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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der Bildungsforschung im Rahmen von Veranstaltungen.

Vom 02.07.2015

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Das Rahmenprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung der empirischen Bildungsforschung (EBF) sieht als ein wesentliches Element zur strukturellen Stärkung dieses Forschungsbereichs die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vor ( http://www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de ). Dementsprechend unterstützt das BMBF den wissenschaftlichen Nachwuchs in diesem Forschungsfeld vor allem innerhalb von Maßnahmen zur Förderung von Forschung mit thematischen Schwerpunktsetzungen.

Für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Bildungsforschung sind eine umfassende, interdisziplinär ausgerichtete Weiterqualifizierung und eine entsprechende nationale und internationale Vernetzung ­unabdingbar. Veranstaltungen, die einrichtungsübergreifend an den wissenschaftlichen Nachwuchs adressiert sind, können maßgeblich zur Weiterqualifizierung und Netzwerkbildung beitragen und dem wissenschaftlichen Diskurs ­dienen. Ergänzend zu den oben erwähnten Maßnahmen der Nachwuchsförderung sollen daher auf der Grundlage dieser Richtlinie und im Sinne der Zielsetzungen des Rahmenprogramms EBF Veranstaltungen gefördert werden, die sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Bildungsforschung in Deutschland richten. Zweck der Förderung auf der Grundlage dieser Richtlinie ist es, Institutionen bei der Organisation, Durch­führung und Nachbereitung von Veranstaltungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs in der Bildungsforschung zu unterstützen.

Dabei beabsichtigt das BMBF, solche Veranstaltungen zu fördern, die speziell zur Kompetenzentwicklung von wissenschaftlichen Nachwuchskräften der Bildungsforschung – auch für jene, die bisher nicht an BMBF-geförderten Vorhaben beteiligt sind – beizutragen. Diese Veranstaltungen dienen unter anderem der Netzwerkbildung, der Stärkung von Interdisziplinarität, der Intensivierung des Anwendungsbezugs von bildungswissenschaftlicher Forschung (Theorie-Praxis-Dialog) und dem wissenschaftlichen Austausch im Bereich der (internationalen) Bildungsforschung. Erwünscht sind darüber hinaus Veranstaltungen, deren Ziel es ist, den Austausch von Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchs­wissenschaftlern mit verschiedenen wissenschaftlich-methodischen Zugängen in der Bildungsforschung zu ermög­lichen. Dabei sind Veranstaltungen in unterschiedlichen Formaten möglich, beispielsweise Fachtagungen, Seminare, Summer-/Winter-Schools oder Workshops. Sie können als organisatorisch eigenständige Maßnahmen oder als ­Bestandteil einer größeren wissenschaftlichen Veranstaltung konzipiert sein.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Aus­gabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Die Förderung soll die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von solchen Veranstaltungen ermöglichen, die für den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Bildungsforschung von nachweisbarem Nutzen sind.

Zum wissenschaftlichen Nachwuchs im Sinne dieser Richtlinie zählen Studierende in Master-Studiengängen, Promovierende sowie Postdoktorandinnen und Postdoktoranden in unterschiedlichen Arbeitsfeldern und Disziplinen der ­Bildungsforschung in Deutschland. Im Rahmen der Förderung wird erwartet, dass die teilnehmenden Nachwuchs­wissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler eigene Beiträge zu der geplanten Veranstaltung leisten, beispielsweise in Form eines Posters, eines Vortrags oder der Mitwirkung an einer Podiumsdiskussion.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige Organisationen der Bildungsforschung in Deutschland.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in den Verwaltungsvorschriften Nr. 1 zu § 44 BHO geregelt.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Soweit die Antrag stellende Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nicht wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, können nur die nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtung finanziert werden. Die Gewährleistung einer eindeutigen ­finanziellen und inhaltlichen Abgrenzung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ist daher Voraussetzung für eine Förderung.

Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für

  • Personal für die Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung,
  • Reisen (An- und Abreise, Unterbringung) für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus Deutschland,
  • Reisen (An- und Abreise, Unterbringung) und Honorare für Referentinnen und Referenten aus Deutschland und dem Ausland, soweit sich ihre Beiträge erkennbar an den wissenschaftlichen Nachwuchs richten,
  • Reisen des Projektpersonals zur Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung und
  • Sachmittel, beispielsweise für Mieten und Catering für die Veranstaltung, für die Einrichtung von Informations- und Kommunikationsplattformen im Internet oder für Druckkosten für Einladungen, Programmhefte oder Tagungsbände.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für ­Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98)".

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (NKBF98)".

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen ­Antragssystems

Mit der fachlichen und administrativen Betreuung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den nachstehenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
Empirische Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.pt-dlr.de

Ansprechpartner:
Herr Dr. Alexander Höse
Telefon: 02 28 / 38 21-19 38
E-Mail: alexander.hoese@dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und ­Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Einstufiges Verfahren und Entscheidungsverfahren

Anträge für Veranstaltungen im Jahr 2016 sind unter Nutzung von "easy-online" dem Projektträger in elektronischer Form sowie in schriftlicher Form auf dem Postweg

bis spätestens 1. Oktober 2015

vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektanträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Mit dem Formantrag ist eine Vorhabenbeschreibung mit einer Länge von maximal fünf Seiten (plus Anlagen) im Format DIN A4, Schrift 11 Punkt, Zeilenabstand 1,5 vorzulegen. Sie ist entsprechend der nachfolgenden Gliederung anzulegen und soll Aussagen zu allen Stichpunkten enthalten:

  1. Eckdaten zur geplanten Veranstaltung
  • Titel/Thema, Ort und Zeit sowie Dauer der Veranstaltung (gegebenenfalls unter Angabe der Anbindung an eine bereits geplante Veranstaltung),
  • Format der Veranstaltung (Tagung/Seminar/Summer oder Winter School/Workshop); voraussichtliche Zahl der Teilnehmenden; Qualifikationsstufe der Teilnehmenden (Masterstudierende, Promovierende und/oder Postdocs); gegebenenfalls weitere Kurzinformationen zum Format.
  1. Inhaltliche Beschreibung und Begründung der geplanten Veranstaltung und der Veranstaltungsvorbereitung
  • Kurzbeschreibung des Veranstaltungsgegenstands und der Veranstaltungsziele,
  • Darstellung, welchen Beitrag diese Veranstaltung für die Weiterentwicklung der fachlichen und methodischen Kompetenzen der teilnehmenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, für den ­wissenschaftlichen Diskurs, für die Vernetzung der wissenschaftlichen Gemeinschaft sowie für die öffentlichkeitswirksame Präsentation von wissenschaftlichen Beiträgen leistet,
  • Darstellung der Bedeutung der Veranstaltung für den wissenschaftlichen Nachwuchs insgesamt, insbesondere hinsichtlich der Reichweite des angesprochenen Teilnehmerkreises,
  • Darstellung des unterstützenden Beitrags der Veranstaltung zum interdisziplinären Austausch in der Bildungsforschung,
  • Darstellung des innovativen Potenzials der Veranstaltung (beispielsweise hinsichtlich inhaltlicher Ausrichtung, Format),
  • Darstellung des Beitrages, den die Veranstaltung zur Förderung von Kompetenzen im Bereich Wissenstransfer und des Theorie-Praxis-Dialogs erbringt,
  • Ausführungen zur Ergebnissicherung nach Abschluss der Veranstaltung (insbesondere Dokumentation und ­Dissemination),
  • Kurzbeschreibung der Arbeiten, die für die Veranstaltungsvorbereitung durchgeführt werden müssen.
  1. Anlagen
  • Entwurf des Veranstaltungsprogramms,
  • Kurzvita der Veranstaltungsleiterin/des Veranstaltungsleiters.

Die Anträge werden unter Berücksichtigung der in den Vorhabenbeschreibungen enthaltenen Angaben nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag dieses Vorhabens zur Weiterqualifizierung der teilnehmenden Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen, zur Netzwerkbildung, zur Methodenkompetenz der Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie zur Interdisziplinarität
  • Reichweite des angesprochenen Teilnehmendenkreises
  • Innovatives Potenzial des Vorhabens
  • Beitrag des Vorhabens zum Wissenstransfer und zum Theorie-Praxis-Dialog
  • Qualität der ergebnissichernden Maßnahmen (unter anderem Dokumentation/Dissemination)

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel vom BMBF entschieden. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt. Die Antragsteller haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe ihrer eingereichten Projektanträge.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der ­gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 2. Juli 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
U. Zahn-Elliott