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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung "Batteriematerialien für zukünftige elektromobile und stationäre Anwendungen (Batterie 2020)". Bundesanzeiger vom 18.02.2016

Vom 25.01.2016

Im Rahmen der Förderrichtlinie zu Batterie 2020 vom 30. Juli 2014 (BAnz AT 13.08.2014 B3) wurden weitere Ausschreibungsrunden in Aussicht gestellt. Neben formalen und thematischen Änderungen/Ergänzungen beinhaltet die aktuelle Förderrichtlinie zu Batterie 2020 einen weiteren Stichtag für die Einreichung von Projektskizzen.

Die Elektromobilität und die Energiewende sind für Deutschland zentrale Themen. Der Klimaschutz und die Energieversorgung sind wesentliche Faktoren für eine nachhaltige Entwicklung des Wirtschafts- und Technologiestandorts Deutschland. Langfristig wird bei der Energieversorgung überwiegend auf fossile Brennstoffe verzichtet werden müssen, damit die angestrebten Klimaschutzziele erreicht werden. Sowohl der Ausstieg aus der Atomenergie als auch die notwendige Reduzierung klimaschädlicher Gase erfordern einen verstärkten Einsatz regenerativer Energien im Verkehr und in der Energieversorgung. Die Elektromobilität spielt dabei als Schlüsseltechnologie eine wichtige Rolle. Deutschland soll zum Leitanbieter von Elektrofahrzeugen werden. Erste Elektrofahrzeuge sind inzwischen am Markt verfügbar.

Ein Schlüssel für die Elektromobilität liegt in leistungsfähigen und sicheren Batterien, da nur mit ihnen die notwendige Reichweite elektrischer Fahrzeuge und somit eine große Nutzerakzeptanz erreicht werden. Auch in stationären Anwendungen zur Speicherung elektrischer Energie bei dezentraler regenerativer Stromerzeugung oder zur Bereitstellung von Netzregelenergie leisten Batterien einen wichtigen Beitrag.

Die Bundesregierung unterstützt daher seit mehreren Jahren die Forschung an elektrochemischen Energiespeichern als einen wichtigen Baustein für die Elektromobilität und die Energiewende. Dabei stehen neben dem Aufbau elektrochemischer Kompetenzen in Forschungseinrichtungen und Industrie die Steigerung der Energiedichte von Batteriesystemen, deren Sicherheit sowie die notwendigen Prozess- und Produktionsparameter zur Herstellung im Vordergrund. Weiterhin ist es erforderlich, die aktuell eingesetzten Systeme hinsichtlich Energie- und Leistungsdichte zu verbessern und diese noch sicherer und kostengünstiger zu gestalten. Nach Schätzung der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE), einem Zusammenschluss von Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, entstehen 30 bis 40 % der Wertschöpfung bei Elektrofahrzeugen bei der Batterie und davon der überwiegende Anteil bei den Batteriezellen. Um diesen Wertschöpfungsanteil für einen Wirtschaftsstandort zu sichern, sind verstärkt Forschungs- und Entwicklungsarbeiten notwendig. Material- und prozessspezifische Ansätze für aktuelle und neue Batteriesysteme sowie der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in industrielle Anwendungen spielen hier eine zentrale Rolle.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf Grundlage des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" sowie des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema "Batteriematerialien für zukünftige elektromobile und stationäre Anwendungen (Batterie 2020)" zu fördern.

Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum der Industrie. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) sowie der Verwertung der Projektergebnisse eine besondere Bedeutung zu.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABI. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen risikoreicher, industriegeführter, vorwettbewerblicher Verbundprojekte sowie Forschungsverbünden zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit enger Industrieeinbindung, die Material- und Prozessentwicklungen für wieder aufladbare, elektrochemische Energiespeicher adressieren.

Im Mittelpunkt der angestrebten Forschungs- und Entwicklungsprojekte stehen Materialien und Prozesse für Sekundärbatterien mit dem Anwendungsschwerpunkt Elektromobilität, wobei ebenfalls Anwendungsmöglichkeiten im stationären Bereich, auch im Sinne eines "second use" adressiert werden können. Die Projekte können an verschiedenen Stellen der Wertschöpfungskette von der Materialentwicklung bis zur Batteriezelle ansetzen. Sie können punktuell auch Betrachtungen bis zum Modul- und Batteriesystem beinhalten, sofern diese einen wesentlichen Erkenntniszuwachs im Kernbereich des Vorhabens liefern.

Die mit dieser Bekanntmachung angesprochenen Batteriesysteme fokussieren auf Lithium-Ionen-, Metall-Ionen-, ­Metall-Schwefel- und Metall-Luft/Sauerstoff-Systeme. In Abgrenzung zu anderen Fördermaßnahmen des BMBF werden keine Vorhaben zu Redox-Flow-Batterien oder Doppelschichtkondensatoren gefördert. Die adressierten Material- oder Prozessentwicklungen sollen im Systemzusammenhang erfolgen und zu deutlichen, quantifizierbaren Verbesserungen von Eigenschaften wie beispielsweise Energiedichte, Leistungsdichte, Schnellladefähigkeit, Lebensdauer, ­Sicherheit, Alterung und Kosten führen. Untersuchungen zu Mechanismen sollen im Hinblick auf eine zielgerichtete Verbesserung der Prozesstechnik und des Materials durchgeführt werden.

Auf dieser Basis adressiert die Fördermaßnahme Batterie 2020 folgende Schwerpunkte:

  • Material- und Prozesstechnik für Lithium-Ionen-Systeme
  • Materialien für sekundäre Hochenergie- und Hochleistungs-Batteriesysteme
  • Zukünftige Batteriesysteme

2.1 Material- und Prozesstechnik für Batteriesysteme

Dieser Schwerpunkt behandelt zukünftige Lithium-Ionen-Systeme (z. B. Solid-State). Im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben soll eine starke Rückkopplung zwischen Material-, Prozess- und Fertigungstechnologie bestehen. Die Vorhaben können sich auf folgende Handlungsfelder oder deren Kombinationen beziehen:

  • Materialtechnologie (beispielsweise neue, kostengünstige und einfache Syntheserouten, Design von Aktivmaterialien und Separatoren; neue (z. B. feste) Elektrolyte, neue Bindersysteme; Elektrodenmikro- und -nanostruktur),
  • Zelltechnologie (beispielsweise materialabhängiges Zelldesign; Lebensdauer-Extrapolation bei der Zellskalierung; Sicherheitszustand),
  • grundlegende Fragestellungen zur Prozesstechnologie (beispielsweise quantitative Alterungsanalyse, Alterungsmechanismen und Einfluss von Prozessparametern auf die Lebensdauer und Performance der Zellen; Vorbehandlung und Verarbeitung von Aktivmaterialien; Dünnschichtprozesse, Prozesssicherheit und -qualität).

2.2 Materialien für sekundäre Hochenergie- und Hochleistungs-Batteriesysteme

In diesem Schwerpunkt sollen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Materialthemen gefördert werden, die der evolutionären Weiterentwicklung der Lithium-Ionen-Technologie der nächsten Generation dienen. Neben den Materialaspekten sollen auch Zellsystem- und Prozessentwicklungsaspekte sowie deren gegenseitige Beeinflussung betrachtet werden. Die Forschungs- und Entwicklungsthemen beziehen sich vorzugsweise auf:

  • Entwicklung neuer Aktivmaterialien (beispielsweise wasserbasierte Materialsysteme, 3-D-strukturierte Elektroden, Mehrschichtsysteme, Elektrolyte für höhere Spannungen, Festelektrolyte, Solid-State-Ansätze),
  • systemische Weiterentwicklung der Inaktivmaterialien (beispielsweise Strukturierung von Inaktivmaterialien, Leistungsverbesserung, Erhöhung der Lebensdauer).

2.3 Zukünftige Batteriesysteme

Im Rahmen des Themenschwerpunkts „Zukünftige Batteriematerialien“ sollen die Potenziale von Metall-Ionen-, Metall-Schwefel- und Metall-Luft/Sauerstoff-Batterien weiterentwickelt und industriell zugänglich gemacht werden. Beispielsweise wird für die Lithium-Schwefel-Technologie und Metall-Luft/Sauerstoff-Systeme ein hohes Potenzial für einen zukünftigen Einsatz bei der mobilen und stationären Energiespeicherung prognostiziert. Allerdings zeigen punktuelle Ansätze, insbesondere im Bereich der Metall-Luft/Sauerstoff-Systeme, dass noch ein erheblicher FuE-Bedarf besteht. Daneben geraten auch andere Metall-Ionen-Systeme zunehmend in das Blickfeld von Forschung und Industrie. In diesem Schwerpunkt können Projekte zu Zellsystemen adressiert werden, die beispielsweise folgende Themenschwerpunkte beinhalten:

  • Reversible und sichere Metallanoden auf der Basis von Lithium und Magnesium
  • Alternative Zelldesign- und Elektrodenkonzepte, inklusive Elektrodeninaktivmaterialien
  • Maßgeschneiderte Elektroden inklusive notwendiger Prozesstechnik
  • Solid-State-Ansätze und hybride Systeme sowie deren Zellkonzepte
  • Entwicklung von Elektrolyten und Separatoren

Im Fokus der Bekanntmachung stehen industriegeführte Verbundprojekte. Aufgrund des hohen Forschungsanteils sind für das Themenfeld 2.3 "Zukünftige Batteriesysteme" auch Verbünde zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen möglich. Allerdings muss eine zukünftige Anwendung im Fokus stehen und das konkrete Interesse der Industrie an dem Vorhaben dargestellt werden (beispielsweise in Form eines Industriebeirats).

Im Rahmen aller Themenschwerpunkte können zur Unterstützung oder Validierung des Erkenntnisgewinns materialspezifische Modellierungen und Simulationen integraler Bestandteil von Forschungsvorhaben sein.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland), Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220 ).

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung zielt auf industriegeführte Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung zu Produkten und/oder Verfahren ab. Im Rahmen des Themenschwerpunkts "Zukünftige Batteriesysteme" (siehe Nummer 2.3) sind auch Verbünde zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zulässig, sofern eine intensive Einbindung von Industrieunternehmen erfolgt.

Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinie sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Die Konsortialführerschaft sollte ein Industrieunternehmen übernehmen (Ausnahmen siehe Nummer 2.3). Bevorzugt ausgewählt werden sollen Konsortien, die entlang der Wertschöpfungskette agieren und deren Fokus auf besonders innovativen, interdisziplinären und ganzheitlichen Lösungsansätzen liegt.

Verbünde mit signifikanter Mitwirkung von KMU werden bevorzugt behandelt. Letzteres gilt insbesondere, wenn die Mitwirkung der beteiligten KMU zum Zwecke des Aufbaus eines geeigneten Schutzrechtsportfolios, des Auf- oder Ausbaus produktiver Kapazitäten oder zur Schaffung oder Konsolidierung eines eigenständigen Marktzugangs erfolgt.

Im Rahmen der Programmsteuerung und -evaluierung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen (z. B. Begleitmaßnahme Batterie 2020) zu beteiligen, Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen und unter Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse einen unternehmensübergreifenden, intensiven Erfahrungsaustausch aktiv mitzugestalten.

Die Mitarbeit in Gremien zur Einbringung der Projektergebnisse im Hinblick auf spätere Zulassungen, Normen und Standards ist im Rahmen der Vorhaben förderfähig.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; Merkblatt Vordruck 0110 ). Von den Zuwendungsempfängern wird erwartet, dass für die Sicherstellung der Verwertung der Projektergebnisse praxisnahe Lösungen gefunden bzw. Wege für die Umsetzung der Forschungsergebnisse in die industrielle Anwendung aufgezeigt werden. Mit den vorzulegenden Verwertungsplänen sind Konzepte für die Markterschließung darzulegen.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Horizont 2020 vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit gebildet werden. Die Zusammenarbeit wird unterstützt, wenn ein eindeutiger Mehrwert durch die gemeinsame Bearbeitung von Fragestellungen erreicht wird, von dem nicht nur einzelne Unternehmen, sondern ganze Branchen bzw. Forschungsfelder profitieren können.

Eine Kontaktaufnahme durch den Projektkoordinator mit dem zuständigen Projektträger wird dringend empfohlen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 40 % an den Gesamtkosten/-ausgaben des Verbundprojekts erreicht wird. Dazu ist gegebenenfalls eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich, sodass eine Verbundförderquote von maximal 60 % (zuzüglich gegebenenfalls zu gewährender Aufschläge für KMU sowie gegebenenfalls in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen) erreicht wird. Falls im Einzelfall die Arbeiten nur mit einer geringeren Industriebeteiligung durchgeführt werden können, ist die daraus resultierende höhere Verbundförderquote gesondert zu begründen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98). Zur Vereinfachung des Förderverfahrens besteht für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, nach Nummer 5.6 NKBF98 die pauschalierte Abrechnung mit einem Gemeinkostenzuschlag von 120 % auf die Personaleinzelkosten zu beantragen.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1  Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme Batterie 2020 hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
Fachbereich Werkstofftechnologien für Energie und Mobilität (NMT1)
52425 Jülich
(weitere Informationen unter http://www.werkstoffinnovationen.de )

Ansprechpartner sind:

Dr.-Ing. Peter Weirich
Telefon: 0 24 61/61 27 09
E-Mail: p.weirich@fz-juelich.de
und
Dr. Jenna Wies
Telefon: 0 24 61/6 19 64 04
E-Mail: j.wies@fz-juelich.de

Ansprechpartner im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist:

Dr.-Ing. Joachim Kloock
Referat "Neue Materialien und Werkstoffe; KIT; HZG"
E-Mail: JoachimP.Kloock@bmbf.bund.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Zur Erstellung der Projektskizzen und förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger

bis spätestens 31. Mai 2016

zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze (bestehend aus der easy-online-Skizze und der Vorhabenbeschreibung) sind durch den vorgesehenen Projektkoordinator über das Internetportal easy-online zu erstellen und einzureichen. Das Internetportal easy-online ist über die Internetseite https://foerderportal.bund.de/easyonline erreichbar.

Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistent den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie der Menüauswahl:

  • Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Fördermaßnahme: Batterie 2020 – Batteriematerialien für zukünftige elektromobile und stationäre Anwendungen
  • Förderbereich: Batterie 2020 Stichtag 2016

Es wird empfohlen, vor der Einreichung von Projektskizzen mit dem zuständigen Projektträger in Kontakt zu treten.

Damit die Online-Version der Projektskizze rechtsverbindlich wird, muss diese zusätzlich fristgerecht zu oben genannter Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger in fünffacher Ausfertigung eingereicht werden.

Die zur Projektskizze gehörige Vorhabenbeschreibung ist gemäß folgender Gliederung zu erstellen und sollte maximal 15 DIN A4-Seiten (1,5-facher Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe 11 pt) umfassen.

  1. Titel des Vorhabens und Kennwort
  2. Namen und Anschriften der beteiligten Partner inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Angabe Projektkoordinator
  3. Ziele
  • Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
  • Bezug des Vorhabens zu dieser Förderrichtlinie, (gegebenenfalls dem entsprechenden Schwerpunkt zu 2)
  • industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
  • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen
  • Darstellung des Projektkonsortiums: Verteilung der Rollen, Abbildung der Wertschöpfungskette, Ort der Forschungstätigkeit
  1. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten
  • Problembeschreibung und Ausgangssituation (Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik, bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
  • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
  • bisherige Arbeiten der Verbundpartner mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes; Qualifikation der Verbundpartner
  1. Arbeitsplan
  • Beschreibung des Arbeitsplans und des Lösungsansatzes (inkl. Unterauftragnehmer)
  • partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm)
  • Meilensteine und Abbruchkriterien
  • Arbeitsteilung der Projektpartner (Darstellung der Teilaktivitäten); Vernetzung der Partner untereinander (Funktion im Verbund), gegebenenfalls Zusammenarbeit mit Dritten
  1. Verwertungsplan
  • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten, Markt- und Arbeitsplatzpotenzial (insbesondere in Deutschland)
  • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner mit Zeithorizont insbesondere in Deutschland)
  1. Finanzierungsplan
  • grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln)
  • Notwendigkeit der Zuwendung, Finanzierungsmöglichkeiten durch die Europäische Union

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Fördermaßnahme,
  • Beitrag zu einer deutlichen Verbesserung der Eigenschaften von Batteriezellen,
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes,
  • Innovationshöhe, Risiken und Anwendungsbreite des wissenschaftlich-technischen Konzepts,
  • volkswirtschaftliche Bedeutung, insbesondere Markt- und Arbeitsplatzpotenzial, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, Erhöhung der Innovationskraft von KMU,
  • Qualität/Exzellenz des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette bzw. des -netzwerks,
  • Tragfähigkeit des Verwertungskonzepts, Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen, Nachhaltigkeit.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf die Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, jeweils einen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen (Bei Verbundprojekten hat dies in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator zu erfolgen). Zur Erstellung der jeweiligen förmlichen Förderanträge (auf AZA- oder AZK-Basis) ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Bei Verbundprojekten hat jeder Partner, der eine Zuwendung beantragen will, einen eigenen Antrag vorzulegen. Mit den jeweiligen förmlichen Förderanträgen sind die für das Teilvorhaben spezifischen Beschreibungen, entsprechend dem Aufbau der Projektskizze (siehe Nummer 7.2.1), insbesondere mit folgenden Informationen vorzulegen:

  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung,
  • detaillierter Finanzplan des Vorhabens,
  • ausführlicher Verwertungsplan,
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.

Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen förmlichen Förderanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 25. Januar 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Peter Schroth