
Richtlinie zur Förderung von ausgewählten Schwerpunkten auf dem Gebiet „Mathematik für Innovationen“ als Beitrag zur Energiewende. Bundesanzeiger vom 05.04.2017
Vom 14. März 2017
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung auf dem Gebiet „Mathematik für Innovationen“ als Beitrag der anwendungsorientierten Mathematik zur Energiewende im Rahmen der Neuen Hightech-Strategie zu fördern.
Die Mathematik ist eine Querschnittswissenschaft, die Innovationen für die Gesellschaft ermöglicht. Mathematische Lösungskonzepte tragen in fast allen Technologiebereichen maßgeblich zur Lösung komplexer Probleme bei.
Dieses Potenzial mathematischer Neuerungen als Keimzelle für Innovationen soll genutzt werden. Die angewandte Mathematik, insbesondere die Mathematische Modellierung, Simulation und Optimierung (MMSO) ist dabei ein wichtiges Werkzeug. Durch die Förderung werden neue Impulse zur Umsetzung der „Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“ gesetzt. Der Wohlstand unserer Gesellschaft hängt entscheidend von einer funktionierenden Energieversorgung ab. Ohne Strom, Wärme und Mobilität ist unser Alltag nicht mehr denkbar. Das Ziel der Energiewende* ist deshalb, eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung zu gewährleisten. Der Schlüssel zu mehr Klimaschutz ist eine Energiewende, die durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien fossile Energieträger einspart. Neue Speicherkonzepte und intelligente Energienetze sind zentrale Elemente eines Energiesystems, das auf Erneuerbaren Energien basiert. Die zweite Säule der Energiewende, neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien, ist eine deutliche Erhöhung der Energieeffizienz.
Mathematische Methoden können einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leisten. Mit Hilfe der MMSO lassen sich effiziente Lösungen für komplexe Fragestellungen finden und die Voraussetzungen für grundlegende Innovationen schaffen. Die Potenziale reichen von der Netzoptimierung über Kraftwerksmodernisierung, energieeffiziente Motoren und energiesparende Industrieprozesse bis hin zu energieeffizienter Gebäudesanierung oder Haushaltsgeräten.
Im Mittelpunkt stehen anwendungsbezogene Forschungsarbeiten, die einen möglichst großen Beitrag zu gesellschaftlichen Herausforderungen leisten.
Im Fokus dieser Bekanntmachung stehen Vorhaben der MMSO, die Beiträge zur Energiewende liefern, indem sie:
Der Verwertung und dem Transfer der Ergebnisse in wirtschaftlich relevante Anwendungen in Deutschland kommt eine besondere Bedeutung zu.
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden Forschungsarbeiten aus dem Bereich MMSO, die die Grundlage zur Lösung von Herausforderungen der Energiewende bilden.
Schwerpunkt der Maßnahme ist die Erarbeitung bedeutender Beiträge der MMSO zu den folgenden Themenschwerpunkten:
Erwartet werden Forschungsbeiträge aus den folgenden mathematischen Methodenfeldern:
Die angestrebten Ergebnisse müssen für die Behandlung ausgewählter Anwenderprobleme besonders geeignet sein. Dabei muss die Kopplung von methodischen Ansätzen für unterschiedliche Problemaspekte (z. B. deterministische und stochastische, lineare und nichtlineare oder kontinuierliche zusammen mit diskreten Methoden) adressiert sein. Verbünde von Forschungsgruppen verschiedener Disziplinen unter Einbeziehung von Partnern aus Wirtschaft und/oder dem Dienstleistungssektor werden bevorzugt. Die Übertragbarkeit der zu entwickelnden mathematischen Technologien auf die Anwendungsbereiche und der Transfer mathematischen Wissens in die Anwendung sind klar herauszuarbeiten. Die Einbindung von talentierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern in koordinierende Aufgaben wird ausdrücklich begrüßt.
Antragsberechtigt sind insbesondere deutsche Hochschulen aber auch deutsche außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Die mathematisch-naturwissenschaftliche Modellierung und die auszuarbeitenden Lösungsmethoden müssen in Verbundprojekten mit mindestens zwei Forschungseinrichtungen (Verbundpartnern) entwickelt und anhand konkreter Aufgabenstellungen von Partnern aus der Wirtschaft beispielhaft demonstriert werden. Die Fördervorhaben sollen in der Regel auf eine Laufzeit von drei Jahren ausgerichtet sein und müssen so konzipiert sein, dass innerhalb des Förderzeitraums für den Partner aus der Wirtschaft deutliche Fortschritte und nutzungsrelevante Ergebnisse erreichbar sind. Eine enge arbeitsteilige Zusammenarbeit mit Partnern aus Wirtschaft/Dienstleistungssektor als Anwendungspartner ist zwingend erforderlich, eine Förderung der Unternehmen ist jedoch nicht vorgesehen. Von den beteiligten Anwendungspartnern ist ein substanzieller Beitrag (z. B. finanziell, personell, infrastrukturell, Datensätze) sowie eine eindeutige Verwertungsstrategie der Projektergebnisse erforderlich. Die Zusammenarbeit ist in Berichten darzustellen.
Die Verbundpartner regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF → Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).
Die Förderung ist ausgeschlossen, falls für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen Zuwendungen beantragt wurden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98 sowie gegebenenfalls BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF, sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (NKBF 98).
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.
Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger DESY
22603 Hamburg
Telefon: 0 40/89 98-37 02
Telefax: 0 40/89 94-37 02
E-Mail: pt@desy.de
Internet: http://pt.desy.de
Ansprechpartner sind:
Nadja Häbe
Telefon: 0 40/89 98-56 51
E-Mail: nadja.haebe@desy.de
Dr. Jacek Swiebodzinski
Telefon: 0 40/89 98-50 31
E-Mail: jacek.swiebodzinski@desy.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://foerderportal.bund.de/ (dort unter „Formularschrank/BMBF“) abgerufen werden.
Zur Erstellung von Skizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).
Hinweise zur Antragstellung finden sich auf den Webseiten des Projektträgers: http://pt.desy.de/bekanntmachungen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 20. Mai 2017 zunächst aussagekräftige, deutschsprachige Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibung sollte bei Verbundvorhaben mit zwei Verbundpartnern 12 Seiten nicht überschreiten. Mit jedem weiteren Verbundpartner können zwei Seiten hinzugefügt werden, jedoch soll der Umfang der Vorhabenbeschreibung in jedem Fall 18 Seiten DIN A4, Schrift Arial, Größe 10 nicht überschreiten.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen zu den Verbundforschungsvorschlägen müssen enthalten:
Die Projektskizzen zu den geplanten Forschungsprojekten werden unter Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet:
Es wird empfohlen, vor Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger DESY Kontakt aufzunehmen.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das Auswahlergebnis wird den Verbundkoordinatoren schriftlich mitgeteilt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.
Bei positiver Bewertung der Skizze werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe schriftlich aufgefordert, in Abstimmung mit dem Verbundkoordinator einen förmlichen, deutschsprachigen, partnerspezifischen Förderantrag mit detaillierten Informationen vorzulegen. Dafür stellt jeder Teilnehmer eines Verbundkonsortiums über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe Nummer 7.1) einen Antrag inklusive einer ausführlichen Aufgabenbeschreibung des jeweiligen partnerspezifischen Teilvorhabens und der Beschreibung seiner Arbeitspakete im jeweiligen Teilvorhaben. Zusätzlich ist durch den Verbundkoordinator eine Gesamtverbundbeschreibung einzureichen. Auflagen sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.
Die Beschreibungen in den förmlichen Anträgen dienen der Spezifizierung der Angaben der Projektskizze und gehen über das Maß der Angaben in den Skizzen hinaus. Sie müssen für jeden Partner eine ausführliche Auflistung und Erläuterung der benötigten jährlichen Ressourcen, der jährlichen Finanzierungsplanung sowie der Verwertungsperspektiven des Verbunds und der partnerspezifischen Teilvorhaben enthalten. Detaillierte Informationen zur Antragstellung finden sich auf den in Nummer 7.1 genannten Internetseiten.
Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden.
Beabsichtigter Förderbeginn ist das 4. Quartal 2017.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt bis zum 30. September 2021.
Bonn, den 14. März 2017
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. H. Prasse