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Bekanntmachung : Datum:

Förderrichtlinie zur 3. Auswahlrunde des Forschungspreises "Nächste Generation biotechnologischer Verfahren". Bundesanzeiger vom 12.10.2015

Vom 01.10.2015

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) trägt mit der Initiative "Nächste Generation biotechno­logischer Verfahren – Biotechnologie 2020+" dazu bei, langfristig das in der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" der Bundesregierung festgehaltene Ziel zu erreichen, nachwachsende Rohstoffe mit biotechnologischen Verfahren verstärkt industriell zu nutzen.

Biotechnologische Produktionsverfahren halten seit einigen Jahren Einzug in der chemischen Industrie, der Papier- und Lederindustrie, der Futter- und Nahrungsmittelherstellung und der Kosmetikbranche. Bisher verfügbare fermentative oder biokatalytische Verfahren unterliegen jedoch Einschränkungen: Beispielsweise können mit Mikroorganismen keine zelltoxischen Stoffe hergestellt werden, auch verlieren natürliche Enzyme ihre Funktion meist in organischen Lösungsmitteln. Zudem behindern kostenintensive Aufreinigungsschritte die Wirtschaftlichkeit biotechnologischer Produktionsverfahren.

Um das volle Potenzial biotechnologischer Produktionsverfahren erschließen zu können, ist neben einer beschleunigten Überführung bekannter biotechnologischer Verfahren in die industrielle Praxis – wie sie das BMBF derzeit mit der "Innovationsinitiative industrielle Biotechnologie" fördert – auch die Entwicklung völlig neuartiger Verfahren erforderlich. Die Analysen und Fachgespräche in der Strategiephase der Initiative "Nächste Generation biotechnologischer Verfahren – Biotechnologie 2020+" haben ergeben, dass neuartige biotechnische Produktionsverfahren aus einer engeren Kooperation von Bio- und Ingenieurwissenschaften entstehen könnten.

Die Konvergenz von Bio- und Ingenieurwissenschaften ist in Teilbereichen – etwa in der Biosensorik – bereits sichtbar geworden. Die durchgeführten Analysen zum Stand von Wissenschaft und Technik haben gezeigt, dass bereits zahlreiche Resultate vorliegen, die zu neuartigen biotechnischen Produktionsverfahren führen könnten. Allerdings wurden diese Resultate meist in anderen wissenschaftlichen Kontexten erzielt, sodass den Urhebern die Bedeutung der Er­gebnisse für die Entwicklung neuer biotechnischer Produktionsverfahren häufig nicht voll bewusst ist und sie ihre Forschungsanstrengungen in andere Richtungen lenken.

Ziel der Vergabe des Forschungspreises ist es, wissenschaftliche Durchbrüche sichtbar zu machen, die für die Entwicklung einer nächsten Generation biotechnologischer Verfahren relevant sind. Mit dem Preis sollen Forschungsresultate anerkannt werden, die in Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder auch Unternehmen erzielt wurden. Der Forschungspreis soll dazu dienen, das aufgebaute Know-how zu sichern und auszubauen, indem eine Forschungsgruppe im wissenschaftlichen Umfeld des maßgeblich an den Forschungsresultaten beteiligten Forschers finanziert wird. Die Forschungsgruppe soll den erzielten wissenschaftlichen Durchbruch für die Entwicklung einer nächsten Generation biotechnologischer Verfahren fruchtbar machen.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit der »Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030« (http://www.bmbf.de/de/biooekonomie.php) und den dort verknüpften Dokumenten.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungsgruppen an wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland, die aus einem Bewerbungsverfahren hervorgehen (Einzelheiten siehe Nummer 7).

Gegenstand der Förderung sind Forschungsarbeiten an neuartigen biotechnischen Produktionsverfahren, die auf ­einem erzielten herausragenden Forschungsergebnis aufbauen. Mit der Förderung soll die nachgewiesene Expertise ausgebaut und auf die Entwicklung neuartiger biotechnischer Produktionsverfahren ausgerichtet werden. Die Visionen und Ziele, die mit einer nächsten Generation biotechnologischer Verfahren verbunden sind, wurden in der Strategiephase der Initiative "Biotechnologie 2020+" diskutiert. In Fachgesprächen mit Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft wurden wissenschaftlich-technische Meilensteine herausgearbeitet, die für die Entwicklung zukünftiger Verfahren als besonders relevant angesehen werden. Die Ergebnisse dieser Fachgespräche sind im Internet unter www.biotechnologie2020plus.de dargestellt.

Eine Forschungsgruppe kann bis zu fünf Jahre gefördert werden. Die Ausstattung einer Forschungsgruppe sollte sich an folgenden Eckwerten orientieren:

  1. Personal (soweit nicht Stammpersonal):
  • Forschungsgruppenleiter,
  • Post-Doktoranden,
  • 1 bis 2 Doktoranden,
  • 1 bis 2 technische Angestellte,
  1. Investitionen und Verbrauchsmaterialien: je nach technischem Aufwand,
  2. Aufwand für Publikations- und Reisekosten, Vergabe von Aufträgen, Patentierungskosten: im begründeten Einzelfall gemäß den allgemeinen Zuwendungsbestimmungen des BMBF.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Einrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben), die ihren Sitz in Deutschland haben. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer ­institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben oder Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die geförderten Forschungsgruppen müssen an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland angesiedelt sein (siehe die Nummern 2 und 3). Im Regelfall wird dies die Einrichtung sein, an der auch der Bewerber für den Forschungspreis tätig ist.

Eine Forschungsgruppe kann nur dann gefördert werden, wenn die jeweilige wissenschaftliche Einrichtung die Mitglieder der Forschungsgruppe für den Zeitraum der Projektförderung beschäftigt. Es wird erwartet, dass die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und sonstige Infrastruktur) zur Verfügung gestellt und die Forschungsgruppe in allen Belangen unterstützt wird. Eine entsprechende Erklärung der aufnehmenden Einrichtung ist dem gemäß Nummer 7.2.2 vorzulegenden förmlichen Antrag beizufügen. Zudem ist eine Erklärung erforderlich, dass die aufnehmende Einrichtung ihre nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten buchhalterisch getrennt erfasst und die Forschungsgruppe dem nichtwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen ist.

Von den Leitern und Mitarbeitern der Forschungsgruppen wird eine Teilnahme an Statusseminaren und gegebenenfalls Workshops erwartet, die im Rahmen der Initiative "Nächste Generation biotechnologischer Verfahren – Biotechnologie 2020+" organisiert und durchgeführt werden.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) und die besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den

Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Bioökonomie (BIO)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsstelle Berlin
Zimmerstraße 26/27
D-10969 Berlin
beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.

Ansprechpartner sind:

Dr. Eva Graf
Telefon: 0 30/2 01-99-31 22
Telefax: 0 30/2 01-99-4 70
E-Mail: e.graf@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

Dr. Claudia Junge
Telefon: 0 30/2 01-99-4 66
Telefax: 0 30/2 01-99-4 70
E-Mail: c.junge@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Formularschrank des BMBF unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf im Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) zu nutzen.

7.2 Mehrstufiges Auswahl- und Antragsverfahren

Das Auswahl- und Antragsverfahren ist mehrstufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Bewerbungen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger (vgl. Nummer 7.1) bis

spätestens zum 31. Januar 2016

Bewerbungen für den Forschungspreis vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Es ist beabsichtigt, weitere Auswahlrunden für den Forschungspreis im Abstand von zwei Jahren durchzuführen. Die Termine für die Einreichung der Bewerbungen werden im Bundesanzeiger sowie im Internet auf bmbf.de bekannt gegeben.

Vorlageberechtigt sind in Deutschland tätige Forscherinnen und Forscher. Bewerber, die sich zurzeit im Ausland aufhalten, sind grundsätzlich ebenfalls vorlageberechtigt, müssen jedoch bereit sein, bei Erhalt des Forschungspreises an eine Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland zu wechseln (vgl. Zuwendungsvoraussetzungen in Nummer 4). Die Bewerber können sowohl an Hochschulen als auch in Unternehmen tätig sein. Bewerber aus Unternehmen müssen bereit sein, im Falle der Förderung an eine Wissenschaftseinrichtung zurückzukehren.

Bewerber müssen eine abgeschlossene Promotion vorweisen können. Es können sich sowohl Nachwuchsforscherinnen und -forscher als auch etablierte Forscherinnen und Forscher bewerben. Die Mitglieder im Koordinierungskreis "Biotechnologie 2020+" sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.

Die Bewerbung sollte folgende Unterlagen und Angaben enthalten:

  • Begründung (zwei Seiten):
  • Welches herausragende Forschungsergebnis wurde erzielt?
  • Wieso ist das Forschungsergebnis für die Entwicklung einer nächsten Generation biotechnologischer Verfahren relevant?
  • Warum handelt es sich um einen preiswürdigen Durchbruch?
  • Ausblick (zwei Seiten):
  • Welche Forschungsarbeiten würden sinnvoll an den erzielten Durchbruch anschließen und wären Gegenstand der Forschungsgruppe?
  • An welcher wissenschaftlichen Einrichtung soll die Forschungsgruppe gegebenenfalls angesiedelt werden? ­Warum an dieser Einrichtung?
  • Welche Karriereplanungen verfolgt die Bewerberin bzw. der Bewerber?
  • Finanzierungsplan
  • maximal drei einschlägige eigene Publikationen oder Patentanmeldungen,
  • Lebenslauf (maximal zwei Seiten).

Die Bewerbungen sind über das elektronische Antragssystem "easy-Online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) und in kopierfähiger Vorlage als Papierversion beim Projektträger Jülich, Geschäftsstelle Berlin, Forschungszentrum Jülich GmbH, z. H. Frau Dr. Eva Graf, Zimmerstraße 26 – 27, 10969 Berlin, einzureichen. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Die eingegangenen Bewerbungen werden vom Projektträger Jülich auf formale Korrektheit und Vollständigkeit überprüft. Der Koordinierungskreis "Biotechnologie 2020+" bewertet die vorgelegten Bewerbungen hinsichtlich der beiden Kriterien "Geleistete Arbeit" und "Geplante Arbeiten". Die am höchsten bewerteten Bewerbungen – maximal fünf – werden zu einem Gespräch mit Fachgutachtern eingeladen.

Auf der Basis dieses Gesprächs trifft das BMBF die Auswahl unter den Bewerbungen. Als Auswahlkriterien werden insbesondere herangezogen:

  • Der Bewerber hat das Forschungsresultat im Wesentlichen selbst erzielt.
  • Das Forschungsresultat ist ein Durchbruch für die Entwicklung einer nächsten Generation biotechnologischer Verfahren.
  • Die angestrebten Ziele der Forschungsgruppe eröffnen eine vielversprechende Entwicklungsperspektive für künftige biotechnische Produktionsverfahren.
  • Die Forschungsgruppe ergänzt das Forschungsprofil der aufnehmenden Einrichtung, sichert das aufgebaute Know-how und richtet es auf die Entwicklung neuartiger biotechnischer Produktionsverfahren aus.

Das Ergebnis der Auswahlentscheidung wird den Bewerbern schriftlich mitgeteilt. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe der eingereichten Unterlagen. Aus der Vorlage einer Bewerbung kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Förderentscheidung

Von den ausgewählten Bewerbern wird ein öffentlicher Vortrag auf einem wissenschaftlichen Kongress erwartet, bei dem Projekte aus der Initiative "Nächste Generation biotechnologischer Verfahren" vorgestellt werden.

Die Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppe der ausgewählten Bewerber angesiedelt werden soll, werden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einschließlich einer ausführlichen Vorhabenbeschreibung für die jeweilige Forschungsgruppe vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Dem Förderantrag ist eine Erklärung der antragstellenden Hochschule bzw. Forschungseinrichtung zur Aufnahme der Forschungsgruppe beizufügen (vgl. Nummer 4). Förderantrag und Vorhabenbeschreibung sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Vorhabenbeschreibung ist entsprechend den BMBF-Richtlinien zur Antragstellung zu erstellen und sollte Angaben u. a. zu folgenden Punkten umfassen:

  • Ziel des Vorhabens,
  • Stand der Wissenschaft und Technik, insbesondere der eigenen Vorarbeiten,
  • ausführliche Arbeitsplanung einschließlich Meilenstein- und Ressourcenplanung,
  • Verwertungsplan,
  • Begründung der Notwendigkeit einer Zuwendung,
  • Finanzierungsplan.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 1. Oktober 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
A. Noske