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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Forschungsinitiativen auf dem Gebiet der "Zuverlässigen, intelligenten und effizienten Elektronik für die Elektromobilität (ZIEL-eMobil)" im Rahmen des Förderprogramms "Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung". Bundesanzeiger vom 04.10.2016

Vom 20.09.2016

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf Basis dieser Richtlinien Verbundforschungs­vorhaben im Bereich der Elektronik, die einen signifikanten Beitrag zur Steigerung von Intelligenz und Effizienz von Elektrofahrzeugen leisten. Eine besondere Rolle kommt dabei der Leistungselektronik auf Basis von Siliziumcarbid (SiC), sowie der Zuverlässigkeit elektronischer Systeme mit Blick auf das hochautomatisierte Fahren zu.

Elektrofahrzeuge ermöglichen die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und sind durch Rekuperation in urbanen Verkehrsszenarien besonders energieeffizient.

Um ein hohes Maß an Wertschöpfung für Deutschland auch bei Elektrofahrzeugen zu sichern, ist die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft bei Forschung und Entwicklung (FuE) für neue Komponenten und Technologien für die zukünftige Mobilität essentiell. Hierbei geht es darum, die Energieeffizienz der Antriebe weiter zu steigern und mit intelligenten Fahrfunktionen neuen Kundennutzen zu ermöglichen. Eine Schlüsselrolle bei der technischen Umsetzung dieser Ziele kommt den elektronischen Komponenten im Fahrzeug zu.

Die Effizienz des Antriebssystems muss weiter gesteigert werden, um die Reichweite der Elektrofahrzeuge zu erhöhen. Voraussetzung für höhere Wirkungsgrade auf Systemebene und kompaktere Bauformen sind neue Technologien auf Komponenten- und Schaltungsebene wie beispielsweise Elemente aus dem Halbleitermaterial SiC.

Bei der weiteren Erhöhung der Leistungs- und Funktionsdichte von Komponenten und Baugruppen muss an einer Auflösung des bestehenden Zielkonflikts zwischen Hochintegration und Modularität gearbeitet werden, um kosten­effiziente, leistungsfähige und leicht skalierbare Fahrzeugarchitekturen für zukünftige, durchgängig elektrifizierte ­Flotten zu ermöglichen.

Bauteile und Systeme im Elektrofahrzeug – gerade auch im Hinblick auf die Einführung hochautomatisierter Fahrfunktionen – müssen immer höhere Anforderungen an die Zuverlässigkeit erfüllen und auch im Fehlerfall das Fahrzeug ohne Fahrereingriff in einen sicheren Zustand überführen („fail-operational“).

Das Erreichen dieser Ziele erfordert erhebliche Innovationshübe durch Forschung. Die anstehenden Entwicklungen bieten nun die Chance, die Marktposition deutscher Elektronikanbieter und Automobilzulieferer durch zielgerichtete Innovation weiter auszubauen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die vorliegende Förderrichtlinie „ZIEL-eMobil“ des BMBF zielt auf die Erforschung elektronikgetriebener Technologien und Konzepte, die die Energieeffizienz des Antriebs deutlich erhöhen, einer kosteneffizienten Modularisierung relevanter elektrisch-elektronischer Komponenten Vorschub leisten und eine höchste Zuverlässigkeit insbesondere im Hinblick auf die Einführung automatisierter Fahrfunktionen sicherstellen. Bei der Steigerung der Energieeffizienz kommt der Verwendung von neuartiger SiC-basierter Leistungselektronik im Antriebssystem eine besondere Bedeutung zu. Durch die Förderung sollen die Innovationskraft in der Elektromobilität unterstützt und die Wertschöpfungsketten am Standort Deutschland, insbesondere in der komplexen und multifunktionalen Elektronik und ihren Anwendungen im Elektrofahrzeug, gestärkt werden.

Die Förderrichtlinie trägt zur Umsetzung der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung ( www.hightech-strategie.de ) im Themenfeld „Intelligente Mobilität“, des Rahmenprogramms „Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung“ der Bundesregierung sowie des Regierungsprogramms Elektromobilität bei.

Für Vorhaben im Sinne dieser Förderrichtlinie kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, vor allem auch kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich und Hochschulen eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere sollen die Projekte nachweislich einen klaren und quantifizierbaren Mehrwert gegenüber dem aktuellen Stand der Technik von Elektrofahrzeugen und ihren Komponenten bzgl. Energieeffizienz, Kosteneffizienz und/oder Zuverlässigkeit demonstrieren. Die Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungsaspekten im Rahmen der Forschungsprojekte wird begrüßt.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt (Nummer der Beihilfesache [Kommission]: SA.44659). Die Förderung erfolgt in der Form von Beihilfen für FuE-Vorhaben (Artikel 25 AGVO). Gemäß Artikel 1 Nummer 4 a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden industriegeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte sowie Forschungsverbünde zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit enger Industrieeinbindung, die Elektronikentwicklungen für effiziente, zuverlässige und intelligente Elektrofahrzeuge zum Ziel haben. Die Projekte sollen entlang der Wertschöpfungskette von den Komponenten über Baugruppen und Fahrzeugsysteme zum Gesamtfahrzeug orientiert sein und potenziell einen signifikanten Beitrag zu den in Nummer 1.1 genannten Zielen leisten. Die Projekte sollen diesen Beitrag durch eine geeignete Demonstration im Kontext der Fahrzeugsysteme oder wo notwendig, auch des Gesamtfahrzeugs plausibilisieren; allerdings sollte der dafür veranschlagte Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtaufwand stehen.

Schwerpunkte der angestrebten FuE-Projekte sind dabei leistungselektronische Bauteile und Schaltungen auf Basis von SiC für das elektrische Antriebssystem, die Verknüpfung von Hochintegration mit Modularität bzgl. elektronischer Komponenten und Systeme sowie die Steigerung der Zuverlässigkeit elektronischer Systeme durch erhöhte Berücksichtigung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV), durch Konzepte der Selbstüberwachung sowie durch „fail-operational“-Funktionalität. Auf Simulation oder Software-Entwicklungen zielende sowie rein methodisch orientierte Projektvorschläge ohne wesentliche Forschungsanteile im Bereich der Elektroniksysteme sind nicht Gegenstand der Förderung.

2.1 SiC-basierte Leistungselektronik für hocheffiziente elektrische Traktionsantriebe

Leistungselektronik ist ein zentraler Bestandteil des Antriebsstrangs von Elektrofahrzeugen; von ihr sind unter anderem die Energieeffizienz des Antriebs sowie die Systemleistung abhängig. Derzeit werden zunehmend leistungselektro­nische Bauelemente auf Basis des Halbleitermaterials SiC verfügbar, die dank hoher Schaltfrequenzen, Spannungsfestigkeiten und Arbeitstemperaturen potenziell kompakte Leistungselektroniksysteme mit hoher Leistungsdichte und Effizienz ermöglichen. Beim Einsatz von SiC-basierter Leistungselektronik in elektrischen Antrieben treten jedoch vermehrt Herausforderungen bzgl. EMV auf. Zudem werden durch die hohen Betriebsfrequenzen und -temperaturen der SiC-Bauelemente neue Treiberschaltungen, Füge- und Kontaktierungstechniken sowie Kühlkonzepte erforderlich. ­Forschungsbedarf wird daher z. B. in folgenden Bereichen gesehen:

  • SiC-basierte Traktionsumrichter höchster Leistungsdichte und Effizienz,
  • geeignete Schaltungskonzepte für SiC-basierte Leistungshalbleiter mit höchsten Schaltgeschwindigkeiten,
  • Modulaufbauten sowie intelligente Treiberschaltungen und -konzepte für SiC-Leistungshalbleiter,
  • mögliche Auswirkungen der steilen Schaltflanken in Umrichter und Antriebssystem, insbesondere bzgl. EMV, der Lagerströme und des Wicklungssystems der E-Maschine.

2.2 Hochintegrierte und modulare Elektronik für Elektrofahrzeuge

Bislang stand die Erhöhung der Leistungs- und Funktionsdichte durch eine gezielte und anwendungsspezifische Integration im Vordergrund vieler Forschungsaktivitäten zu Komponenten und Baugruppen von Elektrofahrzeugen. Damit skalierbare technische Lösungen sowie Synergien bei der Entwicklung neuer Fahrzeugarchitekturen und hohe Kosteneffizienz möglich werden, ist jedoch gleichzeitig eine möglichst modulare Gestaltung notwendig. Hochinnovative ­Komponenten und Subsysteme erlauben eine Verbindung dieser beiden Paradigmen – Hochintegration und Modula­rität – und damit die Auflösung des bestehenden Zielkonflikts in der Gestaltung von Fahrzeugsystemen. Hierfür sind dedizierte Forschungsarbeiten nötig, deren Schwerpunkte z. B. in folgenden Bereichen gesehen werden:

  • Ansätze zur Vereinbarkeit von Hochintegration mit Baukastenkonzepten, skalierbaren technischen Komponenten bzw. Modulsystemen für Energiespeicher, E-Maschine, Umrichter, Aktuatorik etc.,
  • Hochintegration auf Bauteil- und Komponentenebene hin zu intelligenten Baugruppen (z. B. E-Motor mit integrierter Leistungselektronik, Steuerung, Sensorik und Kommunikation; integrierte Komponenten und Funktionen zur Selbstüberwachung).

2.3 Konzepte für höchste Zuverlässigkeit elektronischer Fahrzeugsysteme

Bislang sind Fahrzeugsysteme eigensicher ausgelegt, so dass im Fehlerfall ein durch entsprechende Fahrereingriffe beherrschbarer Zustand eintritt („fail-safe“). Für die autonomen Elektrofahrzeuge der Zukunft brauchen wir eine Eigensicherheit der nächsten Generation: Komponenten und Systeme müssen auch im Fehlerfall das Fahrzeug ohne Fahrereingriff in einen sicheren Zustand überführen („fail-operational“). Durch die hohen Spannungslagen des Traktions­antriebs sowie direkt in die Fahrzeugdynamik eingreifende elektrische Aktuatorik stellen Elektrofahrzeuge bereits heute hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Bordelektronik, die nun noch weiter erhöht werden. Beispielsweise erfordert die zuverlässige Kommunikation über Bordnetze und mit externen Stellen (Car-to-X) eine ganzheitliche Betrachtung der EMV im Fahrzeug. Diese zukünftigen Herausforderungen müssen bereits heute durch gezielte Forschungsarbeiten auf der Ebene der elektronischen Komponenten und Systeme vorbereitet werden. Forschungsbedarf wird z. B. in folgenden Bereichen gesehen:

  • EMV-gerechte Konzepte für elektronische Komponenten sowie EMV-robuste Fahrzeugsysteme, insbesondere im Kontext der Verwendung von SiC-basierter Leistungselektronik,
  • Konzepte und Hardwareentwicklungen zur intelligenten Selbstdiagnose, zur Alterungsüberwachung, zur Lebenszeitprognose und zum Wartungsmanagement von Elektroniksystemen im E-Fahrzeug, insbesondere bzgl. Leistungselektronik, E-Maschine und Batterie,
  • Schlüsselkomponenten für fehlertolerante („fail-operational“) elektronische Fahrzeugsysteme entlang der gesamten Wirkkette Sensorik-Steuergerät-Bordnetz-Aktuatorik.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland sowie Hoch­schulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Beteiligung von KMU siehe die Definition der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition_en ) an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Fachhochschulen und technischen Hochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Diese Einrichtungen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundvorhaben zu beteiligen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist die Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft zur Lösung von gemeinsam vereinbarten Forschungsaufgaben (Verbundvorhaben). Beteiligungen von KMU sind dabei für die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen von wesentlicher Bedeutung und werden in der Bewertung der eingegangenen Projektvorschläge entsprechend berücksichtigt.

Die Forschungsaufgaben und -ziele müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet sein. In den Vorhaben muss mindestens einer der in Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) genannten FuE-Aspekte als Schwerpunkt erkennbar sein. Die Vorhaben sollen die Grundlage für weiterführende Innovationsprozesse legen.

Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert, deren Ergebnisse für die Dauer der Aktualität in der Bundesrepublik Deutschland verwertet werden und die so den Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und weiter ausbauen. Eine zusätzliche Nutzung der Projektergebnisse im EWR* oder in der Schweiz ist nicht eingeschränkt. Die Förderung ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ( Gesundheit ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine EU-Förderung möglich ist, z. B. in der europäischen Elektronikinitiative ECSEL (http://www.bmbf.de/de/6247.php). Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Eine Einbindung in das am 1. Januar 2016 gestartete EUREKA-Cluster PENTA („Pan-European partnership in micro- and nano-electronic technologies and applications“) ist ebenfalls grundsätzlich möglich.

Bei Verbundvorhaben ist von den Partnern der Koordinator zu benennen sowie die geplante Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf , → Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte)

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO l lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Die Projektförderung des Bundes umfasst keine Ausgaben/Kosten zur Deckung der Grundausstattung.

Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den AZA, den AZK sowie dem Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK 4) entnommen werden. Sämtliche Unterlagen sind zu finden unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen und sonstige Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Elektroniksysteme; Elektromobilität“ des BMBF
Steinplatz 1
10623 Berlin

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Zentraler Ansprechpartner ist:

Yasmine Göhr
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Telefon-Hotline: + 49 (0) 30/31 00 78-5 00
Telefax: + 49 (0) 30/31 00 78-2 25
E-Mail: ziel-emobil@vdivde-it.de

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können beim Projektträger angefordert sowie unter folgender Adresse abgerufen werden:

www.vdivde-it.de/projektfoerderung/dokumente-fuer-die-projektfoerderung

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

bis zum Stichtag 31. Januar 2017

zunächst eine Projektskizze in deutscher Sprache aus Gesamtvorhabensicht einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist; verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizze ist durch den Verbundkoordinator einzureichen, unter Verwendung des elektronischen Skizzenassistenten: https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/ziel-emobil/

Zusammen mit der Skizze sind Bestätigungen der Kenntnisnahme sowie der Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben, postalisch oder per E-Mail, von Vertretern aller Projektpartner (in der Regel den Projektleitern) einzureichen. Dem Projektformular, das mittels des Skizzenassistenten erstellt wird, soll eine elektronische Projektskizze beigefügt werden, durch die die Erfüllung der inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für eine Förderung nachgewiesen wird. Diese Skizze darf einen Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt und Anlagen nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 12 Pkt., einfacher Zeilenabstand, Rand mindestens 2 cm). Sie muss ein fachlich beurteilbares Projektkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Projektkonzept sollen die Ziele des Verbundvorhabens, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Stands von Forschung und Technologie erläutert werden. Für die geplanten FuE-Arbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Die Projektskizze soll folgender Gliederung folgen:

  1. Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse) des Verbundkoordinators, Laufzeit des Vorhabens, Tabelle „Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner“, Tabelle „Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf“, einzeln nach Verbundpartnern,
  2. Zusammenfassung des Projektvorschlags (maximal eine Seite: Titel, Kennwort, Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse),
  3. Thema und Zielsetzung des Vorhabens,
  4. Stand von Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Abgrenzung von in der Vergangenheit bzw. laufend auf nationaler oder auf EU-Ebene geförderten Projekten, Patentlage,
  5. Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung,
  6. Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation, Mehrwert für den Standort Deutschland,
  7. Kurzdarstellung der beantragenden Einrichtungen und Unternehmen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils,
  8. Arbeitsplan, gegebenenfalls Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner,
  9. Finanzierungsplan: Grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kosten-/Ausgabenarten, Eigenmitteln/Drittmitteln und Personenmonaten),
  10. Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung am Standort Deutschland durch die beteiligten Partner) mit Darlegung der Marktperspektiven inklusive Zeithorizont und Planzahlen,
  11. Ergebnisse zur Recherche der Fördermöglichkeiten im internationalen und europäischen Umfeld.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.

Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Verfahrensstufe (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (zweite Verfahrensstufe, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn abschließen zu können.

Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderrichtlinie,
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes,
  • Neuheit, Innovationshöhe, Risiken und Breitenwirksamkeit des Konzepts, mögliche Ergebnisdemonstration,
  • technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung,
  • Verwertungskonzept und Verwertungspotenzial, Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen am Standort Deutschland,
  • Hebelwirkung der jeweiligen Entwicklung für die industrielle Anwendung,
  • Exzellenz und Ausgewogenheit des Projektkonsortiums, Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, Ab­deckung der Wertschöpfungskette,
  • Einbindung von KMU, Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungsaspekten,
  • Berücksichtigung von Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung bei der Herstellung, dem Einsatz und der weiteren Verwendung der anvisierten Produkte und Verfahren.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das BMBF wird sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen und bei seiner Auswahl durch unabhängige Expertinnen und Experten beraten lassen. Das Votum des Gutachtergremiums hat empfehlenden Charakter. Das Auswahlergebnis wird dem Koordinator des interessierten Verbunds schriftlich mitgeteilt, die weiteren Interessenten werden über den Koordinator informiert.

Aus der Vorlage der Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht werden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge mit detaillierten Gesamt- und Teilvorhabenbeschreibungen sowie Arbeits-, Finanz- und Verwertungsplanung vorzulegen. Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen. Bei Verbundvorhaben sind die Förderanträge der einzelnen Partner in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbund­koordinator vorzulegen. Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline

Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den in Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) sowie in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge. Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Angebot einer Informationsveranstaltung

Interessenten wird die Möglichkeit geboten, am 28. Oktober 2016 an einer Informationsveranstaltung in Bonn teilzunehmen. In dieser werden der Inhalt der Förderrichtlinie sowie Prozess und Verfahren der Antragstellung erläutert. Informationen zu dieser Veranstaltung erhalten Interessenten online beim Projektträger unter http://www.vdivde-it.de/veranstaltungen

9 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 20. September 2016

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. S. Mengel

Änderung der Bekanntmachung zur Förderung von Forschungsinitiativen auf dem Gebiet der "Zuverlässigen, intelligenten und effizienten Elektronik für die Elektromobilität (ZIEL-eMobil)". Bundesanzeiger vom 14.08.2017

EWR = Europäischer Wirtschaftsraum