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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Fördermaßnahme "Photonik nach Maß – Funktionalisierte Materialien und Komponenten für optische Systeme der nächsten Generation" im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland". Bundesanzeiger vom 02.09.2016

Vom 23.08.2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Themenfeld "Photonik nach Maß – Funktio­nalisierte Materialien und Komponenten für optische Systeme der nächsten Generation" – auf der Grundlage des Programms "Photonik Forschung Deutschland" ( http://www.photonikforschung.de ) und leistet damit einen Beitrag zur Um­setzung der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung. Im Forschungs- und Innovationsfeld "Innovationsdynamik in der Wirtschaft" der Hightech-Strategie wird das Potenzial der Schlüsseltechnologien für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands identifiziert.

Hierzu zählt die Photonik, welche Lösungsansätze für eine Vielzahl von Branchen bietet, unter anderem Maschinen- und Anlagenbau, Elektronik, Beleuchtung, Medizintechnik, Umweltanalytik und Fahrzeugbau. Im Rahmen der vorliegenden Maßnahme sollen Projekte gefördert werden, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten technischen Lösungen im Bereich von optischen Materialien, Komponenten und Systemen sowie der dafür erforderlichen Fertigungs- bzw. Prozesstechnik führen. So werden Unternehmen in Deutschland dazu zu be­fähigt, die vorhandenen hervorragenden Kompetenzen zu einer anhaltenden, weltweiten Marktführerschaft auszu­bauen.

1.1 Zuwendungszweck

Optische Komponenten bestimmen wesentlich die Funktion einer Vielzahl von technischen Systemen des Alltags. Vom Automobil über das Notebook bis hin zu Industrieanlagen und Unterhaltungselektronik sind optische Bauteile – sowohl in großen Stückzahlen hergestellte als auch aufwändige, ultrapräzise Spezialkomponenten – ein unverzichtbarer Bestandteil unserer modernen Welt. Für Wachstumsmärkte wie die Medizintechnik, die Umweltanalytik oder das autonome Fahren liefern sie wesentliche technische Grundlagen.

Die Befähigung, optische Komponenten auf Grundlage elementarer physikalischer Prinzipien der Wechselwirkung ­zwischen Licht und Materie zu verstehen und zu simulieren, eröffnet aktuell die Möglichkeit, völlig neue optische Funktionselemente zu konzipieren. Verstand man Licht früher nur als ein sich strahlenförmig ausbreitendes Phänomen, das mit dem Mittel der Lichtbrechung zu lenken ist, können heute auch dessen Wellennatur, sowie darüber hinausgehend die elektrischen und magnetischen Feldanteile und sogar Quanteneigenschaften beeinflusst und gezielt gesteuert ­werden.

Um diese Möglichkeiten für technische Anwendungen nutzen zu können, ist es neben einem umfassenden Verständnis der verschiedenen Effekte erforderlich, über die Verfahren zur Herstellung entsprechender Komponenten zu verfügen. Aufgrund der geringen Wellenlänge des Lichts erfordert dies die Fertigkeit, optisch relevante Materialien mit Genauigkeiten auf der Nanoskala kosteneffizient formen und strukturieren zu können.

Neueste Herstellungsverfahren erlauben es, höchst komplexe Geometrien mit Nanometergenauigkeit zu produzieren und sie mit funktionalen Nanostrukturen und neuen Schicht- und Strukturmaterialien zu kombinieren. Da es sich bei solchen modernen optischen Elementen um technisch äußerst anspruchsvolle Komponenten handelt, für man die Paradigmen klassischer Optikfertigung nicht einfach übernehmen kann, erfordert schon deren Entwurf ein umfang­reiches theoretisches Verständnis der Wechselwirkung zwischen Licht und Nanostrukturen, das auf dem aktuellsten Stand der Forschung aufbaut. Für die Konzeption der neuen Funktionselemente besteht daher auch die Notwendigkeit, innovative Software-Werkzeuge und Algorithmen zu entwickeln und für eine möglichst große Bandbreite unterschiedlichster Anwendungsfälle verfügbar zu machen.

Die langfristige Zielsetzung dieser gesamten Entwicklung liegt darin, Licht maßgeschneidert auf nahezu jede erdenkliche Art formen und lenken zu können und auch die jeweiligen spektralen Anteile nebst deren Phase zu beherrschen. Gleichzeitig sollten diese Optikkomponenten einen minimalen Bauraum einnehmen und zu möglichst geringen Kosten produzierbar sein. Letztlich gilt es, Komponenten und Bauelemente in einem ganzheitlichen Design zusammenzuführen und damit erstmals die vollständige Kontrolle von Licht zu ermöglichen.

Die Bekanntmachung 2Photonik nach Maß – Funktionalisierte Materialien und Komponenten für optische Systeme der nächsten Generation" verfolgt das Ziel, diese Entwicklung zu unterstützen und Unternehmen in Deutschland dazu zu befähigen, die vorhandenen hervorragenden Kompetenzen zu einer anhaltenden, weltweiten Marktführerschaft auszubauen.

Das BMBF will mit der Fördermaßnahme kooperative, vorwettbewerbliche Verbundprojekte unterstützen, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten technischen Lösungen im Bereich von optischen Materialien, Komponenten und Systemen sowie der dafür erforderlichen Fertigungs- bzw. Prozesstechnik führen. Die optischen Elemente und die zu ihrer Herstellung erforderlichen Verfahren sollen in möglichst vielen Anwendungen nutzbar sein, insbesondere in den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Elektronik, Beleuchtung, Medizintechnik, Umweltanalytik, Fahrzeugbau und Systemen für Konsumenten. Kennzeichen der Projekte sind ein hohes Risiko und eine besondere Komplexität der Forschungsaufgabe. Für eine Lösung sind in der Regel inter- und multidisziplinäres Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen und gegebenenfalls Forschungseinrichtungen erforderlich. Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Die Verbundstruktur soll insbesondere die notwendige Zusammenarbeit ­zwischen Technologieentwicklern und Anwendern widerspiegeln.

Die Fördermaßnahme ist Bestandteil des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland" ( http://www.photonikforschung.de ) und damit Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland. Die inländische Verwertung der Projektergebnisse hat daher besondere Bedeutung.

Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projektförderung des BMBF erwünscht. Der Hightech-Gründerfonds der Bundesregierung bietet hierzu Unterstützung an. Weitere Informationen finden sich unter www.high-tech-gruenderfonds.de .

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf ­Ausgabenbasis (AZA)" und/oder – der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Bei der Prüfung einer FuEuI1-Beihilfe für einen Beihilfeempfänger, der einer Rückforderungsanforderung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nachzukommen hat, wird die Kommission den noch zurückzufordernden Betrag der Beihilfe berücksichtigen.

2 Gegenstand der Förderung

Im Zentrum dieser Fördermaßnahme stehen maßgeschneiderte photonische Materialien und Konzepte für optische Komponenten und Systeme der nächsten Generation mit höchster Performanz, auch unter Nutzung komplexer Oberflächen, oder innovativen linearen und nichtlinearen Eigenschaften. Entsprechende Projekte sollen auf die Innovation in der optischen Komponente zentriert sein und von dort ausgehend die für die Anwendung und Umsetzung wesentliche Wertschöpfungskette abdecken. Die entsprechende Demonstration der Komponenten mit umsetzungsrelevanten ­Parametern ist dabei von besonderer Bedeutung und die Einbindung eines Anwenders in die Konsortien zwingend.

Charakteristisch soll die Kombination mehrerer innovativer Bestandteile sein, wie beispielsweise Schichtsysteme, ­Nanostrukturen, neuartige Materialien und Freiformgeometrien.

Forschungsthemen finden sich demgemäß in den Bereichen:

  • neue photonische Materialien bzw. Materialklassen, Oberflächen und Schichten mit maßgeschneiderten optischen Eigenschaften, speziell variabel anpass- bzw. funktionalisierbare Materialien,
  • hier auch Gradientenwerkstoffe zur stufenlosen Anpassung optischer Systeme,
  • bzw. mit schaltbaren oder durchstimmbaren Eigenschaften,
  • einfache, kosteneffiziente Verwendung von Hochleistungswerkstoffen (z. B. Diamant, Keramiken) in optischen ­Systemen,
  • optische Polymere, Elastomere, auch Verbundmaterialien und Schichtsysteme, insbesondere zur Verwendung in Hybridsystemen,
  • neuartige künstliche optische Materialien und Funktionalitäten u. a. durch Nanokomposition, Strukturierung oder Dotierung,
  • Oberflächen- und Tiefenstrukturierung auf der Nanoskala zur gezielten Kontrolle der elektromagnetischen Moden des Lichts in Materie, auch photonische Bandlückenmaterialien,
  • Materialien, Schichten und Strukturen für die Mikrointegration auf Waferlevel, insbesondere in Silizium und für integrierte elektro-optische Systeme,
  • neue Software-Werkzeuge und Algorithmen mit durchgängigen Datenketten entsprechend industrieller Standards für das ganzheitliche Design kombinierter multifunktionaler Bauelemente.

Mögliche Konzepte umfassen u. a. Präzisions- und Freiformoptik, segmentierte Optik, diffraktive bzw. Hybridoptik und faseroptische Komponenten sowie Kombinationen dieser Ansätze. Die Adressierung von Vorhaben, welche im Kern Prozesse der Lichterzeugung und -verstärkung beinhalten, ist nicht beabsichtigt.

Die Herstellung der entsprechenden Komponenten soll dabei einem möglichst deterministischen Fertigungskonzept folgen. Basierend auf modernsten Methoden des computerunterstützten Entwurfs sind abhängig von Stückzahl und Präzision der zu fertigenden Optikkomponenten die geeignetsten Verfahren auszuwählen und im Entwurf des Gesamtsystems bereits zu berücksichtigen. Auf eine Geschlossenheit der Prozesskette, vom Design über die Prozesstechnik und die Metrologie bis zur Systemassemblierung, ist dabei auch aus anlagentechnischer Perspektive zu achten.

Kriterien für geeignete Herstellungsverfahren bzw. Anlagentechnik sind:

  • hohe Präzision bei kurzer Prozesszeit,
  • hohe Flexibilität im Sinne einer breiten Verwendbarkeit für eine Vielzahl verschiedener Komponentengeometrien,
  • Möglichkeit der in-situ-Messung,
  • hoher Automatisierungsgrad,
  • hoher Durchsatz bei exzellenter Reproduzierbarkeit,
  • Wirtschaftlichkeit in der Materialausnutzung.

Hierbei sind beispielsweise Kombinationen von Makro-, Mikro- oder Nanotechniken relevant. Mögliche Ansätze umfassen u. a. auch das Erschließen von Verfahren anderer Branchen für optische Komponenten und Systeme wie z. B. lithografische oder photochemische Techniken, generative Verfahren oder Replikationstechniken, mit dem Ziel neuer Freiheiten bei Design und Anwendung. Auf die Durchgängigkeit der Prozesse bei branchen- und disziplinübergreifenden Kooperationen ist zu achten.

Die Aufzählung der Forschungsthemen ist nicht vollständig und nur beispielhaft zu verstehen. Charakteristisch für alle Vorhaben soll sein, dass im Bereich der optischen Komponenten bzw. innovativer Konzepte für photonische Materialien, Oberflächen und Schichten eine entscheidende Verbesserung gegenüber dem Stand der Technik erreicht wird.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Zuwendungsbewilligung einen Sitz in Deutschland haben, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und führt bei der Projektbegutachtung zur Aufwertung.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken mehrerer unabhängiger Partner zur Lösung gemeinsamer FuE2-Aufgaben (Verbundprojekte). Eine Förderung von Einzelvorhaben ist nicht beabsichtigt.

Die Vorhaben sollten entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein, dementsprechend sollen alle Partner einbe­zogen werden, die für eine Verwertung der Projektergebnisse erforderlich sind.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF-Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf ­nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Unionsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Es kommt die KMU-Definition der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung. (BMBF-Vordruck Nr. 0119, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Hinblick auf die Umsetzungsnähe entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50 % an den Gesamtkosten/-ausgaben des Verbundprojekts erreicht wird.

Bei der Berechnung dieser Verbundförderquote von maximal 50 % sind Boni für KMU sowie in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltene Projektpauschalen nicht zu berücksichtigen; diese werden zusätzlich gewährt. Falls im Einzelfall die Arbeiten nur mit einer geringeren Industriebeteiligung durchgeführt werden können, ist die daraus resultierende höhere Verbundförderquote gesondert zu begründen. Die Förderung von Forscherverbünden, d. h. Verbundprojekten, welche nur aus akademischen Partnern bestehen, ist grundsätzlich nicht beabsichtigt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Zur Vereinfachung des Förderverfahrens besteht für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, nach ­Nummer 5.6 NKBF 98 die pauschalierte Abrechnung mit einem pauschalen Zuschlag von 120 % auf die Personaleinzelkosten zu beantragen.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, erforderliche Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger (PT) beauftragt:


VDI Technologiezentrum GmbH
– Projektträger Photonik, Optische Technologien –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Kontakt:
Lars Unnebrink
Telefon: 02 11/62 14-5 98
Telefax: 02 11/62 14-1 59
E-Mail: unnebrink@vdi.de

Das VDI Technologiezentrum ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und ­Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Förderverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen zunächst elektronisch über das Internetportal https://www.projekt-portal-vditz.de/ vorzulegen.

Die Vorlagefrist endet am 30. November 2016.

Die Vorhabenbeschreibung soll maximal 20 DIN-A4-Seiten (einschließlich Deckblatt und Anlagen) umfassen. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich in der Folgewoche nach der oben genannten Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen sind nach der Vorlage mit folgender Gliederung zu verfassen:

  • Thema und Zielsetzung des Vorhabens,
  • Beschreibung des technischen Lösungsansatzes mit Zielkenngrößen,
  • Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, eigene Vorarbeiten zur Fragestellung des ­Vorhabens, Patentlage mit Bewertung im Hinblick auf die Verwertung der Ergebnisse,
  • Anwendungsrelevanz und Marktpotenzial,
  • Kurzdarstellung der beantragenden Unternehmen (Kerngeschäft, Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz, aktuelle durch­geführte Förderprojekte), konkrete Darlegung des Marktzugangs und der Marktperspektiven mit Zeithorizont, ­Darstellung der Kompetenzen der Projektpartner,
  • Aussagekräftiger Arbeitsplan mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner,
  • Verbundstruktur, Definition von Meilensteinen mit messbaren bzw. nachprüfbaren Kriterien, Definition von Über­gabepunkten,
  • Finanzierungsplan,
  • Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit), Vermarktungsstrategie, Aussagen zur standortbezogenen Verwertung,
  • Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der ­Notwendigkeit staatlicher Förderung.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bezug zur Förderbekanntmachung,
  • Innovationshöhe und Qualität des wissenschaftlich-technischen Konzepts,
  • technische und wirtschaftliche Bedeutung, Hebelwirkung bzw. Schlüsselcharakter der Innovation,
  • Beherrschbarkeit der Technologie und der zur Umsetzung erforderlichen Verfahren,
  • Qualität des Projektkonsortiums, Einbeziehung der für eine erfolgreiche Umsetzung erforderlichen Partner, Beteiligung von Unternehmen,
  • Qualität und Belastbarkeit des Verwertungskonzepts, Marktpotenzial,
  • Einbeziehung von KMU.

Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen bewertet und ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird dem Verbundkoordinator schriftlich mitgeteilt. Die Partner, die an einer Skizze beteiligt sind, sind vom Koordinator zu informieren.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und gegebenenfalls weiterer, im Rahmen dieser Verfahrensstufe vorgelegter Unterlagen.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, förmliche Förderanträge vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird. Hierzu sind von jedem Projektpartner entsprechende AZK- bzw. AZA-Formulare und eine vollständige Teilvorhabenbeschreibung vorzulegen.

Hierbei gelten zusätzlich zur ersten Auswahlstufe folgende Bewertungskriterien:

  • Organisation der Zusammenarbeit im Verbund, Projektmanagement,
  • Innovationshöhe des Teilvorhabens, Angemessenheit der Beihilfeintensitäten,
  • Angemessenheit des Finanzierungsplans bzw. der Vorkalkulation jedes Teilvorhabens,
  • Festlegung quantitativer Projektziele für jedes Teilvorhaben,
  • Verwertungspläne aller Verbundpartner.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

Die Förderanträge sind in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-online" empfohlen: https://foerderportal.bund.de/easyonline

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 23. August 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Schlie-Roosen

FuEu = Forschung, Entwicklung und Innovation
FuE = Forschung und Entwicklung