Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für "Technikbasierte Dienstleistungssysteme" im Rahmen des Forschungsprogramms "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen". Bundesanzeiger vom 09.11.2015

Vom 02.11.2015

Mit der Förderrichtlinie "Technikbasierte Dienstleistungssysteme" verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, die Chancen neuer technischer Entwicklungen zu nutzen und somit innerhalb der Wertschöpfung die Dienstleistung zu stärken. Diese Bekanntmachung steht im Kontext der „Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung und trägt in besonderer Weise zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts bei.

Technische Fortschritte, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, haben signi­fikante Auswirkungen auf die Erbringung von Dienstleistungen. Mittlerweile hat moderne Technik nahezu alle Dienstleistungen und die damit verbundenen Engineering- und Leistungsprozesse beeinflusst und ist davon nicht mehr wegzudenken. Die dynamische Verbreitung der Digitalisierung (in Form von mobilen Endgeräten, Internet der Dinge) zeigt, dass es eine beinahe durchgehende technische Durchdringung sowohl der Wertschöpfung als auch der Lebenswelt gibt. Die Spannweite der Anwendungen in Dienstleistungen ist breit und reicht etwa vom mittlerweile fest etablierten bargeldlosen Zahlungsverkehr über technische Assistenz für z. B. mobilitätseingeschränkte Menschen bis hin zu umfassenden Geschäftsmodellen der cloudbasierten Produktionssteuerung. Vorhandene Technik (wie z. B. Smart Phones oder Tablet-Apps) ermöglicht es, dass Prozesse intelligent, selbstgesteuert, vernetzt und in Echtzeit ablaufen und bietet neue Potenziale und Chancen, die es für die Dienstleistung zu nutzen gilt. So werden Dienstleistungsprozesse schneller, effizienter, flexibler und nutzenorientierter.

Technikbasierte Dienstleistung entsteht in Dienstleistungssystemen, die notwendigerweise technische Komponenten enthalten. Aus Sicht von Forschung und Entwicklung (FuE) kommt den technischen Komponenten dann eine Schlüsselrolle zu, wenn diese Grundlage und Voraussetzung für Dienstleistungsinnovationen werden. Darunter sind substanzielle Verbesserungen des kooperativen Wertschöpfungsprozesses zwischen Kunden und Anbietern und seiner konsequenten Ausrichtung auf die Unterstützung der Wertschöpfung der Kunden zu verstehen. Beispiele für solche Innovationen können in der Nutzung von Sensor- und Aktornetzen sowie großen Datenmengen zur Individualisierung der Dienstleistung, in neuen, technikgestützten Interaktionsformen zwischen Kunden und Anbietern, in der Mobilisierung neuer Ressourcen für die Wertschöpfung sowie in veränderten Architekturen für die Wertschöpfung liegen.

Die Einflüsse von Technik auf Dienstleistung sind unterschiedlich gelagert, drei Wirkmechanismen sind möglich: Technik ermöglicht neue Dienstleistungen, erhöht die Effizienz und Reproduzierbarkeit der Dienstleistungserbringung und sie steigert die raum- und zeitunabhängige Verfügbarkeit von Dienstleistung. Umgekehrt kann Dienstleistung, als kunden- und nutzergetriebener Prozess, auch Impulsgeber für neue Technikanwendungen sein. Da beide Bereiche stark miteinander verknüpft sind, bietet sich eine stärkere Verbindung beider Domänen an; in der synchronen Entwicklung von Technik und Dienstleistung, in der Transformation von Prozessen auf neue Kontexte und in ihrer Anwendung liegen erhebliche wirtschaftliche Potenziale. Automatisierung, Vernetzung sowie Kundenzugang und Kundeneinbindung sind Funktionalitäten von Technik, die es für Dienstleistung zu nutzen gilt.

Technik verändert die Art und Weise, wie Dienstleistung entwickelt, produziert und vermarktet wird. Standarddienstleistungen werden automatisiert und Kunden/Nutzer (noch) stärker in den Leistungserstellungsprozess einbezogen. Für Beschäftigte können aus Routine-Tätigkeiten anspruchsvolle, auf den Kunden ausgerichtete neue Aufgabenfelder entstehen. Hierdurch entstehen auch neue Qualifikationsbedarfe bei allen Akteuren im Dienstleistungssystem. Die stärkere Integration von Technik und Dienstleistung erhöht zwar zuerst den Komplexitätsgrad von Wertschöpfungsprozessen, kann aber auch dazu beitragen, ihn mit der Vernetzung technikbasierter Dienstleistung – etwa durch Algorithmen – beherrsch- und skalierbar zu machen.

Dem Einfluss von technikbasierter Dienstleistung auf Wertschöpfungsprozesse ist also eine zunehmend höhere Priorität einzuräumen. Sie trägt zur Individualisierung von Leistungen bei, verbessert die Prozesssicherheit und bietet die Möglichkeit der direkten Kommunikation zwischen Anbietern, Beschäftigten und Kunden/Nutzern. Die weiter fortschreitende Verknüpfung von Technik und Dienstleistung fordert Unternehmen heraus, ihre Ablauf- und Aufbauprozesse den damit verbundenen Herausforderungen anzupassen; es bedarf darauf abgestimmter und vorausschauender Lösungen und Konzepte.

Ein relevanter Anteil der wirtschaftlichen Akteure hat sich auf diese Situation noch nicht hinreichend eingestellt. Mit einer offensiven Verwertung technikbasierter Dienstleistung auch im europäischen und internationalen Kontext gilt es, zusätzliche Umsatz- und Marktpotenziale zu realisieren und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Technikbasierte Dienstleistung kann nicht nur zur Optimierung bestehender Geschäftsmodelle beitragen, sie hat auch das Potenzial, neue und zusätzliche Wertschöpfung zu kreieren. Hierfür gilt es gegebenenfalls vorhandene Nutzungsbarrieren durch geeignete Konzepte zu überwinden.

Innovative technikbasierte Dienstleistungs- und Servicekonzepte sollten zum Ziel haben, betriebliche und unternehmensübergreifende Wertschöpfungsprozesse zu verknüpfen. Die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Wertschöpfungsprozesse soll dabei durch eine inhärente Reaktionsfähigkeit auf die wirtschaftliche und technische Entwicklungsdynamik gewährleistet sein. Durch eine innovative Berücksichtigung materieller und immaterieller Leistungskomponenten kann so ein hoch individualisierter zusätzlicher Kundennutzen entstehen, der mit den bisherigen Konzepten und Vorgehensweisen nicht erreicht worden wäre. Die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung technikbasierter Dienstleistung ist insbesondere herausfordernd, da oftmals eine Transformation der Geschäfts- oder Betreibermodelle erforderlich wird.

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das BMBF beabsichtigt, die Forschung zu technikbasierten Dienstleistungssystemen gezielt auszubauen. Es sollen Vorhaben gefördert werden, welche die Möglichkeiten bereits bestehender Technik nutzen, um Dienstleistung von der Entwicklung bis zum Vertrieb zu verändern und zu verbessern. Die Bekanntmachung verfolgt weiter das Ziel, Unternehmen dabei zu unterstützen, Dienstleistung im Sinne effektiver und effizienter Kundenlösungen zur Verfügung stellen zu können.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Forschung und Entwicklung

Gegenstand der Förderung sind FuE-Aufwendungen im Rahmen unternehmensgetriebener, vorwettbewerblicher Verbundvorhaben zu "technikbasierten Dienstleistungssystemen". Für die Förderung sind drei thematische Forschungs- und Entwicklungsbereiche (siehe die Nummern 2.1, 2.2 und 2.3) vorgesehen.

Vorhaben die in diesen Bereichen gefördert werden, müssen mit Bezug auf den jeweiligen Anwendungsfall Herausforderungen, Chancen und Folgewirkungen technikbasierter Dienstleistungssysteme analysieren und in die weitere Ausarbeitung einbeziehen. Die entwickelten Lösungen müssen auf bereits bestehender Technik basieren.

Eine zentrale Voraussetzung für funktionierende Lösungen ist die methodische und systematische Entwicklung technikbasierter Dienstleistung unter Einbezug der sich veränderten Kundenanforderungen an Produkt-Dienstleistungs-Lösungen. Diesem Querschnittsthema kommt eine hohe Bedeutung zu. Lösungen, die auf technischer Dienstleistung in Wertschöpfungsprozessen aufbauen, müssen ein durchgängiges Service System Engineering aufweisen und sind um Vorgehensweisen wie Modularisierung, Standardisierung oder Individualisierung von Dienstleistung zu ergänzen. Zu berücksichtigen sind ferner Forschungsergebnisse in den Bereichen Design2Service-Konzepte, Security by Design-Methoden, CAD/CAM-Systemen und 3D-Modellierungstools für Systemdienstleistungen und Roundtrip­Engineering für sozio-technische Dienstleistungssysteme.

Um eine möglichst breite Akzeptanz in Wirtschaft und Gesellschaft für die angestrebten Lösungen zu erzeugen, ist ein expliziter, rechtskonformer und verantwortlicher Umgang mit Prozess-, Kunden- und Beschäftigtendaten unabdingbar. Datensicherheit und Datenschutz, Persönlichkeits- und Eigentumsrechte müssen gewahrt bleiben. Gegebenenfalls sind auch weitere ethische Aspekte in auszuarbeitende Konzepte angemessen einzubeziehen. Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit sollten in jeder Entwicklung und Konzeption von Beginn an beachtet und integriert werden.

2.1 Produktionsbezogene Dienstleistungssysteme

Neue industrielle Wertschöpfungskonzepte wie z. B. Industrie 4.0 lassen die Komplexität der Produktionsanlagen enorm anwachsen. Dazu trägt auch die resultierende unternehmensübergreifende Zusammenarbeit in Wertschöpfungsnetzwerken bei. Potenzielle Ausfälle von Maschinen und Anlagen können Kosten verursachen und müssen proaktiv vermieden werden. Die Betreiber wollen Produktionsausfälle um jeden Preis vermeiden, die Hersteller sind darauf bedacht, ihren Kunden ein optimales und individuelles Servicepaket zu liefern, welches Risiken und Aufwände minimiert und den Nutzen maximiert. Technisch ist es jetzt bereits möglich, Maschinen- und Betriebsdaten zu generieren. Wie diese Datenströme jedoch dazu genutzt werden können, darauf aufbauend Mehrwert-Dienstleistungen und Geschäftsmodelle für eine reibungslose und störungsfreie Produktion zu generieren und anzubieten, ist noch weitgehend offen.

Etablierte technische Services im B2B-Bereich, z. B. im Rahmen von Pre- und After-Sales-Konzepten (wie technische Beratung, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur oder Remote-Services) werden nicht überflüssig, doch sie müssen sich aufgrund der fortschreitenden Vernetzung der Produktion in bedarfsgerechte, vorausschauende und integrierte Servicekonzepte unter Nutzung der verfügbaren Technik wandeln. Bisherige Konzepte, Vorgehensweisen und ­Geschäftsmodelle haben sich hinsichtlich einer Ausrichtung auf die neuen Wertschöpfungskonzepte im Sinne Industrie 4.0 radikal zu verändern.

In diesem Kontext erhalten auch bekannte Konzepte für technische Dienstleistung wie "Performance Contracting", "Predictive Maintenance", "Product Lifecycle Management", "Total Cost of Ownership" oder "Condition Monitoring" eine neue Bedeutung, da sie zukünftig integrierter Bestandteil eines Gesamtkonzepts für technische Servicekonzepte werden. Ziel ist es, dass mit technikbasierter Dienstleistung zukünftig raum- und zeitunabhängig höchste Verfügbarkeit zu optimalen Betriebsbedingungen für Produktionsanlagen garantiert werden kann.

Folgende Aspekte sind dabei u. a. relevant:

  • Transformation reaktiver Wartungskonzepte mittels echtzeitorientierter Technik zu umfassenden, an den Bedarfen der Betreiber und Nutzer ausgerichteten Servicekonzepten
  • Verknüpfung von Echtzeit- und Massendaten zu neuen technischen Servicekonzepten mit dem Ziel höchster wertschöpfungsprozessübergreifender Verfügbarkeiten von Maschinen und Anlagen
  • Entwicklung von Dienstleistungen unter Berücksichtigung komplexer Interaktionsmuster und Abhängigkeiten zwischen vernetzten Systemen
  • Integration paralleler Dienstleistungen zu produktionsbezogenen Wertschöpfungssystemen, beginnend mit der Planung
  • Nutzung von Cloud-Konzepten für die unternehmensübergreifende Vernetzung technischer Servicekonzepte
  • Einbezug von Simulations- und Modellierungswerkzeugen sowie von Augmented Reality-Anwendungen
  • Konzeptionierung und Entwicklung KMU-tauglicher Predictive Maintenance-Ansätze
  • Nutzung von Sensorik und Produktionsdaten für die Unterstützung des Vertriebs.

2.2 Logistikbezogene Dienstleistungssysteme

Leistungsfähige Logistiknetze sichern die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, garantieren eine optimale Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Gütern und ermöglichen der Exportnation Deutschland am internationalen Markt teilzunehmen. Logistik ist heute weit mehr, als der Transport von Waren und Gütern. Logistikdienstleistungen bestehen typischerweise aus einem Produktportfolio bestehend aus Transport-, Lager- und Kommissionierungsservices sowie teilweise auch aus spezialisierten Zusatzleistungen wie Kühlkettenmanagement oder Fakturierung. Informationsservices wie Warenverfolgung, Tracking der Waren oder Verwalten von Online-Lagerbeständen runden das Angebot ab. Die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen setzt jedoch nicht nur die Beherrschung der ihnen zugrundliegenden Prozesse voraus, sondern verlangt eine ausgereifte Infrastruktur und technische Komponenten. Das Zusammenspiel dieser auf Dienstleistung basierenden Produkt- und Prozessbestandteile gestaltet sich im Einzelfall als komplex und aufwändig.

Den logistischen Systemen stehen in den kommenden Jahren große Umwälzungen bevor. Stichpunkte sind neue Wertschöpfungsformen, die damit aufkommenden Datenverkehre, veränderte Anforderungen von Kunden im Sinne von Gesamtlösungen und Ressourceneffizienz sowie zunehmend internationale Wertschöpfungsketten. Mit der Verfügbarkeit neuer technischer Möglichkeiten können bisherige Prozesse verbessert, optimiert und daraus neue Dienstleistungen entwickelt, angeboten und übernommen werden.

Neue logistische Konzepte und Vorgehensweisen müssen anknüpfen an die Prozesse der Auftraggeber sowie aller anderen Stakeholder der gesamten Supply Chain mit Blick auf die Abstimmung, Übernahme und Abwicklung der Gesamtheit aller mit Logistik verbundener Aufgaben.

Ziel ist es die Akteure des Wertschöpfungssystems Logistik dabei zu unterstützen, insbesondere auf die veränderten Anforderungen der Kunden und Warenempfänger umfassend reagieren und den Lead-Logistics-Provider-Konzepten ("alles aus einer Hand") folgend ihre Geschäftsmodelle transformieren zu können.

Folgende Aspekte sind dabei u. a. relevant:

  • Verbesserung der Schnittstelle zu Auftraggebern mittels technisch basierter Services
  • Modellierung von generischen Modellen für Logistikdienstleistungen
  • Entwicklung von Schnittstellen, Normen und Standards für technikbasierte Logistikdienstleistungen
  • Nutzung der neuen Wertschöpfungskonzepte wie z. B. Industrie 4.0 für die Entwicklung und Pilotierung umfassender Logistikdienstleistungen aus einem Guss
  • Entwicklung von technikbasierter Logistikdienstleistung, um Wertschöpfungsprozesse direkt zum Kunden zu verlagern
  • Integration echtzeitorientierter Anwendungen zur Verbesserung der Agilität logistikbezogener Dienstleistungssysteme
  • logistikbezogene Dienstleistungen für Losgröße 1+
  • Zentrale Bündelung vs. dezentraler Verteilung intelligenter Logik für die Erbringung von Dienstleistungen.

2.3 Datenbezogene Dienstleistungssysteme

Wissensintensive Dienstleistung ist ein zentraler Wertschöpfungsfaktor in sehr vielen Branchen. Sie ist insbesondere in den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Engineering, IT-Services, der Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung oder Werbung und Marktforschung beheimatet und trägt auf allen Ebenen dieser Wertschöpfungsketten zur Innovationsstärke der Unternehmen bei. Dies unterstreicht ihre Bedeutung als Wirtschaftsfaktor und Produktivitätstreiber in Wertschöpfungsketten.

Wissensintensive Dienstleistung nimmt innerhalb der Wertschöpfung wichtige Funktionen ein: Im Auftrag von Unternehmen werden Forschungs-, Entwicklungs- oder Serviceleistungen erbracht (in der direkten Auftragsvergabe oder mittels Crowd Sourcing); technikbasierte Dienstleistung wird zur Verfügung gestellt (wie z. B. Regulierungsprozesse für Versicherungen oder Rechtemanagement); oder durch Beratungsdienstleistungen wird dazu beitragen, (Energie-)Ressourcen effizient zu nutzen. Grundlegende Gemeinsamkeit ist dabei in zunehmendem Maß die Analyse, Neustrukturierung oder Verarbeitung von Daten. Zur effizienten, kundenorientierten Erbringung wissensintensiver Dienstleistung setzen Dienstleister selbst IuK-Technologien wie Big Data Analytics/Streaming oder case-based Reasoning ein. Es ist zudem absehbar, dass schon in naher Zukunft kognitive Anwendungen in viele Bereiche der wissensbasierten Dienstleistung vordringen werden. Ihre Dienstleistung im Sinne des Leistungserstellungsprozesses wird auch hier zunehmend technisch unterstützt. Etliche Prozesse sind schon fest in cloudbasierten Softwaretools verankert und werden über diese gesteuert. Mittels der Digitalisierung sind viele Leistungen bereits teilautomatisiert (z. B. können mittels Softwaretools Varianten für Kunden „gerechnet“ und unterschiedliche Optionen automatisch erstellt werden). Technik ermöglicht eine weit stärkere Ko-Kreation von Leistungen durch Kunden, etwa im Bereich Marketing oder ermöglicht Unternehmen zunehmend die Akquise externer Ingenieurdienstleistungen um so interne Entwicklungsleistungen zu generieren. Auch komplexere technische Elemente werden verstärkt genutzt. Virtual- oder Augmented Reality erhalten Einzug in die Entwicklungsabteilungen, Data- und Text-Mining unterstützen immer öfter recherche-intensive Dienstleitungen wie beispielsweise Rechtsberatung.

Folgende Aspekte sind dabei u. a. relevant:

  • modulare Bereitstellung datenbezogener Dienstleistung
  • Vernetzung wissensintensiver Dienstleistung mit weiteren Prozessen der Wertschöpfungskette
  • datenbezogene Optimierung qualitativer und kreativer Prozesse
  • Einbindung von Prototyping-Möglichkeiten durch VR und AR in wissensintensive Dienstleistung
  • Nutzung von Cloud- und Crowd-Konzepten zur Erstellung und Vernetzung wissensintensiver Dienstleistung
  • Nutzung der Fähigkeiten von kognitiven Anwendungen für das Engineering und die Erbringung von wissensintensiver Dienstleistung.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, Kammern, Organisationen, Verbände sowie staatliche und nichtstaatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Eine Ergebnisverwertung durch die Unternehmen ist sicherzustellen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission in der aktuellen Version zur Anwendung: http://europa.eu/legislation_summaries/enterprise/business_environment/n26026_de.htm

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft zur Durchführung von gemeinsam vereinbarten Forschungsaufgaben (Verbundprojekte) und die Beteiligung mindestens eines Unternehmens als Verbundpartner.

Die Beteiligungen von KMU sind dabei für die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen von wesentlicher Bedeutung.

Erfolgskriterien sollen bei der Antragstellung definiert werden. Die Vorschläge sollen sich durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung von KMU auszeichnen. Berücksichtigt werden ausschließlich Vorschläge, die eine modellhafte Realisierung der Lösungsansätze in einem der beteiligten Unternehmen in der Projektlaufzeit und nach Projektende vorsehen, sowie eine Übertragbarkeit und Verwertung in weite Teile der Unternehmenslandschaft in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz erwarten lassen. Besonders berücksichtigt werden Vorschläge, die unternehmensfunktions- und disziplinübergreifende Ansätze aufweisen und Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite Anwendung aufzeigen. Der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern wird dabei große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Unternehmen beteiligt sein, die die Forschungsergebnisse zur breiten Anwendung bringen werden. Eine signifikante Breitenwirkung wird insbesondere im Hinblick auf KMU erwartet. Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse in den beteiligten Unternehmen anstoßen.

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit haben. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen geförderten Verbünden und Initiativen in diesem Bereich erwartet. Die Mitarbeit an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der BMBF (z. B. Tagungen des BMBF, Messeauftritte, Veranstaltungen des wissenschaftlichen Begleitvorhabens) wird vorausgesetzt.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vor­haben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Dies soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – entnommen werden: hier .

Vorhaben von Großunternehmen können unter dieser Förderrichtlinie nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt, wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 6 AGVO vorliegt.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen.

Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Weitere Hinweise dazu können Sie den folgenden Internetseiten entnehmen: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare oder https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php

Die maximal zulässige Förderungshöhe richtet sich dabei projektspezifisch nach den Bestimmungen des EU-Beihilferechts und insbesondere der AGVO. Gefördert werden in diesem Zusammenhang ausschließlich Beihilfetypen gemäß Artikeln 25 und 31 AGVO. Die jeweiligen in der AGVO vorgegebenen Förderquoten und Schwellenwerte dürfen dabei nicht überschritten werden.

Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen.

Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte gemäß Nummer 12 der VV zu § 44 BHO ist nicht möglich.

Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bei Gebietskörperschaften werden auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil eines Zuwendungsbescheids.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Koordinierung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das Projektträger-Konsortium KIT-DLR "Projektträgerschaft Produktion – Dienstleistung – Arbeitsgestaltung" beauftragt.

Ansprechpartner ist:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Projektträger (DLR-PT)
Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen
Jonas Keller
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Telefon: +49 2 28/38 21-11 38
Telefax: +49 2 28/38 21-12 48
E-Mail: jonas.keller@dlr.de
Internet: http://www.pt-dlr.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können auf dem Förderportal des Bundes abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden ( hier ).

Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt ausschließlich elektronisch über ein Internetportal.

7.2 Förderverfahren

7.2.1 Vorlage von Projektskizzen

Dem DLR Projektträger sind bis spätestens zum 17. April 2016 Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt ausschließlich elektronisch über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline (Fördermaßnahme "Technikbasierte_DL" wählen). Die Einreichung ohne Unterschriften ist ausreichend, es ist kein postalischer Versand von Unterlagen notwendig.

Der direkte Link lautet: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=TECHNIK-DL&bereich=DL-TECHNIKBASIERT&typ=SKI

Postalisch eingehende Skizzen werden nicht berücksichtigt.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.

An das Fristende zum 17. April 2016 schließt sich ein unabhängiges Begutachtungs- und Bewilligungsverfahren an. Im weiteren Verfahrensverlauf werden die Interessenten bei positiv bewerteten Skizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen.

7.2.2 Art und Umfang der Projektskizzen

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 10 DIN-A4-Seiten inkl. Deckblatt, Literaturangaben, Finanz- und Arbeits­planung ohne Anlagen (Anlagen z. B. LOI ungeförderter Umsetzungspartner) nicht überschreiten (Arial, mindestens 11 Pkt. Schriftgröße, 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Konzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten.

Für die geplanten FuE-Arbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden.

Die Projektskizzen sollen folgende Angaben enthalten (Gliederungsvorschlag):

  • Deckblatt mit Thema des beabsichtigten (Verbund-)Projekts, mit der Zuordnung der Skizze zu einem Themenfeld (die Nummern 2.1, 2.2, 2.3), mit grob abgeschätzten Gesamtkosten/Gesamtausgaben und Projektlaufzeit, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail usw. des Skizzeneinreichers
  • Ausgangssituation (einschließlich Stand der Forschung) und spezifischer Bedarf bei den Unternehmen
  • Zielsetzung, ausgehend vom Stand der Forschung (Neuheit und Erkenntniszugewinn der Projektidee) unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen und Entwicklungsaktivitäten
  • Kosten- bzw. Ausgabenabschätzung, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand (in Personenmonaten; um kritische Situationen beim Wechsel von Personal während der Projektlaufzeit zu vermeiden, soll der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter 12 Personenmonaten liegen). Hochschulen, die die Projektpauschale in Anspruch nehmen möchten, müssen diese im Finanzplan berücksichtigen. Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Wirtschaftspartner, Organisationen oder Verbände bitte kurze Darstellung, gegebenenfalls Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufführen)
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung – insbesondere für KMU – sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Wissenschaft, in der Fach-/Hochschulausbildung sowie durch Fachverbände und Intermediäre. Die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen klar daraus zu erkennen sein, z. B. dadurch, dass es von potenziellen Anwenderinnen und Anwendern aktiv unterstützt wird

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Systemansatz: Interdisziplinarität, Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete, Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, Konzept zum Projektcontrolling
  • Innovationspotenzial: Anwendungsbezug und Beiträge zur Problemlösung (z. B. Neuheit, Originalität, risikoreiche Vorhaben, Innovationshöhe, volkswirtschaftliche Relevanz)
  • wissenschaftlich-technische und sozioökonomische Qualität der Projektskizze
  • Qualität der projektbegleitenden Evaluierung aus der Nutzerperspektive
  • interdisziplinärer Ansatz zur Schaffung einer umfassenden Analyse und Problemlösung
  • Vollständigkeit der Umsetzungskette, Berücksichtigung aller relevanten Akteure
  • Zusammensetzung des Verbunds, Einbindung von Anwendern und KMU und Qualifikation der Partner (Projektstruktur und Projektmanagement)
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen
  • Breitenwirksamkeit: überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse nach Projektende, Einsatzmöglichkeiten für KMU aus verschiedenen Wirtschaftszweigen, Wissenstransfer.

Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den hier genannten Kriterien durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern aus Wirtschaft und Wissenschaft bewertet.

Das BMBF wird auf der Grundlage der Bewertungen die für eine Förderung geeigneten Projektideen auswählen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.4 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen. Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

  • detaillierter Finanzplan des Vorhabens
  • ausführlicher Verwertungsplan
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung
  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-Online" erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung sowie eine gegebenenfalls später erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 2. November 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Hermann Riehl