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Änderungen der Bekanntmachung : Datum:

Änderung der Förderrichtlinie für den Ideenwettbewerb "Neue Produkte für die Bioökonomie". Bundesanzeiger vom 18.04.2016

Vom 06.04.2016

Die Bekanntmachung vom 31. März 2015 (BAnz AT 13.04.2015 B3) wird geändert.

Das in Nummer 7.2.1 Absatz 1 und 2 genannte Verfahren zur Vorlage von Ideenskizzen lautet wie folgt:

"In der ersten Verfahrensstufe sind die knapp gehaltenen Ideenskizzen zu den ­Stichtagen 15. August 2015, 15. Februar 2016 und 15. August 2016 beim ­beauftragten Projektträger (vgl. Nummer 7.1) in elektronischer Form vorzulegen. Die Skizzen sollten elektronisch über das Internetportal easy-online ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=IBO&bereich=SONDIERUNGSPHASE ) eingereicht werden. Hier ist die Ideenskizze im PDF-Format als Anhang hochzuladen. Das Portal wird mit Ablauf der Einreichungsfrist geschlossen. Die zu den jeweiligen Stichtagen eingegangenen Ideenskizzen werden gesichtet und einer vergleichenden Bewertung unterzogen.

Damit die Online-Version der Ideenskizze Bestandskraft erlangt, muss das in easy-online generierte und unterschriebene Deckblatt zusätzlich unterschrieben werden.

Das Deckblatt und die hochgeladene Ideenskizze müssen per Post beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Zusammen mit der Skizze sind Bestätigungen der Kenntnisnahme sowie der Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben, schriftlich oder per E-Mail, von Vertretern aller Projekt-partner (in der Regel die Projektleiter) einzureichen.

Der Versand des Deckblatts und der hochgeladenen Ideenskizze soll spätestens zwei Arbeitstage nach dem Stichtag für die elektronische Einreichung erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich."

Die Änderungen sind in verstärkter Schrifttype dargestellt.

Berlin, den 6. April 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
A. Noske