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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Richtlinie zur Förderung der „Internationalisierung von Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netzwerken“ Zweite Wettbewerbsrunde. Bundesanzeiger vom 03.12.2015

Vom 23.11.2015

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die neue Hightech-Strategie der Bundesregierung hat das Ziel, Kräfte von Wissenschaft und Wirtschaft zu bündeln. Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen und weitere Akteure haben sich hierzu in den vergangenen Jahren vielfältig in erfolgreichen regionalen und nationalen Clustern und Netzwerken organisiert. Komplexe Forschungsfragen und Innovationsthemen werden heute allerdings zunehmend arbeitsteilig mit internationalen Partnern weltweit angegangen. Die globale Wettbewerbsfähigkeit wird künftig entscheidend von der branchen- und disziplinübergreifenden Zusammenarbeit mit international herausragenden Innovationsregionen abhängen. Mit dieser Maßnahme sollen her­ausragende Cluster und Netzwerke in Deutschland dabei unterstützt werden eine strategische Zusammenarbeit mit führenden europäischen und internationalen Innovationsregionen mit komplementären Kompetenzen auszubauen, zu intensivieren und in konkrete, tragfähige Kooperationsprojekte zu überführen.

Vor allem Großunternehmen reagieren auf die immer globalere Vernetzung von Wissens- und Güterströmen, indem sie ihre Funktionsbereiche weltweit an Standorten mit den größten Vorteilen, z. B. zur Know-how-Erschließung, ansiedeln. Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Hochschulen und Forschungseinrichtungen fällt es in der Regel deutlich schwerer, sich in internationale Innovationsnetze einzubinden. Ein wesentlicher Schwerpunkt der neuen Hightech-Strategie liegt deshalb auf Maßnahmen zur Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit insbesondere KMU und der Wissenschaft in Deutschland.

Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbare Netzwerke haben eine herausragende Ausgangslage zur Erarbeitung internationaler Innovationsstrategien. Sie nehmen im Innovationswettbewerb bereits eine führende Position ein und besitzen häufig eine hohe internationale Sichtbarkeit. Zugleich verfügen sie über professionell und wirtschaftlich geführte Managements mit Erfahrung im Aufbau von Kooperationen und der Koordination von Partialinteressen der beteiligten Akteure entlang einer gemeinsamen Innovationsstrategie.

Im Einzelnen sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Die Weiterentwicklung und der Ausbau des Kompetenzprofils von Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netzwerken durch die Erschließung und Koordination der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, die über komplementäre Kompetenzen verfügen.
  • Beiträge zu einer nachhaltigen, positiven Entwicklung des Standorts Deutschland durch strategiegeleitete internationale Zusammenarbeit.
  • Die Stärkung von Managementkompetenzen für internationale Forschungs- und Innovationskooperationen, insbesondere in den Bereichen Open Innovation, Wissensmanagement, interkulturelle Kompetenz und im Bereich Schutz des geistigen Eigentums (IPR).
  • Die Entwicklung und Implementierung innovativer Steuerungs- und Managementprozesse für internationale Kooperationen und ein Beitrag zur weiteren Verstetigung existierender Managementstrukturen.
  • Die Entwicklung neuer Initiativen, Organisationsformen und Werkzeuge zur verstärkten Einbindung von, insbesondere kleinen und mittelständischen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen, welche in Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren innovativen Netzwerken aktiv sind, in internationale Kooperationsprojekte.

Um diese Ziele zu erreichen, sind zwei Förderphasen vorgesehen. Im Rahmen einer ersten maximal zweijährigen Konzeptionsphase soll ein Konzept zur Internationalisierung erarbeitet werden. Dieses baut auf den bestehenden Stärken und vorliegenden Innovationsstrategien der Cluster/Netzwerke auf und identifiziert die für den zukünftigen Innovationserfolg nötigen Ansatzpunkte, z. B.:

  • Eigene Stärken und Schwächen der Technologie- und Innovationsentwicklung.
  • Notwendige komplementäre Technologien und Kompetenzen.
  • Kapazitäten für Forschung, Entwicklung und Innovation.
  • Marktspezifisches Know-how.
  • Chancen und Risiken bei der Erforschung und Entwicklung neuer Wissensgebiete, Technologiefelder und zukünftiger Leitmärkte.

Im Zuge der Konzeptionsphase sollen eigene Maßnahmen für eine Internationalisierungsstrategie entwickelt werden. Hierzu sollen geeignete internationale Partner und Innovationsregionen identifiziert werden, die die eigenen Kompetenzen und Aktivitäten komplementär ergänzen können. Gemeinsam mit diesen internationalen Partnern soll ein Konzept entwickelt werden, aus dem sich die Projekte der Umsetzungsphase und gegebenenfalls über die Förderung hinausgehende Aktivitäten ableiten. Hierzu gehören auch die Klärung der Finanzierung der ausländischen Projektaktivitäten (Letter of Intent) sowie Vereinbarungen über die Grundlagen der Zusammenarbeit (insbesondere im Hinblick auf IPR).

Das Internationalisierungskonzept muss spätestens ein Jahr nach Beginn der Förderung dem Zuwendungsgeber vorgelegt werden und ist der zentrale Meilenstein der Konzeptionsphase. Die Förderung der Konzeptionsphase endet spätestens nach zwei Jahren.

In einer maximal dreijährigen Umsetzungsphase werden dann die deutschen Akteure der Spitzencluster, Zukunfts­projekte und vergleichbaren Netzwerke im Rahmen von bis zu drei zur Umsetzung des Internationalisierungskonzepts entwickelten Kooperationsprojekten gefördert. Die internationalen Partner müssen dabei die Finanzierung ihrer Beiträge bzw. Leistungen in den gemeinsamen Projekten sicherstellen. Die Förderung der Projekte in der gemeinsam konzeptionierten Umsetzungsphase kann gegebenenfalls bereits während der noch laufenden Förderung der Konzeptionsphase beginnen.

Es ist derzeit eine dritte Ausschreibungsrunde geplant, so dass Interessierte eine verlässliche Perspektive haben, sich entsprechend dem Reifegrad ihrer Internationalisierungsaktivitäten gegebenenfalls später zu bewerben.

Um eine objektive Rückkoppelung zur Implementation und zum Verlauf der Maßnahme sicherzustellen, Grundlagen für die Ermittlung der Wirkungen zu schaffen sowie einen intensiven Erfahrungsaustausch, die bedarfsgerechte Einbindung spezifischer Kompetenzen und den Ausbau des Wissens zur Internationalisierung von Spitzenclustern, Zukunfts­projekten und vergleichbaren Netzwerken zu gewährleisten, wird eine umfassende wissenschaftliche Begleitung der Fördermaßnahme durchgeführt.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1). Sie ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4a und 4b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung während der Konzep­tionsphase beruht insbesondere auf Kapitel III Abschnitt 4 (Artikel 27) in Verbindung mit Kapitel I der AGVO in der jeweils geltenden Fassung. In der Umsetzungsphase beruht die Förderung darüber hinaus insbesondere auf Kapitel III Abschnitt 4, 5 und 7 (Artikel 25, 27 bis 29, 31 und 37) in Verbindung mit Kapitel I der AGVO in der jeweils geltenden Fassung.

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Konzeptionsphase

Wie in Nummer 1.1 beschrieben, dient die Konzeptionsphase im ersten Jahr der Ausarbeitung eines tragfähigen und nachhaltigen Internationalisierungskonzepts, das die Grundlage für die Beantragung von Projekten der Umsetzungsphase bildet. Das zweite Jahr soll der gegebenenfalls nötigen Überarbeitung des Konzepts und der Vorbereitung der Umsetzungsprojekte dienen. Die Entwicklung des Internationalisierungskonzepts erfolgt durch die verantwortliche ­Managementorganisation unter Einbindung der Akteure des jeweiligen Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks sowie der jeweiligen internationalen Kooperationspartner. Vorgesehene internationale Kooperationspartner sollten Managementorganisationen sein, die in den priorisierten Innovationsregionen ein Netzwerk oder einen Cluster organisieren.

Im Sinne des Cluster- und Netzwerkgedankens wird ein besonderer Wert darauf gelegt, dass die Entwicklung und Umsetzung des Internationalisierungskonzepts im Rahmen eines Bottom-up-Prozesses mit den beteiligten Akteuren erfolgt. Deren Bedarfe (Mitglieder des Clusters oder Netzwerks, insbesondere der KMU), sind dabei zu berücksichtigen. Zudem ist zu beachten, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen auch ein nachhaltiger Mehrwert für den Standort Deutschland erzielt wird.

Das BMBF ist frühzeitig in den Prozess der Kooperationsanbahnung mit einzubeziehen, um die Konsistenz mit dem Aktionsplan „Internationale Kooperation“ sicherzustellen und bilaterale oder europäische Fragestellungen, z. B. zur Gegenfinanzierung der internationalen Kooperationspartner, begleiten zu können. Im Internationalisierungskonzept müssen alle (auch ausländische) Kooperationspartner, die in der Umsetzungsphase an einem Projekt mitwirken wollen, durch eine Willenserklärung (Letter of Intent) dokumentieren, dass sie den darzulegenden Grundsätzen der Zusammenarbeit (IP-Regelungen, vorgesehene Höhe der Finanzierung und deren Quellen) zustimmen. Bis zum Einreichen der Förderanträge für die Projekte der Umsetzungsphase sind diese Grundsätze dann projektspezifisch in eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Projektpartnern weiterzuentwickeln.

Folgende Aktivitäten können in der Konzeptionsphase gefördert werden:

  • Weiterentwicklung und Ausbau internationaler Kooperations- und Managementprozesse sowie der interkulturellen Kompetenz. Hierzu zählen auch externe Unterstützungsformen während der Konzeptentwicklung (z. B. im Bereich IPR, Länderkenntnisse oder Studien).
  • Intensivierung von bestehenden internationalen Kontakten zu führenden Innovationsregionen eines komplementären Innovationsfelds sowie der verbesserten Interaktion (z. B. in Form eines wechselseitigen Personalaustauschs).
  • Etablierung von Managementprozessen zur Entwicklung und Steuerung einer internationalen Kooperation (z. B. der Aufbau technischer Austauschplattformen im Hinblick auf Open-Innovation-Prozesse für KMU).
  • Workshops oder vergleichbare Initiativen, die der gemeinsamen Vorbereitung und Abstimmung des Internationalisierungskonzepts mit den internationalen Kooperationspartnern dienen.

Nicht förderfähig sind Markterkundungsreisen, Kongress- und Messeteilnahmen.

2.2 Umsetzungsphase

Das erfolgreiche Durchlaufen der Konzeptionsphase, insbesondere ein tragfähiges und nachhaltiges Internationalisierungskonzept, ist Voraussetzung für eine weitere Förderung in der Umsetzungsphase. In dieser können maximal drei der aus dem jeweiligen Internationalisierungskonzept entwickelten Projekte gefördert werden. Von den internationalen Kooperationspartnern wird in jeglicher Hinsicht (Fachkompetenz, Finanzierung, Arbeitsteilung etc.) eine Beteiligung auf Augenhöhe vorausgesetzt. Die Durchführung erfolgt in Verbundprojekten (davon mindestens ein Unternehmen) der deutschen Spitzencluster, Zukunftsprojekte oder vergleichbaren Netzwerke, die mit mindestens zwei Partnern (Institutionen/Unternehmen) aus der kooperierenden Innovationsregion zusammenarbeiten, um die gemeinsam vereinbarten Ziele zu erreichen. Auf die Einbindung von KMU wird besonderer Wert gelegt.

Förderfähig sind:

  • Gemeinsame Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) in internationalen Projekten zu clusterübergreifenden Innovationsthemen.
  • Innovationsfördernde und begleitende Initiativen einschließlich Aktivitäten zur Hebung komplementärer Kompetenzen der Partner, z. B. im Bereich der Nachwuchsförderung, der Qualifizierung des Personals oder des internationalen Wissenschaftleraustauschs.
  • Projekte mit dem Ziel, international durchsetzungsfähige Normen und Standards zu entwickeln.
  • Weiterführende Initiativen zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit der Akteure des Spitzenclusters, Zukunfts­projekts oder vergleichbaren Netzwerks, wenn diese zur Umsetzung und Zielerreichung des Internationalisierungskonzepts beitragen.

Die Themenstellungen müssen die Notwendigkeit der internationalen Kooperation zur Erschließung komplementärer Innovationskompetenzen (nachweislicher Mehrwert) widerspiegeln. Übergreifende Ergebnisse sollen über die unmittelbar in den Projekten beteiligten Akteure hinaus im Cluster, Zukunftsprojekt bzw. Netzwerk verbreitet werden.

2.3 Begleitforschung

Die Förderung der Internationalisierung von Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netzwerken wird intensiv wissenschaftlich begleitet. Durch diese Arbeiten wird die Wissensbasis zu grundlegenden Fragen der inter­nationalen Zusammenarbeit von Clustern und Netzwerken erweitert. Darüber hinaus werden mit dem Ziel des Transfers und eines Erfahrungsaustauschs den Akteuren durch geeignete Instrumente wie Informationsaustausch, Leitfäden, Tagungen, Schulungen, Workshops, Kompetenzanalysen u. Ä. Mittel, Wege und Ergebnisse erfolgreicher innovationsorientierter internationaler Kooperationen, inklusive notwendiger interkultureller Kompetenzen und IP-Regelungen, aufgezeigt. Die Analysen und Aufbereitungen umfassen dabei nicht nur die Entwicklung der zur Förderung ausgewählten Akteure, sondern schließen andere Spitzencluster, Innovationscluster, Zukunftsprojekte und herausragende Netzwerke in die Betrachtung mit ein. Damit sollen auch die Grundlagen für die Erfassung von Wirkungen dieser Internationalisierungsmaßnahme wie auch von anderen Clusterförderungen gelegt bzw. verbessert werden.

Alle im Rahmen dieser Förderinitiative geförderten Akteure sind verpflichtet, an der Durchführung der Begleitforschung mitzuwirken. Notwendige Beiträge hierzu sind im Arbeits- und Ausgabenplan vorzusehen. Anhaltspunkte zum Umfang dieser Aktivitäten erhalten die ausgewählten Skizzeneinreicher im Rahmen der Antragsberatung.

Im Rahmen der ersten Wettbewerbsrunde wurde ein umfassendes Projekt zur Begleitforschung ausgewählt, das am 1. Dezember 2015 gestartet wurde. Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt jedoch als „lernende Maßnahme“. Dementsprechend beabsichtigt das BMBF, zu aufkommenden relevanten Fragestellungen zusätzliche Begleitstudien zur Weiterentwicklung und zum Erfahrungsaustausch zu implementieren. In diesem Rahmen können interessierte ­Bewerber daher fortlaufend eigene Projektvorschläge zu Begleitstudien einreichen, die ergänzende innovative Fragestellungen thematisieren. Hinweise hierzu werden anlassbezogen auch auf der Internetseite der Förderinitiative veröffentlicht. Es wird empfohlen, zur Abstimmung im Vorfeld Kontakt zum Projektträger aufzunehmen.

Der Zuwendungsgeber wird über diese Vorschläge nach eigener Maßgabe entscheiden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung der Umsetzung dieser Vorschläge besteht nicht.

3 Zuwendungsempfänger

Grundsätzlich antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen
  • gemeinnützige Organisationen und Vereine.

Die Förderung in der Konzeptionsphase zielt auf die mit dem Management eines Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks betrauten Unternehmen oder Einrichtungen. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine Forschungsinfrastruktur (im Sinne der AGVO) Zuwendungsempfänger für das Projekt der Konzeptionsphase sein. Vor­aussetzung ist eine enge, verbindliche Kooperation mit dem Management des Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks.

Zur Unterstützung der Einbindung von KMU in die Entwicklung eines Internationalisierungskonzepts und im Sinne des Bottom-up-Gedankens können kleine und mittlere Unternehmen in der Konzeptionsphase das Management mit innovationsorientierten Arbeiten beauftragen. Diese Arbeiten müssen einen Beitrag zur Entwicklung des Internationalisierungskonzepts leisten und daher in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem beantragten Projekt des Cluster- oder Netzwerkmanagements stehen. Die Arbeiten sind im Rahmen der De-minimis-Regelung förderfähig. Antrags­berechtigt sind KMU mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung (siehe: ).

In der Umsetzungsphase sind darüber hinaus aktive Mitglieder des in der Konzeptionsphase geförderten Spitzen­clusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks antragsberechtigt. Die Einbindung und Antragsstellung von KMU wird ausdrücklich begrüßt.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung (institutionelle Förderung) nur unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise eine Projekt­förderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Um die Chancen der Internationalisierung realisieren und Kooperationen tragfähig und nachhaltig auf Augenhöhe mit anderen global führenden Innovationsregionen etablieren zu können, sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:

  • eine erfolgreiche, nachhaltige und von den Partnern getragene Innovationsstrategie,
  • tragfähige internationale Kontakte zu potenziellen Kooperationspartnern (führender internationaler Innovationsregionen oder zentraler Pilotmärkte),
  • Erfahrungen in der erfolgreichen Durchführung von internationalen Innovationsprojekten,
  • ein Managementboard oder vergleichbares Gremium, das geeignet und bereit ist, die Internationalisierungsstrategie mit zu tragen und voranzutreiben,
  • persönliche, für internationale Kooperationen notwendige Kompetenzen der mit der Koordination betrauten Mit­arbeiter (insbesondere Sprachkenntnisse, Verhandlungs- oder Projekterfolge, Auslandsaufenthalte usw.),
  • eine tragfähige und nachhaltige Finanzierungsstruktur der antragstellenden Managementorganisation über den ­gesamten Förderzeitraum,
  • Finanzierung der beihilfefähigen Kosten in Höhe von mindestens 50 % der Gesamtkosten.

KMU, die im Rahmen der Konzeptionsphase das Management mit innovationsorientierten Arbeiten beauftragen, können nach der de-minimis-Regelung gefördert werden. Diese Arbeiten müssen Teil des Gesamt-Projekts der Konzeptionsphase sein und nachweislich den vorgesehenen strategischen Ansätzen folgen. Sie werden daher gemeinsam mit diesem beantragt. Die beantragten Mittel sind Teil der für die Konzeptionsphase insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel (bis zu 500 000 € pro Jahr, siehe Nummer 5). Zudem ist die Summe der im Rahmen der de-minimis-Regelung geförderten Projektkosten bei KMU auf 20 % der Kosten für das durch das Management beantragte Gesamt-Projekt der Konzeptionsphase begrenzt (siehe Nummer 5).

Akteure, deren Projekte im Rahmen der Umsetzungsphase gefördert werden, müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen aktive Mitglieder des sich bewerbenden Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks sein und dessen Innovationsstrategie mittragen.
  • Zuwendungsempfänger der gewerblichen Wirtschaft sind die in Deutschland angesiedelten rechtlich selbstständigen Betriebsstätten oder Niederlassungen der Unternehmen.

Die Erfüllung der genannten Zuwendungsvoraussetzungen ist in den vorzulegenden Bewerbungsunterlagen nachzuweisen. Die Anforderungen an die formale Gestaltung der Unterlagen sind in Nummer 7 dargelegt.

Voraussetzung für die Förderung von FuEuI-Kooperationsprojekten in der Umsetzungsphase ist ein zu erwartender wissenschaftlicher Fortschritt und eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele der Bekannt­machung.

Alle (nationalen wie internationalen) Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Über­einkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antrag­stellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; Merkblatt Vordruck 0110 ).

Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vor­haben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine EU-Förderung möglich ist.

Über die Maßnahme hinaus können weitere aus dem Internationalisierungskonzept entwickelte Projekte durch die Nutzung anderer Fördermittel umgesetzt werden. Informationen zu Fördermöglichkeiten der EU, zum Beispiel zu ­Horizont 2020 oder Eurostars, erhalten Interessenten unter anderem beim EU-Büro des BMBF, dem EUREKA/COST-Büro des BMBF und den Nationalen Kontaktstellen.

Die Projektpartner können bei Interesse eigenständig eine Einbindung der Projekte der Umsetzungsphase in die europäische Forschungsinitiative EUREKA beantragen, über die den ausländischen Partnern gegebenenfalls eine Förderung in ihren Heimatländern zugänglich gemacht werden kann. Das Instrument bietet den Projektpartnern weitere Unterstützungsangebote bei der Projektbetreuung. Auskünfte erteilt das EUREKA/COST-Büro (www.eureka.dlr.de).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Für die Konzeptionsphase können Mittel in Höhe von maximal 500 000 € pro Jahr beantragt werden. Die Förderung erfolgt dabei als Innovationscluster im Sinne der AGVO mit einer Beihilfeintensität von maximal 50 %. Für die maximal drei Verbundprojekte der Umsetzungsphase können in Summe Mittel in Höhe von maximal drei Mio. € über die Laufzeit von maximal drei Jahren beantragt werden (ca. 1 Mio. € pro Jahr). Eine Förderung der Kooperationspartner außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nicht möglich.

Ergänzende Projektvorschläge zur Begleitforschung sollen mit maximal 100 000 € pro Jahr und einer Laufzeit von höchstens zwei Jahren gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Projekts – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. KMU erhalten gegebenenfalls eine nach der AGVO mögliche höhere Förderquote.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Zuwendungsfähig für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der projektbedingte Mehraufwand wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung der Antragstellerin oder des Antragstellers zuzurechnen sind.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Generell wird erwartet, dass die Akteure der Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbaren Netzwerke in beiden Förderphasen zusätzlich eigene Mittel einsetzen bzw. zusätzlich zu den in der Maßnahme beantragten Mitteln weitere Mittel von Dritten mobilisieren. Verwertungspläne für die Ergebnisse der geförderten Projekte sollen die Bereitschaft für die notwendigen Folgeinvestitionen – in der Regel ein Mehrfaches der Fördermittel – dokumentieren.

Bauinvestitionen sind von der Förderung ausgeschlossen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestim­mungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (ANBest-BMBF98) und zusätzlich die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abruf­verfahren bereitgestellt werden.

Zum Erkenntnisgewinn zur Internationalisierung von Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netz­werken ist die laufende Begleitforschung Bestandteil der Fördermaßnahme. Auf Anforderung sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Begleitforschung und gegebenenfalls folgende Ex-post-Evaluation notwendigen Daten den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet und vertraulich behandelt.

In den Zuwendungsbescheid für die geförderten Projekte in der Umsetzungsphase werden zusätzlich folgende Bestimmungen zur Berichts- und Nachweispflicht aufgenommen. Demnach erwartet der Zuwendungsgeber in der Umsetzungsphase:

  • In den zu erstellenden Berichten sowohl eine Darstellung der eigenen, als auch der Projektfortschritte und Ergebnisse der internationalen Partner sowie dem damit verbundenen Beitrag zur Umsetzung des Internationalisierungskonzepts.
  • Die Teilnahme an Erfahrungsaustauschtreffen (voraussichtlich einmal jährlich), um hier die Projektergebnisse vorzustellen und den wissenschaftlichen Austausch anzuregen. Der Erfahrungsaustausch wird im Rahmen der Begleitforschung organisiert und durchgeführt.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich TRI
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Ansprechpartner ist:

Herr Dr. Florian Welter
Telefon: 0 24 61/61-90 51
Telefax: 0 24 61/61-80 47
E-Mail: f.welter@fz-juelich.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Es wird empfohlen, vor dem Einreichen von Bewerbungsskizzen mit dem Projektträger Jülich Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen stehen unter der Internetadresse: www.cluster-networks-international.de zur Verfügung.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-online“ verpflichtend. Die entsprechenden Verweise auf die Internetseite können beim Projektträger Jülich angefordert werden.

Interessierten mit Bedarf einer grundsätzlichen Förderberatung, zum Beispiel Erstantragsstellern, wird empfohlen sich mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes (www.foerderinfo.bund.de) in Verbindung zu setzen.

7.2 Organisation des Verfahrens

Das Antrags- und Auswahlverfahren ist mehrstufig angelegt. Die Förderung erfolgt in zwei aufeinander aufbauenden Phasen: Einer bis zu zweijährigen Konzeptionsphase folgt eine bis zu dreijährige Umsetzungsphase. Ein wesentlicher Meilenstein der Konzeptionsphase und Voraussetzung für die Förderung in der Umsetzungsphase ist die Vorlage eines Internationalisierungskonzepts spätestens nach dem ersten Förderjahr. Dem Internationalisierungskonzept sind die beabsichtigten Projekte als prüffähige Skizzen beizufügen.

Das nach Prüfung durch den Zuwendungsgeber gegebenenfalls zu überarbeitende Internationalisierungskonzept und die vollständig ausgearbeiteten Projektanträge für die Umsetzungsphase müssen spätestens drei Monate vor Ende der Konzeptionsphase eingereicht werden.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Bewerbungsskizzen für die Konzeptentwicklung („Konzeptionsphase“)

Die Bewerbungsskizzen in der ersten Verfahrensstufe zur Auswahl von Projekten der Konzeptionsphase sind unter Verwendung einer Vorlage beim beauftragten Projektträger des BMBF einzureichen, die bei diesem angefordert werden muss.

Bis spätestens zum

15. März 2016

sind die folgenden Bewerbungsunterlagen vorzulegen:

  • Ein von der zuständigen Managementorganisation des Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks rechtsverbindlich unterschriebenes Anschreiben.
  • Ein Exemplar der Bewerbungsskizze (maximal 20 DIN-A4-Seiten, einseitig beschrieben, Zeilenabstand 1,5 Zeilen, Schriftgrad 11, Schriftart Arial) in Papierform und unter Verwendung der Vorlage.
  • Ein geeignetes elektronisches Speichermedium, auf dem die Bewerbungsskizze einschließlich aller Anlagen als ein zentrales druckbares PDF-Dokument abgespeichert ist.

Bewerbungsunterlagen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Termin einer weiteren Ausschreibungsrunde wird gesondert bekanntgegeben.

Die Bewerbungsskizze ist von der zuständigen Managementorganisation des Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks unter Beteiligung der Cluster- und Netzwerkakteure zu erarbeiten und die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich durch diese einzureichen.

Die Bewerbungsskizzen sind nach folgenden Inhalten zu strukturieren:

  1. Status Quo des Clusters oder Netzwerkes, u. a. wirtschaftliche, wissenschaftliche und technologische Leistungsfähigkeit, Darstellung seiner wichtigsten Akteure sowie der vorhandenen Cluster- und Innovationsstrategie
  2. Ansatz und Notwendigkeit einer Internationalisierungsstrategie, einschließlich der konkret vorgesehenen Arbeiten während der Konzeptionsphase
  3. Arbeits- und Finanzierungsplan, einschließlich der notwendigen Arbeiten der Cluster- und Netzwerkakteure

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

In der Bewerbungsskizze muss schlüssig darlegt sein, dass durch die internationale Kooperation ein weiterer Entwicklungsschub des Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks und der eingebundenen Akteure zu erwarten sowie ein langfristiger Vorteil für den Standort Deutschland gegeben ist. Qualitative und quantitative Indikatoren, an denen die Wirkungen und der nachhaltige Erfolg der Aktivitäten gemessen werden sollen, sind auszuweisen.

  • Die eingegangenen Bewerbungsskizzen werden unter Beteiligung eines unabhängigen Auswahlgremiums, gegebenenfalls auch unter zusätzlicher Einbindung von Fachgutachtern, nach folgenden Kriterien bewertet: Reichweite, Wirkung und Nutzen für die eigenen Partner, für die kooperierenden internationalen Partner sowie für das bearbeitete Innovationsfeld, die durch eine internationale Kooperation erzielt werden sollen. Insbesondere wird der Beitrag hinsichtlich
  • der Verbesserung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU,
  • des Beitrags zu Wohlstand und Beschäftigung,
  • des Vorteils für den Standort Deutschland und
  • des Beitrags zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen

bewertet.

  • Qualität der vorgeschlagenen quantitativen und qualitativen Kenngrößen für die Messung von Entwicklungsfortschritten, Wirkungen und Erfolgen.
  • Die Akteure der Spitzencluster, Zukunftsprojekte oder vergleichbaren Netzwerke sowie die betraute Managementorganisation verfügen über die herausragende fachliche, interkulturelle und organisatorische Kompetenz, um eine internationale Kooperation sowie die damit verbundenen Regelungen (z. B. IPR) zu initiieren, zu gestalten und zu managen.
  • Die angestrebte internationale Kooperation ist neuartig und beispielhaft in Bezug auf den Kooperationspartner, die Etablierung und das Management der Kooperation sowie den Inhalt der FuEuI-Projekte.
  • Das Kooperationsniveau ist durch eine Partnerschaft auf Augenhöhe gekennzeichnet, in deren Rahmen führendes Know-how, Partner und Märkte verbunden werden.

Ein unabhängiges Auswahlgremium wird dem BMBF auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungsskizzen und einer gegebenenfalls stattfindenden Präsentation voraussichtlich bis zu zehn zur Förderung geeignete Projekte zur Entwicklung von Internationalisierungskonzepten vorschlagen. Nach abschließender Entscheidung durch den Zuwendungsgeber erhalten alle Bewerber eine schriftliche Empfehlung, ob und gegebenenfalls mit welchen Anpassungen eine Antragstellung erfolgversprechend ist.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eingereichter Bewerbungsskizzen.

7.2.2 Vorlage und Auswahl des Förderantrags für die Konzeptionsphase

Die Managementorganisationen als Einreicher der Bewerbungsskizzen sowie eventuell nach Abschnitt 3 beteiligte KMU sollen entsprechend der ihnen zugegangenen Empfehlungen bis zum

15. September 2016

ihren formalen Förderantrag beim zuständigen Projektträger (siehe Nummer 7.1) vorlegen. Anträge müssen insbesondere einen detaillierten Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan, einschließlich einer Meilensteinplanung, sowie die verbindlichen Zusagen der wichtigsten Cluster- und Netzwerkpartner hinsichtlich ihrer Mitwirkung an der Konzeptionsphase beinhalten. Die Projektplanungen müssen als wesentlichen Meilenstein die Vorlage eines Internationalisierungskonzepts spätestens ein Jahr nach Beginn der Förderung enthalten. Die zugehörige Projektbeschreibung erfolgt auf Basis der eingereichten Bewerbungsskizze.

Die Nutzung des elektronischen Antragsystems zur Antragstellung easy-online ist dabei verpflichtend. Die notwendigen Internetverweise („Links“) werden vom Projektträger zur Verfügung gestellt.

Der Projektantrag wird vom zuständigen Zuwendungsgeber neben formalen Vorgaben hinsichtlich der Kriterien in Nummer 7.2.1 sowie der Plausibilität des detaillierten Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplans und der Qualität der Mitwirkung der wichtigsten Cluster- und Netzwerkpartner an der Konzeptionsphase geprüft. Auf Grundlage der oben angegebenen Auswahl und der Förderempfehlungen wird der Zuwendungsgeber nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entscheiden. Die Bewerber werden über das Ergebnis ihrer Antragsstellung schriftlich informiert.

7.2.3 Internationalisierungskonzept mit Projektskizzen für die Umsetzungsphase

Wie in Nummer 7.2.2 dargestellt, ist die Vorlage eines Internationalisierungskonzepts als zentraler Meilenstein für die Konzeptionsphase vorgegeben.

Spätestens ein Jahr nach Start der Konzeptionsphase (Projektbeginn) ist ein Internationalisierungskonzept durch das Management des Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks vorzulegen. Das Internationalisierungskonzept enthält die Grundlagen, Ziele und Arbeiten für die Umsetzungsphase. Es muss folgende Punkte umfassen:

  1. Darstellung der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technologischen Leistungsfähigkeit des eigenen Spitzen­clusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks und der gewählten internationalen Partner.
  2. Darstellung der Innovationsstrategien, einschließlich der Benennung messbarer Meilensteine und Zielsetzungen.
  3. Darstellung der vorgesehenen internationalen Kooperationsprojekte und Darlegung, wie diese zur Umsetzung des Internationalisierungskonzepts beitragen. Begründung, warum diese Projekte vor dem Hintergrund eines Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks durchgeführt werden müssen.
  4. Darstellung der vorgesehenen IP-Regelungen in der internationalen Kooperation.

Dem Internationalisierungskonzept sind Projektskizzen für die maximal drei beabsichtigten Kooperationsprojekte der Umsetzungsphase inkl. grober Finanzplanung, die mit dem zur Verfügung stehenden Mittelrahmen vereinbar ist, beizufügen. Erwartet wird auch die Zustimmung (Letter of Intent) der jeweils beteiligten nationalen und internationalen Kooperationspartner zu den darzustellenden Grundsätzen der Zusammenarbeit (IPR, Quelle und Höhe der Finanzierung). Daraus muss auch deutlich werden, dass auf Augenhöhe zusammengearbeitet wird und von den internationalen Partnern der deutschen Seite vergleichbare Kapazitäten und Mittel in die Projekte eingebracht werden.

Auf Grundlage des erarbeiteten Internationalisierungskonzepts und unter Anwendung der in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien spricht der Zuwendungsgeber, gegebenenfalls unter Einbindung des unabhängigen Auswahlgremiums und/oder von Fachgutachtern, Empfehlungen aus, ob und gegebenenfalls mit welchen Anpassungen eine Antragstellung für die skizzierten Projekte der Umsetzungsphase erfolgversprechend ist.

Außerdem werden folgende, für FuEuI-Projekte spezifische Kriterien herangezogen:

  • Innovationsgrad und wissenschaftliche Qualität der vorgeschlagenen Forschungsarbeiten
  • Eignung des Arbeitsplans
  • Wissenschaftliche Qualität und Fachkompetenz der Projektpartner
  • Konzept für Umsetzung und Verwertung der Forschungsergebnisse.

Die Bewerber werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.

7.2.4 Vorlage und Entscheidung über die Förderanträge für die Umsetzungsphase

Zur Umsetzung der im Internationalisierungskonzept vereinbarten Projekte können die durchführenden Akteure der deutschen Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbaren Netzwerke eine Projektförderung beantragen.

Für die zur Antragstellung empfohlenen Projektskizzen müssen bis spätestens drei Monate vor Ende der maximal zweijährigen Konzeptionsphase die Förderanträge für die Umsetzungsphase mit detailliertem Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan, einschließlich einer Meilensteinplanung sowie der getroffenen Kooperationsvereinbarung der Partner beim Projektträger vorgelegt werden. Die Nutzung des elektronischen Antragsystems zur Antragstellung easy-online ist dabei verpflichtend. Die notwendigen Internetverweise („Links“) werden vom Projektträger zur Verfügung gestellt.

Auf Grundlage des erarbeiteten Konzepts entscheidet der Zuwendungsgeber darüber, welche Maßnahmen in der Umsetzungsphase gefördert werden. Die Bewertung erfolgt dabei ebenfalls auf Basis der in den Nummern 7.2.1 und 7.2.3 dargestellten Kriterien. Bei Bedarf werden zur Entscheidungsfindung das unabhängige Auswahlgremium und/oder Fachgutachter beratend in Anspruch genommen.

7.2.5 Vorlage und Auswahl von Bewerbungsskizzen zur Begleitforschung

Im Interesse eines umfassenden und innovativen Begleitforschungsansatzes können über das bereits angelaufene Begleitforschungsprojekt hinaus (siehe Nummer 2.3) ohne Fristvorgabe Skizzen für spezifische Fragestellungen oder Einzelthemen eingereicht werden.

Bewerbungsunterlagen für Projekte zur Begleitforschung sind ebenfalls an den vom BMBF beauftragten Projektträger zu übersenden.

Die Bewerbungsunterlagen umfassen:

  1. Ein rechtsverbindlich unterschriebenes Anschreiben.
  2. Ein Exemplar der Bewerbungsskizze (maximal 10 DIN-A4-Seiten, einseitig beschrieben, Zeilenabstand 1,5 Zeilen, Schriftgrad 11, Schriftart Arial) in Papierform.
  3. Geeignetes elektronisches Speichermedium, auf dem die Bewerbungsskizze einschließlich aller Anlagen als ein zentrales druckbares PDF-Dokument abgespeichert ist.

Die Bewerbungsskizzen beinhalten:

  1. Die Darstellung (gegebenenfalls im Verbund) der Ziele, des Arbeitsplans, der Zeit- und Meilensteinplanung sowie eine aussagekräftige Finanzplanung.
  2. Die Darstellung des Eigeninteresses des Antragsstellers und Erläuterungen zu den beteiligten Personen, ihrer Funktion im Projekt sowie ihrer fachlichen Kompetenz.
  3. Eine Darstellung des methodischen Ansatzes für die wissenschaftlichen Analysen sowie der aus den Arbeiten und Ergebnissen abzuleitenden geplanten Unterstützungen zur Internationalisierung für die verschiedenen in der Maßnahme beteiligten Akteursgruppen.

Die Bearbeitung der Projektinhalte kann in Zusammenarbeit mit jeweils einschlägig ausgewiesenen, auch internationalen Partnern erfolgen. Internationale Partner können über Unteraufträge eingebunden werden

Eine Bewertung von Bewerbungsskizzen für Projekte der Begleitforschung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Fachliche und organisatorische Kompetenz (gegebenenfalls Zusammenwirken der Verbundpartner)
  • Beitrag zu im Kontext dieser Richtlinie relevanten Zielen und Problemstellungen der Internationalisierung von ­Clustern und Netzwerken
  • Konsistenz und Qualität des Ansatzes und des Arbeitsplans sowie der Zeit- und Meilensteinplanung
  • Notwendigkeit der Zuwendung sowie Plausibilität und Angemessenheit der Finanzplanung.

Nach abschließender Skizzenbewertung und Entscheidung durch den Zuwendungsgeber erhalten Bewerber eine schriftliche Empfehlung, ob und gegebenenfalls mit welchen Anpassungen eine Antragstellung erfolgversprechend ist. Bei Verbundprojekten sind Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

7.2.6 Vorlage und Entscheidung über die Förderanträge zur Begleitforschung

Zeitnah nach Bewertung einer Bewerbungsskizze wird vom Projektträger eine Frist benannt, zu der Bewerber ihre formalen Förderanträge mit detailliertem Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan, einschließlich einer Meilensteinplanung einreichen sollen. Die Nutzung des elektronischen Antragsystems zur Antragstellung easy-online ist dabei verpflichtend. Die notwendigen Internetverweise („Links“) werden vom Projektträger zur Verfügung gestellt. Die zugehörige Projektbeschreibung erfolgt auf Basis der Bewerbungsskizze. Der Projektantrag wird vom zuständigen Zuwendungsgeber nach formalen Vorgaben und hinsichtlich der Kriterien in Nummer 7.2.5 geprüft und entschieden.

7.3 Weitere Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der ­gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 23. November 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Kathrin Meyer