Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministerium für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz“ zu fördern.

Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die die Integration von Sicherheit und Gesundheit im betrieblichen Handeln sowie die Unterstützung der überbetrieblichen Akteure bei der Neuorientierung ihrer Aufgaben zum Ziel haben. Damit sollen Lücken in der Forschung zur Prävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz geschlossen werden. Es werden Ergebnisse erwartet, die dazu beitragen, dass die Prävention in betriebliche Innovationsstrategien integriert wird und dass die zur Lösung zukünftiger Herausforderungen erforderlichen neuen Akteursallianzen aufgebaut und verstetigt werden können. Insgesamt sollen mit diesen Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft verbessert, attraktive Arbeitsverhältnisse in den Unternehmen geschaffen und die Zukunftsorientierung der überbetrieblichen Präventionseinrichtungen unterstützt werden.

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz werden immer mehr zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Volkswirtschaftlich und in den einzelnen Unternehmen entstehen hohe wirtschaftliche Verluste durch einen mangelnden ganzheitlichen betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Schätzung der volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle in Deutschland beläuft sich für 2003 auf ca. 43 Milliarden Euro1 . Dies ist nicht allein einer unzureichenden oder belastenden Technikgestaltung geschuldet. Gesundheit am Arbeitsplatz bzw. vorbeugende Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitspolitik werden entscheidend durch eine in die Kultur des Unternehmens integrierte Prävention, das Engagement und die Kompetenz der Unternehmensführung und des Managements geprägt. Auf diese Zusammenhänge hat auch die Expertenkommission „Zukunftsfähige betriebliche Gesundheitspolitik“ eindringlich hingewiesen2 .

Die Veränderungen in der Arbeitswelt haben auch dazu geführt, dass sich die Aufgaben der überbetrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz wandeln. Waren diese Aufgaben in der Vergangenheit vorrangig dadurch geprägt, von den Unternehmen die Einhaltung von Verordnungen und Regelungen einzufordern, wie z.B. zu persönlichen Schutzausrüstungen, zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen oder zum Umgang mit Schadstoffen, so treten, forciert durch die neuen Formen von Arbeit, ganz andere Themen und Aufgaben in den Vordergrund: psychische Belastung und Beanspruchung, Entwicklung von Managementmethoden und Führungsinstrumenten zur Förderung der Selbstregulation (Work-Life-Balance), Erhaltung der Arbeitsfähigkeit, Bewältigung des demographischen Wandels usw. So suchen Berufsgenossenschaften einen eigenständigen Weg zwischen Überwachung und Beratung, Krankenkassen bieten ein breites Spektrum an betrieblich wirksamen Präventionsmaßnahmen an. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützt der Gesetzgeber seit Beginn des Jahres 2004 die Möglichkeit, dass Krankenkassen für Aktivitäten der betrieblichen Gesundheitsförderung einen Bonus ausschütten.

Erfolgreiche Prävention setzt voraus, dass sich die Betriebe an international erfolgreichen Präventionsstrategien orientieren. Hierzu gehört es auch, dass die Betriebe mit entsprechenden Maßnahmen ihre Beschäftigten dazu befähigen, dass sie eine Mitverantwortung für ihr berufliches, präventives Handeln übernehmen können. Höhere Produktivität, geringe Unfallzahlen und geringe Fehlzeiten in am Markt erfolgreichen Unternehmen sind Belege für eine wirksame Sicherheits- und Gesundheitsarbeit3 .

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Mögliche Themenfelder für FuE-Projekte sind:

2.1 Integration von Prävention in betriebliche Innovationsstrategien

2.1.1 Integration der präventiven Arbeitsgestaltung in betriebliche Wettbewerbsstrategien

Vorhaben zu diesem Bereich behandeln z.B. Maßnahmen zur Einbindung von präventiver Arbeitsgestaltung in die wirtschaftlichen Handlungsstrategien von Unternehmen, die Beziehungen zwischen Arbeitskultur, Produktivität und Gesundheit und ihre Bedeutung für die Wertschöpfungsprozesse. Sie gehen der Frage nach, wie Gesundheitspotenziale (z.B. Selbstentfaltung, Kooperationsbereitschaft, Arbeitszufriedenheit) als innovations- und wettbewerbsförderndes arbeitsgestalterisches Element in Arbeitsprozesse eingebracht werden können. Sie definieren und beschreiben, wie präventive Arbeitsgestaltung Lernprozesse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Führungskräften fördert und von ihnen abhängt. Sie zeigen Möglichkeiten und Wege auf, wie präventive Arbeitsgestaltung humane und soziale Ressourcen in der Arbeitswelt entwickeln und aktivieren kann.

2.1.2 Neue Methoden der Wirtschaftlichkeitsbewertung

Der wirtschaftliche Nutzen eines präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist in der Fachwelt unumstritten. Praktisch handhabbare Methoden, die diesen Nutzen auch entsprechend den in Unternehmen üblichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nachweisen, fehlen noch weitgehend. Dies ist ein gewichtiges Hemmnis für eine breite Umsetzung des präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes. In diesem Schwerpunkt sollen daher praxistaugliche Methoden der Wirtschaftlichkeitsbewertung von Maßnahmen eines präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes entwickelt werden.

2.1.3 Strategien zur Bewältigung psychischer Anforderungen und Aufbau individueller Ressourcen

Die Flexibilisierung im Arbeitsleben betrifft so unterschiedliche Bereiche wie Arbeitszeit, Arbeitsort, Organisation, Arbeitsinhalte, Aufgabentiefe und –breite, Arbeiten in Teams usw. Diese Flexibilisierungen haben dazu geführt, dass die Zahl der Beschäftigten, die über psychische Fehlbelastungen klagen, in den letzten Jahren erheblich anstieg. Daher sollen Maßnahmen gefördert werden, die geeignet sind, psychische Fehlbelastungen zu vermeiden oder zu deren Abbau beizutragen. Dazu soll sowohl am Individuum, an technisch-organisatorischen Systemen, wie auch an der Organisation angesetzt werden. Auf der Ebene des Individuums kann dies z.B. durch geeignete Maßnahmen in den Bereichen Qualifikation, Selbstmanagement und individuelle Bewältigungsstrategien sowie Stärkung der Eigenverantwortung erfolgen. Arbeitsaufgabengestaltung muss so erfolgen, dass psychische Fehlbelastungen verhindert werden. Auf der Ebene der Organisation sind die Kooperationsbeziehungen - wie Führung, Team, Projektgruppe und neue Formen der Kundenintegration - entsprechend gesundheitsförderlich zu gestalten.

2.1.4 Prävention als Bestandteil des betrieblichen Innovationsmanagements

Führungskräfte sind die entscheidenden Promotoren und Verantwortlichen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. So fordert die Expertenkommission „Zukunftsfähige betriebliche Gesundheitspolitik“, dass das professionelle Gesundheitsmanagement voll in die Routinen einer Organisation integriert sein müsse, da ohne Führungskräfte präventives Handeln kaum möglich sei4 . Um diese Forderung einlösen zu können, sollen ganzheitliche Managementkonzepte entwickelt werden, die eine integrative Bearbeitung der drei folgenden Anforderungen ermöglichen:

  • Entwickeln von geeigneten Maßnahmen zur Verankerung eines ganzheitlichen Präventionsansatzes im Verhalten der Führungskräfte und im Unternehmen.
  • Einbinden der in der Wirtschaft vorliegenden Erfolgsinstrumente und Erfolgsverfahren für eine Optimierung des präventiven betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (z.B. Balanced Score Card).
  • Verknüpfung der im Controllingbereich verwendeten Indikatoren für dessen Planungs-, Steuerungs- und Lenkungsaufgaben mit Indikatoren zur Sicherung des präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Vorhaben zu diesem Bereich behandeln auch Maßnahmen zur Einbindung von präventiver Arbeitsgestaltung in die wirtschaftlichen Handlungsstrategien von Unternehmen, die Beziehungen zwischen Arbeitskultur, Produktivität und Gesundheit und ihre Bedeutung für die Wertschöpfungsprozesse. Sie gehen der Frage nach, wie Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung als innovations- und wettbewerbsfördernde Elemente in Arbeitsprozesse eingebracht werden können. Sie beschreiben, welche Auswirkungen präventive Arbeitsgestaltung auf Lernprozesse von Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern, Führungskräften und auf die Arbeit unterstützende soziale Ressourcen hat.

2.2 Neue Akteursallianzen in der Prävention

Präventionsdienstleisterinnen und –dienstleister im betrieblichen Arbeitsschutz verfügen häufig nicht über das entsprechende Wissen und die erforderlichen Kompetenzen, um betriebliche Entscheiderinnen und Entscheider bei der Umsetzung einer präventiven, gesundheitsförderlichen Organisations- und Arbeitsgestaltung zu unterstützen. Gleiches gilt für die Zusammenarbeit der unterschiedlichen betrieblichen Akteure mit deren überbetrieblichen Kommunikations- und Kooperationspartnern.
In diesem Schwerpunkt geht es daher darum, die Bildung neuer Akteursallianzen zu unterstützen.

2.2.1 Betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung in der Wissensökonomie

Im Übergang von der reinen Wissensökonomie zum Health Age ist die IT-Branche als Leitbranche in besonderem Maße von den veränderten Anforderungen moderner Arbeit betroffen. Im Bereich der beruflichen Ausbildung wurden die Chancen, die neue Arbeits- und Organisationsformen für die Integration von Präventionswissen bieten, innovativ genutzt. Präventionswissen wurde integraler Bestandteil der Ausbildung. Es sollen Maßnahmen gefördert werden, die dazu beitragen, die vorhandenen Potenziale so zu nutzen, dass in den Unternehmen der IT-Branche beispielhaft für die Wissensökonomie ein präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz den ihm gebührenden Stellenwert erhält. Insbesondere die IT-Fach-/Berufsverbände sollen ermuntert werden, die Thematik aufzugreifen und mit Unterstützung interdisziplinär zusammengesetzter Forschungteams entsprechende Konzepte zu entwickeln, um Prävention und Gesundheitsförderung in ihr Aufgabenspektrum zu integrieren.

2.2.2 Partizipation, Führung und präventive Arbeitsgestaltung

Das Arbeitsschutzgesetz eröffnet den Beschäftigten umfangreiche Beteiligungsrechte. Damit müssen die Beschäftigten auch ihre Kompetenzen entwickeln und aktiv an Präventions- und Gesundheitsprozessen teilhaben. Von den Unternehmen wird erwartet, dass sie selbstständig eine ständige Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit organisieren, dass sie organisationale Lernprozesse ermöglichen und unterstützen und die Partizipation der Beschäftigten erweitern.
In diesem Schwerpunkt sollen Maßnahmen gefördert werden, die Unternehmen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützen. So sind z.B. Strategien zur Steigerung der Partizipation der Beschäftigten bei der Ausgestaltung eines präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu entwickeln. Sie sollen so angelegt sein, dass sie Unternehmen und Beschäftigte nicht überfordern, ihnen aber Entfaltungs- und Lernmöglichkeiten eröffnen.

2.2.3 Überbetriebliche Allianzen für präventive Arbeitsgestaltung

Um einem zukunftsorientierten, nachhaltigen präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere in KMU zum Durchbruch zu verhelfen, ist es erforderlich, dass die Präventionsakteure neue Dienstleistungsnetzwerke entwickeln. Hierfür gilt es, zum einen die entsprechenden Managementverfahren zu entwickeln, zum anderen ist es erforderlich, den Aufbau der hierfür benötigten Organisationen zu fördern. Dabei geht es auch darum, die organisatorischen, wirtschaftlichen und institutionellen Voraussetzungen für erfolgreiche und nachhaltige Akteursallianzen sowie die Anforderungen an die spezifischen Kooperations-Kompetenzen der Akteure herauszuarbeiten. Die besondere Herausforderung, aber auch die Schwierigkeit der Bewältigung dieser Anforderungen liegen darin, dass hier neben den „klassischen“ Arbeitsschutz-Organisationen neue Partnerinnen und Partner zur Mitwirkung gewonnen werden müssen, die sich in diesem Feld bisher nicht bzw. kaum beteiligt haben, wie z.B. Handwerkskammern, Innungen, Industrie- und Handelskammern, Fachverbände, Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGfP), Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V. (DGQ), Qualifizierungseinrichtungen, Dienstleisterinnen und Dienstleister unterschiedlicher Art. In die Entwicklung neuer Konzepte soll auch der Bedarf der Selbständigen einbezogen werden.
Von großer Bedeutung im Zusammenhang mit der Evaluation der Akteursallianzen ist die durch Prävention geleistete Innovationsförderung. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, sind Unternehmen und Kooperationen auf Innovationen angewiesen. Sie erwarten durch neue Partnerschaften eine Steigerung ihrer eigenen Innovationskraft.

2.3. Neue Wege des Transfers für einen präventiven Arbeits- und Gesundheits-schutz

Bestandteil jeden Vorhabens unter 2.1 und 2.2 sind Maßnahmen zu Umsetzung und Transfer mit der Unterstützung interdisziplinär zusammengesetzter Forschungsteams. Darüber hinaus ist hier zu prüfen, ob und welche spezifischen Maßnahmen, die an bisherigen Erfahrungen mit erfolgreichen Transferstrategien anknüpfen, zu größerer Breitenwirkung beitragen können. Untersuchungen und Analysen üblicher Transferstrategien sollen Erkenntnisse zu deren Erfolg ermitteln, um darauf aufbauend eine wissenschaftlich fundierte, empirisch erprobte und praxisnah umsetzbare Vorgehensweise zu erarbeiten.
Die Erfahrungen der Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ (INQA) zeigen, dass es weiteren Forschungsbedarf gibt, insbesondere zum Auf- und Ausbau angemessener Kommunikationswege zwischen den Beteiligten einschließlich einer evaluierenden Begleitung im Hinblick auf den Erfolg der Kooperationen und Kommunikationen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in Deutschland tätige Organisationen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen (einschließlich Fachhochschulen) oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Themen dieser Förderrichtlinien sollen vorzugsweise im Rahmen von Verbundprojekten entwickelt und anhand konkreter Aufgabenstellungen aus dem Bereich Präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz beispielhaft demonstriert werden. Zuwendungen können nur an die deutschen Partner gewährt werden. Die Fördervorhaben müssen so konzipiert sein, dass innerhalb des Förderzeitraumes sowie des Förderumfangs und der eigenen Leistungsbeiträge vor allem für die Partner aus der Wirtschaft und den entsprechenden Organisationen deutliche Fortschritte und nutzungsrelevante Ergebnisse erreichbar sind. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – (im Internet abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easyonline ) entnommen werden.

Eine europäische Kooperation zur Forschung im Bereich des präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist erwünscht, auch im Rahmen von EUREKA. Eine Förderung für deutsche Partner in EUREKA-Projekten ist zum Gegenstand und nach den Bestimmungen dieser Förderrichtlinien möglich. Informationen zu EUREKA und den Fördermöglichkeiten für europäische Verbundpartner in den EUREKA-Mitgliedsstaaten sind unter http://www.dlr.de/eureka und http://www.eureka.be/ abrufbar.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Weitere Informationen zur EU-Förderung sind unter http:/www.dlr.de/Pt/eu und über den elektronischen Dienst der Europäischen Kommission http://www.cordis.lu abrufbar.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Kosten für die Erarbeitung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen sind nicht zuwendungsfähig.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Unter die Definition KMU sind nach der derzeit gültigen EU-Definition (Empfehlung der Kommission 2003/361/EG) Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitskräften und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. EURO oder einer Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. EURO zu subsumieren. Die Antragsteller dürfen nicht zu 25 v.H. oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von Unternehmen sein, welche die KMU-Kriterien nicht erfüllen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen

Projektträger im DLR
„Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen“
Heinrich-Konen-Straße 1
D-53227 Bonn

beauftragt. Ansprechpartner sind:

Frau Ilona Kopp / Herr Dr. Claudius Riegler
Tel.:+49 (0) 228 3821-114 +49 (0) 228 3821-320
Fax:+49 (0) 228 3821 – 248
ilona.kopp@dlr.de claudius.riegler@dlr.de

7.2 Vorlage von Projektskizzen und Anforderung von Unterlagen

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

7.2.1
Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird von den Förderinteressenten – auch von den Teilnehmern eines Verbundes (Konsortium) - zunächst eine Projektskizze mit konkretem Bezug zu diesen Förderrichtlinien erwartet. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Projektskizzen sollen in Kurzform 1,5-zeilig auf möglichst nicht mehr als 10 Seiten folgende gegliederte Angaben enthalten:

Deckblatt

  • Thema des beabsichtigten Projekts (Verbundprojekts), grob geschätzter Gesamtaufwand und Projektdauer, ggf. Anzahl und Art der Partner sowie die Postanschrift, Tel.-Nr., E-Mail des Skizzeneinreichers (Formblatt beim Projektträger erhältlich oder im Internet unter
    ).

Beschreibung der Projektidee (max. 9 Seiten)

  • Ausgangssituation (einschließlich Stand der Forschung), spezifischer Bedarf im Bereich „Prävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ im Rahmen der Themenstellung der Fördermaßnahme,
  • Zielstellungen, ausgehend vom Stand der Technik und Forschung (Neuheit der Projektidee) unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen,
  • Arbeits- und Zeitgrobplanung, Personalaufwand (Menschmonate) und Kostenabschätzung einschließlich notwendiger Förderung,
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten, der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungsweges,
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Partner aus der Wirtschaft kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiter aufführen),
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung - insbesondere für KMU - sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Organisationen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Berufsbildung, Hochschulausbildung; die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen daraus klar zu erkennen sein, z.B. dadurch, dass es von potenziellen Anwendern (in einem Arbeitskreis o.ä.) aktiv unterstützt wird.

Aussagekräftige, beurteilungsfähige Projektskizzen zur Durchführung der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen schriftlich in Papierform spätestens

bis zum 28. Oktober 2005 (Datum des Poststempels)

dem Projektträger zugeleitet werden. Easy-Skizzen können als Diskette beigefügt werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

7.2.2
Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, erhalten weitere Informationen per Telefon unter

0228-3821-320(Dr. Claudius Riegler)
oder
0228-3821-114 (Ilona Kopp).

Informationsmaterial ist auf der Internet-Seite des Förderkonzeptes "Innovative Arbeitsgestaltung" ( http://pt-ad.pt-dlr.de/ ) abrufbar. Hinweise zur Deutschen EU-Kontaktstelle sowie zu EUREKA-Fördermöglichkeiten befinden sich unter: http://www.eureka.dom.de/index.html .

7.2.3
Die eingegangenen Projektskizzen werden fachlich bewertet. Bei der Bewertung werden ggf. externe Gutachter/innen zur Beratung eingeschaltet.

Bewertungskriterien sind:

  • Beitrag zu den Förderfeldern und Zielen dieser Förderrichtlinien.
  • Zukunftsorientierung des vorgeschlagenen Ansatzes: Neuartigkeit der Fragestellung und der angestrebten Lösungen.
  • Betriebswirtschaftliche Relevanz: Dazu gehört ein Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit. Besonders bewertet wird der Nutzen der Ergebnisse für kleine und mittlere sowie junge Unternehmen.
  • Systemansatz: Der Systemansatz bewertet die Kooperation zwischen den für den Bereich wichtigen Akteuren.
  • Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung von Arbeitsplätzen, insbesondere unter demografischen Gesichtspunkten, der Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie der Beschäftigungsfähigkeit.
  • Breitenwirksamkeit: Verwertung der Ergebnisse nach Ende der Förderung, Einsatzmöglichkeiten der Ergebnisse für Unternehmen verschiedener Größe und Branchen, Wissenstransfer.
  • Verwertungskonzept und Nachhaltigkeit.

7.2.4
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Alle Einreicher der Projektskizzen werden vom Projektträger über das Auswahlergebnis schriftlich informiert.

7.3
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe – ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator - vom Projektträger aufgefordert, innerhalb einer noch festzulegenden Frist einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache mit Projektrahmenplan vorzulegen. Über die Förderung dieser Anträge entscheidet das BMBF nach abschließender Prüfung.

7.4
Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ (auch für Projektskizzen) wird hingewiesen. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter https://foerderportal.bund.de/easyonline (Hinweise zur Antragstellung). Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Vordrucke zur Verfügung.

7.5
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. Der Bundesrechnungshof und seine Prüfungsämter sind gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung beim Zuwendungsempfänger berechtigt.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 22. Juni 2005
226 – 70 591-3/4


Bundesministerium für Bildung und Forschung


Im Auftrag

Ursula Zahn-Elliott

1Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2004. Jährlicher Bericht der Bundesregierung
2Expertenkommission der Bertelsmann Stiftung und Hans-Böckler-Stiftung zur betrieblichen Gesundheitspolitik. Schlussbericht 2004
3Bisherige Forschungsergebnisse zeigen eindrucksvoll den Zusammenhang zwischen Innovationskraft, langfristig wirtschaftlichem Erfolg sowie hohem Sicherheits- und Gesundheitsniveau auf. Vgl. hierzu Bernhard Zimolong (Hg.): Management des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – Die erfolgreichen Strategien der Unternehmen. Gabler Verlag, Wiesbaden 2001
4Zukunftsfähige betriebliche Gesundheitspolitik. Vorschläge der Expertenkommission. Bertelsmann Stiftung, Hans-Böckler-Stiftung (Hg.), Verlag Bertelsmann Stiftung 2004.