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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinien zur Förderung von Forschungsinitiativen auf dem Gebiet "IT-Sicherheit und Autonomes Fahren" im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit "Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt". Bundesanzeiger vom 22.04.2016

Vom 31.03.2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Mit zunehmender Automatisierung und Vernetzung von Fahrzeugen und Infrastruktur entstehen neue Angriffsmöglichkeiten für nicht autorisierte Zugriffe auf Daten und Programme. Schon heute gelangen Fahrzeuge immer mehr ins Visier von Angreifern. Sicherheitslösungen stehen in einem permanenten Wettlauf mit Angriffstechnologien, die sich durch eine wachsende Professionalisierung der Angreifer und eine damit gesteigerte Qualität der Angriffe auszeichnen. Bei der Abwehr derartiger Angriffe geht es nicht nur um die Vermeidung wirtschaftlicher Schäden, die beispielsweise durch Erpressung, teure Rückrufaktionen oder Imageverlust entstehen, sondern vor allem um den Schutz von Menschenleben. IT-Sicherheit wird damit zur Voraussetzung für erfolgreiche Innovationen, die dem gesellschaftlichen Bedarf nach intelligenter Mobilität dienen und die Hochtechnologiekompetenz des Standortes Deutschland für Automobil­anwendungen stärken.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher, die IT-Sicherheit für das autonome und vernetzte Fahren zu fördern. Dies soll dazu beitragen, die Technologieführerschaft der deutschen Automobilindustrie weiter zu stärken und angrenzenden Wachstumsmärkten der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie innovativer Dienstleistungen weiteren Auftrieb zu verleihen.

Bei der Förderung kommt der engen Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie der nachhaltigen Stärkung der Wertschöpfungsketten am Standort Deutschland eine besondere Bedeutung zu. Dabei wird von den KMU eine wichtige Rolle beim Transfer von Forschungsergebnissen und damit bei der zukünftigen Nutzung erwartet. Damit leistet das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen wichtigen Beitrag zur technologischen Souveränität, um auch in einer vernetzten mobilen Welt sicher agieren zu können.

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der „Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“. Bei der dort adressierten prioritären Zukunftsaufgabe „Digitale Wirtschaft und Gesellschaft“ geht es um innovative Lösungen für die Herausforderungen der vernetzten mobilen Welt.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach diesen Richtlinien erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt (Nummer der Beihilfesache [Kommission]: SA.42830). Die Förderung erfolgt in der Form von Beihilfen für FuE*-Vorhaben (Artikel 25 AGVO).

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung bilden innovative und risikobehaftete Ansätze und Lösungen, die die Kommunikation autonom agierender Fahrzeuge zuverlässig vor unbefugten Zugriffen von außen schützen, sowie Methoden und Verfahren zu deren Validierung. Die Machbarkeit der Ansätze und Lösungen ist vorzugsweise in einem Demonstrator nachzuweisen.

Die Vorhaben müssen eines der folgenden technologischen Schwerpunktthemen adressieren:

Methoden und Verfahren zur Abwehr von Cyber-Angriffen auf Fahrzeuge und Infrastruktur

Hoch automatisierte sowie autonom agierende und vernetzte Fahrzeuge brauchen zuverlässigen Schutz vor unautorisierten Zugriffen von außen. Sowohl die Kommunikation innerhalb des Fahrzeugs als auch die Kommunikation zwischen Fahrzeugen und den Verkehrsinfrastrukturen müssen gegen Manipulation und Missbrauch abgesichert werden. Aspekte der IT-Sicherheit und der Zuverlässigkeit sind immer auch Fragen der Verkehrssicherheit. Dabei reicht es nicht aus, einzelne Funktionen oder Komponenten zu schützen. IT-Sicherheit muss sowohl auf Komponenten- als auch auf Systemebene realisiert werden.

Gefördert werden sollen daher Forschungsvorhaben in folgenden Bereichen:

  • Effiziente zukunftssichere Mechanismen und Verfahren zur Sicherstellung der Authentizität der Kommunikationspartner sowie der ausgetauschten Nachrichten und der Integrität der Daten sowohl in der fahrzeuginternen Kommunikation als auch in der Kommunikation zwischen Fahrzeugen und mit den Verkehrsinfrastrukturen. Im Hinblick auf den Datenschutz sollen die Verfahren keine für unbefugte Dritte nachvollziehbaren Datenspuren hinterlassen;
  • Lösungen zur Wahrung der Vertrauenswürdigkeit von Komponenten und Systemen sowohl im Fahrzeug als auch in den Verkehrsinfrastrukturen;
  • flexible, skalierbare und angriffsresistente Netztopologien und Architekturen für die Kommunikation zwischen Fahrzeugen und mit den Verkehrsinfrastrukturen unter Einbeziehung mobiler Kommunikationstechnologien;
  • Lösungen für die zuverlässige Gewährleistung sicherheitskritischer Funktionalitäten im Fall von Manipulation oder IT-Angriffen, beispielsweise sich selbst schützende bzw. heilende Steuerungssysteme.

Methoden und Verfahren zur Validierung der IT-Sicherheit

Um das Angriffspotenzial sowohl auf einzelne Komponenten als auch komplette Fahrzeugsysteme bewerten und minimieren zu können, sind für hoch automatisierte und autonome Fahrzeuge neue Entwicklungs- und Prüfmethoden sowie eine umfassende Validierung erforderlich.

Neue und innovative Lösungen sollen ermöglichen, die Entwicklung und Qualifizierung sicherer Komponenten und Systeme in Fahrzeugen zu optimieren. Außerdem sollen Implementierungsschwächen, Schwachstellen und Verwundbarkeiten sicherheitskritischer Funktionen frühzeitig identifiziert und behoben werden.

Im Rahmen der Förderbekanntmachung werden vorzugsweise interdisziplinäre Verbünde, in begründeten Ausnahmefällen auch Einzelvorhaben gefördert, die innovative Konzepte oder Ansätze der IT-Sicherheit für hoch automatisierte und autonome Fahrzeuge erforschen und entwickeln. Die Vorhaben müssen mindestens eines der folgenden Schwerpunktthemen adressieren:

  • Entwurfs- und Entwicklungsmethoden zur frühzeitigen Umsetzung von Sicherheits- und Datenschutzanforderungen an Hard- und Software bereits im Entwicklungsprozess („Security and Privacy by Design“);
  • verbindliche, messbare Kriterien und Metriken zur Bewertung der IT-Sicherheit auch in sich kontinuierlich ändernden, offenen Umgebungen;
  • vergleichbare, standardisierte Prüfmethoden und -verfahren zur integrativen Bewertung von automobiler IT-Sicherheit und Funktionssicherheit bei Cyberangriffen.

Die Relevanz und Umsetzbarkeit soll sich durch die entsprechende Beteiligung von Unternehmen in der Verbundstruktur widerspiegeln. Die skizzierten Lösungen müssen deutlich über den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik hinausgehen.

Querschnittsthemen wie Normung, Standardisierung und vorbereitende Arbeiten zur Zertifizierung beispielsweise nach den internationalen Standards Common Criteria oder ISO 27001 können in den Vorhaben berücksichtigt werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Verbünde von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland, staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit FuE-Interesse. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ().

Bei Verbundprojekten ist von den Partnern der Koordinator zu benennen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen FuE-Arbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden erwartet.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwendungsbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse zur breiten Anwendung bringen wollen und können. Die Projektkoordination sollte im Regelfall von einem der beteiligten Industrieunternehmen übernommen werden.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF unter „Allgemeine Vor­drucke und Vorlagen für Berichte“, Vordruck-Nr. 0110, Merkblatt Vordruck 0110 entnommen werden.

5 Art und Umfang5, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die mögliche Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen und sonstige Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme „IT-Sicherheit und Autonomes Fahren“ hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

VDI/VDE Innovation und Technik GmbH
Projektträger Kommunikationssysteme; IT-Sicherheit
Steinplatz 1
10623 Berlin

Ansprechpartnerin ist Dr. Kerstin Reulke
Telefon: 0 30/31 00 78-3 86
Telefax: 0 30/31 00 78-2 47
E-Mail: kerstin.reulke@vdivde-it.de
Internet: http://www.vdivde-it.de/kis/bekanntmachungen/bm-aut

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können beim Projektträger angefordert sowie unter folgender Adresse abgerufen werden:

www.vdivde-it.de/projektfoerderung/dokumente-fuer-die-projektfoerderung

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe werden Projektskizzen ausgewählt. Erst in der zweiten Stufe werden förmliche Förderanträge von jedem einzelnen Verbundpartner gestellt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger VDI/VDE Innovation und Technik GmbH

bis spätestens zum 5. August 2016

eine Projektskizze vom Verbundkoordinator aus Gesamtvorhabensicht in elektronischer Form unter
https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/bm-aut

in deutscher Sprache vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht aus Ausschlussfrist. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Zusammen mit der Skizze sind Bestätigungen der Kenntnisnahme sowie der Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben, schriftlich oder per E-Mail, von Vertretern aller Projektpartner (in der Regel die Projektleiter) einzureichen.

Die Projektskizze soll einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten inklusive Anlagen nicht überschreiten. Sie muss ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Stands von Forschung und Technologie erläutert werden.

Für die geplanten FuE-Arbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland und/oder weiteren Mitgliedstaaten des EWR und der Schweiz dargestellt werden.

Die Projektskizze soll folgender Gliederung folgen:

  1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  2. Neuheit des Lösungsansatzes, Stand der Wissenschaft und Technik, Patentlage
  3. Notwendigkeit der Zuwendung: wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung und der innovationsförderlichen Wirkung für den Mittelstand, z. B. durch Beteiligung von KMU
  4. Markpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation
  5. Kurzdarstellung des/der beantragenden Unternehmen/s, konkrete Darlegung des Geschäftsmodells und Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils
  6. Arbeitsplan mit Meilensteinplanung, gegebenenfalls Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
  7. Finanzierungsplan
  8. Verwertungsplan

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Die eingegangenen Projektskizzen stehen untereinander im Wettbewerb und werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderrichtlinie
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes und Anwendungsbezug
  • Neuheit, Innovationshöhe und Risiken des wissenschaftlich-technischen Konzepts
  • technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungskonzepts, Verwertungs- und Marktpotenzial
  • Exzellenz und Ausgewogenheit des Projektkonsortiums, Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, Abdeckung der Wertschöpfungskette
  • Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen.

Aus der Vorlage der Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im ­Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge vorzulegen. Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge der einzelnen Partner in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden.

Förmliche Förderanträge sind dem vom BMBF beauftragten Projektträger auf den für die jeweilige Finanzierungsart vorgesehenen Antragsformularen unter Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-online“ in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den in Nummer 2 sowie in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge. In dieser zweiten Phase werden die Anträge hinsichtlich der detaillierten Arbeitspläne der Vorhabenbeschreibungen, Finanzierungs- sowie Verwertungspläne für jedes Teilvorhaben geprüft.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Angebot einer Informationsveranstaltung

Skizzeneinreichenden wird die Möglichkeit geboten, an einer Informationsveranstaltung teilzunehmen. In dieser werden der Inhalt der Bekanntmachung sowie Prozesse und Verfahren der Antragstellung erläutert. Informationen zu dieser Veranstaltung erhalten Antragsteller online beim Projektträger:

http://www.vdivde-it.de/kis/bekanntmachungen/bm-aut

9 Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 31. März 2016

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Ulf Lange

Änderung der Bekanntmachung zur Förderung von Forschungsinitiativen auf dem Gebiet "IT-Sicherheit und Autonomes Fahren". Bundesanzeiger vom 07.09.2017

FuE = Forschung und Entwicklung