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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung der Fördermaßnahme für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler "Disruptive Innovationen für Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit" im Rahmen des Förderprogramms "IKT 2020 – Forschung für Innovationen".

Vom 02.07.2015

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) prägen heute nahezu alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Sie sind Treiber von Innovationen und damit Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Ihre Verbreitung und ihr Erfolg basieren dabei auf hoch innovativen, leistungsfähigen Kommunikationssystemen sowie hohen IT-Sicherheitsstandards. Allerdings reicht es nicht aus, ausschließlich auf die "Evolution" vorhandener Technologien zu setzen. Große Entwicklungssprünge sind oftmals die Folge technologischer Disruptionen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher, exzellente, risikoreiche und vorwettbewerbliche Forschungsprojekte mit disruptivem Potenzial von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern an deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen zu fördern, um die technologischen Grundlagen für gänzlich neue Anwendungen zu legen.

Die Projekte müssen dabei einen der beiden folgenden Bereiche adressieren:

  • IT-Sicherheit: Forschungsschwerpunkte aus dem neuen Forschungsrahmenprogramm "Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt" ,"Hightech für die IT-Sicherheit", "Sichere und vertrauenswürdige IKT-Systeme", "IT-Sicherheit in Anwendungsfeldern" und "Privatheit und der Schutz von Daten"
  • Kommunikationssysteme: Forschungsschwerpunkte sind "Industrielle Kommunikation", "Sichere und innovative Kommunikationstechnologien und -systeme als Basis für Industrie 4.0", "Neue Technologien im Bereich 5G", "Massive Kommunikation", "Netzbasierte Dienste: Netzgestützte Anwendungen und Dienste in Bereichen wie Verkehr, Medizin und Produktion“

Mit der Fördermaßnahme werden primär zwei Ziele verfolgt:

  • Die Förderung hoch innovativer Ideen, die im Falle des Erfolgs Basis für völlig neue Technologien, Märkte und Wertschöpfungsketten sein können
  • Talentierten, exzellenten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, eigene, neue und ungewöhnliche Forschungsansätze zu verfolgen

Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler im Sinne dieser Förderrichtlinie sind alle promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bis zu zehn Jahren nach der Promotion. Die Eignung ist durch den Nachweis exzellenter wissenschaftlicher Leistungen sowie eine entsprechende Publikationsliste zu dokumentieren.

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der "Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland" der Bundesregierung und trägt zur Förderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei. Die "Digitale Wirtschaft und Gesellschaft voranbringen" ist in der Hightech-Strategie eine der sechs prioritären Zukunftsaufgaben.

Die Ergebnisse sind in Deutschland und/oder weiteren Mitgliedstaaten des EWR und der Schweiz zu verwerten.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Bei der Prüfung einer FuEuI1-Beihilfe für einen Beihilfeempfänger, der einer Rückforderungsanforderung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nachzukommen hat, wird die Kommission den noch zurückzufordernden Betrag der Beihilfe berücksichtigen.

2 Gegenstand der Förderung

Mit der Fördermaßnahme sollen exzellente, disruptive, hoch innovative vorwettbewerbliche Forschungsprojekte in den Bereichen der Kommunikationstechnologien und der IT-Sicherheit gefördert werden. Der wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedarf und die spätere wirtschaftliche Verwertbarkeit des technologischen Ansatzes sind zu skizzieren. Eine frühzeitige Spiegelung der Konzepte und Ergebnisse mit der Wirtschaft wird daher begrüßt ("Realitätscheck"). Die Einbindung von Partnern aus der Wirtschaft für eine geschlossene Verwertungskette ist nicht erforderlich, kann jedoch auf Basis von Absichtserklärungen oder über assoziierte Projektpartner erfolgen. Gegenstand der Förderung sind Einzelprojekte. Bei besonders erfolgreichen Projekten kann eine zweite Förderphase gewährt werden, um im Rahmen einer anwendungsnahen Verbundforschung die wirtschaftliche Verwertung vorzubereiten.

Die Fördermaßnahme soll Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern auch die Möglichkeit eröffnen, sich wissenschaftlich sowie für die Industrie weiterzuqualifizieren und sich damit persönlich für Aufgaben im Forschungs- und Wissenschaftsbereich und für Spitzenstellungen in Wissenschaft und Wirtschaft zu empfehlen.

Die einzureichenden Vorschläge sollen disziplinäre oder fachübergreifende Arbeiten im Bereich Kommunikationstechnik und IT-Sicherheit darstellen und dabei wissenschaftlich exzellent, innovativ und international konkurrenzfähig sein.

Im Rahmen dieser Fördermaßnahme ist die Möglichkeit zur aktiven nationalen und internationalen Vernetzung gegeben. Entsprechende Reisemittel können beantragt werden. Die Forschungsarbeiten sind an deutschen Hochschulen bzw. Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen durchzuführen. Durchgängige Auslandsaufenthalte werden nicht gefördert.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Universitäten sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerinstitutionen ist möglich. Diese können jedoch keine eigene Zuwendung erhalten.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und mit Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Die Fördermaßnahme richtet sich insbesondere an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Laufzeit der Vorhaben soll in der Regel bis zu vier Jahre betragen.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für FuEuI1-Beihilfen berücksichtigen.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE2-Vorhaben" (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" (ANBest-P) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis" (BNBest-BMBF98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme "Disruptive Innovationen für Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit" hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

VDI/VDE Innovation und Technik GmbH
Projektträger Kommunikationssysteme; IT-Sicherheit
Steinplatz 1
10623 Berlin

Ansprechpartner sind

Dr. Rainer Moorfeld (Themenschwerpunkt Kommunikationssysteme)
Telefon: 0 30/31 00 78-3 86
Telefax: 0 30/31 00 78-2 47
E-Mail: rainer.moorfeld@vdivde-it.de

und

Dr. Martin Weimer (Themenschwerpunkt IT-Sicherheit)
Telefon: 0 30/31 00 78-3 86
Telefax: 0 30/31 00 78-2 47
E-Mail: martin.weimer@vdivde-it.de

Internet: www.vdivde-it.de/KIS/bekanntmachungen/bm-diikt

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.vdivde-it.de/projektfoerderung/dokumente-fuer-die-projektfoerderung abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE-IT Projektskizzen vorzulegen. Diese sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um eine fachliche Stellungnahme zu erlauben.

Die Projektskizzen sind in elektronischer Form (PDF-Format) über das Internetportal https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/bm-diikt

bis spätestens 30. Oktober 2015

einzureichen. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen sollen einen Umfang von maximal 12 DIN A4-Seiten inklusive Anlagen nicht überschreiten. Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Projekts und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Stands von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für Kommunikationssysteme oder IT-Sicherheit erläutert werden. Für die geplanten Forschungsarbeiten muss eine überzeugende wissenschaftliche Begründung vorgelegt werden.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT unter der oben genannten Telefonnummer Kontakt aufzunehmen.

Die Projektskizzen sind nach folgender Gliederung zu erstellen:

  1. Kurzdarstellung der wissenschaftlichen Expertise und Lebenslauf der bzw. des durchführenden Nachwuchswissenschaftlerin bzw. -wissenschaftlers
  2. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  3. Neuheit des Lösungsansatzes, Stand der Wissenschaft und Technik, Patentlage
  4. Notwendigkeit der Zuwendung: wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
  5. Arbeitsplan mit Meilensteinplanung und Finanzierungsplan

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Qualität, Neuheit und Risiko des vorgeschlagenen Forschungsprojekts
  • gesellschaftliche und wirtschaftliche Relevanz
  • innovatives Potenzial für die wirtschaftliche Verwertbarkeit im Erfolgsfall
  • wissenschaftliche und methodische Qualität des Forschungsansatzes
  • Fokussierung auf Kommunikationssysteme bzw. IT-Sicherheit (siehe Nummer 1.1 Zuwendungszweck)

Die Begutachtung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der fachlichen Exzellenz und bisherigen Leistungen der durchführenden Nachwuchswissenschaftlerin bzw. des durchführenden Nachwuchswissenschaftlers.

Die eingereichten Skizzen stehen im Wettbewerb miteinander. Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventueller weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förm­lichen Förderantrag vorzulegen.

Für die Erstellung von förmlichen Förderanträgen soll das elektronische Antragssystem "easy-online" genutzt werden. Informationen dazu erhalten Antragsteller online beim Projektträger unter www.vdivde-it.de/KIS/bekanntmachungen/bm-diikt .

Die eingegangenen Anträge werden nach den in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien bewertet und geprüft. In dieser zweiten Phase werden die Vollanträge hinsichtlich der detaillierten Arbeitspläne der Vorhabenbeschreibungen und der Finanzierungspläne geprüft. Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.2.3 Angebot einer Informationsveranstaltung

Skizzeneinreichern wird die Möglichkeit geboten, an einer Informationsveranstaltung teilzunehmen. In dieser werden der Inhalt der Bekanntmachung sowie die Prozesse und Verfahren der Antragstellung erläutert. Informationen zu dieser Veranstaltung erhalten Antragsteller online beim Projektträger: www.vdivde-it.de/KIS/bekanntmachungen/bm-diikt .

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der ­gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 2. Juli 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
H. Bodag

1 - FuEuI = Forschung, Entwicklung und Innovation
2 - FuE = Forschung und Entwicklung