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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderaktivität „QuantPro - Quantitative Analyse zur Beschreibung dynamischer Prozesse in lebenden Systemen“ im Rahmenprogramm Biotechnologie - Chancen nutzen und gestalten.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

In den molekularen Lebenswissenschaften ist in den letzten Jahrzehnten ein exponentieller Zuwachs an Erkenntnissen über den molekularen Aufbau der Zellstruktur und die Funktion einzelner Komponenten in der lebenden Zelle zu verzeichnen, der im Wesentlichen auf dem Erkenntnisgewinn der Genom-, Proteom- und Metabolomforschung basiert. Während die Genomforschung den Bauplan des Lebens entschlüsselt, konzentrieren sich die Proteom- und Metabolomforschung auf die Bausteine des Lebens - die Proteine und deren Substrate.

Die dynamischen molekularen Komponenten bestimmen die Abläufe in der Zelle. Sie übernehmen eine Vielzahl von Funktionen und sind entscheidend für nahezu alle Lebensprozesse. Sie spielen eine wichtige Rolle in den Prozessen der Embryonalentwicklung, der Reifung und der Alterung. Sie verarbeiten die Nahrung, bilden das Immunsystem und helfen sowohl bei der Übertragung von Nervensignalen als auch bei der Verankerung der Erinnerung im Gedächtnis.

Zelluläre Funktionen und Prozesse werden nicht durch einzelne Komponenten ausgeübt, sondern durch Proteinkomplexe (molekulare Maschinen, Netzwerke) und deren Interaktionen sowohl untereinander als auch mit den vielfältigen Liganden (DNA, Inhibitoren, Effektoren u. a.). Aufgrund der Bedeutung dynamischer molekularer Komponenten für alle Lebensprozesse führen ihre Fehlfunktionen häufig zu Erkrankungen und zu Entwicklungsstörungen in Menschen, Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen. Daher wird heute versucht, in diesen hochkomplexen Prozessen Systeme zu erkennen, die die Grundmechanismen des Lebens erklären und neuartige Ansätze zur Prävention der Fehlfunktionen zu gewinnen. Das kann jedoch nur auf dem Wege einer quantitativen Analyse, die die Dynamik der Zellvorgänge erfasst und beschreibt, gelingen.

Hier setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit der Fördermaßnahme „Quantitative Analyse zur Beschreibung dynamischer Prozesse im lebenden System“ an. Im Rahmen einer Gesamtstrategie für die molekularen Lebenswissenschaften will die Bundesregierung innovative Ansätze unterstützen, die durch zeitliche und räumliche Auflösung molekularer Vorgänge zu neuen systemischen Erkenntnissen in den Abläufen der Zelle führen und diese Erkenntnisse schnell zur Anwendung bringen. Es gilt den nächsten Schritt von einer bislang statischen und systematischen Erfassung der zellulären Komponenten auf die nächste Ebene, der Analyse der Dynamik zellulärer Prozesse auf molekularer Ebene zu gehen. Das Zusammenspiel aller molekularen Komponenten als Ganzes zu erfassen, ihre Interaktionen zu verstehen und in mathematischen Modellen zu simulieren, eröffnet neue Einblicke und Vorhersagen für z. B. Stoffwechselwege, Signalleitung und Regulationsmechanismen. Dieser Ansatz zu einer prädiktiven Biologie ermöglicht gezielt Krankheiten beim Menschen, bei Tieren und Pflanzen zu bekämpfen, ertragreichere Kulturpflanzen zu züchten und umweltfreundlichere biotechnologische Produktionsverfahren und Produkte zu entwickeln.

Die Fördermaßnahme setzt gezielt an der Schnittstelle von Biologie, Medizin, Chemie, Physik, Informatik und Ingenieurwissenschaften an. Neben der Generierung von biologischen Daten müssen die technologischen Voraussetzungen erfüllt sein und bioinformatisch leistungsfähige Werkzeuge bereitgestellt werden, erst dann wird das Verständnis über die Mechanismen in der lebenden Zelle auf eine neue, umfassendere Ebene gehoben. Der interdisziplinäre Ansatz soll darüber hinaus die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft vertiefen, um den Wissenstransfer und damit die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich zu verbessern.

Mit der Fördermaßnahme baut die Bundesregierung auf die erfolgreichen nationalen Förderaktivitäten der Technologieplattformen für die Genom- und vor allem Proteomforschung sowie die Bioinformatik auf. Die Bundesregierung will damit die molekularen Lebenswissenschaften in Deutschland nachhaltig unterstützen um sie für ihre neuen Aufgaben in einer zukünftigen integrativen und sich im Kern zu einer mathematisch erfassbaren Wissenschaft entwickelten Biologie zu stärken. Mit dem Ziel einen Mehrwert aus den Erkenntnisgewinnen aller Bereiche der Naturwissenschaft, der Molekularbiologie, Zellbiologie, Biochemie, Mathematik, Physik, Informatik und Ingenieurwissenschaft zu generieren und zu einem Gesamtverständnis über die Vorgänge in der Zelle zu kommen. Das Programm gliedert sich in die zukünftige Gesamtstrategie „Lebenswissenschaften 2020 - das Leben verstehen - Innovationen ermöglichen Systeme“ ein.

Das BMBF gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien, seiner Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen für oben genannten Zweck. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte der anwendungsorientierten Grundlagenforschung, die einen Beitrag zum Verständnis dynamischer Prozesse in der Zelle durch quantitative Analyse sowie für die Umsetzung der Ergebnisse in die Anwendung leisten. Priorität haben Projekte mit hohem Innovationsgrad und Forschungsrisiko. Vorrangig gefördert werden Verbundvorhaben zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Vorhaben, bei denen Hochschulen und Forschungsinstitutionen im Rahmen von Fremdleistungen in die Projekte der Unternehmen eingebunden werden. Priorität haben Gemeinschaftsvorhaben von Forschungseinrichtungen mit industrieller Beteiligung und konkreter Kommerzialisierungsstrategie.

Die erfolgreiche Bearbeitung solch komplexer, multidisziplinärer Fragestellungen erfordert eine besonders intensive und effiziente Zusammenarbeit der beteiligten Arbeitsgruppen. Daher sollen sich die Verbundpartner in eng zusammenhängenden, interdisziplinären Kompetenznetzwerken organisieren. Bei Bedarf ist allerdings die Einbeziehung externer Partner möglich.

Die Kompetenznetzwerke sollen an bereits bestehende, für das jeweilige Thema relevante Forschungseinrichtungen angebunden werden, um den Transfer vorhandenen Wissens, und neuer Erkenntnisse über biologische Zusammenhänge mit der Genomforschung, Systembiologie und Bioinformatik zu gewährleisten. Vorhandene Ressourcen sollen gebündelt werden, um effizient und zielgerichtet vorzugehen. Dazu müssen die Kompetenznetzwerke darstellen, dass bei der Anwendung von mathematischen und experimentellen Methoden zur Datengenerierung und Datenstandardisierung auf Strukturen zurückgegriffen wird, die bereits erfolgreich in den Förderschwerpunkten „Neue effiziente Verfahren für die funktionelle Proteomanalyse“, „Systeme des Lebens - Systembiologie“, „Ausbildungs- und Technologieinitiative Bioinformatik“ oder anderen BMBF-Förderaktivitäten etabliert worden sind. Integrativer Bestandteil der Forschungsvorhaben sollen Arbeiten zur Bioinformatik sein, die auch der Weiterentwicklung der Fachdisziplin dienen können. Redundanz mit bestehenden Strukturen und Aktivitäten sind zu vermeiden und die Zusammenarbeit muss klar dargestellt werden.

Die interdisziplinär zusammengesetzten Kompetenznetzwerke sollen eine ausreichende Anzahl Arbeitsgruppen umfassen, um die kritische Masse für die Nutzung synergistischer Effekte zu erreichen. Das Verbundprojekt wird durch einen Koordinator geleitet, der das Kompetenznetzwerk nach außen hin vertritt. Der Koordinator kann bei entsprechender Größe des Kompetenznetzwerkes in seinen Arbeiten durch einen Assistenten unterstützt werden.

Priorität haben solche Projekte, die einen quantitativen und systemischen Ansatz zur Untersuchung komplexer Abläufe im lebenden System gehen. Der Fokus soll auf Vorgänge die innerhalb einer Zelle (Mikroorganismus, Gewebezelle, spezifische Pflanzenzellen) und zwischen Zellen (Organe, Wirt-Zell-Interaktionen) stattfinden gelegt werden. Die Untersuchungen sollen an wissenschaftlich und wirtschaftlich relevanten Fragestellungen durchgeführt werden und einen Beitrag zur Lösung konkreter gesellschaftlich bzw. wirtschaftlich relevanter Probleme leisten. Beispiele für mögliche Themenbereiche sind:

  • Modellierung von Zellabläufen, um Funktionsweise und Metabolisierung von Wirkstoffen besser zu verstehen und damit pharmazeutische Produkte effektiver und sicherer zu machen und Vorhersagen über Nebenwirkungen treffen zu können;
  • Aufklärung von Differenzierungsprozessen in Pflanzen, um präziser und in geringeren Mengen Nährstoffe und Pestizide einzusetzen;
  • Aufklärung von Pathogenitätsmechanismen von Bakterien, um gezielt Wirkstoffe ohne Nebenwirkungen zu entwickeln;
  • Ermittlung der Korrelation zwischen Biosyntheseleistung und Proteinkomposition mit Umsetzung in neue robuste und nachhaltige biotechnologische Prozesse.

Um einen breitenwirksamen Informationsaustausch zu sichern, haben sich die Zuwendungsempfänger in regelmäßig durchzuführenden gemeinsamen Veranstaltungen über die laufenden Forschungsaktivitäten und deren Ergebnisse zu unterrichten.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind sowohl universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz sich in Deutschland befindet. Voraussetzung ist, dass sich mehrere Antragsteller in einem interdisziplinären Verbundprojekt zusammenschließen, in dem jede Arbeitsgruppe einen maßgeblichen Beitrag leistet zum systemischen Verständnis von zellulären Vorgängen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Zusammenarbeit der verschiedenen Verbundprojektpartner ist nach Zuwendungsbestimmungen in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner zu bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien, nachgewiesen werden (BMBFMerkblatt).

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, dass Unternehmen für die Erfindungs- oder Patentanteile, die auf den Arbeiten einer Forschungseinrichtung beruhen, ein marktübliches Entgelt zahlen. Ist eine Industriebeteiligung zu Beginn des Projektes nicht möglich, so ist eine konkrete und bewertbare Strategie zur Kommerzialisierung der Forschungsergebnisse vorzulegen, die u. a. definierte Meilensteine sowie eine detaillierte Zeitplanung umfasst.

Antragsteller sollten sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte in einem Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden. Weiterhin sollten Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung ebenfalls darzustellen.

5. Art und Umfang der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden als Anteilfinanzierung - in der Regel bis zu 50 % - zu den zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Nach den BMBF-Grundsätzen wird dabei eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Eine einzelfallbezogene Bewertung schließt jedoch eine geringere Eigenbeteiligung nicht aus.

Soweit ausnahmsweise im Rahmen von Verbundprojekten eigenständige Zuwendungen an Hochschulen, Hochschulkliniken oder außeruniversitäre Forschungsinstitutionen gewährt werden, können die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten) bis zu 100 % gefördert werden.

Die Laufzeit der Kompetenznetzwerke ist auf 3 Jahre begrenzt. Bei positivem Verlauf der Maßnahme sind weitere Antragsrunden nicht ausgeschlossen. Eine entsprechende Entscheidung hierüber wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Bei der Antragstellung ist auf vorhandene Infrastruktur aufzubauen. Investitionen werden nur in begründeten Ausnahmefällen unterstützt. Großgeräte werden in der Zuwendung nicht berücksichtigt.

Bei der Bemessung der Förderquote ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98); für Helmholtz-Zentren und die FhG gelten besondere Nebenbestimmungen;
  • für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einreichung von Projektvorschlägen

Mit der Abwicklung der Förderaktivität hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den

Projektträger Jülich
Geschäftsbereich BIO
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Tel.: 02461/618602
Fax: 02461/612690
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Grolle
beauftragt.

Es wird empfohlen, vor der Vorlage einer vorläufigen Vorhabenbeschreibung (vgl. unter Nr. 7.2) mit dem Projektträger Kontakt (s.grolle@fz-juelich.de) aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich. Vordrucke für förmliche Förderanträge (gemäß Nr. 7.3 erst in der zweiten Verfahrensstufe erforderlich), Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter den Internet-Adressen http://www.fz-juelich.de/ptj sowie https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die Nutzung des elektronischen Antragsystems " http://www.kp.dlr.de/profi/easy " für förmliche Förderanträge (vgl. unter Nr. 7.3) wird hingewiesen.

7.2 Einreichung von vorläufigen Vorhabenbeschreibungen

Zunächst sind dem Projektträger begutachtungsfähige Projektskizzen in englischer Sprache als Vorhabenbeschreibung auf dem Postwege zuzuleiten. Die Skizze sollte maximal 15 DIN A4-Seiten (Schriftgrad 12) umfassen. Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt. Es wird empfohlen, die Skizze folgendermaßen zu gliedern und auf weitere unter Nr. 7.2 genannten Förderkriterien einzugehen:

  1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens;
  2. Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige eigene Arbeiten, Patentlage;
  3. Beitrag des Projekts zum Rahmenprogramm Biotechnologie „Chancen nutzen und gestalten“ der Bundesregierung;
  4. Neuheit und Attraktivität des Produkts/Lösungsansatzes;
  5. wirtschaftliche Bedeutung, Marktpotential;
  6. beteiligte Partner und deren Kompetenzen;
  7. Projektstruktur (Koordination und Zusammensetzung des Kompetenzclusters, Anbindung an relevante Forschungseinrichtungen) und Beitrag der einzelnen Arbeitsgruppen;
  8. detaillierte Beschreibung des Arbeitsplans sowie der neuen Lösungsansätze;
  9. Kostenplan;
  10. Projektplan mit Meilensteinplanung;
  11. Erfolgsaussichten und Verwertungsplan (wirtschaftliche, wissenschaftliche und oder technische Erfolgsaussichten; wissenschaftlich und wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit).

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Aus der Vorlage von Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Projektvorschläge können ab sofort beim Projektträger eingereicht werden. Abgabetermin ist der 30. November 2005. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, vor Einreichung der Projektvorschläge mit dem Projektträger PTJ-BIO Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Informationen und Hinweise erhältlich.

7.3 Bewertung der Projektvorschläge und Entscheidungsverfahren

Das BMBF beabsichtigt, die eingereichten Projektvorschläge Fachgutachtern vorzulegen, deren Voten eine der Grundlagen für eine Förderentscheidung ist. Bei der Bewertung der Projekte werden u. a. auch folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

  • Das Forschungsprojekt verfolgt einen applikationsgetriebenen Ansatz. Notwendige methodische Weiterentwicklungen können Bestandteil, aber nicht der Schwerpunkt der Arbeiten sein.
  • Die Applikation ist von erheblicher gesellschaftlicher Relevanz. Das Marktpotential ist vorhanden und die Kommerzialisierungsstrategie klar dargelegt.
  • Das Forschungsprojekt besitzt ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Erfolgsrisiko.
  • Die wissenschaftlich-technische Qualität des Konzeptes ist überzeugend. Die Lösungsansätze zur quantitativen Beschreibung dynamischer Prozesse sind qualitativ hochwertig und innovativ und leisten einen wichtigen Beitrag zu den Zielen der Förderbekanntmachung.
  • Das Kompetenznetzwerk zeichnet sich durch einen integrativen Ansatz aus, der auf bereits durch andere BMBF-Fördermaßnahmen etablierte Plattformen z. B. Proteomics, Bioinformatik, Systembiologie aufbaut.
  • Das Kompetenznetzwerk ist branchen- und disziplinübergreifend aufgebaut. Es ist Expertise aus dem biologisch-methodischen und mathematisch-theoretischen Bereich eingebunden. Es finden Zusammenarbeiten zwischen industriellen und akademischen Partnern statt. Die Qualifikation der Partner ist sehr gut und baut auf vorhandenen Infrastruktur und Ressourcen auf.
  • Das Projektmanagement ist gut strukturiert und die Projektstruktur zeigt klar den erforderlichen interdisziplinären und integrativen Ansatz.
  • Das Forschungsprojekt leistet einen wesentlichen Beitrag zur Ausrichtung der Lebenswissenschaften hin zu einer integrativen Biologie.

Im Anschluss an die Begutachtung wird den Antragstellern das Ergebnis mitgeteilt. Die Antragsteller ausgewählter Projektvorschläge werden zur Vorlage eines förmlichen Antrags aufgefordert. Für eine zügige Bearbeitung sind formgebundene Anträge spätestens zwei Monate nach der Auswahl des Projektvorschlages beim Projektträger einzureichen, ansonsten wird über die Möglichkeit einer Förderung neu entschieden werden. Antragsunterlagen sind bei PTJ-BIO oder über das Internet mit dem Antragsassistenten http://www.kp.dlr.de/profi/easy erhältlich.

Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Anträge zu fördern, stehen die Anträge im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der oben genannten Kriterien erfolgt eine Prioritätensetzung. Bei den Förderentscheidungen werden bereits laufende Fördermaßnahmen und in anderen Forschungsbereichen geplante Forschungsprojekte berücksichtigt, um eine unwirtschaftliche Parallelförderung zu vermeiden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung sowie für die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) zu §44 BHO und §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 28.07.2005
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Roemer-Mähler