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Bekanntmachung : Datum:

der Förderrichtlinien „HepatoSys -Kompetenznetz Systembiologie des Hepatozyten“ im Rahmen der Initiative „Systeme des Lebens – Systembiologie“ des Bundesministerium für Bildung und Forschung

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

Während der vergangenen Jahrzehnte wurden in den Biowissenschaften (Genomforschung, Proteomforschung, Zellbiologie, Bioinformatik usw.) entscheidende Fortschritte erzielt. Die molekulare Struktur von Zellen wurde offengelegt, zelluläre Prozessabläufe wurden verständlich gemacht. Dabei war ein qualitativer und auf das molekulare Detail ausgerichteter beschreibender Ansatz charakteristisch, der eine Fülle von Daten über einzelne Zellbestandteile bzw. –funktionen auf verschiedenen Ebenen der Lebensprozesse generiert hat. Die Interaktion dieser molekularen Strukturen ist jedoch hochdynamisch und wird durch feedback- und forward-Regulation sowie durch Quervernetzungen mit allen zellulären Hierarchien kontrolliert. Um das biologische System als Ganzes zu verstehen, ist ein quantitatives Verständnis dieser regulatorischen Prozesse notwendig. Hier setzt die Systembiologie an, die den Schritt von einer qualitativen statischen Beschreibung der Vorgänge hin zu einem quantitativen dynamischen Verständnis eines biologischen Systems und seiner funktionellen Eigenschaften geht. Sie zielt langfristig auf die Entwicklung eines mathematischen Modells für ein gegebenes biologisches System, d.h. auf die Modellierung von Regelkreisläufen in einer in silico-Zelle, an der biologische Experimente im Computer simuliert werden können.

Es liegt auf der Hand, dass ein solcher Forschungsansatz mittel- bis langfristig eine Vielzahl neuer und innovativer Anwendungen in der Medizin (Identifizierung relevanter Zielstrukturen für die patientenbezogene Entwicklung von Medikamenten und Therapien), in der Biotechnologie (z.B. Ersatz von Tiermodellen für die Wirkstofftestung), und in vielen anderen Bereichen ermöglicht. Die Systembiologie wird deshalb nicht nur die biomedizinische und biotechnologische Forschung auf eine qualitativ neue Stufe heben und dadurch zum Erkenntnisfortschritt und Erkenntnisgewinn entscheidend beitragen. Sie wird auch von Anfang an ein strategisch relevantes Potential für die einschlägigen Wirtschaftsbereiche haben.

Der Erfolg des systembiologischen Forschungsansatzes wird durch die arbeitsteilige Zusammenarbeit von Biologen, Medizinern, Mathematikern, Informatikern, Chemikern und Ingenieuren bestimmt. Durch frühzeitige Einbindung der Wirtschaft sollen der Technologietransfer gestärkt und damit die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands unterstützt werden.

Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2001 vom BMBF der Förderschwerpunkt „Systeme des Lebens – Systembiologie“ gestartet. Die Initiative zielte darauf ab, das junge Gebiet der Systembiologie in Deutschland zu etablieren. Es sollten neue Konzepte und Methoden für die Systembiologie entwickelt werden, die dem Verständnis eines biologisch relevanten Modellsystems dienen. Als Modellsystem wurde die Leberzelle mit Fokus auf den Hepatozyten ausgewählt, da dieser aufgrund seiner zahlreichen Funktionen im Stoffwechsel eine zentrale Funktion im Organismus höherer Lebewesen spielt.

In der ersten Förderphase der Initiative wurde das „Kompetenznetz Systembiologie der Leber“ etabliert. Dieses besteht aus zwei Verbundprojekten und zwei Forschungsplattformen. Die Verbundprojekte beschäftigen sich mit den hochrelevanten Leber-Mechanismen Detoxifikation, Dedifferenzierung und Regeneration. Die beiden Plattformen sind auf die Themen Zellbiologie und Modellierung ausgerichtet. Die vorrangige Aufgabe der Plattform Zellbiologie ist die Herstellung und Bereitstellung geeigneter in vitro Systeme mit primären Hepatozyten. Die Plattform Modellierung zielt auf die Etablierung eines integrierten Modellierungskonzeptes, das neben der kinetischen Modellierung Methoden der Komplexitätsreduktion von Modellen und der Kontrolltheorie intrazellulärer Netzwerke umfasst. Für den intensiven Austausch zwischen den Projektverbünden und den beiden Plattformen ist die Festlegung von Standards notwendig. Diese wurden in Form von sogenannten „standard operation procedures, SOPs“ formuliert und werden im gesamten Kompetenznetz verwendet. Für den Austausch und die Auswertung der erhobenen experimentellen Daten und der mathematischen Modelle wird ein zentrales Datenmanagementsystem aufgebaut.
Der Austausch innerhalb des Kompetenznetzes findet durch themenbezogene Workshops, Statusseminare und bilaterale Gespräche statt.

Durch die Fokussierung auf einen definierten Zelltyp und die Bündelung zellbiologischer sowie mathematischer Expertise ist das Kompetenznetzwerk Systembiologie bisher weltweit ohne Beispiel. Um seine Einbindung in die nationale und internationale Forschung zu verstärken, sein Forschungsprofil weiter zu schärfen und seine führende Rolle in der systembiologischen Forschung Europas auszubauen, sind weitere nationale und internationale Kontakte und Kooperationen mit dem Ziel notwendig, die systembiologische Erfassung eines für die Medizin und Industrie besonders wichtigen, aber auch hochkomplexen Zelltyps zu erreichen.

Mit dem Start der 2. Förderphase „HepatoSys“ soll die Zielsetzung der Bearbeitung konkreter biologischer Fragestellungen fortgesetzt und erweitert werden, insbesondere in Themenbereichen mit Relevanz für wirtschaftliche und gesundheitsfördernde Anwendungen. Aus dieser Zielsetzung ergibt sich die Notwendigkeit, das im Rahmen der Initiative „Systeme des Lebens – Systembiologie“ aufgebaute Kompetenznetz fortzuführen und durch zusätzliche Projekte zu relevanten Fragestellungen auszubauen (Kreis der Antragsberechtigten s. Ziffer 7.1). Die primäre Bedingung für die Förderung neuer Projekte in diesem Forschungsschwerpunkt ist deren Integration in das bestehende Kompetenznetz.

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das BMBF aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Im Rahmen von HepatoSys soll das Verständnis des Modellsystems Hepatozyt und seiner funktionellen Eigenschaften erarbeitet werden. Langfristiges Ziel ist es, quantitative Funktionsmodule dieser Zelle und der Wechselwirkungen zwischen ihnen zu entwickeln. Mit diesem mathematischen Modell wird es möglich sein, biologische Experimente am Computer zu simulieren. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung soll das Kompetenznetz in seiner bestehenden Struktur fortgesetzt und gestärkt und darüber hinaus um notwendige Themenfelder ergänzt werden. Diese Themenfelder können sowohl auf wichtige metabolische Prozesse in menschlichen Hepatozyten gerichtet sein, als auch auf Fragestellungen, die zu einer verbesserten nationalen und internationalen Vernetzung der HepatoSys-Initiative führen.

Priorität haben interdisziplinäre Projekte mit hohem Innovationsgrad und wissenschaftlich-technischem und/oder wirtschaftlichem Risiko. Ein entscheidender Aspekt bei der Projektauswahl wird die Anbindung an die bestehenden Gruppen des Kompetenznetzes Systembiologie des Hepatozyten sein. Ebenso ist die Möglichkeit der späteren Umsetzung der FuE-Ergebnisse von entscheidender Bedeutung.

Die einzelnen Forschungsansätze können im Rahmen von Verbundprojekten mit gemeinsamer biologischer Fragestellung oder als Einzelvorhaben mit Beitrag zu den bestehenden Projekten und Plattformen unter Berücksichtigung der benannten Rahmenbedingungen konzipiert und zur Förderung eingereicht werden.
Um dabei dem wissenschaftlichen Profil von HepatoSys als Kompetenznetz für das Modellsystem Hepatozyt Rechnung zu tragen, sollen Projektanträge eingereicht werden, die Problemstellungen aus einem der folgenden Themenfelder angehen:

  • Aufklärung hochrelevanter Mechanismen bei humanen Hepatozyten (Regeneration, Detoxifizierung, Dedifferenzierung, Endozytose etc.)^
  • Einsatz optimierter und standardisierter in vitro-Hepatozytensysteme
  • Kinetische Modellierung und systematische Analyse der erhobenen Daten
  • Computermodelle und experimentelle Arbeiten in anderen humanen oder tierischen Systemen, die den Erkenntnisfortschritt für die Systembiologie in humanen Leberzellen unterstützen, aber derzeit nicht an Leberzellen durchführbar sind
  • Einbindung anderer systembiologischer Ergebnisse für den Hepatozyten
  • (Weiter)Entwickung und Optimierung systembiologischer Werkzeuge
  • Entwicklung und Anwendung quantitativer Analysemethoden, z.B. in vivo-Image-Analyse vitaler Hepatozyten

Bei der Konzeption der Projekte ist besonders auf die Erfüllung der unter Punkt 4. und 7.3 genannten Zuwendungsvoraussetzungen sowie Auswahl- und Entscheidungskriterien zu achten.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

4. Zuwendungsvoraussetzung/Bewertungsgrundlage

Voraussetzung ist, dass jede Arbeitsgruppe einen maßgeblichen Beitrag zur Entwicklung eines in silico-Zellmodells für den Hepatozyten leistet und sich in das Kompetenznetz Systembiologie integriert, d.h. die Standards des Kompetenznetzes werden anerkannt und genutzt, die Daten werden in das gemeinsame Datenmanagementsystem eingegeben und es wird auf das gleiche Zellmaterial zurückgegriffen. Die Rahmenbedingungen für die Kooperation innerhalb des Kompetenznetzes werden anerkannt.

Bei Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit darüber hinaus in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner zu bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem BMBF-Merkblatt (Vordruck Nr. 0110) zu entnehmen.
Die effiziente Durchführung der geplanten Verbundprojekte ist durch Einsatz einer/eines Projektkoordinatorin/Projektkoordinators zu gewährleisten.
Die Koordinatoren werden Mitglieder des Projektkomitees sein, das für die exekutive Steuerung des Kompetenznetzes verantwortlich ist.
Darüber hinaus wird das gesamte Kompetenznetz durch eine Projektmanagerin unterstützt, die den internen Dialog und den Ergebnistransfer innerhalb des Kompetenznetzes begleitet und das Projektkomitee in seinen Aufgaben unterstützt. Die Projektmanagerin pflegt die Systembiologie-Homepage http://www.systembiologie.de , die neben einer öffentlichen Informationsplattform auch über einen internen Bereich verfügt, der für den Austausch interner Informationen genutzt werden kann. Darüber hinaus erstellt sie die Berichte des Kompetenznetzes für Lenkungsgremium und BMBF/PTJ. Die Zuarbeit aus den Projekten ist hierfür zu gewährleisten.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld eines national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis ist kurz darzustellen.

5. Art und Umfang der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden als Anteilsfinanzierung – in der Regel 50% - zu den zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Nach den BMBF-Grundsätzen wird dabei eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen (einschließlich Hochschulkliniken) und außeruniversitären Forschungsinstitutionen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei der Bemessung der Förderquote ist unabhängig von den BMBF Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.
Die Förderung wird für drei Jahre gewährt. Nach 2,5 Jahren findet eine Evaluierung statt. Bei positiver Evaluierung wird über die Notwendigkeit einer weiteren Förderphase entschieden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen:
    die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98); für Helmholtz-Zentren und die FhG gelten besondere Nebenbestimmungen;
  • für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:
    die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einreichung von Projektvorschlägen

Antragsberechtigt sind sowohl die Arbeitsgruppen, die bereits im „Kompetenznetz Systembiologie des Hepatozyten“ eine Projektförderung erhalten, als auch neue Arbeitsgruppen.

Mit der Abwicklung der Förderaktivität hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den

Projektträger Jülich (PTJ)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Tel.: ++49-(0)2461-612716
Fax.: +49-(0)2461-612690
E-mail: g.miczka@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt.

Dem Projektträger sind begutachtungsfähige Projektskizzen auf dem Postwege zuzuleiten. Diese sollen maximal 15 DIN A4-Seiten (Schriftgrad Arial 12) umfassen. Über diesen Umfang hinausgehende Projektskizzen werden nicht berücksichtigt. Die Projektskizzen sollen in englischer Sprache verfasst werden.
Die Projektskizze soll folgendermaßen gegliedert sein:

  1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens;
  2. Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige eigene Arbeiten in dem Arbeitsfeld der Ausschreibung, Patentlage;
  3. Beitrag des Projekts zum Förderschwerpunkt „Systeme des Lebens – Systembiologie“
  4. Neuheit und Attraktivität des Produkts/Lösungsansatzes;
  5. wirtschaftliche Bedeutung, Marktpotential;
  6. Antragsteller, beteiligte Partner, Expertise (Anhang: eigene Publikationen der Jahre 2002-2005; Übersicht über bewilligte Drittmittelprojekte der Jahre 2002-2005);
  7. Projektstruktur (Koordination und Zusammensetzung des Kompetenzclusters, Anbindung an relevante Forschungseinrichtungen) und Beitrag der einzelnen Arbeitsgruppen;
  8. detaillierte Beschreibung des Arbeitsplans sowie der neuen Lösungsansätze;
  9. detaillierter Kostenplan;
  10. Zeitplan;
  11. Erfolgsaussichten und Verwertungsplan (wirtschaftliche, wissenschaftliche und oder technische Erfolgsaussichten; wissenschaftlich und wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit mit Zeitangaben).

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Aus der Vorlage von Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Projektvorschläge können ab sofort beim Projektträger eingereicht werden.
Abgabetermin ist der 15. Januar 2006 (Ausschlussfrist).

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Projektvorschläge mit dem Projektträger PTJ-BIO Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Informationen und Hinweise erhältlich.

7.2 Bewertung der Projektvorschläge und Entscheidungsverfahren

Das BMBF beabsichtigt, die eingereichten Projektvorschläge Fachgutachtern vorzulegen. Das Ergebnis der Bewertung ist eine der Grundlagen für eine Förderentscheidung des BMBF. Bei der Bewertung der Projekte werden u.a. auch folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

  • Bedeutung des Projekts zur Erreichung der Forschungsziele des Kompetenznetzes Systembiologie des Hepatozyten;
  • Neuheit des Lösungsansatzes;
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Konzeptes;
  • branchenübergreifender oder disziplinübergreifender Ansatz;
  • wirtschaftliche und technische Bedeutung, Marktpotential;
  • Qualifikation der Partner;
  • Projektmanagement und Projektstruktur;
  • Kommerzialisierungskonzept;
  • hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Erfolgsrisiko
  • Bezug zu anderen laufenden BMBF Aktivitäten

Im Anschluss an die Begutachtung wird den Antragstellern das Ergebnis mitgeteilt. Die Antragsteller ausgewählter Projektvorschläge werden zur Vorlage eines förmlichen Antrags aufgefordert. Die formgebundenen Anträge sind beim Projektträger einzureichen. Antragsunterlagen sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen sind beim ProjektträgerJülich PTJ oder über das Internet mit dem Antragsassistenten easy erhältlich.
Adresse: https://foerderportal.bund.de/easyonline

Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Anträge zu fördern, stehen die Anträge im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der oben genannten Kriterien erfolgt eine Prioritätensetzung. Bei den Förderentscheidungen werden bereits laufende Fördermaßnahmen und in anderen Forschungsbereichen geplante Forschungsprojekte berücksichtigt, um eine unwirtschaftliche Parallelförderung zu vermeiden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, 20. Juli 2005
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Prof. Dr. Frank Laplace