
Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Sozial-ökologischen Forschung zum Thema "Rebound-Effekte aus sozial-ökologischer Perspektive". Bundesanzeiger vom 15.07.2016
Vom 16. Juni 2016
Innerhalb des Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklung" (FONA) beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Rebound-Effekten zu fördern. Die bisherige Förderung der "Sozial-ökologischen Forschung" (SÖF) wird um diese Fördermaßnahme ergänzt. Die Fördermaßnahme verfolgt das Ziel, Wissen zum Umgang mit Rebound-Effekten zu generieren und daraus abzuleiten, welche Maßnahmen erforderlich sind, um diese Effekte einzudämmen und damit den Ressourcenverbrauch substantiell und nachhaltig zu reduzieren. Sie ist Teil der Forschungsagenda "Green Economy" der Bundesregierung.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung besteht darin, den Ressourcenverbrauch (inklusive Energie) zu beschränken. Daher wird die Steigerung der Ressourceneffizienz als Schlüsselfaktor für Nachhaltigkeit angesehen. Maßnahmen und Programme zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz bringen aber oft nicht den erwarteten Erfolg in Bezug auf die Verringerung des Ressourcenverbrauchs. Als Ursache hierfür wird oft der Rebound-Effekt angeführt. Beim Rebound-Effekt führt ein verändertes Nutzerverhalten dazu, dass Einspareffekte durch neue Technologien abgeschwächt werden oder es sogar zu einem Mehrverbrauch kommt ("Backfire"). Dies bedeutet, dass sich der nachhaltige Umgang mit Ressourcen nicht allein durch effiziente Produktionsverfahren und neue ressourceneffiziente Technologien erreichen lässt.
Über die Existenz dieses Problems ist sich die Fachwelt heute weitgehend einig.1 Die Bedeutung des Rebound-Effekts wurde in jüngerer Zeit zunehmend betont. Insbesondere mit Bezug auf Energieeffizienz gibt es inzwischen auch eine Vielzahl von theoretischen wie empirischen Forschungsarbeiten.2
Dennoch besteht weiterhin großer Forschungsbedarf. Denn relativ gut erforscht ist bisher lediglich der direkte Zusammenhang zwischen Energieeffizienzsteigerungen bei neuen Produkten und der erhöhten Energienachfrage auf der (Mikro-) Ebene von Haushalten bzw. Konsumenten (direkter Rebound-Effekt). Zu den unternehmensbezogenen, produktionsseitigen Rebound-Effekten gibt es bisher wenige Erkenntnisse. Ergebnisse zur makroökonomischen Auswirkung von Rebound-Effekten sind – sofern sie überhaupt veröffentlicht wurden – nur grob abgeschätzt. Auch fehlen Erkenntnisse darüber, welche indirekten Effekte durch Effizienzsteigerungen ausgelöst werden (indirekter Rebound-Effekt). Diese indirekten Effekte können sich sowohl auf die Mikro-Ebene beziehen, wenn Konsumenten die resultierenden Einkommensgewinne für andere Güter ausgeben, die ebenfalls Ressourcen beanspruchen, als auch auf die Makro-Ebene, wenn durch Effizienzsteigerungen zusätzliches ressourcenverbrauchendes Wirtschaftswachstum angeregt wird.
Zuwendungszweck der Forschungsvorhaben ist es, anwendungsorientierte Erkenntnisse zum Verstehen von Rebound-Effekten zu erzielen. Über das Verständnis des Effekts hinaus sollen Empfehlungen für Maßnahmen zur Eindämmung dieser Effekte entwickelt werden. Aus der Perspektive einer gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung sollen somit Wege zu einer "ressourcenleichten" Green Economy aufgezeigt werden. Die Forschungsergebnisse sollen insbesondere politischen Entscheidungsträgern Instrumente zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele an die Hand geben.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung nach diesen Richtlinien erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.
Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.
Es werden sozial-ökologische Forschungsprojekte gefördert, die auf eine Anwendung in der Praxis abzielen. In der Regel werden Verbundprojekte gefördert, die von wissenschaftlichen Einrichtungen und Praxisakteuren, etwa aus Verwaltung, Politik, Wirtschaft sowie Zivilgesellschaft, gemeinsam getragen werden (Transdisziplinarität). Es ist ferner bei Antragstellung sicherzustellen, dass Kenntnisse und Expertise aus allen für die jeweilige Fragestellung relevanten Disziplinen und Forschungsfeldern in das Forschungsvorhaben eingebracht werden (Interdisziplinarität).
Die Forschungsfragen können sich auf die direkten wie die indirekten Rebound-Effekte, auf die Konsumenten- wie die Produzentenseite, und sowohl auf die mikroökonomische als auch auf die makroökonomische Ebene beziehen.
Darüber hinaus wird die Perspektive der Fördermaßnahme anstelle der oftmals üblichen Beschränkung der Rebound-Thematik erweitert: Neben der Energieeffizienz sollen auch Effizienzsteigerungen anderer Ressourcen (z. B. Wasser, Rohstoffe) untersucht werden. Es werden ausgewählte Projekte in folgenden Themenfeldern gefördert:
Bei den Themen der Buchstaben A bis C werden als Ergebnis quantitative Abschätzungen von Rebound-Effekten erwartet und anwendungsorientierte Erkenntnisse zum Verstehen von Rebound-Effekten. Darüber hinaus wird die Behandlung konzeptioneller und theoretischer Fragen zur Erfassung von Rebound-Phänomenen gefördert.
Forschungsanträge können sich auf eines oder auf mehrere dieser Themenfelder beziehen. Vorhaben, die auch Strategien, Maßnahmen und Instrumente zur Vermeidung oder Abschwächung von Rebound-Effekten bearbeiten, werden bevorzugt gefördert.
Zu Buchstabe A Effizienzbedingte Nachfragesteigerung von Konsumenten und Haushalten (mikroökonomischer Rebound-Effekt)
In diesem Themenfeld geht es um die Untersuchung von Rebound-Effekten, die durch Konsumenten bzw. auf der Haushaltsebene generiert werden. Neben der Klärung der (insbesondere psychologischen) Ursachen von Rebound-Effekten und von Kausalzusammenhängen wie etwa der zwischen Lebensstil-Mustern und innovativen Effizienztechnologien sind auch möglichst genaue Messungen von indirekten Rebound-Effekten gefragt. Von besonderem Interesse sind interdisziplinäre Ansätze, die psychologische und verhaltenswissenschaftliche Analysen mit soziologischen Studien und ökonomischen Modellerklärungen zusammenbringen. Die Forschungsarbeiten können sich beispielsweise auf folgende Fragen beziehen:
Darüber hinaus sollen Maßnahmen und Instrumente entwickelt werden, die Rebound-Effekten effektiv und effizient entgegenwirken. Hierzu sind beispielsweise folgende Fragen zu klären:
Zu Buchstabe B Effizienzbedingte Nachfragesteigerung auf unternehmerischer/produktionsseitiger Ebene (industrieller Rebound-Effekt)
In diesem Themenfeld sollen Projekte gefördert werden, die sich mit den Rebound-Effekten beschäftigen, die durch einzelne Unternehmen oder ganze Industriesektoren entstehen. Produktionsseitige Rebound-Effekte wurden bisher weder in ihrer Wirkungsweise noch in ihrer quantitativen Dimension hinreichend erforscht, obwohl sie vermutlich größer als die von Konsumenten verursachten sind.4
Die Forschungsarbeiten können sich beispielsweise auf folgende Fragen beziehen:
Zu Buchstabe C Effizienzbedingte Nachfragesteigerung auf volkswirtschaftlicher Ebene (volkswirtschaftlicher/gesamtwirtschaftlicher Rebound-Effekt)
In diesem Themenfeld geht es um den Zusammenhang zwischen Effizienzsteigerungen (bzw. Produktivitätssteigerungen), Ressourcen-Nachfrage und ressourcenverbrauchendem Wirtschaftswachstum auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene. Dabei ist zunächst zu unterscheiden, ob ressourcenverbrauchendes Wachstum auf einen Rebound-Effekt zurückzuführen ist, oder ob andere Wachstumstreiber ursächlich sind.
Da es bislang kaum Untersuchungen über die Höhe des gesamtwirtschaftlichen Rebound-Effekts gibt, sind Projekte gefragt, die innovative Verfahren zur Abschätzung des Effekts für ganze Volkswirtschaften entwickeln, etwa durch belastbare quantitative Modellierungen. Von Interesse sind auch Analysen der Unterschiede in verschiedenen Branchen, Ländern (vor allem Entwicklungs- und Schwellenländer) oder internationalen Märkten.
Neben der quantitativen Bestimmung soll der Fokus der Forschungsarbeiten auch auf der Erklärung der Effekte auf gesamtwirtschaftlicher Ebene liegen. Besonders förderwürdig sind Projekte, die neben ökonomischen Methoden (etwa die Analyse von Produktions- und Substitutionselastizitäten bzw. der Auswirkungen von Effizienzsteigerungen auf die Entwicklung der Produktionsfaktoren) auch Ansätze anderer Disziplinen wie etwa der Soziologie oder der Technikgeschichte anwenden und dabei auch die zeitliche Dimension berücksichtigen. Wegen der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft sind empirisch fundierte Arbeiten über Rebound-Effekte bezüglich neuer Energiedienstleistungen besonders gefragt.
Die Forschungsarbeiten können sich beispielsweise auf folgende Fragen beziehen:
Zu Buchstabe D Strategien, Maßnahmen und Instrumente zur Vermeidung oder Abschwächung von Rebound-Effekten
Rebound-Effekte sollten integraler Bestandteil der umweltpolitischen Instrumenten- und Zieldiskussion sein. Die Projekte sollen deshalb explizit Vorschläge für die Ausgestaltung von neuen (Politik-) Maßnahmen entwickeln, welche das Ziel haben, bereits vorhandene oder absehbare Rebound-Effekte zu reduzieren oder zu vermeiden.
Darüber hinaus sind einerseits Arbeiten zur Wirkungsanalyse von Politikinstrumenten, die explizit Rebound-Effekte berücksichtigen, gefragt. Andererseits können Forschungsprojekte auch Vorschläge für Politikstrategien entwickeln, die Effizienz- mit Suffizienzpolitiken verbinden und auf eine absolute Entkopplung von Wachstum und Ressourcenverbrauch ausgerichtet sind. Dies betrifft neben einem geeigneten Mix aus anreizbasierten oder ordnungspolitischen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Ressourcennutzung bzw. zur sparsamen Verwendung der Ressourcen auch die Gestaltung eines Strukturwandels zu "ressourcenleichteren" Wachstumsfeldern durch Industrie- und Dienstleistungspolitik.
Die Forschungsarbeiten können sich beispielsweise auf folgende Fragen beziehen:
Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen und Länder, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) –, und gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht. Die Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU ist im Internet einzusehen unter http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm. Ebenso wird die Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie von weiteren Organisationen, die eine Vermittler- und Multiplikatorenrolle einnehmen können, begrüßt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit den Projektförderthemen darstellen und beide miteinander verzahnen.
Grundlage für diese Förderaktivität ist das "Rahmenprogramm FONA", insbesondere der Förderschwerpunkt "SÖF". Weitere Informationen zum Rahmenprogramm FONA sind unter www.fona.de und zur SÖF unter www.söf.org zu finden.
Die Projekte müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Dazu gehört die Präsentation von (Zwischen-) Ergebnissen auf Status- und Abschlusskonferenzen und die Mitarbeit bei der Öffentlichkeitsarbeit für die Fördermaßnahme.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation – http://www.horizont2020.de/ – vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsprojekten an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Bemessungsgrundlage für Kommunen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Eine Eigenbeteiligung der kommunalen Antragsteller durch Eigenmittel ist erwünscht, aber keine notwendige Voraussetzung für eine Förderung.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=2018]
Personalausgaben/-kosten sind nur zuwendungsfähig, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Wenn bestehendes Personal im Vorhaben tätig werden soll, sind gegebenenfalls die Ausgaben/Kosten für eine Ersatzkraft, die vorübergehend den bisherigen Aufgabenbereich des Projektmitarbeiters übernimmt, zuwendungsfähig.
Bestandteile eines Zuwendungsbescheids an die Fraunhofer-Gesellschaft oder Helmholtz-Gemeinschaft sowie an gewerbliche Unternehmen werden grundsätzlich die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE5-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Organisationseinheit Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Sozial-ökologische Forschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon – Sekretariat: 02 28/38 21-15 11
Ansprechpartner/innen:
Michaela Thorn
Telefon: 02 28/38 21-15 38
E-Mail: michaela.thorn@dlr.de
und
Thomas Schulz
Telefon: 02 28/38 21-15 84
E-Mail: thomas.schulz@dlr.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline
In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen einzureichen. Es gelten dafür folgende Vorgaben:
Die Projektskizzen sind in deutscher und englischer Sprache
bis zum 14. November 2016
über das elektronische Antragssystem "easy-online" einzureichen. Link easy-online: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=SOEF&bereich=SOEF-REBOUND&typ=SKI
Das easy-online-Formular ist in deutscher Sprache im System auszufüllen. Die Skizze ist in deutscher und englischer Sprache als Anlage in easy-online hochzuladen (ein pdf-Dokument pro Sprache).
Zusätzlich zur Einreichung über easy-online ist die deutsche Fassung der Skizze in dreifacher Ausfertigung (doppelseitig bedruckt) per Post an die oben angegebene Adresse des DLR Projektträgers zu senden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizze soll – ohne Deckblatt, Zusammenfassung, Anlagen und Literaturlisten – maximal 10 Seiten (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße Arial 11) umfassen.
Die Projektskizze (in Deutsch und Englisch) soll folgendermaßen gegliedert sein:
Als Anhang können Literaturlisten und Lebensläufe beigefügt werden.
Aus der Vorlage einer Skizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Die Projektskizzen werden unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Skizzeneinreicher hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag sowie eine ausführliche Vorhabenbeschreibung vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung das BMBF entscheidet.
In dem förmlichen Förderantrag muss der Finanzierungsplan detaillierter aufgeschlüsselt und mit fachlichen Ausführungen in der Vorhabenbeschreibung untersetzt werden. Darüber hinaus müssen in der Vorhabenbeschreibung die bereits in der Projektskizze kurz dargestellten Punkte detaillierter ausgeführt werden. Dabei müssen insbesondere die Ziele der Partner sowie der Arbeits- und Verwertungsplan ausführlicher und konkreter dargestellt werden. In der Vorhabenbeschreibung und gegebenenfalls im Finanzierungsantrag ist auf zusätzliche Hinweise und Auflagen der Gutachter aus der Skizzenphase einzugehen.
Zusätzlich gelten ergänzend zu den oben genannten Kriterien u. a. folgende Bewertungskriterien:
Die Erstellung von förmlichen Förderanträgen muss über das elektronische Antragssystems "easy-online" (https:// foerderportal.bund.de/easyonline/) erfolgen. Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Alternativ können diese auch unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 16. Juni 2016
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Volkmar Dietz
1 - z. B.:
2 - z. B.:
3 - Verbraucherzentrale NRW e.V: Unvermeidliches Manko? Rebound- und Prebound-Effekte sowie Produkt- und Maßnahmenmängel als Effizienzdämpfer in Gebäuden und Wohnungen. 2015
4 - Santarius, Tilman: Der Rebound-Effekt. Ökonomische, psychische und soziale Herausforderungen für die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch. 2015
5 - FuE = Forschung und Entwicklung