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Bekanntmachung : Datum:

Änderung der Bekanntmachung Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung – Richtlinie zur Förderung von außerschulischen Maßnahmen, insbesondere der kulturellen Bildung, für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Bündnissen für Bildung. Bundesanzeiger vom 06.04.2016

Vom 31.03.2016

Die Bekanntmachung – Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung – Richtlinie zur Förderung von außerschulischen Maßnahmen, insbesondere der kulturellen Bildung, für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Bündnissen für Bildung vom 3. Mai 2012 (BAnz AT 10.05.2012 B4) wird wie folgt ergänzt. Alle sonstigen Bestimmungen der oben genannten Richtlinie gelten unverändert weiter.

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das BMBF erweitert die Zielgruppe des Programms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" um geflüchtete junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre¹. Durch die Teilnahme an kulturellen Bildungsmaßnahmen soll ihre Integration unterstützt und gefördert werden.

2 Gegenstand der Förderung

Der Gegenstand der Förderung wird ergänzt um Maßnahmen insbesondere der kulturellen Bildung für geflüchtete junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre.

3 Zuwendungsempfänger

Als Zuwendungsempfänger sind bundesweit tätige Verbände und länderübergreifend tätige Initiativen mit Kompe­tenzen und Erfahrung in der kulturellen Bildung für geflüchtete junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre antragsberechtigt.

Zu einer Antragstellung sind insbesondere die Programmpartner in "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" aufgefordert.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Ergänzend sollen Maßnahmen gemäß Nummer 2 auch geflüchteten jungen Erwachsenen bis einschließlich 26 Jahre zugutekommen.

Die Berücksichtigung der sozialräumlichen Gegebenheiten auf lokaler Ebene ist Voraussetzung einer Förderung. Hierzu zählen beispielsweise die Sozialstruktur, die Berücksichtigung weiterer Bildungsakteure sowie die Vernetzung mit Einrichtungen, die Maßnahmen für geflüchtete junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre durchführen.

Die Maßnahmen werden auf Grundlage der von den Verbänden und Initiativen entwickelten Konzepte durchgeführt.

Programmpartner, die bereits über "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" gefördert werden, bauen auf ihrem bewilligten Konzept auf.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Laufzeit der Bewilligungen im Rahmen dieser Ergänzung der Förderrichtlinie "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" endet für die Zuwendungsempfänger (Verbände und Initiativen) am 31. Dezember 2017.

7 Verfahren

Weitere Informationen sind unter der Telefonnummer 08 00/2 62 30 05 erhältlich oder per E-Mail an info@buendnisse-fuer-bildung.de.

7.1.1 Vorlage und Auswahl von Konzepten

Förderinteressierte, die bisher keine Mittel aus "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" erhalten, verfassen ihr Konzept gemäß den in der Förderrichtlinie "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" vom 3. Mai 2012 aufgeführten Anforderungen; es sind alle Punkte der Nummern 1 bis 14 darzustellen.

Es gelten folgende Ergänzungen:

3. Kompetenzen in der kulturellen Bildung von jungen Erwachsenen insbesondere mit Migrations- oder Fluchthintergrund,
9. Vernetzung mit Kommunen, Bildungseinrichtungen und anderen mit den Belangen von geflüchteten jungen Erwachsenen betrauten Einrichtungen vor Ort.

Förderinteressierte, die als Programmpartner in "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" gefördert werden, stellen die Punkte der Nummern 3 bis 14 dar.

Zusätzlich ist für die Programmpartner der Punkt Nummer 15 verbindlich zu erläutern:

15. Darstellung, wie die zusätzlichen Maßnahmen in die bestehenden Strukturen der Förderung integriert werden können, inklusive der Erläuterung von Synergien und Abgrenzungen.

Einsendefrist für die Konzepte ist für alle Förderinteressierte der 9. Mai 2016.

Die eingegangenen Konzepte werden nach den in Förderrichtlinie "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" vom 3. Mai 2012 aufgeführten Kriterien durch das BMBF bewertet. Folgende ergänzende Hinweise zu den Kriterien:

1. wird nur bei denjenigen Konzepten herangezogen, die nicht bereits eine Förderung durch "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" erhalten,
2. wird ergänzt durch Kompetenzen in der Arbeit mit geflüchteten jungen Erwachsenen und der kulturellen Bildung,
5. wird ergänzt durch Wirksamkeit der Maßnahmen gemäß Nummer 2 für geflüchtete junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre,
8. wird ergänzt durch Förderung der kulturellen Bildung.

Das BMBF wählt die für eine Förderung geeigneten Konzepte aus. Das Auswahlergebnis wird den Verbänden und Initiativen schriftlich mitgeteilt.

Für die Konzepte ist die vom BMBF vorgegebene Formatvorlage zu verwenden, die ab dem 6. April 2016 online ( www.buendnisse-fuer-bildung.de ) abrufbar ist.

Der Verband bzw. die Initiative mit positiv bewertetem Konzept wird aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das neue elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://foerderportal.bund.de/ (dort unter "Formularschrank/BMBF") abgerufen werden.

7.2 Beginn der Förderung

Es ist vorgesehen, die Förderung im Sommer des Jahres 2016 zu beginnen.

8 Inkrafttreten

Diese Änderungen treten am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 31. März 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Catrin Hannken

- Unter "geflüchtete junge Erwachsene" sind in Deutschland Schutzsuchende bis einschließlich 26 Jahre zu verstehen, die in Flüchtlingsunterkünften leben.