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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsinitiativen auf dem Gebiet der "Elektroniksysteme für das vollautomatisierte Fahren (ELEVATE)" im Rahmen des Förderprogramms "IKT2020".

Vom 13.07.2015

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf Basis dieser Förderrichtlinie Innovationen, die dem gesellschaftlichen Bedarf nach intelligenter Mobilität dienen und die Hochtechnologiekompetenz des Standorts Deutschland bei Elektroniksystemen für Automobilanwendungen stärken. Sie soll dazu beitragen, die Technologieführerschaft bei anspruchsvollen Automobilfunktionen zu erhalten und die Potenziale der Digitalisierung für die Mobilität nutzbar zu machen. Zudem soll ein Höchstmaß an Synergien zwischen dem elektrischen und automatisierten Fahren erschlossen werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Forschung und Entwicklung von Elektroniksystemen für das hoch- und vollautomatisierte Fahren in urbanen Umgebungen.

In Zukunft werden durch Urbanisierung, Klimaschutzziele, eng getaktete Verkehrsflüsse und Sicherheitsansprüche neue Anforderungen an die Automobiltechnologie gestellt. Automatisierten Fahrfunktionen kommt eine Schlüsselrolle zu: Sie erhöhen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und verbessern Verkehrsflüsse. Sie steigern die Energieeffizienz auf Fahrzeug- und auf Verkehrssystemebene und leisten einen aktiven Beitrag zur Erhöhung der emissionsfreien Reichweite elektrifizierter Fahrzeuge. Gleichzeitig schafft die Automatisierung einen höheren Nutzwert, Chancen für neue Mobilitätsdienstleistungen und Freiräume für Fahrerinnen und Fahrer. Automatisierung wird integraler Bestandteil einer zukünftigen intelligenten, nachhaltigen und vernetzten Mobilität sein.

Die Realisierung der Hochautomatisierung in urbaner Umgebung sowie der Vollautomatisierung allgemein (Automatisierungsstufen 3 und 4 nach VDA-Klassifizierung)1 erfordern intensive Forschungsanstrengungen, welche das Kernziel dieser Förderrichtlinie darstellen.

Wesentliche technologische Grundlagen für das vollautomatisierte Fahren liegen im Bereich der Elektroniksysteme. Eine unter automobilen Bedingungen sowie in komplexen Fahrsituationen zuverlässig arbeitende Umgebungserkennung erfordert im Bereich der Mikroelektronik Fortschritte auf breiter Ebene. Diese betreffen u. a. die Umfelderfassung durch kompakte Sensorik sowie die Sensordatenfusion und -interpretation in Echtzeit mittels leistungsfähiger Steuereinheiten. Die Realisierung automatischer Funktionen im Fahrzeug verlangt zudem ein Höchstmaß an Sicherheit und Zuverlässigkeit. Dies bedingt u. a. neue Entwurfs- und Validierungsmethoden für elektronische Komponenten und Systeme. Insbesondere für die komplexen Anforderungen des urbanen Fahrens geeignete Elektroniksysteme und die Validierung ihrer sicheren Funktion stellen eine erhebliche technologische und methodische Herausforderung dar.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die vorliegende Förderrichtlinie "Elektroniksysteme für das vollautomatisierte Fahren (ELEVATE)" des BMBF zielt auf die Erarbeitung innovativer technologischer Grundlagen von Elektroniksystemen für das automatisierte Fahren in urbanen Umgebungen und die Nutzung von Synergien von elektrischem und automatisiertem Fahren.

Die Förderrichtlinie stellt einen Baustein im Rahmen der Implementierung der neuen Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung dar und trägt gleichzeitig zur Umsetzung des Regierungsprogramms Elektromobilität bei.

Für Vorhaben im Sinne dieser Förderrichtlinie kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, vor allem auch kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtungen (im universitären und außeruniversitären Bereich) und Hochschulen eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere sollen die Ergebnisse nachweislich einen konkreten Beitrag in Richtung der Umsetzung des hoch- und vollautomatisierten Fahrens in Anwendungsfällen mit hohen technologischen Ansprüchen, im speziellen in urbaner Umgebung, leisten.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Bei der Prüfung einer FuEuI2-Beihilfe für einen Beihilfeempfänger, der einer Rückforderungsanforderung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nachzukommen hat, wird die Kommission den noch zurückzufordernden Betrag der Beihilfe berücksichtigen.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden industriegeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte sowie Forschungsverbünde zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit enger Industrieeinbindung. Die Projekte sollen entlang der Wertschöpfungskette von den mikroelektronischen Bauteilen über die Elektroniksysteme zum Gesamtfahrzeug orientiert sein und potenziell einen signifikanten Beitrag in Richtung der Realisierung hoch- und vollautomatischer Fahrfunktionen (VDA-Automatisierungsstufen 3 und 4, siehe oben) im urbanen Kontext leisten. Wo relevant, sollen maximale Synergien zwischen der Elektromobilität und dem automatisierten Fahren erschlossen werden. Die Projekte sollen diesen Beitrag durch eine geeignete Demonstration im Kontext der Subsysteme oder wo notwendig, auch des Gesamtfahrzeugs plausibilisieren; allerdings sollte der dafür veranschlagte Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtaufwand stehen.

Schwerpunkte der angestrebten Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind sowohl die Komponenten- als auch die Systemebene: Auf der Komponentenebene besteht Forschungs- und Entwicklungsbedarf im Bereich der robusten und kompakten Sensorik und der Elektronik für die Echtzeitdatenverarbeitung sowie darauf aufbauender Steuerungen. Des Weiteren sind neue Elektroniksystemkonzepte sowie Entwicklungs- und Validierungsmethoden automatisierter Fahrfunktionen Gegenstand der Förderung. Auf Simulation oder Software-Entwicklungen zielende Projektvorschläge ohne wesentliche Forschungsanteile im Bereich der Elektroniksysteme für das automatisierte Fahren sind nicht Gegenstand dieser Förderrichtlinie.

2.1 Elektroniksysteme für das vollautomatisierte Fahren

Robuste, hochintegrierte und kostengünstige Sensoreinheiten sind die Voraussetzung für eine zuverlässige Umfelderkennung im Kontext automatisierter Fahrfunktionen. Dabei ist es erforderlich, verschiedene Sensortechnologien zu kombinieren, um auch in komplexen Fahrsituationen zuverlässig ein differenziertes Bild der Fahrzeugumgebung zu erhalten. Speziell urbane Verkehrsszenarien stellen erhöhte Anforderungen an die Sensortechnologie, z. B. bzgl. Ortsauflösung, Akzeptanzwinkel und Hintergrundunterdrückung.

Die Sensordatenfusion und darauf gegründete Erstellung eines umfassenden Umgebungsmodells erfordert die Verarbeitung einer großen, heterogenen und räumlich verteilt vorliegenden Datenmenge in Echtzeit sowie auf robuste und fehlertolerante Art und Weise. Die Realisierung hoher Rechenleistung bei niedrigem Energieverbrauch bedingt dabei innovative Systemkonzepte. Zudem stellt die Verwendung der generierten Daten als Entscheidungsgrundlage für automatisierte Fahrfunktionen höchste Anforderungen an die Verlässlichkeit der Datenverarbeitung sowie die Funktionssicherheit und Zuverlässigkeit der Bauteile und elektronischen Systeme. Forschungsbedarf wird daher z. B. in folgenden Bereichen gesehen:

  • neue Detektionstechnologien für die Umfelderkennung unter erschwerten Bedingungen
  • hochintegrierte Sensordesigns (z. B. Multi-Sensoreinheiten, 3D-Integration, System-on-chip-Konzepte, etc.)
  • chipbasierte Sensordatenfusion und -verarbeitung in Echtzeit
  • schnelle und energieeffiziente Rechnerarchitekturen für elektronische Steuergeräte im Kontext automatisierter Fahrfunktionen

2.2 Systemkonzepte und Validierung automatisierter Fahrzeuge

Die stark erhöhten Anforderungen an Rechenleistung, Funktionssicherheit, Zuverlässigkeit und Energieeffizienz bedingen neue Funktionsaufteilungen und gegebenenfalls eine geänderte Vernetzungstopologie der elektronischen Systeme im Fahrzeug. Durch den Trend zur Funktionsintegration müssen dabei sicherheitskritische Funktionen zunehmend parallel zu unkritischen Funktionen gehandhabt werden, was wiederum spezifische Hardware und entsprechende Entwurfskonzepte erfordert.

Um die anforderungsgemäße Funktion der einzelnen elektronischen Komponenten sowie das sichere Zusammenspiel in der Systemumgebung zu gewährleisten, sind für die Komponenten und Systeme automatisierter Fahrzeuge neue Entwicklungsmethoden sowie eine umfassende Validierung erforderlich, die sowohl simulative Elemente wie auch eine Verifizierung unter Realbedingungen beinhalten. Forschungsbedarf besteht daher z. B. in folgenden Bereichen:

  • zukunftsfähige Bordnetztopologien in Bezug auf Datenverarbeitungskapazität (Bandbreite, Rechenkapazität), Modularität, Flexibilität und Integrität
  • Entwicklungsmethoden für beschleunigte Automotive-Qualifizierung elektronischer Komponenten, insbesondere ­unter Beteiligung von Simulationsmethoden
  • hardwarebasierte Systemkonzepte für sicherheitskritische automobile Anwendungen (fehlerkorrigierende bzw. im Fehlerfall operable Systeme)
  • Methodikentwicklung für die Validierung automatischer Fahrfunktionen mit Technologieschwerpunkt. In diesem Themenbereich ist ein projektübergreifender Austausch mit dem Ziel einer Ausrichtung an regulatorischen Entwicklungen erwünscht
  • Begrüßt werden zudem Projekte, die KMU bei der Systemvalidierung und Automotive-Zertifizierung von innovativen Komponenten automatisierter Fahrzeuge unterstützen, z. B. über Validierungs- oder Erprobungsplattformen

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Verbünde von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE3-Kapazität in Deutschland sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern der Koordinator zu benennen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Die Beteiligung von KMU an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht. Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in der Forschungsförderung zu erhöhen. Hochschulen, Fachhochschulen und technische Hochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft zur Lösung von gemeinsam vereinbarten Forschungsaufgaben (Verbundvorhaben). Beteiligungen von KMU sind dabei für die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen von wesentlicher Bedeutung. Forschungsaufgaben und -ziele müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet sein. In den Vorhaben muss mindestens einer der in Nummer 2 genannten FuE-Aspekte als Schwerpunkt erkennbar sein. Die Vorhaben sollen die Grundlage für weiterführende Innovationsprozesse legen. Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, deren Ergebnisse für die Dauer der Aktualität in der Bundesrepublik Deutschland verwertet werden und die so den Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und weiter ausbauen. Eine zusätzliche Nutzung der Projektergebnisse im EWR oder der Schweiz ist nicht eingeschränkt. Die Förderung ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ( Gesundheit ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Zur Bearbeitung der ausgeschriebenen Themenschwerpunkte können auch international zusammengesetzte Projektkonsortien gebildet werden. Es muss durch diese Zusammenarbeit allerdings ein deutlicher Mehrwert für den Standort Deutschland erreicht werden. Die Unterstützung der Projektpartner erfolgt dabei über die jeweiligen nationalen ­Programme. Eine Einbindung in die europäische Elektronikinitiative ECSEL ist ebenfalls grundsätzlich möglich, siehe http://www.bmbf.de/de/6247.php.

Bei Vorhaben mit ausgeprägter thematischer Überschneidung zu den Bereichen Kommunikation und Mensch-Maschine-Interaktion behält sich das BMBF eine Prüfung des Forschungsantrags durch die fachlich zuständigen Referate des Ministeriums vor.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – entnommen werden; siehe Formularschrank des BMBF im Förderportal des Bundes: Merkblatt Vordruck 0110

5 Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Die Projektförderung des Bundes umfasst keine Ausgaben/Kosten zur Deckung der Grundausstattung.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Unionsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA), den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) sowie dem Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK 4) entnommen werden. Sämtliche Unterlagen sind zu finden unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen und sonstige Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger "Elektroniksysteme; Elektromobilität" des BMBF
Steinplatz 1
10623 Berlin

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Zentraler Ansprechpartner ist:

Dr. Tim Schulze
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Telefon-Hotline: + 49 (0) 30/31 00 78-5 13
Telefax: + 49 (0) 30/31 00 78-2 25
E-Mail: elevate@vdivde-it.de

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können beim Projektträger angefordert sowie unter folgender Adresse abgerufen werden: www.vdivde-it.de/projektfoerderung/dokumente-fuer-die-projektfoerderung

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

bis zum Stichtag 25. Oktober 2015

vom Verbundkoordinator eine Projektskizze aus Gesamtvorhabensicht einzureichen.

Zur Erstellung der Projektskizzen ist ein elektronischer Skizzenassistent zu verwenden: https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/elevate

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist; verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Dem Skizzenformular, das mittels des Skizzenassistenten erstellt wird, soll eine Projektbeschreibung beigefügt werden, durch die die Erfüllung der inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für eine Förderung nachgewiesen wird. Die Projektskizze darf einen Umfang von 16 DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt und Anlagen nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 12 Pkt., einfacher Zeilenabstand, Rand mindestens 2 cm). Sie muss ein fachlich beurteilbares Projektkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojekts, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Stands von Forschung und Technologie erläutert werden. Für die geplanten FuE-Arbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Die Projektskizze soll folgender Gliederung folgen:

  1. Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse) des Verbundkoordinators, Tabelle "Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner", Tabelle "Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf", einzeln nach Verbundpartnern
  2. Zusammenfassung des Projektvorschlags (maximal eine Seite: Titel, Kennwort, Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse)
  3. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  4. Stand von Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Abgrenzung von in der Vergangenheit bzw. laufend auf nationaler oder auf EU-Ebene geförderten Projekten4, Patentlage
  5. Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
  6. Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation, Mehrwert für den Standort Deutschland
  7. Kurzdarstellung der beantragenden Einrichtungen und Unternehmen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils
  8. Arbeitsplan, gegebenenfalls Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
  9. Finanzierungsplan: Grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kosten­arten, Eigenmitteln/Drittmitteln und Personenmonaten)
  10. Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung am Standort Deutschland durch die beteiligten Partner) mit Darlegung der Marktperspektiven inklusive Zeithorizont und Planzahlen
  11. Ergebnisse zur Recherche der Fördermöglichkeiten im internationalen und europäischen Umfeld

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Der Projektvorschlag sollte entweder in der Zusammenfassung oder in der Beschreibung der Zielsetzung eine klare Zuordnung zur angestrebten Entwicklungsstufe der Automatisierung (entsprechend VDA-Klassifizierung), sowie eine Eingrenzung der geplanten Demonstrationsform und des Anwendungsfelds (verbrennungsmotorisches oder Elektrofahrzeug) inklusive einer Beschreibung des Nutzens für das jeweilige Anwendungsfeld (Effizienz, Sicherheit, etc.) enthalten.

Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (zweite Verfahrensstufe, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn abschließen zu können.

Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderrichtlinie
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  • Neuheit, Innovationshöhe, Risiken und Breitenwirksamkeit des Konzepts, mögliche Ergebnisdemonstration
  • technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Verwertungskonzept und Verwertungspotenzial, Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen am Standort
  • Hebelwirkung der jeweiligen Entwicklung für die industrielle Anwendung
  • Exzellenz und Ausgewogenheit des Projektkonsortiums, Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, Ab­deckung der Wertschöpfungskette
  • Einbindung von KMU, Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungsaspekten
  • Berücksichtigung von Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung bei dem Einsatz der anvisierten Technologien, Verfahren und Produkte

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das BMBF wird sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen und bei seiner Auswahl durch unabhängige Expertinnen und Experten beraten lassen. Das Votum des Gutachtergremiums hat empfehlenden Charakter. Das Auswahlergebnis wird dem Koordinator des interessierten Verbundes schriftlich mitgeteilt, die weiteren Interessenten werden über den Koordinator informiert.

Aus der Vorlage der Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht werden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge mit detaillierter (Teil-)Vorhabensbeschreibung, Arbeits-, Finanz- und Verwertungsplanung vorzulegen. Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge der einzelnen Partner in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden.

Förmliche Förderanträge sind dem vom BMBF beauftragten Projektträger auf den für die jeweilige Finanzierungsart vorgesehenen Antragsformularen unter Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den in Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) sowie in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge. Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Angebot einer Informationsveranstaltung

Skizzeneinreichern wird die Möglichkeit geboten, am 15. September 2015 an einer Informationsveranstaltung teilzunehmen. In dieser werden der Inhalt der Förderrichtlinie sowie Prozess und Verfahren der Antragstellung erläutert. Informationen zu dieser Veranstaltung erhalten Interessenten online beim Projektträger unter http://www.vdivde-it.de/veranstaltungen

9 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 13. Juli 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. S. Mengel

1 - Klassifizierung siehe https://www.vda.de/de/themen/innovation-und-technik/automatisiertes-fahren.html
2 - FuEuI = Forschung, Entwicklung und Innovation
3 - FuE = Forschung und Entwicklung
4 - Hierbei sind z. B. die Projekte UR:BAN, V-charge, AdpatiVe, AUTOPLES, RACE, CityMobil2 sowie die aus der Bekanntmachung e-MOBILIZE aktuell in der Bewilligung befindlichen Projekte besonders relevant.