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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung der "Qualitätsentwicklung für gute Bildung in der frühen Kindheit". Bundesanzeiger vom 06.03.2017

Vom 02.03.2017

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Die Bundesregierung betrachtet Bildung als wichtige Grundlage, um Teilhabe, Integration und Bildungsgerechtigkeit zu verwirklichen. Insbesondere die frühkindliche Bildung ist für die gesellschaftliche Teilhabe der Kinder von großer Relevanz. Sie ist ein wichtiger Grundbaustein, um über Inklusion aller Kinder mehr Chancengerechtigkeit in den Bildungsinstitutionen und der Gesellschaft zu ermöglichen. Frühkindliche Bildung kann daher als Basis für ein gelingendes lebenslanges Lernen betrachtet werden.

Der besondere Stellenwert der frühkindlichen Bildung wurde zunehmend erkannt und verdeutlicht sich in politischen Zielperspektiven und Reformen. So zeigen Programme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wie "Auf den Anfang kommt es an: Perspektiven für eine Neuorientierung frühkindlicher Bildung" (2007) oder die Aufnahme der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in die Bildungsberichterstattung (vgl. u. a. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014) die wachsende Bedeutung und Aufmerksamkeit für frühkindliche Bildung.

In den vergangenen Jahren lag der Fokus staatlicher Förderung insbesondere auf dem quantitativen Ausbau eines bedarfsgerechten Bildungs- und Betreuungsangebots für Kinder. Dies umfasste vor allem den Aufbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige sowie im schulischen Bereich den Ausbau der Ganztagsangebote. Im Jahr 2015 wurden 2,6 Mio. Kinder unter sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen betreut. Knapp 700 000 Kinder waren unter drei Jahren alt, das entspricht in diesem Alter einer Betreuungsquote von 33 %. Im Alter zwischen drei und sechs Jahren besuchen 95 % der Kinder (Gesamtzahl 1,9 Millionen) eine Kindertageseinrichtung. Einhergehend mit dem quantitativen Ausbau der Kindertagesstätten wuchs auch die Zahl der Fachkräfte in den vergangenen Jahren stark. Im Jahr 2015 waren rund 642 300 Personen in der Kindertagesbetreuung beschäftigt. Seit dem Jahr 1990 ist die Zahl der Beschäftigten um 78 % gestiegen.

Deshalb richtet sich der Blick besonders auch auf qualitative Sicherung und Ausbau der Angebote in Kindertageseinrichtungen. Dabei steht im Vordergrund, Kindern bestmögliche individuelle Chancen zu eröffnen und zwar unabhängig von ihren gegebenen Voraussetzungen. International vergleichende Studien konstatieren für Deutschland nach wie vor einen bedeutenden Einfluss des sozialen und kulturellen familiären Hintergrunds der Kinder auf ihre Bildungschancen.

Bisherige Forschungsergebnisse legen nahe, dass hohe Qualität der Kindertagesstätten einen nachhaltigen positiven Effekt auf den Kompetenzerwerb von Kindern hat und sich dieser positive Einfluss insbesondere bei Kindern zeigt, die nicht sozial oder/und kulturell bevorzugten Milieus angehören. Entsprechendes gilt auch für neu zugewanderte Kinder. Deren umfassende Bildungsbeteiligung vom Zeitpunkt der Einreise an gilt daher als vielversprechend für erfolgreiche Integration.

Durch die geänderten Aufgaben der Institutionen in der frühen Bildung wandeln sich auch die Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte. Um die Qualität der pädagogischen Arbeit zu verbessern, fördert das BMBF bereits seit dem Jahr 2009 die "Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte" (WiFF). Kern dieses Reformprojekts ist es, die Professionalisierung der Fachkräfte zu stärken.

Begleitet wird dieser Prozess von der Forschungsförderung des BMBF im Bereich der Frühen Bildung. Ein übergeordnetes Ziel zukünftiger Forschungsförderung des BMBF im Bereich Bildung in der Frühen Kindheit (BFK) besteht darin, Kindern durch die weitere Qualitätsentwicklung früher Bildung eine möglichst förderliche Entwicklungsumgebung und gute Startchancen für ihre Bildungsbiographien zu geben.

In der künftigen Förderung des BMBF sollen – sowohl auf der Mikroebene der Situation des einzelnen Kindes wie auch auf der Mesoebene der beteiligten Institutionen und der Makroebene des Bildungssystems – Gelingensfaktoren für die Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung näher betrachtet werden.

Eingebunden wird die Forschung zur frühkindlichen Bildung in ein zukünftig neues Rahmenprogramm im Bereich der Bildungsforschung ( http://empirische-bildungsforschung-bmbf.de/ ).

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Förderrichtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1). Die Förderung ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Die Forschung der vergangenen Jahre fokussierte insbesondere auf die Arbeit mit dem Kind unter Transferaspekten. Evident ist die besondere Bedeutung der Rahmenbedingungen für die Arbeit von Pädagogen und Pädagoginnen mit den Kindern. Deshalb gilt es diese Rahmenbedingungen (Funktionswandel der Institution, Trägerorganisation, Leitung etc.) näher zu betrachten, um die gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis einzubringen, z. B. in die Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen oder in die kommunale Weiterentwicklung von Konzepten etc.

2.1 Themenbereiche

Entsprechend dieser Zielsetzung sollen Projekte zu nachfolgend genannten Themenbereichen gefördert werden:

2.1.1 Funktionswandel und -erweiterung des Elementarbereichs – Transformationsprozesse in der frühkindlichen Bildung

Bereits Friedrich Fröbel (1782 bis 1852) hat den Kindergarten als wesentliche Bildungseinrichtung gesehen. Manifestiert haben sich Kindertageseinrichtungen als Bildungsinstitution erst in den vergangenen Jahren. Dies spiegelt sich in den Bildungs- und Entwicklungsplänen für Kindertageseinrichtungen wider, welche in allen Bundesländern erstellt wurden.

Durch die jüngeren bildungspolitischen Diskurse im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kindertagesstätten, der der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab vollendetem erstem Lebensjahr dient, und durch die Bildungspläne der Länder ändern sich die Aufgaben der Kindertagesstätten. Zudem sind im Rahmen aktueller demographischer Entwicklungen sowohl Funktionswandel als auch Funktionserweiterung der Kindertagesstätten zu beobachten. Die alltägliche Arbeit ändert sich für die Fachkräfte somit sehr stark.

Ziel weiterer Forschung soll es deshalb sein, diese Veränderungen und Transformationen näher zu betrachten. Somit soll handhabbares Wissen über die Transformationsprozesse in der frühen institutionellen Bildung von Kindern erlangt werden. Einschätzungen darüber sind notwendig, welche Entwicklungen sich manifestieren und welche nicht. Hierfür sind unterschiedliche Disziplinen – z. B. Philosophie, Soziologie, Jura, Politikwissenschaften – einzubinden. Diese können jeweils eine spezifische Perspektive einnehmen und differente Untersuchungsansätze einbringen. Der Stand der internationalen Forschung soll – wo möglich – einbezogen werden.

Weitere Forschung kann das Konzept der Bildung bzw. den "Bildungsauftrag" des Elementar- wie auch des Primarbereichs näher betrachten. Untersucht werden kann in diesem Zusammenhang die Diskussion um die "Verschulung" der Kindertagesstätten und deren Konsequenzen für den pädagogischen Alltag.

Solche Analysen sollten Grundlagen bilden für die Professionalisierung des pädagogischen Personals in Aus-, Fort- und Weiterbildung.

2.1.2 Die Rolle von Trägerorganisationen in der Frühen Bildung

Dem Elementarbereich liegt bis heute das Subsidiaritätsprinzip zugrunde. Hieraus hervorgehend hat sich bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen eine Vielfalt herausgebildet. Träger unterscheiden sich u. a. durch ihre religiöse bzw. weltanschauliche Ausrichtung oder spezifische pädagogische Programme und können gezielt und flexibel auf gesellschaftliche Entwicklungen eingehen.

Ziel der Forschung ist es, die vorhandene Trägervielfalt näher zu betrachten. Dabei soll die Interaktion zwischen Träger und Kindertagesstätte näher beleuchtet werden. Dies kann folgende Bereiche betreffen: Das Leitbild des Trägers sowie die damit verbundene pädagogische Zielsetzung der Kindertagesstätte; das Unterstützungssystem, das der Träger der einzelnen Institution anbietet (bspw. Angebote teaminterner Reflexionen oder auch Angebote zur Unter­stützung von Veränderungsprozessen – z. B. hervorgerufen durch eine zunehmende Zahl neu zugewanderter Kinder in den Institutionen frühkindlicher Bildung).

Des Weiteren ist die Prozessqualität der übergreifenden Trägerorganisationen ein mögliches Forschungsthema. Hier sind vor allem Management- und Verwaltungsprozesse (wie z. B. die Personalrekrutierung und -entwicklung) zu ­betrachten. Dabei ist der Einfluss zu untersuchen, den der Träger – u. a. hinsichtlich Art und Größe – auf die Qualität der Kindertagesstätte hat.

Konzepte der Steuerung in den Institutionen – bis hin zur Kindertagesstätte – sind dabei auch aus organisationstheoretischer Sicht zu untersuchen.

2.1.3 Methoden der Personalentwicklung in Kindertagesstätten angesichts heterogener Teamzusammensetzungen – die Rolle der Leitung

In den vergangenen Jahren wurden im Elementarbereich vielfältige Reformen angestoßen, teils durch gesellschaftliche Änderungen, teils durch Anregungen aus internationalen Vergleichen. Dies betrifft auch die Frage nach einer weiteren Akademisierung des elementarpädagogischen Personals.

Traditionell sind neben fachschulisch ausgebildeten Erzieherinnen/Erziehern bspw. auch Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger sowie Sozialassistentinnen/Sozialassistenten in Kindertagesstätten tätig. Zudem kommen nun in den vergangenen Jahren vermehrt Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, Kindheitspädagoginnen/Kindheitspädagogen1 und weitere pädagogisch qualifizierte Fachkräfte mit einem fachwissenschaftlichen Hintergrund hinzu. Dies führt zu einer größeren Heterogenität in der Teamzusammensetzung mit Folgen für die gemeinsame Arbeit und vor allem für die Leitung.

Die veränderten Anforderungen an eine Leitungskraft erfordern neben pädagogischer Fachkompetenz auch weiter­gehende Management- und Personalführungskompetenzen. Weitere Forschung kann die sich wandelnden Anforderungen an eine Leitungskraft näher analysieren. Hieraus lassen sich Rückschlüsse auf eine notwendige Gewichtung der Kompetenzen einer Leitungskraft sowie Möglichkeiten des Erwerbs dieser Kompetenzen ziehen. Des Weiteren kann untersucht werden, wie vorliegende Qualifikationen und fachlicher Hintergrund einer Leitungskraft auf die Qualität der Kindertagesstätte wirken.

Ziel weiterer Forschungen soll es daher sein, die Methoden der Personalentwicklung in Kindertagesstätten insbesondere hinsichtlich heterogener Teamzusammensetzungen näher zu betrachten.

Zudem ist zu betrachten, wie Trägerorganisationen Leitungskräfte in ihrer Tätigkeit unterstützen und im Prozess der Personalentwicklung beraten und begleiten. Dabei kann hier u. a. die Rolle der Fachberatung untersucht werden.

2.1.4 Akteure im Bildungs- und Betreuungsarrangement für Kinder

Die Kindertagesstätte ist für immer mehr Kinder Normalität geworden. Die institutionellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung setzen somit einen Handlungsrahmen für alle Beteiligten und sind relevant für die Gestaltung des pädagogischen Alltags. Daneben spielt aber auch die Familie nach wie vor die wichtigste Rolle im Leben der Kinder. Hinzu kommen informelle Lernorte, wie z. B. Musikschulen oder Sportvereine. Es erscheint daher sinnvoll, das gesamte Bildungs- und Betreuungsarrangement eines Kindes zu betrachten.

Ziel weiterer Forschungen ist es, eine vertiefende Analyse der institutionellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und die unterschiedlichen Systeme sowie deren Schnittstellen und -mengen näher zu betrachten. Gelingensbedingungen und Hindernisse für eine qualitativ gute frühkindliche Bildung sowie für eine umfassende Bildungsteilhabe aller Kinder wären so zu identifizieren.

Wirkungsweisen von Mechanismen der Ressourcenverteilung und -steuerung wie auch des Sozialraummonitorings hinsichtlich der Kompensation ungleicher Lebenslagen können mit einbezogen werden. Eine "Governance"-Perspektive im Sinne einer Mehrebenenanalyse kann dabei den Blick z. B. auf die Beziehungen und Aushandlungsprozesse zwischen den zuständigen Institutionen und den jeweiligen Akteurinnen/Akteuren und damit auf Akteurskonstellationen richten. Deren jeweiliger Beitrag hinsichtlich der Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung soll dabei im Mittelpunkt der Untersuchungen stehen.

2.1.5 Weiterentwicklung der Interaktionsqualität des pädagogischen Personals – Umgang mit heterogenen Voraussetzungen der Kinder

Im Jahr 2015 waren in Kindertageseinrichtungen rd. 642 300 pädagogische Fachkräfte beschäftigt. Im Vergleich zum Jahr 1990 ist dies ein Zuwachs von 78 %. Trotz der enormen Expansion ist die Qualifikation der Fachkräfte auf einem hohen Niveau. Deutschlandweit sind 70 % der in Kindertagesstätten Tätigen an Fachschulen ausgebildet. Die Zahl der Akademikerinnen und Akademiker verschiedenster pädagogischer Fachrichtungen ist leicht gestiegen und beträgt 5 %. 13 % der Fachkräfte haben einen Berufsschulabschluss.

Die unterschiedlichen Ausbildungswege des frühpädagogischen Fachpersonals führen zu einer Vielfalt von Quali­fikationen der Akteurinnen/Akteure in Kindertagesstätten. Dies wirkt sich auf das berufliche Handeln aus, welches in Verbindung mit der pädagogischen Haltung, dem Wissen und den Kompetenzen der pädagogischen Fachkräfte zu betrachten ist. Denn ausgehend von ihrem bisher erworbenen Know-how entwickeln die Fachkräfte Angebote und Lern- oder Erfahrungsmöglichkeiten für die Kinder und gestalten die (curricularen) Rahmenvorgaben individuell aus.

Ziel der Forschung soll es daher sein zu untersuchen, wie pädagogische Fachkräfte das in Aus- und Weiterbildung erworbene Wissen im pädagogischen Alltag einsetzen. Dies ist zu betrachten vor dem Hintergrund der heterogener werdenden Gruppen vor allem in Richtung einer kultursensitiven und inklusiven Frühpädagogik. Dabei können auch derzeitige Veränderungsdynamiken aufgrund neu zugewanderter Kinder näher betrachtet werden, um so handlungsrelevantes Wissen zu erlangen. Beispielsweise können von pädagogischen Fachkräften verwendete Unterscheidungspraktiken z. B. bzgl. einer ethnisch kodierten Heterogenität in den Fokus gerückt werden.

Eine zunehmende Anzahl von Kindern mit Zuwanderungserfahrungen besucht inzwischen Kindertagesstätten und Grundschulen. Die spezifischen Bedürfnisse dieser Kinder sind vielfältig und ergeben sich beispielsweise in Bezug auf den Erwerb der deutschen Sprache als wichtige Basis für die Teilhabe am Unterricht, aber auch aufgrund traumatischer Erfahrungen, die es im pädagogischen Alltag zu berücksichtigen gilt. Frühkindliche Bildung wird in diesem Kontext als ein wichtiger Schlüssel zur Integration neu zugewanderter Kinder begriffen.

Ebenso vielfältig sind die diesbezüglichen Anforderungen, die an die pädagogischen Fachkräfte gerichtet werden. In den zuvor genannten Themenbereichen können daher u. a. auch Projekte gefördert werden, die die hieraus resultierenden Anforderungen an den pädagogischen Alltag bzw. die Institutionen berücksichtigen. Diese Thematik kann sowohl im Zentrum des Forschungsprojekts stehen wie auch lediglich eine Facette der Fragestellungen abbilden.

Insgesamt können u. a. auch Projekte gefördert werden, die in enger Rückkopplung mit bereits vorhandenen Forschungserkenntnissen Transferkonzepte erarbeiten und diese im Weiteren in der Praxis erproben. Dies grenzt sich von Transferprojekten ab, die primär auf die Implementierung bereits erprobter Verfahren – eher im Sinne von Verbreitungsaktivitäten – abzielen und die nicht durch diese Bekanntmachung gefördert werden.

2.2 Metavorhaben

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie wird ein Metavorhaben gefördert, das für die Wissenschafts-Community der Bildungsforschung die Ergebnisse der Vorhaben des Förderschwerpunkts "Qualitätsentwicklung für gute Bildung in der frühen Kindheit" in einen übergreifenden wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmen stellen soll. Die Aufgaben bestehen darin, die Ergebnisse und Entwicklungen im Förderschwerpunkt wissenschaftlich zu erfassen und aufzu­arbeiten und mit bestehenden wissenschaftlichen Konzepten der Bildungsforschung zu verbinden. Es dient dazu, die Anschlussfähigkeit in wissenschaftlichen, praktischen und gesellschaftlichen Kontexten zu ermöglichen und das ­Forschungsfeld weiterzuentwickeln, sowie die Vernetzung (innerwissenschaftlich, sogenannte Communitiy-Buildung) mit Stakeholdern aus der Praxis voranzubringen und Erkenntnisse für den Transfer zu bündeln. Im Einzelnen soll das Metavorhaben im Sinne eines Prozesses der Selbstreflektion der Wissenschaft die unten stehenden Aufgaben übernehmen:

  • Forschung:
    • Verknüpfung der Themenbereiche der Förderrichtlinien und Zusammenführung zu einem Gesamtbild auf der Grundlage eigener empirisch und international angelegter Expertisen und Forschungssynthesen, einschließlich der Synthese von Ergebnissen aus laufenden Projekten,
    • Unterstützung der Vernetzung der im Forschungsschwerpunkt "Qualitätsentwicklung für gute Bildung in der frühen Kindheit" geförderten Projekten untereinander sowie mit thematisch verwandten Forschungs-, Entwicklungs- und darauf bezogenen Evaluationsprojekten im In- und Ausland (u. a. durch die Organisation von regelmäßigen Workshops und Schwerpunkt-Symposien auf wissenschaftlichen Konferenzen, die Nutzung von Synergien z. B. durch koordinierte Datenerhebungen und Veranstaltungen zum Forschungsdatenmanagement),
    • Unterstützung der Projekte beim Forschungsdatenmanagement.
  • Monitoring:
    • Unterstützung der wissenschaftlichen Fachdiskussion auf der Basis einer kontinuierlichen Beobachtung der Ergebnisse aus den Projekten, der Entwicklungen im Förderschwerpunkt sowie der dort gewonnenen Erkenntnisse,
    • Aufzeigen weiterer potenzieller Forschungsfragen auf der Grundlage der laufenden Beobachtung der Entwicklung des Handlungs- und Forschungsfelds sowie einschlägiger Entwicklungen im Bildungsbereich und im gesellschaftlichen Umfeld,
    • Generierung von Synergien in der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung durch Vernetzungsaktivitäten für junge Forscherinnen und Forscher in den Projekten und die Durchführung von Schulungen zu zentralen, projektübergreifenden inhaltlichen und methodischen Fragen (z. B. Methoden und Forschungsdatenmanagement),
  • Transfer:
    • adressatengerechte Aufbereitung projektübergreifender Ansätze und Ergebnisse zur Veröffentlichung insbesondere in praxisorientierten Publikationen, auf Veranstaltungen, die eine breitere Fachöffentlichkeit erreichen.

Gewünscht ist ein regelmäßiger wissenschaftlicher Austausch des Metavorhabens mit ähnlichen Projekten im Rahmenprogramm in Form von mindestens einem jährlichen Treffen sowie regelmäßiger Kommunikation zu übergreifenden Themen (gesellschaftliche Herausforderungen, Nachwuchsförderung, Forschungsdatenmanagement, Transfer). Das BMBF geht von einem Eigeninteresse des Zuwendungsempfängers an der Aufgabenstellung aus. Dieses Eigeninteresse ist bei der Antragstellung entsprechend darzulegen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Das BMBF fördert ausschließlich Forschungsprojekte, die wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über die Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung sowie über deren Implementierung in einer breiten Praxis erwarten lassen.

Projektleitungen der antragstellenden Institutionen müssen durch einschlägige Expertise und entsprechende wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein. Sie müssen zudem eine hohe Bereitschaft zur multidisziplinären Zusammenarbeit und zum fachlichen Austausch mit den Beteiligten in den weiteren geförderten Forschungsprojekten der Förderrichtlinie mitbringen.

Jede Projektbeschreibung als Teil des förmlichen Förderantrags (siehe Nummer 7.2.2) muss die Unterschrift des/der Hauptverantwortlichen für das geplante Projekt tragen.

Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. ­Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Forschungsdaten

Im Fall von geplanten Datenerhebungen ist zu prüfen, ob die notwendigen Daten selbst erhoben werden müssen oder ob für die Untersuchung der Fragestellung vorhandene Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS – National Educational Panel Study) oder anderer Datenbestände aus der empirischen Bildungsforschung genutzt werden können. Falls nicht vermieden werden kann, eigene Daten zu erheben, ist weiterhin zu prüfen, inwieweit diese Daten anschlussfähig zu bestehenden Datensätzen sind. Das Ergebnis dieser Prüfungen ist in der Projektbeschreibung zu dokumentieren.

Die Antragstellenden verpflichten sich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. dem Verbund „Forschungsdaten Bildung“ www.forschungsdaten-bildung.de) oder einem vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten anerkannten Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen, um langfristige Datensicherung sowie Re- und Sekundärauswertungen zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.

Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellenden ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben. Die wesentlichen Punkte, die dabei zu beachten sind, können einem Merkblatt ( http://wiki.bildungsserver.de/bilder/upload/checkliste_datenmanagement.pdf ) entnommen werden. Die Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist in der Projektbeschreibung darzulegen und wird begutachtet.

Transfer und Verwertung

Ein Transfer gewonnener Forschungserkenntnisse in die Praxis ist frühzeitig in den Projekten anzulegen. Akteure in der Praxis sind bereits am Forschungsprozess – beispielsweise im Sinne einer Handlungsforschung – zu beteiligen, damit Forschungsbedarfe frühzeitig identifiziert sowie Ergebnisse erprobt und validiert werden können. Eine Übertragbarkeit auf andere Regionen sollte dabei geprüft und gegebenenfalls angelegt werden.

Die zukünftige Förderung des BMBF ist – neben weiterer anwendungsorientierter Grundlagenforschung – insbesondere auch auf eine Implementation von Ergebnissen in der Praxis ausgerichtet. Ziel der Förderung ist es, die vorhandenen vielfältigen Erkenntnisse der Forschung in zielgruppenspezifisch orientierte Formate zu überführen und sie damit den Akteurinnen/Akteuren im Feld der frühkindlichen Bildung zugänglich zu machen (z. B. Handreichungen, Runde Tische).

Um Forschungsergebnisse für Reformen im Bildungssystem nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche und zielgruppenspezifische Ergebnisaufbereitung erforderlich. Antragstellende Einrichtungen verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Forschungsprojekte außer für die Fachöffentlichkeit zusätzlich auch zur Veröffentlichung für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten.

Bei der Wahl des Projekttitels ist zu berücksichtigen, dass die Projektinhalte und Projektergebnisse für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufbereitet werden. Ein geeignetes Akronym ist zu wählen.

Dieser oben beschriebene Beitrag zur Verwertung/Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE2-Vorhaben (NKBF 98) unberührt.

Einzel- und Verbundprojekte

Es werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert.

Verbundprojekte setzen sich aus mehreren Forschungsteams verschiedener wissenschaftlicher Einrichtungen/Hochschulen zusammen.

Im Fall von Verbundprojekten wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen/Interessenten vorausgesetzt. Dies erfolgt in Form der Vorlage einer gemeinsamen Projektbeschreibung sowie eines gemeinsamen Arbeits- sowie Gesamtfinanzierungsplans, dem die jeweiligen Beiträge der einzelnen Verbundpartner zu entnehmen sind.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum/eine Förderdauer von in der Regel 36 Monaten als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Forschungsprojekt richtet sich nach den Erfordernissen des beantragten Forschungsprojekts – dies entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel.

In besonders begründeten Einzelfällen – insbesondere bei Längsschnittuntersuchungen – kann eine zweite Förderphase von maximal 24 Monaten beantragt werden. Ein Anspruch auf Förderung einer zweiten Phase besteht nicht.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsprojekten an staatlichen Hochschulen und Fachhochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Soweit die antragstellende Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nicht wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, können aufgrund der Natur der hier zu fördernden anwendungsorientierten Grundlagenforschung nur die nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtung finanziert werden. Die Gewährleistung einer eindeutigen finanziellen und inhaltlichen ­Abgrenzung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten der antragstellenden Einrichtung ist daher Voraussetzung für eine Förderung.

Es muss ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Bedarf vorliegen.

Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie für Sach- und Reisemittel sowie Mittel für das Management der selbst generierten Daten, für gegebenenfalls anfallende Gebühren zur Nutzung von Sekundärdaten und in Ausnahmefällen für Investitionen und weitere Positionen des Finanzierungsplans. In begründeten Fällen können auch Mittel für detailliert beschriebene Aufträge an Dritte beantragt werden.

Das BMBF fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Forschungsvorhaben Beteiligten. Zu diesem Zweck können Mittel für Workshops und Symposien beantragt werden.

Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch auf dem Gebiet der empirischen Bildungsforschung zu verbessern. Daher können auch Reisemittel und weitere Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden, wie z. B. für Besuche internationaler Konferenzen im In- und Ausland.

Das BMBF fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der in dieser Förderrichtlinie bewilligten Forschungsprojekte. Zu diesem Zweck können Mittel für Reisen zu Veranstaltungen im Rahmen der Förderrichtlinie beantragt werden. Um den Austausch der Projekte untereinander zu gewährleisten, sollen die Projekte in jährlich mindestens einer Veranstaltung über ihre Arbeiten berichten, sodass ein Forschungsnetzwerk entsteht. Diese Netzwerktreffen unterstützen auch das projektübergreifende Arbeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Es wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter wie auch promovierter Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler gelegt. Hierbei soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaberinnen/Stelleninhaber so mit der Projektarbeit verschränkt werden, dass eine erfolgreiche Promotion wie auch weitere post-doktorale Qualifizierung parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt möglich ist. Der beantragte Stellenumfang kann – anlehnend an DFG-Empfehlungen – bis zu 65 % der regelmäßigen Arbeitszeit betragen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus einem über diese Förderrichtlinie geförderten Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffent­lichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen ­Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft und Raumfahrt e.V. Projektträger (DLR-PT)
Bereich Bildung, Gender
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefax: 02 28/38 21 16 04

Es wird empfohlen, vor Einreichen der Projektskizzen und vor Antragstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Ansprechpartnerinnen sind:

Frau Dr. Wiebke Hortsch
(Wiebke.Hortsch@dlr.de, Telefon: + 49 (0) 2 28/38 21 20 09).

Frau Dr. Annette Wilczek
(Annette.Wilczek@dlr.de, Telefon: + 49 (0) 2 28/38 21 14 12).

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de abgerufen werden.

Zum Einreichen der Projektskizzen (siehe Nummer 7.2.1) und der förmlichen Förderanträge (siehe Nummer 7.2.2) ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen. ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Sämtliche eingereichten Unterlagen werden Eigentum des BMBF. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe. Das BMBF behält sich das Recht vor, Unterlagen zu Archivierungszwecken selbst oder durch Dritte unter Sicherung der gebotenen Vertraulichkeit auf Datenträger aufzunehmen und zu speichern. Die Urheberrechte werden mit Einreichen der Unter­lagen nicht übertragen.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 24. Mai 2017

(Datum des Eingangsstempels beim Projektträger) zunächst Projektskizzen in Papierform sowie elektronischer Form (easy-Online) vorzulegen.

Bei Verbundprojekten ist die gemeinsame Projektskizze vom vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Folgende Schritte sind beim Einreichen der Projektskizzen zu berücksichtigen:

  • Die Projektskizze ist in elektronischer Form über das für diese Förderrichtlinie eingerichtete elektronische Portal easy-Online mit folgendem Link einzureichen: https://foerderportal.bund.de/easyonline .
  • Nach Absendung der Projektskizze über das elektronische Portal easy-Online wird ein Projektblatt generiert.
  • Damit die Online-Version der Projektskizze rechtsverbindlich wird, sind Projektblatt sowie eine Ausfertigung der Projektskizze (Original) von der hauptverantwortlichen Projektleitung handschriftlich zu unterschreiben.
  • Das unterschriebene Projektblatt muss zusammen mit dem Original der Projektskizze, fünf Kopien sowie einer ­Kopiervorlage (einseitig gedruckt und ungebunden) fristgerecht zu oben genannter Vorlagefrist beim beauftragten Projektträger auf dem Postweg eingehen.

Eine alleinige Vorlage des unterschriebenen Projektblatts und der Projektskizze per Telefax oder E-Mail ist nicht möglich.

Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen dürfen einen Umfang von zehn Seiten für ein Einzelprojekt und 15 Seiten für ein Verbundprojekt (ohne allgemeine Angaben zum Forschungsprojekt, Inhaltsverzeichnis, Anlagen) nicht überschreiten. Folgende Formatierung ist einzuhalten: DIN A4, 11-pt-Schrift, 11/2-zeilig, Seitenränder "normal".

Da nur ein fachlicher Prüfschritt vorgesehen ist, müssen die Projektskizzen alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben.

Die Projektskizzen sind entsprechend dem nachfolgenden Gliederungsschema anzulegen. Sie haben Aussagen zu den folgenden Punkten zu enthalten:

  1. Allgemeine Angaben zum Forschungsprojekt (maximal zwei Seiten)
    • Deckblatt mit Titel des Forschungsprojekts/Akronym,
    • Art des Projekts: Einzelprojekt oder Verbundprojekt (d. h.: über mehrere wissenschaftliche Einrichtungen hinweg),
    • Hauptansprechpartner/Hauptansprechpartnerin (nur eine Person), vollständige Dienstadresse (bei Verbundprojekten: weitere Projektleitungen sowie deren vollständige Dienstadressen),
    • beantragte Laufzeit und geplanter Beginn des Forschungsprojekts,
    • Kurzdarstellung des Gesamtfinanzierungsplans.
  2. Kurze Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen zum Forschungsprojekt (maximal zehn Seiten bei Einzelprojekten bzw. 15 Seiten bei Verbundprojekten)
    • kurze Zusammenfassung (maximal 1 Seite),
    • Ziele: Gesamtziel und Arbeitsziele des Forschungsprojekts,
    • knappe Darstellung des Stands der Forschung,
      • Darstellung des nationalen und internationalen Forschungsstands,
      • Darstellung bisheriger Forschungsarbeiten,
    • knappe Darlegung der Fragestellungen/Hypothesen sowie des theoretischen Zugangs/der analyseleitenden Theorie(n),
    • kurze Darlegung und Begründung der vorgesehenen Forschungsmethoden,
    • Aussagen zu Möglichkeiten des Feldzugangs, Darlegung der Zusammenarbeit mit Akteurinnen/Akteuren aus der Bildungspraxis (Wissenschaft-Praxis-Kooperation),
    • Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung, ob eine Nutzung von Daten aus dem Nationalen Bildungspanel (NEPS – National Educational Panel Study) oder anderer Datenbestände aus der empirischen Bildungsforschung für die Untersuchung der Fragestellung möglich ist,
    • Stellungnahme zur Umsetzung des Forschungsdatenmanagements der selbst generierten Daten,
    • knappe Beschreibung des Arbeitsprogramms und des Zeitplans; einschließlich Darstellung der Planung und Umsetzung des Forschungsdatenmanagements im Arbeitsprogramm und Zeitplan,
    • Verwertungsplan/Wissenschaftliche Erfolgsaussichten: knappe Aussagen zur Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse (Angaben dazu, für welche Zielgruppen die Projektergebnisse nutzbar sind; praktische Implikationen des Forschungsprojekts; Relevanz für Bildungspraxis und -politik; Auflistung angestrebter Disseminationsprodukte/-organe; gegebenenfalls weitere Verwertungsstrategie),
    • bei Verbundprojekten: kurze Darstellung der Kooperation zwischen den Verbundpartnern (kurze Beschreibung der inhaltlichen Arbeitsteilung; wechselseitiger Mehrwert),
    • Prüfung einer eventuellen EU-Förderung,
    • knappe Erläuterung der geplanten Ausgaben/Kosten (einschließlich evtl. Beteiligung Dritter und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf),
    • Angaben, die nur für bestimmte Forschungsprojekte notwendig sind (innerhalb der oben angegebenen Gesamtseitenzahl):
      • In begründeten Einzelfällen mit fachlich notwendig angestrebter zweiter Förderphase und bei Längsschnitt­untersuchungen: Neben der Beschreibung der ersten Förderphase von maximal 36 Monaten ist ein Ausblick auf eine mögliche zweite Förderphase – Skizzierung des Projekts, Dauer, Finanzabschätzung – erforderlich.
      • Die abschließende Bewilligung der zweiten Phase ist von der positiven Bewertung der ersten Phase abhängig. Die Forschungsergebnisse der ersten Forschungsphase müssen für sich genommen abgeschlossen und verwertbar sein.
      • Bei Qualifikationsvorhaben (Promotionen, post-doktorale Qualifikation) der wissenschaftlichen Mitarbeitenden des Forschungsprojekts: Erläuterungen zur Einbindung der Mitarbeitenden in den Forschungskontext sowie zur Verbindung der Projektarbeiten mit den Qualifizierungsarbeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses.
      • Beim Aufbau von Infrastruktur: verbindliche Angaben zur Nachhaltigkeit (z. B. Fortführung einer Datenbank nach Ablauf der Förderphase etc.).
      • Bei geplanten Tagungen/Workshops/Symposien/Buchpublikationen etc. Angaben zu Zielen und Themen.
  3. Anlagen
    • Kurzer CV der Projektleitungen,
    • eigene themenbezogenen Publikationen (maximal zehn Nennungen)/vorangegangene und laufende Drittmittelprojekte mit Titel, Förderer und Umfang,
    • Literaturverzeichnis,
    • Gesamtfinanzierungsplan (bei Verbünden gegliedert nach den beteiligten Einrichtungen – jeweils Personalmittel, Sachmittel, gegebenenfalls weitere Positionen; Angaben pro Jahr und Gesamtsumme).

Projektskizzen, die diesen Anforderungen und dem oben genannten Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der eingegangenen Projektskizzen durch unabhängige externe Gutachterinnen/Gutachter beraten zu lassen. Zur Bewertung werden folgende Kriterien herangezogen.

  • Relevanz der Fragestellung hinsichtlich der Ziele der Förderrichtlinie;
  • bundesweite Transferier- bzw. Verwertbarkeit der Forschungsergebnisse, Anwendungsbezug;
  • wissenschaftliche Qualität
    • Innovationsgehalt,
    • theoretische Fundierung und Anschlussfähigkeit an den nationalen und internationalen sowie multidisziplinären Forschungsstand,
    • Qualität des Forschungsdesigns und Angemessenheit sowie fachliche Plausibilität der ausgewählten Untersuchungsmethoden sowie der Durchführbarkeit;
  • Angemessenheit des Arbeitsprogramms und des Zeitplans (Realisierbarkeit des Projekts im Förderzeitraum);
  • Angemessenheit des Finanzierungsplans;
  • Skizzierung des Forschungsdatenmanagements.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Für die Förderung des Metavorhabens gelten folgende Kriterien:

  • Kohärenz und Klarheit des Gesamtkonzepts sowie des Arbeitsplans,
  • Effektivität der Vernetzungs- und Kooperationsstrategien innerhalb des Forschungsbereichs und übergreifend in der wissenschaftlichen Community,
  • Qualität des Disseminationskonzepts,
  • fachliche Ausgewiesenheit im Bereich der Forschung zur "Frühen Bildung", Erfahrungen mit interdisziplinärer Kooperation sowie Organisationserfahrung an den Schnittstellen von Wissenschaft, Politik, Administration und Praxis,
  • Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit.

Für das Metavorhaben wird nur ein Konzept ausgewählt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die in dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Einreichenden der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Projektbeschreibung sowie Antrag über easy-Online) einzureichen.

Die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" ist für die Einreichung förmlicher Förderanträge Voraussetzung.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet im BMBF-Formularschrank unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Zusätzlich sollen zu den in Nummer 7.2.1 genannten Punkten in der Projektbeschreibung Ausführungen zu Nachstehendem enthalten sein (vgl. auch oben genannte Richtlinien):

  • Bezug des Projekts zu den förderpolitischen Zielen,
  • Beschreibung wissenschaftlicher Arbeitsziele,
  • Darstellung der projektbezogenen Ressourcenplanung,
  • Darstellung wissenschaftlicher Erfolgsaussichten,
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge (gemeinsame Projektbeschreibung sowie jeweils getrennte Anträge über easy-Online) in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.

Die eingegangenen Anträge werden nach den in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien bewertet und geprüft.

Nach abschließender Antragsprüfung wird über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis 31. Dezember 2024 gültig.

Berlin, den 2. März 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Antje Scharsich

1 - Folgende Definitionen werden zugrunde gelegt: Kindheitspädagoginnen und -pädagogen sind Personen, die ein grundständiges Studium u. a. der Kindheitspädagogik, Frühpädagogik oder Frühkindlichen Bildung absolviert haben. Erzieherinnen und Erzieher sind Personen, die eine schulische Ausbildung an Fachschulen absolviert haben. Pädagogische Fachkräfte umfassen alle pädagogisch tätigen Personen in Elementar- und Primarbereich.
2 - FuE = Forschung und Entwicklung