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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung der Leitinnovation „Organische Leuchtdioden“ im Rahmen der Förderprogramme „Optische Technologien”, „IT Forschung 2006“ und „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Eine Grundvoraussetzung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist die Erforschung und Entwicklung innovativer Produkte und Produktionsverfahren. Die Optischen Technologien und die Informations- und Kommunikationstechnologien als Schlüssel-technologien leisten hierzu einen bedeutenden Beitrag. Neue Werkstoffe sind dabei oftmals die Grundlage für Innovationen aus den beiden genannten Schlüsseltechnologien.

Deswegen hat das BMBF im Februar 2002 das Förderprogramm „Optische Technologien“, im März 2002 „IT-Forschung 2006 – Förderprogramm Informations- und Kommunikationstechnik“ und im Oktober 2003 das Förderprogramm „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“ veröffentlicht. Nähere Informationen hierzu siehe http://www.optischetechnologien.de bzw. IT-Forschung 2006 bzw. https://www.bmbf.de/foerderungen/. Im Rahmen der beiden Förderprogramme „Optische Technologien“ und „IT Forschung 2006“ wurde die Erforschung von organischen Leuchtdioden zu Beleuchtungszwecken bzw. für innovative Displays als ein wichtiges Forschungsthema identifiziert.

Die Technologie der organischen Leuchtdioden besitzt ein großes Potenzial an gleich zwei Massenmärkten zu partizipieren – den Bereichen der Beleuchtung sowie der Displays. Insbesondere der Beleuchtungsmarkt ist durch deutsche Unternehmen gut erschlossen, so dass die Erschließung dieses Marktes durch die OLED-Technologie sehr gute Realisierungschancen hat. Mit einer neuen Generation von Flachbildschirmen, wie sie durch die OLED-Technologie möglich werden könnten, besteht aber auch die Chance, Produktionskapazitäten zumindest im Bereich der Zulieferer in Deutschland zu etablieren. Die OLED-Technologie hat deshalb besonderen Leitcharakter für die Förderung des BMBF.

Mit Fördermaßnahmen zum Themenfeld „Organische Leuchtdioden“ sollen deshalb erste erfolgreiche Vorstöße deutscher Unternehmen unterstützt werden, die in diesem innovativen und international stark umkämpften Technologiefeld Fuß gefasst haben. Es ist erklärtes Ziel dieser Fördermaßnahme, Innovationen zu unterstützen, die aufgrund ihrer globalen ökonomischen Bedeutung signifikante Beiträge zum Wirtschaftswachstum in Deutschland zu leisten im Stande sind. Aus diesem Grunde kommt speziell der standortbezogenen Verwertung von Projektergebnissen eine herausragende Bedeutung zu.

Das BMBF stellt Fördermittel für kooperative, vorwettbewerbliche Projekte, vorrangig Verbundprojekte im Themenfeld “Organische Leuchtdioden” zur Verfügung. Die eingereichten Vorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Gefördert werden Projekte zu innovativen Produkten oder Verfahren, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten technischen Lösungen mit bedeutendem Marktpotenzial führen. Kennzeichen der Projekte sind hohes Risiko, besondere Komplexität sowie hoher Gesamtaufwand. Hierfür sind ein inter- und multidisziplinäres Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen für eine gemeinsame Lösung erforderlich. Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein, hohes volkswirtschaftliches Potential besitzen und mit einer optimalen Hebelwirkung Wachstum und Beschäftigung fördern.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

2. Gegenstand der Förderung

Die OLED-Technologie weist trotz der erheblichen Fortschritte der letzten Jahre noch technologische Herausforderungen auf, die einer signifikanten Kommerzialisierung der Technologie in den Anwendungsfeldern entgegenstehen. Um mit vorhanden Display– und Beleuchtungslösungen auf dem Markt konkurrieren zu können, sind kostengünstige Herstellprozesse, Materialien mit herausragenden Eigenschaften und Systeme mit höchstmöglicher Leistungsfähigkeit Voraussetzung. Durch geeignete Forschungsprojekte sollen die technologischen Grundlagen für die Marktfähigkeit der OLED-basierten Produkte geschaffen werden. Forschungstätigkeit soll insbesondere in den folgenden Bereichen und ihren Verknüpfungen stattfinden:

  • Funktionelle Substanzen: Die Erzeugung qualitativ hochwertigen weißen Lichts durch Farbmischung mit guter Effizienz (>35 lm/W) ist wesentlich für einen Einsatz der OLED. Für Beleuchtungsanwendungen ist eine gute Farbwiedergabe (CRI>80) insbesondere bei Helligkeiten über 1000 cd/m2 gefordert. Für Displayanwendungen wird eine möglichst homogene spektrale Verteilung benötigt. Hierzu sind Forschungsarbeiten zu funktionellen organischen Substanzen mit hoher Qualität (d.h. z.B. Farbreinheit für Displayanwendungen) und Stabilität zur Erzeugung weißen, blauen, grünen und roten Lichts sowie die Entwicklung der notwendigen Ladungstransportmaterialien als Halbleiter- und Blockschichten notwendig. Insbesondere blaue Emitter, entsprechende Matrixmaterialien und dazu passende Elektronen- und Lochleiter sollten bevorzugte Aufmerksamkeit haben. Weiterhin muss deren Stabilität verbessert werden, um hohe Lebensdauern zu erreichen, auch durch Aufklärung des Abbaumechanismus. Angestrebt wird eine Betriebslebensdauer größer 30.000 Stunden bei 1000 Cd/m2 und 10 Jahre Lebensdauer. Außerdem sind neuartige organische Verbindungen zur Elektronen- und Lochinjektion zu erforschen, die in einem optimierten Bauelementdesign Verwendung finden.
  • Substratsysteme: Neue Substratsysteme sind notwenig, um großflächige, biegbare und kostengünstige OLEDs realisieren zu können. Substrate, die z.B. die Eigenschaften der Biegbarkeit (Kunststoffsubstrate, Metallfolien) und der hohen Gasdichtigkeit (Barriereschichten) mit hoher Flächenleitfähigkeit (ITO-Ersatz) zu günstigen Herstellkosten kombinieren, stellen ein wichtiges Themenfeld dar. Lösungen sind sowohl für Top- wie Bottom-emittierende als auch für transparente Bauteile notwendig.
  • Prozess- und Strukturierungstechniken: Hier sind Forschungsarbeiten zu neuartigen Beschichtungsverfahren gefragt, um mit hohen Ausbeuten, hohem Durchsatz und geringen Investitionskosten die benötigten geringen Herstellungskosten verwirklichen zu können. Für Beleuchtungsanwendungen sind beispielsweise für eine aussichtsreiche Kommerzialisierung Herstellungskosten von weniger als 0,1 €/cm2 erforderlich. Weiterhin ist eine gute Eignung der Herstellverfahren für verschiedene Geometrien und/oder großflächige und hoch auflösende Strukturierung wesentlich. Um insbesondere den Kostenaspekt zu berücksichtigen, sind (quasi)kontinuierliche Prozesse mit der Möglichkeit einer Strukturierung mit für die jeweilige Anwendung geeigneter Auflösung von besonderer Bedeutung.
    Die Qualität der Verkapselung der OLEDs gegen Wasser und Sauerstoff ist wesentlich für eine Lebensdauer der Bauelemente, die für die o.a. Anwendungsfelder gefordert ist. Dies betrifft insbesondere ultradünne und flexible Bauelemente, bei denen eine entsprechende Verkapselungstechnologie beispielsweise für die Polymer-Substrate zu erforschen ist. Weiterhin muss eine gute Lagerlebensdauer der Bauteile von typischerweise 10 Jahren erreicht werden können.
  • Bauelementdesign: Um hohe Effizienzen zu erreichen ist eine weitere Erforschung des Aufbaus der OLED erforderlich. Verbesserte Schichtstapel mit verbesserter Elektronen- und Lochinjektion bzw. –transport sowie ein Blocken der jeweilig anderen Ladungsträger sowie räumliche Einschränkung der Triplett-Exzitonen führen zu Bauelementen mit erhöhter Energieeffizienz. Dabei sind Temperaturstabilität und Lebensdauer wichtige Randbedingungen. Weiterhin sind Arbeiten zur Verbesserung der Lichtauskopplung und gezielter Lichtformung relevant.
    Der grundlegende Unterschied der OLEDs zu anorganischen LEDs ist ihr Flächencharakter. Bauelementkonzepte, die diesen Charakter unterstreichen, d.h. die Eigenschaften „großflächig“ und/oder „ultradünn/flexibel“ in besonderer Weise repräsentieren, werden für eine gute Marktposition der OLED-Produkte entscheidend sein. Hierzu sind Konzepte zur Skalierung der OLEDs auf große Flächen erforderlich. Angestrebt werden im Beleuchtungssektor homogene OLED-Schichten auf > 50x50 cm².
  • Schaltungselektronik: Einzelne Leuchtflächen in Matrixanordnungen können durch ein Multiplexverfahren mit hohen Pulshelligkeiten oder mit Hilfe zusätzlicher aktiver Bauelemente, wie z.B. TFTs, die einen kontinuierlichen Betrieb ermöglichen, adressiert werden. Hier sind sowohl Arbeiten zu den benötigten Basistechnologien (z.B. zur Realisierung von Nanotransistoren oder organische Transistoren), zur Treiberelektronik wie auch zu neuen, die Lebensdauer der OLEDs positiv beeinflussenden Adressierungstechniken und Treiberschemata erforderlich.
  • Systemintegration: Zur Integration von OLEDs in Displays, Leuchten und Beleuchtungsanwendungen sind Arbeiten zu innovativen Anwendungen selbst sowie zur Definition von Standards für Kontaktierung, Charakterisierung, Stromversorgung und Montage notwendig.

Für alle genannten Spezifikationen sollte eine Leuchtdichte von 1000 cd/m² angestrebt werden.

Förderfähig sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland). Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind in begründeten Ausnahmefällen im Rahmen von industriegeführten Verbundprojekten antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit einbezogen werden. Auch die Einbindung in EUREKA-Projekte ist förderfähig.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Es werden nur industriegeführte Projekte – in der Regel Verbundprojekte - gefördert. Die Förderung von Verbundprojekten, an denen nur Hochschulen und/oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligt sind, wird ausgeschlossen. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

Die Partner eines Verbundprojekts haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (im Internet abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen, der in der Regel von einem industriellen Partner zu stellen ist.

In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, dass Unternehmen für die Nutzung von Erfindungs- oder Patentanteilen, die auf den Arbeiten einer Forschungseinrichtung beruhen, ein marktübliches Entgelt zahlen.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Wegen der Umsetzungsorientierung der geplanten FuE-Förderung wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, wenn diese als Verbundpartner mitwirken Als angemessen gilt z.B. eine durchschnittliche Eigenbeteiligung der Verbundpartner von mindestens 50 % an der Summe der Kosten bzw. Ausgaben im Verbund.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen


Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Projektträger:

Projektträger
VDI-Technologiezentrum
Graf-Recke-Straße 84
40239 Düsseldorf
Ansprechpartner: Dipl.-Phys. Lars Unnebrink
02 11 / 62 14 – 598
02 11 / 62 14 – 484
unnebrink@vdi.de

Die VDI-Technologiezentrum GmbH ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung.

Zur Erstellung von Projektskizzen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen. Für Projektskizzen ist ein Vordruck zu verwenden, der unter
http://www.vditz.de/forschungsfoerderung/photonik/
oder unmittelbar beim Projektträger VDI-Technologiezentrum abgerufen werden kann.

Weitere Informationen zur Antragstellung etc. können unter https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen werden.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger

bis spätestens 15.06.2005

Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und elektronischer Form - möglichst unter Nutzung von „easy“ – vorzulegen. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, jeweils eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN A4-Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  1. Ziele
    1.1 Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
    1.2 Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen
  2. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
    2.1 Stand der Wissenschaft und Technik
    2.2 Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    2.3 Bisherige Arbeiten der Antragsteller
  3. Arbeitsplan
    3.1 Detaillierte Beschreibung der Arbeiten der Partner (ggf. incl. derer Unterauftragnehmer)
    3.1.1 Partner 1
    3.1.2 Partner 2
    3.1.3 Partner 3
    etc.
    3.2 Netzplan (Arbeitspakete, Übergabepunkte und Meilensteine aufgetragen über der Zeit)
  4. Verwertungsplan und Aspekte der Nachhaltigkeit
    4.1 Wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten
    4.2 Wirtschaftliche Erfolgsaussichten
    4.3 Wissenschaftlich-technische Ergebnisverwertung nach Projektende
    4.4 Wirtschaftliche Ergebnisverwertung nach Projektende
    4.5 Ökologische Aspekte mit quantitativen Angaben z. B. zur Energieeinsparung, Nachhaltigkeit
  5. Notwendigkeit der Zuwendung (Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung)

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert wird, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bedeutung des zu lösenden Problems: Gesellschaftliche Relevanz und Produktrelevanz,
  • Qualität und Breitenwirksamkeit des Lösungsansatzes,
  • Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes,
  • Technologisches und wirtschaftliches Potential,
  • Qualifikation der Partner,
  • Projektmanagement, Effektivität der Vernetzung, Synergien,
  • Abdeckung der umsetzungsgetriebenen Wertschöpfungskette,
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans,
  • Abschätzung der mit den wissenschaftlich-technischen Innovationen verbundenen wirtschaftlichen und ökologischen Chancen und Risiken.

Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen.
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe vom Projektträger aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 20. April 2005

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag


K r a u s K r e u z e r H e l b i g