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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung eines Ideenwettbewerbs "Neue Formate der Kommunikation und Partizipation in der Bioökonomie". Bundesanzeiger vom 20.09.2016

Vom 02.09.2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Bundesregierung hat das Ziel formuliert, eine an natürlichen Stoffkreisläufen orientierte, nachhaltige biobasierte Wirtschaftsweise zu etablieren. Diese soll in der Lage sein, wichtige Beiträge zur Bewältigung der globalen Herausforderungen der Zukunft zu leisten. So soll sie unter anderem die wachsende Weltbevölkerung in ausreichender Menge und Qualität mit biologischen Ressourcen zum Zwecke der Ernährung, der Energieerzeugung und der industriellen/stofflichen Verwertung versorgen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt die Entwicklung der Bioökonomie im Rahmen der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" (NFSB) durch Förder­initiativen zu zahlreichen wichtigen Themenschwerpunkten. Forschung und Entwicklung (FuE) sind die Grundlage für technologische Innovationen und wirtschaftliche Verwertung. Sie schaffen zugleich die Voraussetzungen für eine nachhaltige Gestaltung der Bioökonomie.

Damit die Potenziale der Bioökonomie genutzt werden können, bedarf es technologischer Innovationen und einer Transformation auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene. Vor diesem Hintergrund hat das BMBF im Jahr 2014 unter dem Titel "Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel" im Rahmen der NFSB ein Konzept ­zur Förderung sozial-, politik- und wirtschaftswissenschaftlicher Forschung veröffentlicht (https://www.bmbf.de/foerderungen/). Ziel dieses Konzeptes ist es, eine spezifisch auf bioökonomische Transformationsprozesse ausgerichtete Forschung aus dem Spektrum der Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch der Kultur- und Geisteswissenschaften zu fördern und langfristig zu etablieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen die Basis für ein vertieftes Verständnis einer nachhaltigen, biobasierten und an natürlichen Kreisläufen orientierten Wirtschaftsweise bilden.

Gesellschaftliche Transformationsprozesse können von politischer Seite angestoßen und unterstützt, aber nicht am Reißbrett entworfen werden. Damit ein umfassender Wandel, wie ihn eine Ablösung des auf fossilen Rohstoffen be­ruhenden Wirtschaftsmodells darstellt, gelingen kann, müssen gesellschaftliche, ökonomische und politische Ent­wicklungen zusammengeführt werden. Eine Einbindung aller betroffenen Gruppen ist notwendig, um Transparenz ­herzustellen, verschiedenen Interessen gerecht zu werden und die legitimatorischen Grundlagen für politische Entscheidungen zu schaffen. Gerade angesichts der Dynamik und der damit oftmals auch einhergehenden Unvorhersehbarkeit bioökonomischer Prozesse bedarf es einer offenen Debatte über die Ziele und die Ausgestaltung einer Bio­ökonomie.

Vor diesem Hintergrund fördert das BMBF im Rahmen eines Ideenwettbewerbs ausgewählte Forschungsvorhaben, die sich mit der Frage auseinandersetzen, wie eine solche gesellschaftliche Debatte initiiert und gefördert werden kann. Dabei verfolgt die Fördermaßnahme ein doppeltes Ziel.

Zum einen geht es um die iterative Entwicklung und Erprobung neuartiger Konzepte, die dazu beitragen, die Aufmerksamkeit und das Interesse für ein aktuelles, wissenschaftlich und gesellschaftlich relevantes Thema wie die Bioökonomie zu wecken. Es soll eine fundierte öffentliche Debatte zur Bioökonomie geführt werden und damit die Gesellschaft stärker eingebunden und/oder bürgerschaftliches Engagement gefördert werden. Eine besondere Herausforderung stellt dabei der Umgang mit der Vielschichtigkeit und Komplexität, der Offenheit der Entwicklung und dem teilweise kontroversen Charakter der Bioökonomie dar. Genau diese Merkmale teilt die Bioökonomie mit anderen Feldern ­moderner Forschung und Technologie, weshalb sie sich in besonderer Weise als Anwendungsfeld zur Entwicklung und Erprobung neuer Formate eignet.

Zum anderen soll die Umsetzung der zu entwickelnden Konzepte mit geeigneten Methoden wissenschaftlich evaluiert werden. Auf diese Weise soll Wissen über die Nutzbarkeit von innovativen Kommunikations- und Partizipationsinstrumenten – auch in Bezug auf kontroverse Themen – gewonnen werden, das ausgehend vom Bereich der Bioökonomie auch in allgemeiner Form in anderen Themenbereichen genutzt werden kann.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" (http://www.bmbf.de/de/biooekonomie.php) und den dort verknüpften Dokumenten.

2 Gegenstand der Förderung

Im Rahmen dieses Ideenwettbewerbs soll die Entwicklung, Umsetzung und Erforschung innovativer zielgruppenorientierter Kommunikations- und Partizipationskonzepte für die Bioökonomie gefördert werden. Ziel ist es, die öffentliche Wahrnehmung des Themas Bioökonomie zu erhöhen, das Wissen in bioökonomierelevanten Bereichen zu vertiefen und gesellschaftliche Anforderungen, Interessen und Bedarfe an eine zukünftige Bioökonomie zu artikulieren und ­kritisch zu diskutieren. Durch die Kombination von exemplarischen Pilotvorhaben und begleitender Forschung soll empirisch fundiertes Wissen bezüglich der Erfolgsfaktoren und möglicher Hemmnisse von innovativen Kommunika­tions- und Partizipationsformaten gewonnen und in praktische Handlungsempfehlungen umgesetzt werden.

Dazu sollen sich Akteure aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern, die ein breites Spektrum von Perspektiven vertreten, zu interdisziplinären Verbünden zusammenschließen. Idealerweise sollten Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler (beispielsweise aus den Sozial-, Politik-, Geistes-, Wirtschafts- und/oder Naturwissenschaften) mit Vertreterinnen/Vertretern der zivilgesellschaftlich organisierten Öffentlichkeit (beispielsweise Verbänden, NGOs) und Akteurinnen/Akteuren mit besonderen Vermittlungs- bzw. Kommunikationskompetenzen (beispielsweise aus den Bereichen Medien, Aus­stellungswesen, Kunst/Design) zusammenarbeiten.

Gemeinsam sollen sie einen öffentlichen, transparenten, themen- und ergebnisoffenen Austausch über Ziele und Ausgestaltung einer Bioökonomie anstoßen. Dabei sollen sich möglichst weite Teile der Gesellschaft mit technologischen, wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und/oder politischen Aspekten der Bioökonomie auseinandersetzen. Begleitend soll dieser Prozess wissenschaftlich erforscht werden. Dabei steht es den Antragstellerinnen/Antragstellern frei, welchen konkreten Feldern oder Themenbereichen der Bioökonomie sie sich zuwenden.

Das zu entwickelnde Kommunikations-/Partizipationskonzept sollte vorzugsweise eine Kombination unterschiedlicher Instrumente, Methoden und Medien beinhalten. Das Gesamtkonzept sollte umfassende Möglichkeiten des direkten kommunikativen Austausches und der Rückkopplung durch die Teilnehmenden und Interessierten bieten. Es sollte gewährleistet sein, dass Wissen, Erfahrungen und Interessen der Teilnehmenden eruiert, kommunikativ aufgegriffen, diskutiert und dokumentiert werden. Explorative Formate mit Pilotcharakter sind ausdrücklich erwünscht. Vor, während und zum Ende des Projektes soll der Verbund sowohl die Teilnehmenden als auch die Öffentlichkeit über Ziele, Ablauf, Inhalte und Erkenntnisse des Kommunikations-/Partizipationsprozesses sowie mögliche Formen der praktischen Verwertung der Ergebnisse informieren. Die Informationen sollten leicht zugänglich, adressatengerecht aufbereitet und ausreichend detailliert sein. Auf diese Weise soll eine öffentliche Sichtbarkeit und Anschlussfähigkeit über konkrete Aktivitäten hinaus geschaffen sowie zivilgesellschaftliches Engagement in Kommunikations- und Beteiligungsprozessen in der Bioökonomie erhöht werden. Hier sind Veröffentlichungen unterschiedlicher Art denkbar, beispielsweise Mitschnitte oder Darstellungen im Internet oder auch Kooperationen mit etablierten Medien, die bereit sind, die ­thematisierten Inhalte aufzugreifen oder zu begleiten.

Parallel hierzu soll das entwickelte und umgesetzte Kommunikations- oder Partizipationskonzept bzw. dessen spezifische Methoden wissenschaftlich ausgewertet und evaluiert werden. Die wissenschaftliche Erforschung sollte auf die jeweiligen Formate abgestimmt sein und aussagekräftige, handlungsrelevante Empfehlungen für künftige, nicht nur im Themenfeld der Bioökonomie verortete Maßnahmen der gesellschaftlichen Kommunikation und Partizipation, erbringen. Zudem sollen die gewonnenen Erkenntnisse zu den gesellschaftlichen Anforderungen an die Bioökonomie dokumentiert und als politische Handlungsempfehlungen aufbereitet werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – KMU) sowie andere ­Institutionen in der Europäischen Union, die Forschungs- oder Wissenschaftsvermittlungsbeiträge liefern können und den Zuwendungszweck sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Ist die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren, kann verlangt werden, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat.

Die Definition der Europäischen Union für KMU ist unter http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm einzusehen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Die Koordination des Verbundes muss durch einen akademischen Partner übernommen werden. Finanzielle Mittel, die zur Koordinierung benötigt werden (Personalaufwand), können unterstützend beantragt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen. BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF; ­Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Bei Verbundprojekten ist zur internen Koordination und als Ansprechpartner gegenüber dem Zuwendungsgeber und Dritten ein Koordinator zu benennen. Die Aufgaben des Koordinators umfassen insbesondere die Abstimmung und Begleitung der FuE-Arbeiten innerhalb des Verbundes und die kontinuierliche Ergebniskontrolle.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des ­beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Vorhaben von Großunternehmen können nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in gleichem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt – wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 6 AGVO vorliegt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur ­Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) und die besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Bioökonomie (BIO)
Forschungszentrum Jülich GmbH
http://www.ptj.de

beauftragt.

Ansprechpartnerin:

Dr. Eva Wendt
Fachbereich Validierung (BIO3)
Telefon: 0 30/2 01 99-33 26
Telefax: 0 30/2 01 99-4 70
E-Mail: e.wendt@fz-juelich.de

Förderinteressenten wird empfohlen, zur Beratung frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Projektträger aufzunehmen. Dort sind weitere Informationen und Erläuterungen erhältlich. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Ideenskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Eingereichte Skizzen und formgebundene Förderanträge sollen so abgefasst sein, dass eine Beurteilung anhand der unten genannten Kriterien möglich ist.

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

7.2 Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Ideenskizzen

In der ersten Auswahlrunde sind Ideenskizzen über das elektronische Formular-System für Anträge und Angebote "easy-Online" vorzulegen. Bei Verbünden ist es die Aufgabe des Verbundkoordinators, die mit allen Projektpartnern abgestimmte Ideenskizze für den gesamten Verbund einzureichen.

Zusätzlich zu den Angaben, die über die Eingabemaske von "easy-Online" abgefragt werden, ist die Ideenskizze als Anlage elektronisch hinzuzufügen (PDF-Datei). Die Bewerbungsunterlagen stellen das Gesamtkonzept zur gesellschaftlichen Kommunikation und Partizipation in der Bioökonomie dar.

Einreichungsfrist zur Vorlage der Ideenskizzen ist der 30. November 2016.

Die Skizze ist in deutscher Sprache abzufassen und darf den Umfang von mindestens zehn bis maximal 20 Seiten (DIN A4, Schriftgrad 11, Arial, 1,5 zeilig) nicht überschreiten. Weitere Anhänge sind nicht zugelassen.

Die Skizze ist mit folgender verbindlicher Gliederung und einem vorangestellten Inhaltsverzeichnis anzufertigen:

  1. Titelblatt: Name und Akronym des Vorhabens, Forschungsziel, Liste der Antragsteller und beteiligten Partner (Namen der Projektleiterinnen/Projektleiter, Anschrift der antragstellenden Institution, Telefon, Telefax und E-Mail-Adressen), Angabe des Projektkoordinators;
  2. Zusammenfassung: allgemeine Ziele, geplante Arbeiten und erwartete Ergebnisse in Kurzform (maximal eine DIN-A4-Seite);
  3. Ziele (Gesamtziel des Vorhabens; Bezug zu den förderpolitischen Zielen; wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele);
  4. wissenschaftlicher Hintergrund: Stand der Forschung und Expertise der eingebundenen Projektpartner (Kernkompetenzen/fachliche Qualifikation, Vorarbeiten, Nennung von bis zu fünf vorhabenrelevanten Publikationen je Partner, Infrastruktur etc.);
  5. Beschreibung des Vorhabens: Darstellung und Begründung von Design und Methodik des Vorhabens (gegebenenfalls Vergleich mit alternativen Ansätzen); Arbeitsplan mit Arbeitspaketen der Verbund-/Projektpartner;
  6. nachvollziehbarer Finanzierungsplan bzw. Vorkalkulation.

Inhaltlich sollte die Skizze vor allem auf die folgenden Aspekte eingehen:

  • Es sind innovative Formate, Methoden und Instrumente vorzuschlagen, mit Hilfe derer möglichst mehrere Ziel­gruppen angesprochen und damit eine breite Öffentlichkeit für den Partizipationsprozess gewonnen werden kann. Die gewählten Formate, Methoden und Instrumente müssen dem unterschiedlichen Interesse und Wissensstand der verschiedenen Akteure Rechnung tragen. Ihre Auswahl ist jeweils anhand der erwarteten Forschungsergebnisse zu begründen.
  • Maßnahmen sind zu benennen, durch welche den Teilnehmenden sowie der Öffentlichkeit – sowohl vorbereitend als auch begleitend – adressatengerechte und ausreichend detaillierte Informationen über Ablauf, Ziele sowie Zwischen- und Endergebnisse des Partizipationsprozesses zugänglich gemacht werden sollen. Hierbei sollten verschiedene ­Kommunikationskanäle sowie die mögliche Vielfalt der in den Prozess einzubeziehenden Wissenschaftsdisziplinen berücksichtigt werden.
  • Ein wissenschaftlicher Forschungsbeitrag ist zu erbringen. Um neues, auch auf andere Politikbereiche übertragbares Wissen bezüglich der Erfolgsfaktoren und möglicher Hemmnisse von innovativen Kommunikations- und Partizipa­tionsformaten und -methoden zu generieren, sind die durchgeführten Aktivitäten über die verschiedenen Phasen des Projektes hinweg zu dokumentieren und hinsichtlich ihrer Wirkung zu evaluieren.

Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen.

Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von bis zu drei Jahren möglich ist.

Aus der Vorlage einer Ideenskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Ideenskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im ­Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

Die eingegangenen Ideenskizzen werden in einem ersten Schritt – gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter – nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bezug und Beitrag zu den Zielen der Fördermaßnahme sowie der übergeordneten "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030";
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Vorhabens (Struktur des Vorhabens, Qualität und Effizienz von Design und Methoden, Inter- bzw. Transdisziplinarität);
  • Leistungsfähigkeit der Projektbeteiligten und Qualität des Konsortiums (insbesondere Expertise des ­Antragstellers bzw. der Verbundpartner);
  • Struktur und Realisierbarkeit des Projekts (Angemessenheit der Methoden, des kalkulierten Zeitaufwands sowie der beantragten Ressourcen);
  • Erfolgsaussichten/Beitrag der erwarteten Ergebnisse zur Erreichung der gesteckten Ziele und zur Unterstützung zukünftiger Kommunikations-/Beteiligungsmaßnahmen.

Gegebenenfalls ist beabsichtigt, die Bewerberinnen/Bewerber der am besten bewerteten Skizzen in einem zweiten Schritt die Möglichkeit zu geben, ihre geplanten Arbeiten einem Gutachtergremium vorzustellen, das die Gewinner des Ideenwettbewerbs auswählt.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der fachlichen Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Ergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Die Einsenderinnen/Einsender der zur Förderung geeigneten Ideenskizzen werden aufgefordert, einen förmlichen ­Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die Förderung des Projekts steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die dazu erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Jeder Verbundpartner stellt dabei einen eigenen – mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator abgestimmten – Antrag auf Zuwendung für eine Laufzeit von bis zu drei Jahren.

Die Informationen in der Ideenskizze sind dazu mit den folgenden Angaben und Erläuterungen – im Sinne einer ausführlichen Vorhabenbeschreibung entsprechend den Richtlinien des BMBF – zu ergänzen. Die Anmerkungen und Empfehlungen der Gutachter sind dabei zu berücksichtigen:

  • detaillierter Arbeits- und Ressourcenplan inklusive einer genauen Beschreibung der geplanten, nach Partnern aufgeschlüsselten Arbeitspakete und der damit verknüpften Personal- und Sachressourcen;
  • Meilensteinplanung (Liste der angestrebten [Zwischen-] Ergebnisse und gegebenenfalls Angabe von Abbruch­kriterien);
  • detaillierter Finanzplan des Vorhabens;
  • Verwertungsplan (Bewertung der wissenschaftlichen und praktischen Relevanz und Anschlussfähigkeit sowie des praktischen Nutzens, mit Angabe des Zeithorizonts (kurz-, mittel- oder langfristig) für die jeweilige Verwertungsperspektive);
  • Notwendigkeit der Zuwendung;
  • Ablaufplan für die Erstellung einer Kooperationsvereinbarung der Verbundpartner.

Die Erstellung des förmlichen Förderantrags erfolgt über das elektronische Formular-System für Anträge und Angebote "easy-Online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Damit die Online-Version der Anträge Bestandskraft erlangt, müssen die elektronisch generierten Formulare zusätzlich ausgedruckt, rechtsverbindlich unterschrieben und per Post beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Der Versand der Unterlagen soll spätestens zwei Arbeitstage nach dem Stichtag für die elektronische Einreichung erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel (auch unter Beachtung von Nummer 5 dieser Förderrichtlinie);
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel (inklusive Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan);
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser ­Förderrichtlinie;
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge erfolgt eine Förderentscheidung durch den Fördergeber.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 2. September 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
A. Noske