infrastrukturen effizienter genutzt werden, indem Verteilungswirkungen und Teilhabemöglichkeiten gerechter gestaltet werden und indem die Bevölkerung intensiver an den Prozessen und Entscheidungen zur Stadtentwicklung beteiligt wird. Bestenfalls wird Nachhaltigkeit zu einem Anliegen der gesamten Stadtgesellschaft, das sich auch in den verschiedensten individuellen oder kollektiven Aktivitäten ausdrückt, vom bürgerschaftlichen Engagement bis zum urban gardening.
Aus der Perspektive einer gesellschaftswissenschaftlichen Nachhaltigkeitsforschung, die die Natur- und Ingenieurswissenschaften (Interdisziplinarität) sowie Erkenntnisse und Problemstellungen der Praxis (Transdisziplinarität) einbezieht und ihnen gegenüber offen und anschlussfähig ist, können Forschungsbeiträge zu folgenden Themenbereichen geliefert werden:
Dabei werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die folgenden grundsätzlichen Kriterien genügen:
Eine Transformation zur nachhaltigen Stadt gelingt nur, wenn die institutionellen Rahmenbedingungen gegeben, Strategien der Umsetzung entwickelt und die Bürger beteiligt werden. Ein wichtiges Instrument ist die „kommunale Nachhaltigkeitssteuerung“ und das „kommunale Transformationsmanagement“. Insbesondere sind Beiträge zu den folgenden Forschungsthemen erwünscht:
Eine städtische Wirtschaftsstruktur befindet sich in einem kontinuierlichen Wandel. Dabei spielen externe Faktoren (Konjunktur, Branchen, Globalisierung) eine große Rolle. Das Nachhaltigkeitspotenzial einer städtischen Ökonomie hängt aber sehr stark von unmittelbaren örtlichen Gegebenheiten ab. Insbesondere sind Beiträge zu den folgenden beispielhaft genannten Forschungsthemen gefragt:
Versorgungssysteme befriedigen den grundlegenden Bedarf an Wasser und Energie, Mobilität, Ernährung und Gesundheit. Die Quervernetzung und Kopplung von Infrastrukturen nimmt zu und bekommt eine zentrale Rolle. Es entstehen zunehmend „hybride Systeme“ jenseits traditioneller Ver- und Entsorgung mit neuen Herausforderungen an den Schnittstellen der einzelnen Komponenten. Diese vernetzten Prozesse sind in ihrem Zusammenwirken sozial-ökologisch zu analysieren. Diese sogenannten Ko-Transformationen haben sowohl materiell-technische als auch gesellschaftlich-kulturelle Dimensionen und verlaufen auf verschiedenen räumlichen, zeitlichen und sozialen Skalen. Die Resilienz unserer Gesellschaft wird wesentlich durch diese in einem Transformationsprozess befindlichen Systeme bestimmt.
Adressiert werden sollen insbesondere die folgenden Bereiche:
Die Städte befinden sich in stetigem Wandel. Sozialstrukturelle Vielfalt und demographischer Wandel (Altersstruktur, Zu- und Abwanderung etc.) führen zu veränderten Ansprüchen an Lebensqualität und Infrastrukturen. Aus dem breiten Spektrum an möglichen Themen im Kontext „Städtisches Leben und Urbanität“ soll hier auf folgende fokussiert werden:
Es ist beabsichtigt, ein Synthese- und Transfervorhaben zu fördern, das nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung ist und gesondert ausgeschrieben werden wird. Da aber von den im Rahmen dieser Bekanntmachung ausgewählten Fördervorhaben die Bereitschaft erwartet wird, mit einem solchen Synthese- und Transfervorhaben zu kooperieren, werden im Folgenden die Ziele dieses Begleitvorhabens kurz beschrieben:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.
Die Einbeziehung europäischer Partner ist grundsätzlich möglich und erwünscht. In der Regel werden europäische Partner im Rahmen der Förderprogramme ihrer jeweiligen Länder gefördert. Sofern die Einbindung internationaler Kooperationspartner für die Bearbeitung der Fragestellung erforderlich ist, weil es zu dem jeweils betreffenden Fachthema keine deutschen Forschungspartner mit der erforderlichen wissenschaftlichen Kompetenz gibt, und andere Finanzierungsmittel nicht gegeben sind, ist im Ausnahmefall auch möglich, Personal-, Sach- und Reisekosten für diese Partner in einem Unterauftrag zu beantragen.
Grundlage für diese Förderaktivität ist das „Rahmenprogramm Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA)“, insbesondere der Schwerpunkt „Sozial-ökologische Forschung“ (SÖF).
Weitere Informationen zum Rahmenprogramm FONA sind unter www.fona.de zu finden und zur Sozial-ökologischen Forschung unter www.sozial-oekologische-forschung.org.
Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Dazu gehört die Präsentation von (Zwischen-) Ergebnissen auf Statusseminaren und die Mitwirkung bei dem projektübergreifenden Transfer- und Syntheseprojekt.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF98) sowie die BNBest-mittelbarer Abruf BMBF, sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), AE 41 Globaler Wandel/Klima- und Umweltschutz, Sozial-ökologische Forschung, Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn, Telefon: 02 28/38 21-15 11 (Sekretariat; Telefax: 02 28/38 21-15 40), www.pt-dlr.de beauftragt.
Ansprechpartner für die Fördermaßnahme sind:
Dr. Frank Betker
Telefon: 02 28/38 21-19 75
E-Mail: frank.betker@dlr.de
und
Thomas Schulz
Telefon: 02 28/38 21-15 84
E-Mail: thomas.schulz@dlr.de
Das Förderverfahren ist zweistufig unter Beteiligung externer Gutachter.
In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst formlose, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen bis zum 15. Juni 2015 in „easy-Online“ (Link: http://tinyurl.com/SOEF-URBAN) in deutscher Sprache einzureichen. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung durch den Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Vorhabenbeschreibung soll maximal 15 Seiten (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße Arial 11) umfassen. Zusätzlich zur Einreichung per easy-Online sollen drei Ausdrucke (doppelseitig bedruckt) per Post an oben angegebene Adresse des PT-DLR gesendet werden.
Die Gliederung der Vorhabenbeschreibung hat wie folgt auszusehen:
Als Anhang können Literaturlisten und Curricula beigefügt werden.
Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Die Vorhabenbeschreibungen werden unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Vorhabenbeschreibungen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung das BMBF entscheidet.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.
Die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ ist für die Einreichung förmlicher Förderanträge Voraussetzung.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 5. März 2015