
Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Zivile Sicherheit – Nachwuchsförderung durch interdisziplinären Kompetenzaufbau“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017“ der Bundesregierung. Bundesanzeiger vom 05.04.2016
Vom 17. März 2016
Die zivile Sicherheit ist eine der Voraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Daher gehört sie zu den sechs Handlungsfeldern der „Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“. Diese Förderrichtlinien sollen einen Beitrag dazu leisten, interdisziplinäre Kompetenzen zu stärken, um den wissenschaftlichen Nachwuchs in der zivilen Sicherheitsforschung zu fördern.
Das Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017“ (http://www.sifo.de) verfolgt das Ziel, den Schutz der Gesellschaft vor Bedrohungen zu verbessern, die zum Beispiel durch Katastrophen, Terrorismus, Kriminalität und Großschadenslagen ausgelöst werden. Dazu werden konkrete bedarfsgerechte, praxisnahe, gesellschaftlich akzeptierte und wissenschaftlich fundierte Lösungen unterstützt.
Für das interdisziplinär geprägte und sehr vielfältige Feld der zivilen Sicherheitsforschung ist ein hervorragend ausgebildeter, gut vernetzter wissenschaftlicher Nachwuchs eine wichtige Basis. Exzellent qualifizierte und in der interdisziplinären Arbeit erfahrene Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler können ihr Know-how und zukunftsweisende Innovationen besonders effektiv in die wirtschaftliche Nutzung und damit in die Praxis überführen. Der Ausbau der Kompetenzen und Qualifikationen des wissenschaftlichen Nachwuchses zum interdisziplinären Kompetenzaufbau trägt zur Sicherung des Wissenschafts- und Innovationsstandorts Deutschland in der zivilen Sicherheit bei.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will daher zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses Arbeitsgruppen fördern, die unabhängig und interdisziplinär relevante Fragestellungen der Sicherheitsforschung bearbeiten.
Die Fördermaßnahme eröffnet Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, mit einem hohen Maß an Unabhängigkeit und Eigenständigkeit innovative Forschungsideen umzusetzen, die einen Zugewinn an Sicherheit für unsere Gesellschaft erwarten lassen. Sie können ihre wissenschaftliche Reputation ausbauen und Erfahrungen in der Anleitung interdisziplinärer Teams sammeln, um sich damit für künftige Leitungsaufgaben zu qualifizieren. Zugleich wird die Kompetenzbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses unterstützt, um das interdisziplinäre Feld der zivilen Sicherheitsforschung zu stärken. Doktorandinnen und Doktoranden lernen die Chancen und Herausforderungen interdisziplinärer Arbeit frühzeitig kennen und werden dazu befähigt, neue Perspektiven in ihre Forschungstätigkeit einfließen zu lassen. Die erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen sollen der zivilen Sicherheit und dem Wissenschafts- und Innovationsstandort Deutschland langfristig und im internationalen Vergleich dienen.
Der Bund gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden Arbeitsgruppen, die unter Leitung einer Nachwuchswissenschaftlerin oder eines Nachwuchswissenschaftlers unabhängig und interdisziplinär relevante Fragestellungen der zivilen Sicherheitsforschung bearbeiten. Die Vorhaben werden von den Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern initiiert und umgesetzt. Die Projekte adressieren relevante Fragestellungen der zivilen Sicherheitsforschung, lassen eine Stärkung der zivilen Sicherheit in Deutschland erwarten und sind zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der Selbständigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses geeignet. Vorrangig werden Forschungsthemen bearbeitet, die eine enge fachübergreifende Zusammenarbeit mehrerer wissenschaftlicher Disziplinen erforderlich machen.
Die Arbeitsgruppen sind jeweils an einer einzigen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung angebunden. In begründeten Ausnahmefällen ist die Förderung mehrerer, eng miteinander kooperierender und örtlich nahegelegener Einrichtungen möglich. Dabei müssen nachweislich ein enger fachlicher Austausch und räumliche Nähe gewährleistet sein.
Projektvorschläge müssen einen klaren Bezug zum Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017“ aufweisen. Die zu bearbeitenden Fragestellungen können dabei sämtlichen Themenbereichen entstammen, die durch das Programm adressiert werden, beispielsweise:
Im Rahmen der Forschungsvorhaben ist ein Konzept zur „gelebten Interdisziplinarität“ zu integrieren, um Methoden, Ergebnisse und Erfahrungen für interdisziplinäre Ausbildungsangebote und -strukturen zu etablieren (zum Beispiel Ringvorlesungen, Rundgespräche o. Ä.).
Die angestrebten Forschungsergebnisse müssen deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen und sollen ein hohes Potenzial zur zukünftigen Verbesserung des Schutzes von Bürgerinnen und Bürgern aufweisen. Die Vorschläge müssen außerdem deutlich machen, wie sie zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses beitragen und dessen Selbständigkeit und Exzellenz stärken.
Wesentliche Merkmale der Projektvorschläge müssen daher sein:
Der wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedarf sowie die spätere wissenschaftliche und wirtschaftliche Verwertbarkeit der Lösung sind zu skizzieren.
Eine aktive nationale und internationale Vernetzung der Arbeitsgruppen ist erwünscht. Insbesondere wird erwartet, dass sich die geförderten Arbeitsgruppen miteinander sowie mit dem Graduierten-Netzwerk Zivile Sicherheit vernetzen. Der Austausch mit weiteren deutschen und internationalen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen wird begrüßt und durch entsprechende Reisemittel finanziell unterstützt. Durchgängige Auslandsaufenthalte werden hingegen nicht gefördert.
Die Arbeitsgruppen werden darin bestärkt, nach eigenem Ermessen und Erfordernissen Anwendungspartner einzubinden (beispielsweise Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben oder Betreiber kritischer Infrastrukturen) oder Industriekooperationen einzugehen, um den Praxisbezug ihrer Arbeiten zu erhöhen. Die Unabhängigkeit der Arbeitsgruppen darf davon nicht berührt werden.
Die Projektergebnisse sollen auch einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden (zum Beispiel im Rahmen von populärwissenschaftlichen Veranstaltungen, durch Beiträge in Tageszeitungen oder Magazinen).
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Universitäten sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.
Die Arbeitsgruppenleiterinnen/Arbeitsgruppenleiter müssen die Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit durch Promotion nachgewiesen haben. Sie sollen über erste Erfahrungen im Leiten von Gruppen sowie mit interdisziplinärer Zusammenarbeit verfügen. Das Datum der Promotionsprüfung darf bei Einreichen der Skizze grundsätzlich nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Die Arbeitsgruppenleiterinnen/Arbeitsgruppenleiter erläutern mit einem Motivationsschreiben ihre Beweggründe. Dabei zeigen sie unter Berücksichtigung ihrer bisherigen wissenschaftlichen Erfahrungen (Lebenslauf) die angestrebten (Karriere-)Ziele während und nach Durchführung des Vorhabens auf.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung der Arbeitsgruppe die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Büro- und Laborflächen und -einrichtungen sowie sonstige Infrastruktur) zur Verfügung stellt und die Leitung der Arbeitsgruppe in allen projektbezogenen Belangen unterstützt. In begründeten Ausnahmefällen können Ausgaben für Mieten übernommen werden. Eine entsprechende Erklärung der aufnehmenden Einrichtung ist einzureichen.
Die Arbeitsgruppen sollen in die vorhandenen Hochschul- bzw. Institutsstrukturen einbezogen werden, jedoch wissenschaftlich unabhängig sein. Räumlich sollten sie möglichst eine Einheit bilden, um den Gruppencharakter zu stärken.
Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, deren Ziele produktspezifische Anwendungen und Entwicklungen darstellen und Ansätze, die nicht über den aktuellen Stand von Forschung und Entwicklung hinausgehen.
Die Ergebnisse aus den bereits geförderten Projekten des Sicherheitsforschungsprogramms (siehe http://www.bmbf. de/de/12874.php) sind zu berücksichtigen.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Förderung wird für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt. Für Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren ist eine Meilensteinprüfung mit Abbruchkriterien zur Hälfte der Projektlaufzeit vorgesehen, bei längerer Laufzeit sind zwei Meilensteine jeweils nach einem Drittel der Laufzeit einzuplanen. Im Anschluss an die jeweilige Meilensteinprüfung wird über die Fortführung des Vorhabens entschieden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Für die finanziellen Aufwendungen gilt:
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids für Forschungseinrichtungen, die auf Kostenbasis kalkulieren, werden grundsätzlich die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF98).
Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/ abgerufen werden.
Mit der Abwicklung der Förderrichtlinien hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Dr. Sandra Muhle
Telefon: +49 2 11/62 14-3 64
Telefax: +49 2 11/62 14-4 84
E-Mail: muhle_s@vdi.de
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe werden Projektskizzen ausgewählt. Erst in der zweiten Stufe wird ein förmlicher Förderantrag gestellt.
In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger eine begutachtungsfähige, gut verständliche und ohne weitere Hilfsmittel nachvollziehbare Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten (Schriftgrad 12, zuzüglich Anlagen) bis spätestens
zum 30. Juni 2016
einzureichen.
Die Einreichung erfolgt über das Online-Tool zur Einreichung von Projektskizzen: https://www.projekt-portal-vditz.de/calls/all. Die für eine Beteiligung an den Förderrichtlinien benötigten Informationen sind dort verfügbar. Zusätzlich muss eine unterschriebene Druckfassung fristgerecht beim Projektträger eingehen.
Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:
Als Anlage sind der Projektskizze folgende Dokumente beizufügen:
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet:
Die Begutachtung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der fachlichen Exzellenz und bisherigen Leistungen und Erfahrungen der jeweiligen Arbeitsgruppenleiterinnen/Arbeitsgruppenleiter.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Expertinnen und Experten beraten zu lassen.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird.
Vorzulegen sind insbesondere ein detaillierter Arbeitsplan (einschließlich vorhabenbezogener Ressourcen- und Meilensteinplanung), ein detaillierter Finanzplan sowie eine ausführliche Darstellung, welchen Beitrag das Vorhaben zur Etablierung interdisziplinärer Ausbildungsstrukturen und -angebote leistet.
Hierbei gelten zusätzlich zu den oben genannten Kriterien die folgenden Bewertungskriterien:
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017“.
Bonn, den 17. März 2016
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Wolf Junker
*FuE = Forschung und Entwicklung