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Bekanntmachung : Datum:

"Maßgeschneiderte biobasierte Inhaltsstoffe für eine wettbewerbsfähige Bioökonomie" im Rahmen der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030". Bundesanzeiger vom 30.05.2016

Vom 12.05.2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Bundesregierung hat in der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030"¹ das Ziel formuliert, eine nachhaltige, biobasierte Wirtschaft zu etablieren. Dieser Wandel wird wesentlich durch technische und systemische Innovationen vorangetrieben. Wissenschaft und Forschung können die Basis dafür schaffen, fossile Rohstoffe durch biobasierte Ressourcen zu ersetzen und eine wachsende Weltbevölkerung nicht nur ausreichend, sondern auch gesund zu ernähren.

Die Bioökonomie umfasst alle Bereiche, die biologische Ressourcen wie Pflanzen, Tiere oder Mikroorganismen produzieren, verarbeiten oder nutzen. Sie bringt neue, nachhaltig erzeugte Produkte unter Einsatz nachwachsender Rohstoffe hervor. Dabei gilt das Primat der Ernährungssicherung gegenüber der Verwendung der biologischen Ressourcen für andere Zwecke.

Entscheidend für den Erfolg der nachhaltigen biobasierten Wirtschaft sind aber auch ökonomische und strukturelle Aspekte, welche die Wettbewerbsfähigkeit biobasierter Ressourcen, Prozesse und Produkte bei Wirtschaft und Verbrauchern betreffen. Demnach geht es nicht nur um den Ersatz fossiler Energie und Rohstoffe, sondern darum, Produkte und Verfahren mit verbesserten Eigenschaften auf den Markt zu bringen. So kann es beispielsweise Erfolg versprechend sein, qualitativ hochwertige biobasierte Ressourcen mit neuartigen Funktionalitäten, Eigenschaften und Verwertungsmöglichkeiten zu entwickeln, die optimal auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten sind.

Der technologische und wissenschaftliche Fortschritt in den Biowissenschaften – und hier vor allem in den Omics-Technologien – ermöglicht es, komplexe biologische Netzwerke und Systeme zu identifizieren und zu verstehen. Auf dieser Grundlage können biologische Produktionssysteme entwickelt werden, die sich durch ein neuartiges Substratspektrum, eine erhöhte Produktvielfalt oder eine hohe Produktionseffizienz auszeichnen. Biologische Ressourcen können so als biochemische "Fabriken" für die Erzeugung maßgeschneiderter Inhaltsstoffe hoher Qualität genutzt werden. Die Verlagerung komplexer und aufwändiger Synthese- bzw. Prozessstufen in biobasierte Produktionseinheiten ermöglicht die Herstellung kostengünstiger oder optimierter "high value"-Produkte. Das Einsatzspektrum dieser Produkte reicht von Lebensmitteln und Medikamenten bis hin zu chemischen Komponenten für unterschiedlichste industrielle Produkte.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf der Grundlage dieser Bekanntmachung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel, Innovationen im Bereich maßgeschneiderter biobasierter Produkte anzustoßen – von der Idee über den Nachweis der Machbarkeit bis hin zu einem wirtschaftlich verwertbaren Produkt. Dabei wird besonderer Wert auf eine integrierte systemische Vorgehensweise gelegt, die in ihrer Zielsetzung und Planung die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt: von der nachhaltigen Erzeugung biobasierter Ressourcen mit maßgeschneiderten Inhaltsstoffen bis hin zu hochwertigen Produkten. Auf diese Weise sollen Synergien zwischen Wirtschaft und Wissenschaft erzeugt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

Vorhaben von Großunternehmen können nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in gleichem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt – wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 6 AGVO vorliegt.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" (http://www.bmbf.de/de/biooekonomie.php) und den dort verknüpften Dokumenten.

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Wissenschaftliche Förderziele

Gegenstand der Förderung sind exzellenz- und technologiegetriebene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE-Vorhaben), die das Innovationspotenzial der Syntheseleistung biologischer Systeme wie Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere (insbesondere Insekten) nutzen. Durch den Einsatz moderner biotechnologischer und molekularbiologischer Verfahren und die hohe Selektivität biokatalytischer Prozesse sollen biobasierte Inhaltsstoffe und High-Tech-Produkte mit maßgeschneiderten neuartigen Funktionalitäten und Eigenschaften produziert werden.

Die Förderung steht grundsätzlich allen Wirtschafts- und Industriebranchen offen, in denen biobasierte Ressourcen Verwendung finden können. Maßgeschneiderte biobasierte Rohstoffe mit hoher Qualität haben das Potenzial, Zukunfts- bzw. Wachstumsmärkte zu begründen; durch mögliche neuartige Funktionalitäten bieten sie auch das Potenzial zur Erschließung neuer Geschäftsfelder und ggf. auch neuer Geschäftsmodelle. Daher adressiert die Förderung insbesondere auch Anwendungen und Industriebereiche, die biobasierte Ressourcen bisher nicht oder nur in geringem Maße einsetzen.

Die Funktionen und Anwendungsmöglichkeiten der maßgeschneiderten biobasierten Inhaltsstoffe sollen sich an den Bedürfnissen der möglichen Abnehmer in der Industrie sowie der Endverbraucher ausrichten. Denkbar ist auch ein Einsatz als sogenannte "Drop-in"-Äquivalente, die etablierte Petrochemikalien substituieren. Diese biotechnologisch/petrochemische Hybridchemie ermöglicht einen Brückenschlag zwischen fossilen und nachhaltigen biobasierten Rohstoffen. Durch die Anknüpfung an bestehende Wertschöpfungsketten und Infrastrukturen sowie die Nutzung des vorhandenen chemischen Prozesswissens könnten diese Hybridansätze Wettbewerbsvorteile gegenüber einer direkten, vollständigen Umstellung auf neue biobasierte Ressourcen bieten und somit als Einstiegsportal für die Umstellung auf biobasierte Rohstoffe dienen.

Durch Veränderung oder Neueinführung spezieller Synthesewege mit Hilfe moderner molekularbiologischer Methoden kann das Produktspektrum auf Basis biobasierter Ressourcen weit gefächert werden. So können gewünschte Stoffe in größeren Mengen produziert werden, z. B. Arzneimittel oder Enzyme, aber auch neuartige Substanzen mit erwünschten Eigenschaften. Durch biobasierte Inhaltsstoffe mit maßgeschneiderten neuartigen Funktionalitäten und Eigenschaften können sich auch Potenziale für Produktinnovationen mit klar erkennbarem Kundennutzen ergeben, wie z. B. Lebensmittel mit verringertem allergenen Potenzial. Auf dieser Basis können sich gänzlich neue Prozesse und Wertschöpfungsketten entwickeln, die Effizienzsteigerungen in der Produktion sowie Differenzierungs- und Wettbewerbsvorteile auf dem Markt zur Folge haben.

Als mögliche Themenfelder seien nur beispielhaft und nicht abschließend genannt:

  • Ersatz von Petrochemikalien durch maßgeschneiderte biobasierte "Drop in"-Äquivalente, mit gleichen oder erweiterten Funktionalitäten in integrativen biobasierten/petrochemischen Verfahrenskonzepten
  • Entwicklung und Produktion von maßgeschneiderten hochwertigen biobasierten Inhaltsstoffen für den Einsatz in der Industrie beispielsweise als Fein-, Spezial- und Basischemikalien, als Wasch- und Reinigungsmittel, als Farben oder als biologisch abbaubare Schmierstoffe und Additive
  • Entwicklung hochwertiger biobasierter Plattformmoleküle, die sich modular in Produktstammbäume integrieren ­lassen
  • Synthese innovativer maßgeschneiderter biobasierter Inhaltsstoffe für den Einsatz als Arzneimittel oder Kosmetika
  • Entwicklung maßgeschneiderter Enzyme mit optimalen Katalyseeigenschaften und optimaler Selektivität
  • Anwendungen für maßgeschneiderte Inhaltsstoffe als Lebens- und Futtermittel oder als Lebens- und Futtermittelzusätze mit ernährungsphysiologisch höherwertigen Qualitäten. Mögliche Beispiele sind:
    • bioaktive Substanzen
    • Proteine mit optimaler Aminosäurezusammensetzung
    • Fette und Öle mit optimaler Zusammensetzung essentieller Fettsäuren
    • hochwertige Kohlenhydrate oder -derivate
    • Lebens- und Futtermittel mit verringertem allergenen Potenzial.

Die Forschungsansätze sollten Verfahrensweisen und Prinzipien aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen integrieren. Besonders Erfolg versprechend ist hierbei die Kombination von Konzepten und Methoden aus den Biowissenschaften – wie z. B. Genomforschung, Biokatalyse, System- und Synthetische Biologie – mit der chemischen Verfahrenstechnik.

2.2 Interdisziplinäre Forschungsverbünde

Mit der Förderrichtlinie "Maßgeschneiderte biobasierte Inhaltsstoffe für eine wettbewerbsfähige Bioökonomie" werden Vorhaben gefördert, welche die Fortschritte der bisherigen Forschungsförderung im Bereich der Genomforschung und Biotechnologie im vorwettbewerblichen Bereich konsequent weiterentwickeln. In der Zielsetzung der Vorhaben ist die Neuartigkeit der Innovation für die jeweilige biobasierte Ressource hinsichtlich Innovationshöhe und Passgenauigkeit der Inhaltsstoffe bzw. der Qualität für bestimmte Anwendungen, Produkte oder Prozessschritte klar zu formulieren.

In der Gesamtstrategie des Projekts sind alle relevanten Wertschöpfungsketten bzw. -netze in Gänze darzustellen. Auch sind die für eine erfolgreiche Projektdurchführung relevanten wissenschaftlichen Disziplinen und Akteure verantwortlich einzubinden: von der Produktion über Konversion und Prozessierung bis hin zur Anwendung.

Die Projekte können an verschiedenen Punkten des vorwettbewerblichen wissenschaftlich-technischen FuE-Prozesses ansetzen. Daher können auch Projektideen Berücksichtigung finden, deren Fokus zu Projektbeginn noch nicht auf direkter wirtschaftlicher Verwertung liegt, sondern eher grundlagenorientierte Forschungsarbeiten umfasst. Bei solchen Vorhaben ist der Weg der Idee bzw. der Erfindung in eine zukünftige Innovation in der Zielsetzung deutlich aufzuzeigen. Um den Bezug zu einer künftigen Anwendung zu reflektieren, sind auch bei diesen grundlagenorientierten Projekten bereits potenzielle industrielle Partner einzubeziehen.

Für die einzelnen Vorhaben werden mit zunehmender Anwendungsnähe der Innovation angemessene finanzielle Beteiligungen der Wirtschaftspartner erwartet. Die Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird hierbei besonders berücksichtigt. Die Einbindung von Großunternehmen erfordert in jedem Fall deren Bereitschaft zu einer substantiellen finanziellen Beteiligung.

Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von drei Jahren möglich ist. Nach einer Förderperiode von drei Jahren erfolgt eine Begutachtung. Bei erfolgreichem Projektverlauf ist eine Verlängerung um weitere drei Jahre möglich. Die Vorhaben stehen dabei hinsichtlich Exzellenz, Innovationshöhe und Anwendungsnähe bzw. Wirtschaftsbeteiligung wieder im direkten Wettbewerb zueinander.

Für eine transparente Kommunikation der Forschungsaktivitäten werden begleitend zur Fördermaßnahme regelmäßige Statusseminare durchgeführt, gegebenenfalls unter Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie in der Regel KMU der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union. Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, kann verlangt werden, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat.

Die Definition der Europäischen Union für KMU ist unter http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm einzusehen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen. BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF; ­Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) und die besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Bioökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH
http://www.ptj.de

beauftragt.

Ansprechpartner:

Dr. Dagmar Weier
Telefon: 0 24 61/61-19 76
Telefax: 0 24 61/61-86 66
E-Mail: d.weier@fz-juelich.de

Dr. Frank Jansen
Telefon: 0 24 61/61-19 88
Telefax.: 0 24 61/61-27 30
E-Mail: f.jansen@fz-juelich.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Förderinteressenten wird empfohlen, zur Beratung frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Projektträger aufzunehmen. Dort sind weitere Informationen und Erläuterungen erhältlich.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Eingereichte Skizzen und formgebundene Förderanträge sollen so abgefasst sein, dass eine Beurteilung anhand der unten genannten Kriterien möglich ist.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Auswahlrunde sind Projektskizzen schriftlich und/oder über das elektronische Formular-System für Anträge und Angebote "easy-Online" in englischer Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist es die Aufgabe des Verbundkoordinators, die mit allen Projektpartnern abgestimmte Projektskizze einzureichen. Einreichungsfrist zur Vorlage von Projektskizzen ist der 15. September 2016. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Projektskizzen werden vom jeweiligen Verbund­koordinator für den gesamten Verbund eingereicht. Zusätzlich zu den Angaben, die über die Eingabemasken von "easy-Online" abgefragt werden, ist bei Einreichung der Skizze eine Vorhabenbeschreibung als Anlage elektronisch hinzuzufügen (PDF-Datei). Die Vorhabenbeschreibung ist mit Font "Arial", Schriftgrad 10 pt. und Zeilenabstand 1,5 sowie mit folgender bindender Gliederung und einem Inhaltsverzeichnis anzufertigen:

  1. Titelblatt: Name und Akronym des Vorhabens, Forschungsziel, Liste der Antragsteller und beteiligten Partner (Namen der Projektleiter/innen, Anschrift der antragstellenden Institution, Telefon, Telefax und E-Mail-Adressen)
  2. Zusammenfassung: klare Darstellung der Arbeitshypothese und der allgemeinen Projektziele, der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Bedeutung der Innovation, des Arbeitsplans und der erwarteten Ergebnisse in Kurzform (maximal eine DIN-A4-Seite)
  3. Struktur des Gesamtverbundes: tabellarische oder grafische Übersicht
  4. Finanzplan des Vorhabens: Übersichtstabelle (geplante Ausgaben/Kosten und beantragtes Fördervolumen, ­gewünschter Startzeitpunkt und Dauer der geplanten FuE-Projekte, für jeden Projektpartner)
  5. Projektziele: Gesamtziel des Vorhabens und Ergebnisverwertung, Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen, wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele, Angabe der Verwertungsperspektiven (maximal drei DIN-A4-Seiten)
  6. Wissenschaftlicher Hintergrund: Stand von Wissenschaft und Technik, Darstellung der Patentlage, Neuheit des Lösungsansatzes, bisherige (Vor-)Arbeiten der Antragsteller, gegebenenfalls Kurzbeschreibung zum Themengebiet relevanter aktueller Projekte der Verbundpartner (maximal zwei DIN-A4-Seiten)
  7. Projektbeschreibung: Darstellung von Forschungsansatz, Arbeitsplan sowie Projektkoordination und -management; (maximal zwei DIN-A4-Seiten)
  8. Darstellung der Projektpartner (jeweils nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten): beteiligte Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft mit deren Kompetenzen, z. B. durch tabellarischen Kurzlebenslauf des verantwortlichen Projektleiters eines jeden Mitantragstellers, mit bis zu fünf vorhabenrelevanten Publikationen.

Damit die Online-Version der Ideenskizze Bestandskraft erlangt, muss das in easy-Online generierte Deckblatt zusätzlich unterschrieben werden.

Das Deckblatt und die hochgeladene Ideenskizze müssen in Papierform per Post beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.

Der Versand des Deckblatts und der hochgeladenen Ideenskizze soll spätestens zwei Arbeitstage nach dem Stichtag für die elektronische Einreichung erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/-innen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bezug und Beitrag des Projektvorschlags zur Erreichung der förderpolitischen Ziele, Berücksichtigung von Kriterien zu Nachhaltigkeit, Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen, Ressourceneffizienz und Klimaschutz
  • Innovationshöhe: Neuartigkeit der Ziele, Fragestellungen und Lösungsansätze, Hochwertigkeit der Technologie, ­Forschungsrisiko
  • Qualität der Arbeits- und Ressourcenplanung: wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes, Qualität und Effizienz der Methoden und des Arbeitsplans, Inter- bzw. Transdisziplinarität, Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette, Angemessenheit des kalkulierten Zeitaufwands sowie der vorgesehenen Ressourcen, Plausibilität und Angemessenheit der Finanzplanung)
  • Qualität des Konsortiums: Qualifikation und wissenschaftliche Exzellenz der Partner, Zusammenarbeit zwischen den Verbundpartnern, Wirtschaftsbeteiligung, KMU-Beteiligung, Projektmanagement
  • Ergebnisverwertung: Anwendungspotenzial der erwarteten Ergebnisse, überzeugendes Konzept zur wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Verwertung der Ergebnisse, Einsatzmöglichkeit für Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen, branchenübergreifende Ansätze, Anwendbarkeit und Ergebnistransfer, Wissenschaftskommunikation, Aussagefähigkeit des Verwertungskonzeptes (Stellenwert in der dargestellten Prozesskette, Schutzrechtskonzept).

Auf der Grundlage der Bewertung und der Empfehlungen externer Gutachter/-innen werden die für eine Förderung geeigneten Projektvorschläge vom BMBF ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe können die Interessenten, deren Projektskizzen positiv bewertet wurden – in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator –, einen förmlichen Förderantrag zur abschließenden Prüfung und Förderentscheidung einreichen. Die Informationen in der Projektskizze sind dazu mit den folgenden Angaben und Erläuterungen zu ergänzen; Anmerkungen und Empfehlungen der Gutachter sind dabei zu berücksichtigen:

  • detaillierter Arbeits- und Ressourcenplan: Beschreibung der geplanten Arbeitspakete und der Personal- und Sachressourcen
  • Meilensteinplanung: Liste der angestrebten (Zwischen-)Ergebnisse und gegebenenfalls Angabe von Abbruchkriterien
  • detaillierter Finanzplan des Vorhabens
  • Verwertungsplan: Darstellung der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Erfolgsaussichten sowie der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Anschlussfähigkeit, jeweils mit Angabe des Zeithorizonts (kurz-, mittel-, oder langfristig) für die jeweilige Verwertungsperspektive
  • Notwendigkeit der Zuwendung
  • Ablaufplan für die Erstellung einer Kooperationsvereinbarung der Verbundpartner.

Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-Online" zu erstellen. Damit die Online-Version der Anträge Bestandskraft erlangt, müssen die elektronisch generierten Formulare zusätzlich unterschrieben und per Post beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Der Versand der Unterlagen soll spätestens zwei Arbeitstage nach dem Stichtag für die elektronische Einreichung erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge erfolgt eine Förderentscheidung durch den Fördergeber. Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel (auch unter Beachtung von Nummer 5 dieser Förderrichtlinie)
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Förderrichtlinie
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser ­Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 12. Mai 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
A. Noske

- Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030, Bundesregierung, 2010