Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Förderrichtlinien zum Rahmenprogramm Mikrosysteme(2004-2009). 2. Bekanntmachung im Innovationsbereich „Life Sciences“ Thematischer Schwerpunkt: „Integrierte Mikrosysteme für biotechnologische Anwendungen (bioMST)“

Vom 05.09.2005

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1. Zuwendungszweck

Das Rahmenprogramm Mikrosysteme ordnet sich in die übergeordneten forschungspolitischen Zielstellungen der Innovationsförderung des BMBF ein. Dabei geht es darum, sowohl Innovationen für die kurzfristige industrielle und gesellschaftliche Wertschöpfung zu realisieren als auch Zukunftsfelder zu erschließen und damit das Potenzial für künftige Innovationen zu gestalten. Hinzu kommt in der Wissensgesellschaft die immer engere Verknüpfung von Aus- und Weiterbildung mit der fortschreitenden Entwicklung von Technologien.

Das Ziel des Rahmenprogramms Mikrosysteme ist es, in den am Standort Deutschland relevanten Branchen mit der Anwendung von Mikrosystemtechnik bzw. dem Einsatz von Mikrosystemen Innovationen zu fördern, die ihre Position im globalen Wettbewerb langfristig sichern und ausbauen helfen. Um eine größtmögliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Hebelwirkung zu erzielen, wird die anwendungsorientierte Technologieförderung auf Schwerpunktaufgaben gerichtet. Diese zweite Bekanntmachung im Innovationsbereich „Life Sciences“ greift den thematischen Schwerpunkt „Integrierte Mikrosysteme für biotechnologische Anwendungen“ auf.

Die Biotechnologie hat als Schlüsseltechnologie in die unterschiedlichsten Industrien und Forschungsbereiche Einzug gehalten und ist seit Mitte der 1990er Jahre in Deutschland zu einem relevanten Wirtschaftsfaktor herangewachsen. Insbesondere in der modernen Biotechnologie, die im Wesentlichen durch eine technische Umsetzung molekularbiologischer Erkenntnisse gekennzeichnet ist, sind erhebliche Fortschritte gemacht worden. So basieren sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Fortschritt in Medizin und Arzneimittelentwicklung vielfach auf neuen Konzepten der modernen Biotechnologie.

In vielen Bereichen der Biotechnologie ist es vorteilhaft Prozesse zu miniaturisieren. Ein Schlüssel dazu ist die Mikrofluidik, ein Teilgebiet der Mikrosystemtechnik, die es erlaubt, kleinste Flüssigkeitsmengen zu dosieren, zu transportieren oder etwa zu prozessieren. Doch auch andere Mikrotechniken, wie etwa Mikroelektronik, Mikrooptik, Mikromechanik oder Aufbau- und Verbindungstechnik spielen eine wichtige Rolle bei der Übertragung biologischer bzw. biochemischer Prozesse in eine miniaturisierte technische Umgebung.

Die technische Miniaturisierung hat zahlreiche Vorteile, wie beispielsweise einen reduzierten Ressourcenverbrauch, kürzere Analysezeiten, oder höhere Durchsätze. Die Vorteile der bioMST resultieren daher sowohl in geringeren Prozesskosten als auch in gänzlich neuen Anwendungsmöglichkeiten. Aufgrund des enormen Miniaturisierungspotenzials und der damit verbundenen hohen Funktionsdichte können neue biotechnologische Produktkonzepte realisiert werden, die sich insbesondere durch einen hohen technischen Integrationsgrad auszeichnen. So kommen Mikrotechnologien in zunehmendem Maße in Geräten oder Plattformen zum Einsatz, die für biologische Analytik (z.B. integrierte Biosensorik), medizinische Diagnostik (z.B. Point-of-Care-Testing) oder im Zuge der Arzneimittelentwicklung (z.B. Screening-Plattformen) verwendet werden. Die hierbei zu Grunde liegenden biologischen und biochemischen Methoden basieren dabei auf modernen biotechnologischen Konzepten und finden vorwiegend außerhalb des Körpers, d.h. „ex vivo“ statt.

Mikrosysteme für die Biotechnologie werden insbesondere eine maßgebliche Rolle in der Medizin und in der Arzneimittelentwicklung spielen. Diese Prognose resultiert u. a. aus der Tatsache, dass sich die moderne Medizin in einer Umbruchssituation befindet. Derzeit findet ein Paradigmenwechsel statt, der einen Trend weg von einer globalen, einheitlichen Therapie hin zu einer Patienten-spezifischeren, sog. „individualisierten Medizin“ beschreibt. Eine solche Verfahrensweise erfordert neue Diagnostik- und Therapiekonzepte, in denen die Mikrosystemtechnik vielfach eine technische Grundvoraussetzung darstellen wird.

Die Mikrosystemtechnik in Deutschland nimmt international eine Spitzenstellung ein. Dies bezieht sich sowohl auf die entsprechenden KMU und Großunternehmen als auch auf die Forschungsinstitute. Bisher wurden in Deutschland eine Vielzahl grundlegender mikrotechnischer Komponenten und Prozesse, die für biotechnologische Anwendungen geeignet sind, entwickelt. Um diese Technologieführerschaft behaupten und darüber hinaus unterschiedliche Anwendungsfelder adressieren zu können, bedarf es einer verstärkten Integration einzelner mikrotechnischer Lösungen zu Gesamtsystemen. Solche Gesamtsysteme erlauben eine größere Wertschöpfung und ermöglichen den Zugang zu neuen Märkten.

1.2. Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der Bekanntmachung soll eine begrenzte Anzahl von Projekten gefördert werden, die auf Forschung und Entwicklung mit dem Ziel mikrosystemtechnischer Lösungen für die Medikamentenentwicklung oder die molekular-medizinische Diagnostik bzw. molekular-medizinische Analytik abzielen. Dies umfasst sowohl neue Produkte als auch neue Verfahren und Prozesse.

Die Bekanntmachung fokussiert auf Entwicklungen, welche alle wesentlichen für einen jeweiligen biologischen bzw. biochemischen Prozess erforderlichen Arbeitsschritte, wie etwa Probenaufarbeitung und -prozessierung, Messung und Detektion, Ergebnisauswertung und -darstellung oder Prozesssteuerung innerhalb eines Gerätes oder einer Systemplattform integrieren. Die Nutzung bzw. Analyse funktionskritischer biologischer Schlüsselkomponenten, d.h. im Wesentlichen Nukleinsäuren, Proteine/Peptide sowie Zellen oder deren Bestandteile muss Teil dieser Entwicklungsarbeiten sein.

Die Bekanntmachung adressiert ausschließlich biotechnologische Mikrosysteme, die "ex vivo" eingesetzt werden. Explizit ausgeschlossen von einer Förderung sind daher "in vivo"-Mikrosysteme, die als Implantat zum Einsatz kommen.

Schwerpunkt der Bekanntmachung ist die Förderung industriell geführter Verbundprojekte. Bei Verbundprojekten muss die spätere industrielle Umsetzung der Vorhabensergebnisse besonders berücksichtigt werden. Die Projekte sollen neben der Integration mikrotechnischer Komponenten in eine Gesamtsystemlösung in Abhängigkeit der Anforderungen einer jeweiligen Anwendung auch die Integration der Technologie in eine entsprechende Geräteumgebung beinhalten.

Die industrielle Umsetzung einer mikrotechnischen Lösung in den oben dargestellten Bereichen erfordert die Beteiligung der gesamten Wertschöpfungskette an einem Projektverbund. Daher muss von den beteiligten Unternehmen mindestens ein möglichst federführendes Unternehmen einen nachvollziehbaren Marktzugang besitzen. Darüber hinaus wird der Darstellung spezifischer Aspekte eines jeweiligen Anwendungsgebiet, wie z.B. der Produktzulassung, der (klinischen) Evaluation, des Produktionskonzepts oder des Abrechnungsmodells, besondere Bedeutung beigemessen. Gegebenenfalls können Arbeitspakete im Entwicklungszyklus bis einschließlich der Planung klinischer Studien gefördert werden.

Zusätzlich kann auch eine sehr eng begrenzte Anzahl wissenschaftlicher Vorprojekte gefördert werden. Wissenschaftliche Vorprojekte müssen übergeordnete wissenschaftlich-technische Fragestellungen bearbeiten, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Weiterentwicklung der Mikrosystemtechnik in den Bereichen Medikamentenentwicklung und molekular-medizinische Diagnostik bzw. molekular-medizinische Analytik sind. Der inhaltliche Schwerpunkt muss dabei auf der Entwicklung von Technologien und Verfahren, die den Aspekt der Systemintegration vor allem im Sinne einer Optimierung der Schnittstelle zwischen biologischem und technischem System zum Gegenstand haben, liegen. Um die spätere Nutzung der Ergebnisse zu fördern, muss jedes wissenschaftliche Vorprojekt durch einen Industriebeirat begleitet werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Einrichtungen, die Mitglied der „Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren“ sind, müssen ihren Aufwand als Verbundpartner aus der institutionellen Förderung finanzieren.

An einem Verbundprojekt müssen mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt behandelt. Als Ansprechpartner ist von den Partnern ein bevorzugt bei den beteiligten Unternehmen angesiedelter Koordinator zu benennen.

Antragsberechtigt im Rahmen von wissenschaftlichen Vorprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Einrichtungen, die Mitglied der „Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren“ sind, müssen ihren Aufwand als Verbundpartner aus der institutionellen Förderung finanzieren.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Konsortien erwartet.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen wollen und können.

Die Partner eines Verbundprojekts haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm ( http://www.cordis.lu/de/home.html ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis
    die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98),
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis
    grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Mikrosystemtechnik, die

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Rheinstraße 10 B
14513 Teltow
Tel.: 03328 435-101
Internet: https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php

beauftragt.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen
können unter der Internetadresse https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2. Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig.

Zunächst sind beim Projektträger ab sofort bis 13.01.2006 Projektskizzen in deutscher Sprache einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen sollten möglichst in elektronischer Form übermittelt werden unter: https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php .

Projektskizzen sollen einen Umfang von 20 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten. Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung enthalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für die Mikrosystemtechnik erläutert werden.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten muss eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Die Gliederung der Projektskizze sollte die im Folgenden aufgeführten Kapitel umfassen und auf die jeweils aufgeführten Themen eingehen:

  1. Ziele
    • Thema des Verbundprojektes,
    • Gesamtziel des Verbundprojektes und Zusammenfassung der Projektbeschreibung,
    • Bezug des Verbundprojektes zu dieser Bekanntmachung,
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Verbundprojektes.
  2. Struktureller Aufbau des Verbundes
    • Projektkoordinator (Konsortialführer) und Kontaktdaten (Name des Koordinators mit Anschrift sowie Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail Adresse),
    • beteiligte Unternehmen und Einrichtungen (Adresse, Ansprechpartner, Anzahl Mitarbeiter, Gründungsjahr, letzter Jahresumsatz),
    • Umsetzungskette (Forschung, Industrie, Anwender),
    • bisherige Arbeiten der Verbundpartner insbesondere mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes,
    • Funktion der Partner im Verbund.
    • Industriebeirat (nur bei wissenschaftlichen Vorprojekten)
  3. Vorhabenbeschreibung, Gesamtkonzept
    • Problembeschreibung,
    • Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik
    • Thematische Zielsetzung mit Bezug zur Bekanntmachung und zum Rahmenprogramm Mikrosysteme.
  4. Beschreibung des Arbeitsplanes
    • Beschreibung der Arbeitspakete,
    • Gantt-Chart,
    • Meilensteine mit Abbruchkriterien,
    • Arbeitsteilung mit Darstellung der Teilaktivitäten, ggf. Zuordnung der verschiedenen Arbeitsschritte zu den jeweiligen Projektpartnern, Zusammenarbeit mit Dritten, Vernetzung der Partner untereinander.
  5. Verwertungsplan
    • Wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten,
    • Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen,
    • Vermarktungskonzept mit Zeithorizont:
      • Wie sollen die Projektergebnisse nach Ablauf des Vorhabens genutzt werden?
      • Welcher Partner kann welche Teilergebnisse (auch außerhalb des Kernprojektziels) vermarkten?
      • Wie groß werden die erzielbaren Umsätze / Einsparungen sein?
    • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung,
    • Konzept zum Ergebnistransfer in projektfremde Anwendungen und Branchen,
    • Beabsichtigter Umgang mit Rechten und Patenten,
    • Wirkung auf Arbeitsplätze und ökologische Aspekte.
  6. Notwendigkeit der Zuwendung
    • Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko der Verbundpartner,
    • grobes finanzielles Mengengerüst,
    • tabellarische Finanzierungsübersicht,
    • ggf. Beiträge anderer Geldgeber,
    • mögliche Finanzierung durch die Europäische Union.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT unter folgender Telefonnummer Kontakt aufzunehmen: 03328 435 101.

Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3. Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität der Projektskizze und Anwendungsbezug,
  • Neuheit und Innovationsgehalt des Lösungsansatzes,
  • Vollständigkeit der Umsetzungskette
  • Zusammensetzung des Verbundes und Qualifikation der Partner,
  • KMU-Ausrichtung,
  • Qualität des Verwertungskonzeptes,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Zur Erstellung von förmlichen Skizzen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf )

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


Bonn, den 05.09.2005

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Dr. Finking