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Bekanntmachung : Datum:

Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte. Bundesanzeiger vom 22.01.2016

Vom 14.01.2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Bildung hat eine Schlüsselfunktion für die Integration der Neuzugewanderten in unsere Gesellschaft. Bildung ist Vor­aussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und dafür, dass zugewanderte Menschen in der Zukunft eigene Beiträge für unser Land und unsere Gesellschaft leisten können. Hierbei kommt den Kommunen eine maßgebliche Rolle zu. Denn in den Kommunen entscheidet sich, ob Integration gelingt. Bildung findet vor Ort statt und ein Leben lang. Die Kommunen stehen aktuell vor der Herausforderung, dass täglich geflüchtete Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sowie junge Erwachsene ankommen. Dabei können sie sich auch auf das große Engagement von Bürgerinnen und Bürgern stützen.

Die Kreise und kreisfreien Städte stehen vor der Aufgabe, in einer ersten Phase die schnelle Unterbringung und Erstversorgung zu organisieren; in einer zweiten Phase gilt es, die Neuankömmlinge beim Einstieg in Kita, Schule, berufliche wie allgemeine Weiterbildung durch Orientierungs- und Beratungsangebote zu unterstützen. Dazu müssen die beteiligten Akteure zusammengebracht, die vorhandenen Maßnahmen abgestimmt und neue Angebote passgenau ins Leben gerufen werden.

Die Förderrichtlinie unterstützt Kreise und kreisfreie Städte in dieser zweiten Phase. Gefördert werden kommunale Koordinatorinnen und Koordinatoren. Sie koordinieren vor Ort die Bildungsangebote für Neuzugewanderte. Die Förderrichtlinie zielt dabei auf ein verbessertes Management im gesamten Themenfeld Integration durch Bildung, da viele Kommunen bereits seit Jahren über bewährte Strukturen und Modelle zur Integration zugewanderter Menschen in das Bildungssystem verfügen, die nunmehr besser zu vernetzen sind.

Ziele der Förderung sind:

  • die Bündelung der lokalen Kräfte und das gemeinschaftliche Zusammenwirken aller Bildungsakteure durch systematische Einbindung der Vielzahl der vor Ort aktiven zivilgesellschaftlichen Akteure – wie beispielsweise Stiftungen, ehrenamtlich organisierte Initiativen, Vereine, Verbände – sowie der Sozialpartner, Bildungsträger, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Kammern und Unternehmens-Initiativen;
  • die Optimierung der kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung der für diese Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb der Kommunalverwaltung.

Die Bündelung der lokalen Kräfte und das ressortübergreifend abgestimmte Handeln sind Bestandteile eines ­übergreifenden kommunalen Bildungsmanagements. Aus diesem Grund ist die Fördermaßnahme eingebettet in das seit Mitte 2014 laufende Strukturförderprogramm "Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement" ( www.transferagenturen.de ).

Die Transferinitiative ist die zentrale Initiative des BMBF, um Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte) bundesweit dabei zu unterstützen, die Bildungssysteme auf kommunaler Ebene weiterzuentwickeln. Grundidee des Programms ist es, innerhalb der Kommunalverwaltungen Strukturen auf- oder auszubauen, um Bildung als ämter- und ressortübergreifende Querschnittsaufgabe umsetzen zu können. Die Transferinitiative baut auf dem Modellprogramm "Lernen vor Ort" (2009 bis 2014) auf und trägt unter anderem die in 40 geförderten Kommunen über fünf Jahre ­erprobten Steuerungsmodelle, Maßnahmen und Konzepte in die Breite. Hierfür wurde ein bundesweites Netzwerk aus neun Transferagenturen aufgebaut. Die Transferagenturen können die über die Richtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte geförderten Kommunen unterstützen, wobei die Zusammenarbeit mit einer Transferagentur keine Fördervoraussetzung ist. Die Transferagenturen bieten den an der Transferinitiative teilnehmenden Kommunen Beratung, kontinuierliche Prozessbegleitung sowie kostenlose Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Wichtiger Partner der Transferinitiative ist die beim Bundesverband Deutscher Stiftungen angesiedelte Koordinierungsstelle "Netzwerk Stiftungen und Bildung" ( www.netzwerk-stiftungen-bildung.de ). Die Koordinierungsstelle dieses Netzwerks deutscher Stiftungen für Bildung begleitet die Arbeit der Transferagenturen, indem sie lokal agierende Stiftungen und Kommunen bei ihrer Kooperation für ein kommunales Bildungsmanagement unterstützt.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung von Kreisen und kreisfreien Städten bei der Integration von Neu­zugewanderten in unsere Gesellschaft. Die Aufgabe der kommunalen Koordinatorinnen und Koordinatoren ist die ­Koordinierung der relevanten Bildungsakteure auf kommunaler Ebene, um Bildungsangebote für Neuzugewanderte zu optimieren. Dadurch sollen Zugänge zum Bildungssystem verbessert, Bildungsangebote aufeinander abgestimmt und datenbasiert gesteuert werden.

2.1 Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Ausgangslagen und Strukturen in den Kreisen und kreisfreien Städten soll die Koordinatorin/der Koordinator folgende Aufgabenfelder bearbeiten, wobei es zulässig ist, je nach kommunalen Erfordernissen Schwerpunkte zu setzen:

  1. Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen und -gremien bei Nutzung und Erweiterung gegebenenfalls bestehender Strukturen.
    Die Verbesserung der Bildungszugänge für Neuzugewanderte ist eine Querschnittsaufgabe. Ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen der zuständigen Ämter, kommunalen Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Akteure ist nur durch institutionalisierte Abstimmungsprozesse in speziell dafür eingerichteten Gremien möglich. Für die ressortübergreifende Koordinierung der Akteure und deren Maßnahmen baut die Koordinatorin/der Koordinator Strukturen und Gremien auf (Stabstellen, Arbeitsgruppen, Steuerungskreise, Flüchtlingsräte, Runde Tische, u. a.) und/oder nutzt bereits für das kommunale Bildungsmanagement etablierte bzw. für die Koordinierung der Neuzuwanderung eingerichtete Koordinierungsstrukturen/-gremien.
  2. Identifizierung und Einbindung der relevanten Bildungsakteure innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung.
    Neben den zuständigen Ämtern und Bildungseinrichtungen in den Kommunen sowie den etablierten Vereinen, Stiftungen, Sozialpartnern, Kirchen und Religionsgemeinschaften etc. haben sich in den vergangenen Monaten viele ehrenamtlich organisierte Initiativen engagierter Bürgerinnen und Bürger gegründet und zusammengeschlossen. Diese neuen, oft noch nicht institutionell verfestigten Netzwerke und Akteure gilt es zu identifizieren und in die Koordinierungs­gremien einzubinden – im Sinne einer Bündelung der Kräfte vor Ort und des gemeinschaftlichen Zusammenwirkens aller lokalen Akteure. Damit wird das Engagement der Bürgerinnen und Bürger anerkannt und wertgeschätzt, zugleich werden neue Akteure und Netzwerke institutionell gestärkt, aus denen sich weitere lokale (Bildungs-)Bündnisse entwickeln können.
  3. Herstellung von Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure sowie vorhandene Bildungsangebote.
    Vielfach besteht nur ein begrenzter Überblick über die vor Ort tätigen Institutionen und Initiativen sowie deren An­gebote. Die Informationen hierüber gilt es zentral und gebündelt verfügbar zu machen. Hierfür können vorhandene Infrastrukturen und Anlaufstellen der kommunalen Bildungsberatung bzw. von Bildungseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft genutzt werden (Volkshochschulen, Bibliotheken etc.). Idealerweise lassen sich aus dem generierten Überblickswissen vorhandene Leerstellen und Lücken identifizieren, so dass neue Angebote initiiert werden können. Die zu erfassenden Bildungsangebote und Integrationsmaßnahmen sollen die gesamte Bandbreite formaler und non-formaler Lernangebote entlang des Lebenslaufs umfassen. Dabei sollen auch weiter gefasste Angebote der inter­kulturellen Vermittlung und des interkulturellen Austausches berücksichtigt werden.
  4. Beratung von Entscheidungsinstanzen der Kommune.
    Die Förderrichtlinie unterstützt Kommunen dabei, die kommunale Koordinierung der Bildungsaktivitäten für Neu­zugewanderte zu optimieren. Durch die beschriebenen Aufgaben werden die Koordinatorinnen und Koordinatoren zu zentralen Wissensträgern, die über notwendige Steuerungsinformationen für kommunale Entscheidungsträger verfügen. Sie nehmen so eine für die Kommunikation und Steuerung wichtige Schnittstellenfunktion zwischen Bildungsakteuren und kommunalen Entscheidern ein.

2.2 Für die Bearbeitung der in Nummer 2.1 genannten Aufgabenfelder, sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

  • Die kommunale Koordinatorin/der kommunale Koordinator ist grundsätzlich in der Kommunalverwaltung an zentraler Stelle angesiedelt. So soll die strategische Steuerungsaufgabe gestützt werden.
  • Die Koordinatorin/der Koordinator hat eine Schnittstellenfunktion und ist fester Ansprechpartner für die zuständigen Stellen innerhalb der Kommunalverwaltung sowie für die zivilgesellschaftlichen, nicht-staatlichen, ehrenamtlichen Initiativen außerhalb der Kommunalverwaltung (Stiftungen, Vereine, ehrenamtliche Initiativen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Sozialpartner, Bildungsträger, Kammern und Unternehmens-Initiativen etc.).
  • Sie/er koordiniert übergreifend Akteure und Bildungsangebote, d. h. sie/er organisiert nicht die Maßnahmen selbst und führt auch nicht Maßnahmen selbst durch, sondern gibt Anregungen und Impulse für erforderliche Angebote und Initiativen. Zu den Anregungen und Impulsen kann es auch gehören, einmalig Maßnahmen selbst zu organisieren und durchzuführen.
  • Die Arbeit der Koordinatorin/des Koordinators basiert auf Daten. Dazu sollen bereits erhobene Daten über die Neuzugewanderten genutzt werden. Auf Basis vorhandener Daten können Angebote zielgerichtet konzipiert werden. Langfristig kann so ein Impuls gesetzt werden, die Datenlage über die Gruppe der Neuzugewanderten zu verbessern (z. B. zu Herkunft, Bildungsstand, Sprachkenntnissen). Vor Ort werden die hierfür Verantwortlichen (z. B. Kommunale Statistikstellen, Sozialplaner) in die zu schaffenden Koordinierungs- und Steuerungsgremien eingebunden. Das ­relevante Steuerungswissen für die Kommune wird damit erhöht.

3 Zuwendungsempfänger, Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte. Kreisangehörige Kommunen können über die Antragstellung des Kreises einbezogen werden. Die Antragstellung erfolgt als Einzelvorhaben.

Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich zur Teilnahme an Veranstaltungen sowie zentralen Vernetzungsangeboten seitens des Zuwendungsgebers. Er verpflichtet sich weiterhin zum regelmäßigen Informationsaustausch auf Programmebene und erklärt sich damit einverstanden, an der geplanten Evaluierung mitzuwirken und die dafür erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

4 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung je Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand des Antragstellers für Personal und Reisemittel. Dazu zählen:

  • Ausgaben für:
    • in der Regel eine kommunale Koordinatorin/einen kommunalen Koordinator,
    • ab 200 000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zu zwei kommunale Koordinatorinnen/Koordinatoren,
    • ab 500 000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zu drei kommunale Koordinatorinnen/Koordinatoren.

      Die komplexe Aufgabenstellung der Koordination und das vielseitige Aufgabenspektrum sind bei der Stellenbesetzung sowie der Positionierung und strukturellen Anbindung innerhalb der Kommunalverwaltung zu berücksichtigen.
  • Ausgaben für bis zu zwölf eintägige und drei mehrtägige Reisen im Inland pro Jahr je Mitarbeiterin und Mitarbeiter (vorkalkulatorisch bis zu insgesamt 3 500,00 € pro Jahr, abzurechnen nach den gültigen Reisekostengesetzen). Es handelt sich insbesondere um Reisen zu Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Konferenzen, Schulungen und Workshops, die im Rahmen des Programms vom BMBF sowie von den Transferagenturen angeboten werden.

Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte gemäß Nummer 12 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO ist nicht möglich. Die Fördermaßnahme dient nicht der Reduzierung von Länderausgaben oder kommunaler Ausgaben. Im Antrag ist zu bestätigen, dass es sich um eine zusätzliche Maßnahme handelt.

5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für ­Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im ­mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

6 Verfahren

6.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
Bildungsforschung, Integration, Genderforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-13 22
E-Mail: Bildung-fuer-Neuzugewanderte@dlr.de

Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das neue elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://foerderportal.bund.de/ (dort unter "Formularschrank/BMBF") abgerufen werden.

6.2 Einstufiges Verfahren

Das Auswahlverfahren ist einstufig angelegt. Die vollständigen und begutachtungsfähigen Unterlagen sind dem DLR-PT unter Nutzung von "easy-Online" in elektronischer und zusätzlich in dreifacher Ausfertigung in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Es sind drei Vorlagetermine vorgesehen, der 1. März 2016, der 1. Juni 2016 und der 1. September 2016. Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Vorhabenbeschreibung umfasst maximal acht Seiten (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11). Sie ist wie folgt zu gliedern (vergleiche Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis – AZA unter hier , dort unter "Formularschrank/BMBF"):

  1. Kurze Darstellung der kommunalen Ausgangslage in Bezug auf das kommunale Bildungsmanagement sowie vorhandener Strukturen und Angebote zur Integration durch Bildung
  2. Gesamtziel des Vorhabens und Bezug zu den förderpolitischen Zielen des Programms:
    1. Einbettung des Vorhabens in das kommunale Bildungsmanagement und die kommunale Verwaltungsstruktur unter Berücksichtigung gegebenenfalls vorhandener Landesprogramme
    2. Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft
    3. Darstellung der konkreten Aufgabenfelder der Koordination (siehe Nummer 2.1)
    4. Darstellung der Gestaltung der in Nummer 2.2 genannten Rahmenbedingungen des Vorhabens
  3. Weitere Angaben zum Vorhaben (maximal 3 Seiten):
    1. Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele
    2. Arbeits- und Zeitplan
    3. Verwertungsplan
    4. Notwendigkeit der Zuwendung
  4. Erklärung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters bzw. der Landrätin/des Landrats zur Unterstützung des Vorhabens (als Anlage)

Die Anträge werden in erster Linie nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Art und Umfang des Beitrags des geplanten Vorhabens zur Erreichung der Ziele der Förderinitiative, insbesondere der Integration Neuzugewanderter durch Bildung in die Kommune,
  • Einbindung der Koordinatorin/des Koordinators in die kommunalen Verwaltungsstrukturen resp. in ein datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement,
  • Auf- und Ausbau von Strukturen und Verfahren zur Einbeziehung aller relevanten Bildungsakteure und Bündelung der Angebote vor Ort,
  • Nachvollziehbare Planung der Gesamtausgaben des Vorhabens.

Entsprechend der Bewertung nach den oben aufgeführten Kriterien wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Antrags.

6.3 Weitere zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der ­gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

7 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 14. Januar 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Bettina Schwertfeger