Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

von Richtlinien zur Förderung von Vorhaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Themenschwerpunkt „Power für Gründerinnen - Maßnahmen zur Mobilisierung des Gründungspotenzials von Frauen“ im Rahmen des Förderbereichs „Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Chancen von Frauen in Bildung und Forschung, Beruf und Gesellschaft zu fördern und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu verwirklichen. Zu den von der Bundesregierung definierten Zielen gehört, den Frauenanteil an Existenzgründungen mittelfristig erheblich zu steigern. Insbesondere im technologieorientierten Bereich ist der Frauenanteil zur Zeit noch sehr gering. Angesichts des Ziels, ein hohes Beschäftigungsniveau gerade auch durch innovative Existenzgründungen zu sichern, ist die Nutzung der Potenziale von Frauen unverzichtbar.

Vor dem Hintergrund noch bestehender Forschungslücken und unzureichender Unterstützung im Hinblick auf Gründungsmotivation und -fähigkeiten von Frauen umfasst diese Bekanntmachung zwei Teilbereiche des Gründungsgeschehens:

Teilbereich A: Analyse von Strukturen und Potenzialen zur Existenzgründung von Frauen

Die bisherigen Forschungsergebnisse reichen noch nicht aus, um ein handlungsorientiertes Bild des Gründungsgeschehens von Frauen zu liefern. Neben der Verbesserung der statistischen Datenlage, die nicht primär Ziel dieser Bekanntmachung ist, gilt es, bestehende Forschungslücken über das Gründungsgeschehen von Frauen auszufüllen und dabei strukturelle Unterschiede von Gründern und Gründerinnen genauer auszuleuchten. Dazu sollen Projekte durchgeführt werden, die die Facetten und Entwicklungslinien beruflicher Selbständigkeit von Frauen in längerfristiger Perspektive vertieft analysieren und gezielt relevante Aspekte herausgreifen. Sie sollen Aufschluss geben über geschlechtsspezifische Potenziale, Strukturen und Verlaufslinien von Gründungen. Sie sollen die Determinanten zur Gründungsbereitschaft von Frauen klären sowie unterstützende bzw. hemmende Faktoren von Gründungsprozessen identifizieren.

Bei der Förderung zu Teilaspekt A wird besonders auf die Verbindung zur Gründungs- und Beratungspraxis Wert gelegt.

Teilbereich B: Modellhafte und innovative Maßnahmen zur Mobilisierung des Gründungspotenzials von Frauen

Die Entwicklung und Unterstützung von Gründungsmotivation und Gründungsfähigkeit ist eine wichtige Determinante zur Erhöhung des Frauenanteils bei Gründungen. Daher sollen modellhaft innovative Ansätze entwickelt und erprobt werden, die geeignet sind, das Gründungsverhalten von Frauen positiv zu beeinflussen, um neue Beschäftigungsfelder zu erschließen. Eine genderorientierte Qualifizierung der am Gründungsgeschehen beteiligten Akteure kann Zugangswege für Frauen in die Selbständigkeit unterstützen. Gründungen durch Frauen müssen auch in der Öffentlichkeit als Thema wahrgenommen werden und bei den Entscheidern in Wirtschaft und Politik einen neuen Stellenwert erhalten.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Teilbereich A: Analyse von Strukturen und Potenzialen zur Existenzgründung von Frauen

Es sollen Forschungsarbeiten gefördert werden, die dem dargestellten Zuwendungszweck entsprechen. Der Fokus ist insbesondere auf folgende Aspekte gelegt:

  • Auswirkungen der Wissensgesellschaft auf das Gründungsgeschehen von Frauen
  • Konzepte zur Förderung von Gründungen durch Frauen im Technologiebereich
  • Prozessbezogene Gründungsforschung unter Berücksichtigung des jeweiligen individuellen sozialen Umfelds der Gründerin, des arbeitsmarktpolitischen Umfeldes und der kulturellen bzw. gesellschaftlichen Bedingungen
  • Interdisziplinäre Gründerinnenforschung (Zusammenführung bisher getrennter Blickwinkel aus verschiedenen Disziplinen zu einer Gesamteinheit)
  • Analyse der Potenziale des Internets für Gründerinnen
  • Wirkungsanalysen bestehender Förderinstrumente und Beratungsangebote.

Teilbereich B: Modellhafte und innovative Maßnahmen zur Mobilisierung des Gründungspotenzials von Frauen

Es sollen, auch unter Einbeziehung ausländischer Erfahrungen, modellhafte Ansätze entwickelt und erprobt werden, die geeignet sind, das Gründungsverhalten von Frauen positiv zu beeinflussen, um neue Beschäftigungsfelder zu erschließen.

Im Einzelnen ist gedacht an:

  • Förderung des Transfers zwischen Wirtschaft und Hochschulen, zum Beispiel auch durch Einbeziehung von erfolgreichen selbständigen Frauen als Vorbilder für junge Frauen
  • Auswertung und Nutzung des Potenzials von bestehenden Übungsfirmen zur Entwicklung und Erprobung genderspezifischer Angebote
  • Innovative Ansätze zur Erhöhung des Frauenanteils an Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen
  • Entwicklung und Erprobung von genderorientierten Qualifizierungsmaßnahmen für Multiplikatoren und Kreditgeber
  • Innovative Umsetzungsstrategien (Konzepte einschließlich konkreter Vorschläge der Verankerung/Implementierung) zur Unterstützung von Frauen als Gründerinnen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere auch KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland, sowie Public-Private-Partnerships (in geeigneter Rechtsform oder als Verbundpartner).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Förderfähig sind innovative Vorhaben, die inhaltlich die unter Nr. 2 genannten Aufgabenstellungen aufgreifen. Für eine Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung ist es weiterhin erforderlich, dass der/die Antragsteller/in

  • im Themenfeld Existenzgründung durch entsprechende wissenschaftliche Vorleistungen und/oder Qualifizierungs-/Beratungserfahrungen ausgewiesen ist,
  • mit den besonderen Anforderungen der Zielgruppe „Existenzgründerinnen“ vertraut ist und die Vorerfahrungen einen genderorientierten Ansatz erkennen lassen und
  • möglichst über nationale/internationale Kontakte in Wirtschaft, Weiterbildung, Wissenschaft und zu den einschlägigen Akteuren des Gründungsgeschehens verfügt.

Der/Die Antragsteller/in soll sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Er/Sie soll prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Soweit verschiedene Partner einen Verbund bilden, haben diese ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss zumindest eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner gemäß den vom BMBF vorgegebenen Kriterien, die einem Merkblatt zu entnehmen sind ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) nachgewiesen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern/innen aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Für den Themenbereich „Power für Gründerinnen“ ist eine Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds vorgesehen. Die finanzielle Beteiligung des Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds, der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 1999 betreffend den Europäischen Sozialfonds, der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 der Kommission vom 4. März 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei Strukturinterventionen, des Einheitlichen Programmplanungsdokuments Ziel 3 für Deutschland (am 10. Oktober 2000 von der Europäischen Kommission genehmigt – K [2000] 2414 [Nr. 1999 DE 05 3 DO 001] sowie des Operationellen Programms des Bundes Ziel 1 (am 21. Februar 2001 von der Europäischen Kommission genehmigt - K [2001] 25 [Nr. 200 DE 05 1 PO 007]).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Projektträger des BMBF - Chancengleichheit/Genderforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
D - 53227 Bonn
E-Mail: gender@dlr.de

Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden. Interessierten wird nachdrücklich empfohlen, sich vor einer Antragstellung beim Projektträger beraten zu lassen. Ansprechpartnerin ist Frau G. Karsten-Kampf (Tel.: 0228/ 3821 – 208).

Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen sowie die Vordrucke für Vorhabenskizzen und förmliche Förderanträge können abgerufen werden unter https://foerderportal.bund.de/easyonline

Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Vordrucke zur Verfügung.

Die Nutzung des elektronischen Antragssystems http://www.kp.dlr.de/profi/easy (auch für Vorhabenskizzen) wird dringend empfohlen.

7.2. Antragsverfahren

7.2.1 Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, soll dem Projektträger in der ersten Stufe zunächst eine Vorhabenskizze eingereicht werden. Die Skizze soll neben einer Zuordnung zum jeweiligen Teilbereich und dem einschlägigen Unterpunkt, zu dem die Skizze eingereicht wird, eine aussagekräftige Beschreibung folgender Punkte beinhalten (max. 15 Seiten):

  • Ausgangssituation,
  • Gesamtziele des Vorhabens und Bezug zu den förderpolitischen Zielen,
  • Berücksichtigung der unter Nummer 4 aufgeführten Zuwendungsvoraussetzungen,
  • bisherige Arbeiten der Antragstellerin / des Antragstellers
  • Angaben zu den geplanten Vorgehensweisen und Methoden,
  • Arbeits- und Zeitplanung (ressourcenbezogen), sowie detaillierter Finanzierungsplan (Personal-, Sachausgaben, Reisekosten, Eigen- oder weitere Drittmittel),
  • Angaben zur Verwertung der Ergebnisse nach Abschluss der Förderung (wirtschaftlich und wissenschaftlich),
  • bei konsortialen Anträgen auch Angaben zu den kooperierenden Personen oder Institutionen und zur vorgesehenen Arbeitsteilung.

Es können auch mehrere Skizzen zu den verschiedenen Teilbereichen/Unterpunkten eingereicht werden.

7.2.2 Termine

Vorhabenskizzen können dem Projektträger zunächst jeweils zum 15.07.2005, zum 15.01.2006 und zum 15.07.2006 vorgelegt werden.

Die Vorhabensskizzen sind in schriftlicher und elektronischer Form - möglichst unter Nutzung von „ http://www.kp.dlr.de/profi/easy “ – auf dem Postweg vorzulegen. Die Frist gilt nicht als Ausschlussfrist; verspätet eingehende oder unvollständige Vorhabensskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die Bewertung der eingegangenen Vorschläge wird sich vor allem daran orientieren, inwieweit sie das Potenzial für weit reichende positive Veränderungen besitzen.

Neben den unter Punkt 4 definierten Anforderungen sind weitere Kriterien für die Bewertung und Auswahl:

  • fachliche Qualität des Antrags,
  • Wirtschaftlichkeit des Antrags,
  • zu erwartende Nachhaltigkeit / Verstetigung,
  • Grad der Verbindung von Wissenschaft und Gründungs- und Beratungspraxis,
  • Innovationsgehalt.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen/en schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessentinnen/en in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird. Die förmlichen Anträge sollen spätestens einen Monat nach der Aufforderung beim Projektträger eingegangen sein.

Die genannten Fristen zur Vorlage von Vorhabensskizzen und förmlichen Förderanträgen gelten nicht für KMU (Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 12.05.2005

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Eveline von Gäßler