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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von ausgewählten Schwerpunkten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung auf dem Gebiet „Hadronen- und Kernphysik“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Hadronen- und Kernphysik“ zu fördern.

Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die an ausgewählten, im Wesentlichen vom Bund getragenen Großgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung zur Erforschung der Bausteine und grundlegenden Eigenschaften von Kernmaterie, der auf dieser Ebene wirkenden fundamentalen Kräfte und des Atomkerns als komplexes Vielteilchensystem durchgeführt werden. Die Maßnahme ist auf Vorhaben gerichtet, die eine Einrichtungen übergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit in größeren, insbesondere internationalen Kollaborationen und Wissenschaftsnetzen unterstützen.

Die Ziele der Fördermaßnahme umfassen

  • die Forschung und Entwicklung und die Konstruktion innovativer Detektorsysteme an ausgewählten Beschleunigeranlagen in den nationalen und internationalen Zentren der Hadronen- und Kernphysik sowie ihre effiziente wissenschaftliche Nutzung,
  • die Entwicklung neuer Experimentiertechniken und physikalischer Auswerteverfahren einschließlich der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologien zur Bearbeitung aktueller wissenschaftlicher Fragestellungen auf dem Gebiet „Hadronen- und Kernphysik“ und
  • die Fortentwicklung der Großgeräteinfrastruktur, vor allem Forschung und Entwicklung zur Steigerung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit vorhandener Anlagen und zu künftigen Beschleuniger- und Detektorsystemen einschließlich der entsprechenden Basistechnologien.

Mit der Durchführung der Vorhaben soll ein wirksamer Beitrag erreicht werden, um die im internationalen Vergleich gute Position der Wissenschaft in Deutschland bei der Erforschung der Struktur und Dynamik von Hadronen und Kernen zu sichern und möglichst auszubauen sowie den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken.

Die Maßnahme ist ausschließlich auf Vorhaben an den in Nr. 2 aufgeführten Großgeräten gerichtet, an deren Durchführung - komplementär zu den Förderverfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft - ein überragendes Bundesinteresse besteht.

Die wissenschaftlichen Zielsetzungen der Förderung basieren auf den Ergebnissen des BMBF - Strategieseminars zur Hadronen- und Kernphysik von Mai 2005 und den Empfehlungen des Komitees für Hadronen- und Kernphysik in Deutschland. Weitere Grundlage bilden der „Long Range Plan 2004“ des Nuclear Physics European Collaboration Committee und die „Wissenschaftlichen Zielsetzungen und Forschungsprogramme“ 2005 für das internationale Projekt FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research bei der GSI in Darmstadt. Dabei sind die effiziente Nutzung der Forschungsanlagen bei GSI, DESY Hamburg, am Forschungszentrum Jülich und am CERN in Genf, die Fertigstellung des ALICE - Detektors für den Large Hadron Collider LHC einschließlich der Vorarbeiten für das LHC - Computing am Tier-1 Zentrum GridKA am Forschungszentrum Karlsruhe und die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zum FAIR – Projekt prioritär.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Im Mittelpunkt der Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet „Hadronen- und Kernphysik“ steht der Gewinn tieferer Einblicke in die Natur von Materie und Energie auf dem Niveau der Hadronen und des Atomkerns und der Bildung der schweren Elemente. Gegenstand ist das Erreichen deutlicher Fortschritte bei Beantwortung der zentralen offenen Fragen, die sich heute in der Wissenschaft international stellen und die Grundlagen unseres physikalischen Weltbildes betreffen:

  • Wie sind die Nukleonen aus Quarks und Gluonen aufgebaut, auf welchem Wege erhalten sie ihre Masse und wie wird diese in Kernmaterie modifiziert?
  • Wie können komplexe hadronische Systeme im Quark- Gluon Bild der Quantenchromodynamik verstanden werden?
  • Wie manifestiert sich in experimentellen Daten das Farb-Confinement und die Brechung bzw. Restauration der Chiralen Symmetrie?
  • Wie verlaufen die Entstehungsprozesse der chemischen Elemente im Kosmos und wo sind die Grenzen der Stabilität von Atomkernen?
  • Welcher Natur sind die Phasen der Kernmaterie unter extremen Bedingungen, bei hoher Temperatur und Dichte?
  • Was sind grundlegende Symmetrien und Wechselwirkungen in komplexen Nukleonensystemen, gibt es Hinweise auf neue Physik jenseits des Standardmodells?

Im Rahmen der Maßnahme können auf der Basis dieser grundsätzlichen wissenschaftlichen Fragestellungen und unter Beachtung der vom BMBF für das Gebiet „Hadronen- und Kernphysik“ getroffenen Auswahl von Großgeräten und entsprechenden Forschungsinstrumenten und Detektoren in den folgenden Themenfeldern Forschungsprojekte gefördert werden:

  • Untersuchung der Quark-Gluon Struktur der Nukleonen mit elektromagnetischen und hadronischen Sonden: Quantenchromodynamik im nicht-perturbativen Bereich
  • Studium hadronischer und partonischer Materie bei hohen Energiedichten: Quantenchromodynamik bei extremen Bedingungen, hoher Temperatur und Dichte
  • Aufklärung der Struktur und der Dynamik exotischer Kerne sowie der Grenzen ihrer Stabilität
  • Untersuchung der fundamentalen Wechselwirkungen und Symmetrien mit höchster Präzision.

Im Hinblick auf die Fortentwicklung der Forschungsinfrastruktur im Gebiet „Hadronen- und Kernphysik“, die Erarbeitung fortgeschrittener Experimentier- und Analysetechniken und zur Vorbereitung des internationalen FAIR - Projektes liegt ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahme bei

  • Neu- und Weiterentwicklungen von Beschleunigeranlagen, Detektorsystemen, Verfahren der Physikanalyse einschließlich des Gridcomputings und innovativen Basistechnologien, die damit in Zusammenhang stehen.

Hierzu gehört der Ausbau offener informations- und kommunikationstechnischer Systeme für die wissenschaftliche Auswertung von Experimenten an Großgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung, insbesondere die

  • Entwicklung und die Unterstützung des Einsatzes experimentspezifischer Software, vor allem in Zusammenarbeit mit dem nationalen Tier-1 Zentrum für das LHC – Gridcomputing sowie die
  • Fortentwicklung von Core-Software für eine effiziente Anwendung des Gridcomputings in der Hadronen- und Kernphysik.

Die Förderung ist beschränkt auf Vorhaben an ausgewählten Großgeräten in nationalen und internationalen Zentren und unter Nutzung insbesondere der nachfolgend aufgeführten Detektoren bzw. Experimente:

Gesellschaft für Schwerionenforschung – GSI in Darmstadt

  • UNILAC/ESR/SIS18/FRS: HADES, FOPI, RISING, AGATA, SHIPTRAP
  • Forschung und Entwicklung zum FAIR - Projekt

Deutsches Elektronen-Synchrotron - DESY Hamburg

  • HERA II: HERMES

Forschungszentrum Jülich - FZJ

  • COSY: TOF, ANKE, WASA

Europäische Organisation für Kernforschung - CERN in Genf

  • SPS: COMPASS - Experiment (NA58)
  • LHC: ALICE
  • PS: ISOLDE/REX-ISOLDE

Institut Laue- Langevin – ILL Grenoble

  • Forschungsreaktor: PF1, PF2, PN1

Forschungszentrum Karlsruhe - FZK

  • Regionales Tier-1 Zentrum GridKA.

In besonderen Fällen können darüber hinaus Forschungen an anderen Großgeräten gefördert werden, wenn sie

  • Bestandteil eines Vorhabens an den oben ausgewählten Großgeräten und Experimenten sind bzw. in engem inhaltlichen Bezug zu einem solchen Vorhaben stehen und dessen Erfolg unmittelbar unterstützen,
  • für eine praxisnahe Einsatzvorbereitung der auf dem Gebiet „Hadronen- und Kernphysik“ erarbeiteten innovativen Detektorsysteme, Auswerteverfahren und Basistechnologien unbedingt erforderlich sind.

Hierzu gehört vor allem die Förderung einer Beteiligung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am BaBar - Experiment des Stanford Linear Accelerator Center (SLAC). Ausdrücklich beabsichtigt ist die Förderung auch von theoretischen Vorhaben, sofern diese in unmittelbarer Verbindung zu experimentell ausgerichteten Fördervorhaben stehen und ausschlaggebend sind für deren Erfolg sowie für die effiziente wissenschaftliche Nutzung der ausgewählten Großgeräte und deren Fortentwicklung. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Förderung theoretischer Arbeiten im Bereich der nicht-perturbativen Quantenchromodynamik zur Unterstützung der physikalischen Auswertung experimenteller Befunde und im Vorfeld neuer experimenteller Vorhaben.

Bevorzugt werden Vorhaben, die anspruchsvolle wissenschaftliche Forschung eng mit der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbinden und dessen Einbeziehung in größere internationale Forschungskollaborationen fördern. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitungen deshalb um die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ganz besonders bemühen.

Das BMBF beabsichtigt die Einführung eines neuen Verfahrens für die Förderung leistungsfähiger Forschungsnetzwerke, in denen mehrere wissenschaftliche Einrichtungen zu ausgewählten Schwerpunktthemen projektbezogen und arbeitsteilig zusammenarbeiten. Einrichtungen bzw. Forschungsgruppen, die ein größeres Forschungsnetzwerk bilden, eine außerordentlich anspruchsvolle wissenschaftliche Fragestellung über einen längeren Zeitraum gemeinsam bearbeiten und in der Form von Verbundprojekten gemäß Nr. 4 organisiert sind, können auf Antrag einen BMBF - Forschungsschwerpunkt (BMBF - FSP) einrichten und extra gefördert werden. Auf diesem Wege sollen die Vernetzung der Forschung, die Zusammenarbeit bei der Lösung komplexer wissenschaftlicher Aufgaben unter festen Terminvorgaben und die Koordination der Arbeiten weiterhin vertieft und die Bildung überregionaler Exzellenznetze mit hoher internationaler Sichtbarkeit unterstützt werden.

Die Förderung von BMBF - FSP hat hohe Priorität. Zu möglichen BMBF - FSP zählen vor allem überregionale Forschungsverbünde im Rahmen von internationalen Großprojekten, über die das BMBF gesonderte Vereinbarungen getroffen hat. Derzeit ist dies insbesondere das Experiment ALICE am LHC des CERN. Nähere Auskünfte erteilt der unter Nr. 7 genannte Projektträger des BMBF.

Die Überführung von Ergebnissen aus der Forschung an Großgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung in andere Fachbereiche sowie in die praktische Nutzung erlangt zunehmendes Gewicht. Vorhaben zur Anwendung von Grundlagenergebnissen sind daher sehr willkommen und ausdrücklich in die Förderung eingeschlossen, sofern sie vom BMBF nicht bereits in entsprechenden Fachprogrammen unterstützt werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, in besonderen Fällen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, und bei Überführungsaufgaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem deutsche Portal zum 7. FRP vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf - entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF - Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:
Projektträger des BMBF
für Hadronen- und Kernphysik
Gesellschaft für Schwerionenforschung mbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Tel.: (06159) 71-2628
Telefax: (06159) 71-2983
Email: gsi-pt@gsi.de
Internet: www.gsi.de/gsi-pt

Ansprechpartner ist Herr Dr. Dieter Müller, Tel.: (06159) 71-2848.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ dringend empfohlen.

7.2 Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Förderverfahren ist einstufig. Förmliche Förderanträge sind dem genannten Projektträger des BMBF bis spätesten 31. Dezember 2005 - möglichst unter Nutzung von „easy“ - in schriftlicher und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei „Verbundprojekten“ sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Anträge werden unter Beteiligung des Gutachterausschusses „Hadronen- und Kernphysik“ des BMBF nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag zum Erreichen der förderpolitischen und fachwissenschaftlichen Zielsetzungen der Maßnahme
  • Wissenschaftliche Qualität des beabsichtigten Vorhabens
  • Kompetenz der Forschungsgruppe und Erfolgsaussichten des Projektes
  • Verwertung der geplanten Ergebnisse
  • Beitrag des Vorhabens für das Forschungsprogramm des Großgerätes bzw. Experimentes.

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung durch den Zuwendungsgeber über eine Förderung entschieden.

Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. Juli 2006.

Die Projekte sollen auf eine Bearbeitungszeit von maximal drei Jahren ausgerichtet und unter Angabe von konkreten Meilensteinen strukturiert sein. In besonderen Fällen, z. B. für BMBF – Forschungsschwerpunkte, ist eine Verlängerung des Förderzeitraumes möglich.

Die erreichten (Zwischen-)Ergebnisse werden regelmäßig bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertungen wird über die Fortsetzung der finanziellen Förderung des Vorhabens entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 28. September 2005
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Rainer Koepke