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Änderung einer Bekanntmachung : Datum:

Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie "KMU-innovativ: Medizintechnik". Bundesanzeiger vom 17.09.2015

Vom 17.09.2015

Die Bekanntmachung der Förderrichtlinie "KMU-innovativ: Medizintechnik" vom 7. Januar 2013 (BAnz AT 21.01.2013 B4) wird wie folgt geändert:

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (siehe: http://ec.europa.eu/growth/smes/ ). KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes (siehe Nummer 7) persönlich beraten lassen.

Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen nicht mehr als 500 Beschäftigte haben, im Folgenden größere Mittelständler genannt, antragsberechtigt.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Großunternehmen können im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht gefördert werden. Sie können und sollen aber als assoziierte Partner in den Verbund eingegliedert werden, wenn sie ein unverzichtbares Glied der späteren Umsetzungskette am Standort bilden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.

Die Förderung zielt auf Einzelvorhaben von KMU- oder Verbundprojekte ab, die von KMU und/oder größeren Mittelständlern initiiert und vorwiegend am Standort umgesetzt werden. Förderungswürdig sind hierbei insbesondere

  • Verbundprojekte mehrerer KMU und/oder größerer Mittelständler, die die gemeinschaftliche Verwertung eines ­medizintechnischen Systems anstreben,
  • Verbundprojekte, die die Grundlagen für eine spätere Produktentwicklung legen,
  • Verbundprojekte, die die zwischenbetriebliche Wertschöpfungskette möglichst durchgängig abbilden,
  • anspruchsvolle Einzelprojekte von KMU mit Entwicklungs- und Produktionskompetenz auf dem Gebiet der Medizintechnik.

In allen Vorhaben sind Anwender aus der Gesundheitsversorgung entsprechend der Nähe zur klinischen Anwendung aktiv einzubinden. Die Koordination von Verbundprojekten mehrerer Partner liegt grundsätzlich bei einem der beteiligten KMU oder größeren Mittelständlern.

Die Verwertung der Ergebnisse muss in erster Linie den beteiligten KMU und den beteiligten größeren Mittelständlern zugute kommen.

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Medizintechnik" hat das BMBF seinen Projektträger Gesundheitswirtschaft, Bereich Medizintechnik:

VDI Technologiezentrum GmbH
Stichwort "KMU-innovativ: Medizintechnik"
Dr. Arne Hothan
Philipp Gläser
Bertolt-Brecht-Platz 3
10117 Berlin
Telefon: 0 30/2 75 95 06-41
Telefax: 0 30/2 75 95 06-59
E-Mail: medtech@kmu-innovativ.de

beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.

8 Inkrafttreten

Diese Änderung der Förderrichtlinien tritt nach dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 19. August 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Obele