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Änderung der Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der Bildungsforschung im Rahmen von Veranstaltungen. Bundesanzeiger vom 29.12.2016

Vom 22.12.2016

Die oben genannte Richtlinie vom 2. Juli 2015 (BAnz AT 10.07.2015 B2; https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1060.html) wird geändert.

In Nummer 5 „Art und Umfang, Höhe der Zuwendung“ wird folgender Punkt ergänzend aufgenommen: „Da es sich um Vernetzungsmaßnahmen und somit nicht um ein originäres Forschungsvorhaben im Sinne der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis handelt, kann keine Projektpauschale für Hochschulen gewährt werden.“

Der in Nummer 7.2 genannte Stichtag zur Einreichung von Förderanträgen zur Durchführung von Veranstaltungen, die im zweiten Halbjahr 2017 stattfinden sollen, wird auf den 1. März 2017 festgelegt.

Die Überschrift von Nummer 8 wird von „Inkrafttreten“ in „Geltungsdauer“ abgeändert.

Der nachfolgende Text lautet nun: „Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 30. Juni 2019 gültig.“

Bonn, den 22. Dezember 2016

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Gudrun Steeger