
Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Kipppunkte, Dynamik und Wechselwirkungen von sozialen und ökologischen Systemen (BioTip). Bundesanzeiger vom 25.09.2015
Vom 17. September 2015
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Forschung für nachhaltige Entwicklungen" (FONA3) sowie in Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) FuE¹-Projekte zum Thema Kipppunkte, Dynamik und Wechselwirkungen von sozialen und ökologischen Systemen (BioTip), zu fördern.
Biodiversität ist eine wesentliche Grundlage für Ökosystemleistungen und menschliches Wohlergehen. Der rasch voran schreitende Biodiversitätsverlust ist daher eine der großen Herausforderungen des globalen Wandels. Treibende Faktoren sind hier u. a. Fragmentierung, Degradierung und Verlust von Habitaten, biologische Invasionen, Umweltverschmutzung, Übernutzung der natürlichen Ressourcen sowie der Klimawandel. Die Veränderungen überschreiten das Anpassungspotenzial vieler Organismen sowie von Ökosystemen und bedingen in der Folge auch eine erhöhte Verwundbarkeit der Gesellschaft. Es werden deshalb Strategien und Handlungsoptionen benötigt, die den Verlust an biologischer Vielfalt sowie die Abwärtsspirale vieler sozialer und ökologischer Systeme stoppen oder umkehren. Voraussetzung dafür ist ein vertieftes Verständnis der Wechselbeziehungen zwischen den Systemen sowie der Prozesse und Dynamik, die zu Degradierung, Kipppunkten und Zustandswechseln in den Systemen führen. Ziel der Bekanntmachung ist aufzuzeigen, mit welchen Maßnahmen wirkungsvoll angesetzt werden kann, um die aktuellen negativen Trends zu stoppen. Durch das Schließen von Forschungslücken sollen die Arbeiten zudem zur Umsetzung des Arbeitsprogramms der Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) beitragen.
Viele biologische und gesellschaftliche Systeme zeichnen sich durch eine komplexe Dynamik aus, die durch Wechselwirkungen, Rückkopplungen sowie zeitlich verzögerte Effekte charakterisiert ist. Dabei kann es in den Systemen zu abrupten und nur schwer umkehrbaren Zustandswechseln (Kippeffekten) kommen, die meist mit negativen Folgen für Biodiversität und gesellschaftlichem Wohlergehen verbunden sind.
Mit einer hohen Wahrscheinlichkeit werden in den nächsten Jahrzehnten eine Reihe von ökologischen Kipppunkten auf allen Organisationsebenen (Arten, Populationen, Pflanzen-/Tiergesellschaften, Ökosystemen) erreicht. Die Kipppunkte sind häufig die Folge von komplexen Interaktionen zwischen gesellschaftlichen und natürlichen Systemen. Sie führen in der Regel zu einer Degradierung von biologischer Vielfalt, Ökosystemdienstleistungen und zu einer Beeinträchtigung des menschlichen Wohlergehens. Zeitverzögerte Effekte können zudem zur Folge haben, dass Schwellenwerte erst erkannt werden, wenn Kipppunkte bereits überschritten wurden. Entscheidungen, die heute getroffen werden, können Auswirkungen für die nächsten Jahrzehnte haben und somit zu Pfadabhängigkeiten führen. In vielen Sektoren (z. B. Land-, Wasser-, Wald-, Bauwirtschaft, Naturschutz, Stadt- und Regionalplanung etc.) bestehen erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf zukünftige Entwicklungen und mögliche Handlungsoptionen. Dies betrifft Governance-Fragen ebenso wie ökologische Aspekte. Ein besseres Verständnis der sozio-ökonomischen Prozesse und Treiber, die auf die ökologischen Systeme wirken, sowie der Interaktionen zwischen den Systemen, ist Voraussetzung für die Entwicklung von Handlungsstrategien.
Handlungsoptionen müssen adäquate Zeiträume berücksichtigen und Mechanismen beinhalten, diese zu etablieren. Dazu sind adaptive und reflexive Formen von Governance notwendig, die die Interessen und Merkmale von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen sowie Gerechtigkeitsaspekte berücksichtigen. Entscheidend sind "Stellschrauben", die eine Transformation der Gesellschaften und Ökonomien und schnelle und angemessene Reaktionen auf negative Veränderungen der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme ermöglichen.
Ziel der Forschungsförderung ist es Prozesse zu identifizieren und zu initiieren, die die Resilienz von ökologischen Systemen erhöhen, Zustandswechsel mit negativen Folgen vermeiden und resiliente gesellschaftliche Systeme fördern.
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.
Gegenstand der Bekanntmachung ist die Förderung von FuE-Projekten, die ökologische und soziale Systeme sowie die in ihnen ablaufenden Prozesse, und deren Dynamik, Kipppunkte und Zustandswechsel integrativ untersuchen. Ökosysteme und soziale Systeme können auf verschiedenen Ebenen der biologischen und sozialen Organisation sowie auf verschiedenen räumlichen (z. B. lokale Gemeinschaften, Meta-Gemeinschaften, Landschaftsebene) und zeitlichen Skalen, die für Biodiversitätsdynamik und Entscheidungsstrukturen relevant sind, betrachtet werden. Zum Verständnis der Mechanismen können bereits erreichte Kipppunkte/Zustandswechsel analysiert werden.
Im Zentrum steht die Bearbeitung lokaler und regionaler Systeme, gegebenenfalls auch die integrative Betrachtung bestimmter Sektoren wie z. B. Land-, Wasser-, Waldwirtschaft etc. Der globale Kontext und die Interaktionen mit globalen Veränderungen sind zu berücksichtigen.
Grundsätzlich ist die Zusammenarbeit mit allen Ländern möglich, wenn eine entsprechende Eignung im Sinne der nachfolgend genannten Kriterien gegeben ist.
In jedem Fall ist die Zusicherung des Zugriffs auf die für die Projektdurchführung erforderlichen Daten nachzuweisen. Spätestens bis zur Antragstellung ist der Nachweis über den tatsächlichen Zugriff auf die Daten vorzulegen. Bei beabsichtigter Feldforschung in Industrie- sowie Schwellenländern (China, Indien, Mexiko, Russland, Brasilien und Republik Südafrika) sind bereits angelaufene Partner-Projekte der jeweiligen Länder im Themenfeld nachzuweisen. Zudem muss dezidiert dargestellt werden, wie die Zusammenarbeit erfolgen wird. Antragsteller, die bei Einreichung des Antrags lediglich Absichtserklärungen zur Förderung von Partner-Projekten bzw. zum Zugang zu Daten vorlegen, können im Rahmen dieser Fördermaßnahme nicht weiter berücksichtigt werden.
Kooperationspartner in Industrie- und Schwellenländern können nicht gefördert werden. Dienstleistungsverträge mit den Kooperationspartnern sind ebenfalls ausgeschlossen.
Bei einer Kooperation mit Entwicklungsländern ist eine Finanzierung der Partner über die Vergabe von Unteraufträgen möglich. Die Partnerinstitutionen des jeweiligen Landes sind während der Vorphase als gleichwertige Partner in die Planung einzubeziehen. Die Umsetzung des Projekts muss auf Augenhöhe gemeinschaftlich erfolgen. Ziel ist es, in den Partnerländern die Problemlösungskompetenz zu stärken.
Die Stärkung von bestehenden regionalen Zentren der Forschung zum globalen Wandel wird besonders befürwortet. Die Feldforschung muss dabei nicht zwangsläufig in den Ländern der Zentren stattfinden. Den Kooperationspartnern ist ein langfristiger, freier Zugang zu den Ergebnissen und Daten des Projekts zu ermöglichen.
Ziel der Förderung ist es, durch ein besseres Verständnis der ökologischen und sozialen Dynamik sowie deren Wechselwirkung ein Überschreiten von ökologischen Kipppunkten zu vermeiden. Alle aufgeworfenen sozialwissenschaftlichen Fragestellungen müssen daher in Bezug auf ökologische Systeme stehen. Ebenso sind die ökologischen Fragen im Hinblick auf Ihre gesellschaftlichen Auswirkungen zu betrachten. Gefördert werden interdisziplinäre Konsortien aus Wissenschaft und Praxis. Dabei ist eine Schwerpunktsetzung auf soziale oder ökologische Dynamik bzw. natur- oder sozialwissenschaftliche Themen in den Projekten möglich. Eine Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Systemen muss jedoch immer integraler Bestandteil der Vorhaben sein.
Es werden ausschließlich Forschungsansätze gefördert,
In allen Projekten muss eine angemessene Stakeholder-Einbindung realisiert werden. Positiv bewertet werden innovative Ansätze der Inter- und Transdisziplinarität sowie der Vernetzung mit Zivilgesellschaft, Interessensgruppen und Entscheidungsträgern. Ein Ausschöpfen der Möglichkeiten der Einbeziehung verschiedener Wissensformen (traditionell, lokal) wird begrüßt.
Die methodischen Ansätze sollen einer der interdisziplinären Fragestellung angemessenen Kombination aus natur- und sozialwissenschaftlichen Methoden entsprechen und dazu geeignet sein, nicht-lineare Prozesse abzubilden.
Gefördert wird z. B. die Entwicklung von Modellen und Simulationsverfahren sowie deren Validierung und Verifizierung. Weitere methodische Ansätze für ein besseres Verständnis der Prozesse können sein:
Das Verständnis der Prozesse und Dynamik wird bislang auch durch einen Mangel an Langzeitdaten erschwert. Daher ist die Entwicklung von innovativen automatischen oder halbautomatischen Smart-Monitoring-Systemen (z. B. Integration mit Internetplattformen, Datenmanagement, Standardisierung von Daten) als Teil der Projekte möglich. Die Monitoring-Systeme müssen in der Anwendung pragmatisch und ressourcensparend sowie passfähig für die gegebenen institutionellen Rahmenbedingungen und Bedarfe der entsprechenden Sektoren (z. B. Land-, Wasser-, Wald-, Bauwirtschaft, Naturschutz, Stadt- und Regionalplanung etc.) sein.
Die aufgeführten methodischen Ansätze sind Beispiele. Andere innovative methodische Herangehensweisen, die den Anforderungen der Bekanntmachung gerecht werden, sind ebenfalls möglich.
Im Rahmen der Bekanntmachung werden im Wesentlichen Arbeiten zu den nachstehend aufgeführten Themengebieten gefördert. Darüber hinaus können aber auch innovative Vorschläge zu anderen Themenfeldern eingereicht werden, sofern sie den Zielen der Bekanntmachung entsprechen. Eine Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Systemen (sozial-ökologisch) muss stets integraler Bestandteil der Vorhaben sein.
Die Vermittlung von Unsicherheiten, denen die Prognosen und Ergebnisse unterliegen, muss ein wesentlicher Aspekt der Forschungsarbeiten sein, damit diese von Anwendern und Entscheidungsträgern genutzt werden können. Darüber hinaus sind Ansätze zum Umgang mit den Unsicherheiten zu entwickeln.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen und Länder, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (KMU-Definition der EU siehe BMBF-Vordruck 0047 Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis – AZK 0047; https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=192).
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem 7. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit z. B. eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis der Prüfungen soll im Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilig finanziert werden können. Entsprechend den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis" des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" (ANBest-P) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis" (BNBest-BMBF98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften" (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
DLR Projektträger
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpartnerin ist:
Dr. Cornelia Andersohn
Tel.: 02 28/38 21-19 73
E-Mail: cornelia.andersohn@dlr.de
Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Hinweise erhältlich.
Es steht den Bewerbern frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung der Projektskizze von Bedeutung sind. Als Anlagen sind aber in jedem Fall nur die unten genannten Unterlagen zugelassen.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.
Davon ausgenommen sind Pilotstudien, für die ein anderes Verfahren gilt. Näheres in Nummer 7.4.
In der ersten Verfahrensstufe ist von dem koordinierenden Verbundpartner zunächst eine Projektskizze einzureichen.
Die Einreichung der Projektskizze erfolgt grundsätzlich nur elektronisch, über das Internetportal easy-Online: https:// foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=OEKOSYSTEME&bereich=BIOTIP-SKIZZE&typ=SKI
Die Projektskizze gliedert sich in zwei Teile:
Die Vorphase, die den Charakter einer Machbarkeitsstudie hat, wird für die Dauer von 12 Monaten gewährt.
Ziele der Vorphase sind:
Die für die Erstellung und Einreichung der Skizze benötigten Informationen sind über das Internetportal easy-Online verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusammen mit den über easy-Online generierten Formblättern zusätzlich fristgerecht zu unten genanntem Termin unterschrieben bei der mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme beauftragten Institution DLR-PT eingereicht werden. Die Unterschrift des koordinierenden Verbundpartners ist ausreichend.
Die Projektskizze ist in englischer Sprache einzureichen.
Der Umfang der Projektskizze soll maximal 12 Seiten (DIN A4, 12 Seiten inkl. Deckblatt, einseitig bedruckt, Schrift Arial 11, 1,2-zeilig, Ränder 2 cm) einschließlich gegebenenfalls eingebundener Grafiken betragen.
Anlagen sind abgesehen von den aus easy-Online generierten Formblättern sowie gegebenenfalls einer Karte des Projektgebiets nicht erlaubt.
Die Frist für die Einreichung von Skizzen endet am
15. Januar 2016.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben ist Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Skizze.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Skizze.
Die eingegangenen und begutachtungsfähigen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter nach den unten genannten Kriterien bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt und gegebenenfalls zur Abgabe eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Das BMBF und der DLR-PT behalten sich vor, zusätzlich zur Bewertung der schriftlich eingereichten Projektskizze, die Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch einzuladen und für eine weitergehende Konzeptionsphase zu bewerten. Das Ergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Bei der Bewertung werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in dieser Bekanntmachung Abweichungen zugelassen sind.
Neun Monate nach Projektbeginn ist ein Vollantrag vorzulegen. Die Spezifizierungen (Form und Gliederung der Vorhabenbeschreibung sowie der weiteren Unterlagen) erfolgen mit der Bewilligung der Vorphase.
Die verbleibenden drei Monate müssen im Projektantrag für die Vorphase bereits mit einem Arbeitsplan untersetzt sein. Zudem muss die Vorphase insgesamt so angelegt sein, dass auch im Falle einer Nichtweiterförderung im Rahmen dieser Fördermaßnahme nutzbare Produkte entstehen und/oder die entwickelten Konzepte für weitere Projektaktivitäten verwendet werden können.
Der eingereichte Vollantrag wird anhand der untenstehenden Kriterien einem weiteren Begutachtungsverfahren unterzogen:
Über die Förderung entscheiden DLR-PT und BMBF anhand der vollständigen Antragsunterlagen unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter.
Die Förderung der Projekte erfolgt zunächst mit maximal drei Jahren. Anschließend ist nach Vorlage eines Folgeantrags sowie dessen positiver Bewertung gegebenenfalls eine Förderung über weitere drei Jahre möglich.
Es besteht die Möglichkeit, Pilotstudien einzureichen. Pilotstudien unterscheiden sich von den übrigen Projektanträgen dadurch, dass sie
Für Pilotstudien ist eine Skizze elektronisch, über das Internet-Portal easy-Online: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=OEKOSYSTEME&bereich=
BIOTIP-SKIZZE&typ=SKI
mit maximal 12 Seiten vorzulegen (DIN A4, inkl. Deckblatt, einseitig bedruckt, Schrift Arial 11, 1,2-zeilig, Ränder 2 cm) einschließlich gegebenenfalls eingebundener Grafiken. Anlagen sind abgesehen von den aus easy-Online generierten Formblättern, den in der Mustergliederung geforderten Finanzübersichten sowie einer Karte des Projektgebiets nicht erlaubt.
Die Frist für die Einreichung von Skizzen endet am
15. Januar 2016.
Es ist die untenstehende Gliederung für die verbundübergreifende Darstellung (acht Seiten) einzuhalten:
Für jede Institution (Zuwendungsempfänger) eines Verbundprojekts ist zusätzlich eine Beschreibung gemäß nachfolgender Gliederung beizulegen:
Der Teil der institutionsspezifischen Projektdarstellung darf insgesamt vier Seiten nicht überschreiten.
Die Begutachtung erfolgt anhand der Kriterien in Nummer 7.3.2. Bei positiver Begutachtung und ausreichend hoher Förderpriorität erfolgt die Aufforderung zu einem EASY-Formantrag.
Über die Förderung entscheiden DLR-PT und BMBF anhand der vollständigen Antragsunterlagen unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in dieser Bekanntmachung Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 17. September 2015
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Gisela Helbig
1 - FuE = Forschung und Entwicklung