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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von internationalen Verbundvorhaben im Bereich wissenschaftlicher Forschung zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an Horizont 2020 assoziierten Ländern und Russland im Rahmen der europäisch-russischen Initiative ERA.Net RUS Plus Call 2017, im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung. Bundesanzeiger vom 24.05.2017

Vom 22.05.2017

1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die partnerschaftliche Nutzung von Chancen der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit Russland ist eine wichtige Aufgabe bei der Erreichung der Ziele der Forschungspolitik der meisten europäischen Länder und der Europäischen Union (EU). Vor diesem Hintergrund haben sich interessierte nationale Träger von öffentlichen Forschungsförderprogrammen im Jahr 2013 zum europäisch-russischen Konsortium "ERA.Net RUS Plus" (Further Linking Russia to the ERA – Coordination of MS/AC S&T programmes towards and with Russia) zusammengeschlossen, um durch gemeinsame Förderbekanntmachungen die Forschungskooperation zwischen europäischen Ländern und Russland zu intensivieren.

Eines der Ziele von ERA.Net RUS Plus ist es, die in Europa existierenden Ansätze der Zusammenarbeit innerhalb bilateraler Förderprogramme – dort wo sinnvoll – zu bündeln und damit zum weiteren Ausbau des Europäischen Forschungsraums ("European Research Area", ERA) und seiner internationalen, auf Drittstaaten ausgerichteten Dimension beizutragen. Ein zentrales Instrument kann dabei künftig ein von interessierten nationalen Förderorganisationen getragenes europäisch-russisches Programm zur Forschungsförderung sein, welches auch langfristig einen Rahmen für die Integration Russlands in den ERA bildet. Die aktuelle Förderrichtlinie ist eine diesbezügliche Maßnahme (Fortsetzung der Pilotmaßnahme von 2011 und der 1. ERA.Net RUS Plus-Förderrunde 2014).

Partner aus folgenden Ländern, die multilaterale Forschungsvorhaben durchführen, können im Rahmen des ERA.Net RUS Plus Call 2017 von den genannten Förderorganisationen unter Berücksichtigung jeweils geltender nationaler Förderrichtlinien gefördert werden. (Untenstehende Förderorganisationen haben ihre Beteiligung bereits zugesagt. Die finale Liste der Partner zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der multilateralen Förderbekanntmachung ist auf der Internetseite http://eranet-rus.eu/ zu finden.):

  • Deutschland Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Belgien Research Foundation – Flanders (FWO)
  • Bulgarien Bulgaria National Science Fund (BNSF)
  • Estland Estonian Research Council (ETAg)
  • Finnland Academy of Finland (AKA)
  • Lettland Latvian Academy of Sciences (LAS)
  • Moldawien Centre for International Projects (CIP)
  • Rumänien Executive Agency for Higher Education, Research, Development and Innovation Funding (UEFISCDI)
  • Russland Ministry of Education and Science of the Russian Federation (MON)
  • Russland Russian Foundation for Basic Research (RFBR)
  • Russland Ural Branch of the Russian Academy of Sciences (UB RAS)
  • Russland Siberian Branch of the Russian Academy of Sciences (SB RAS)
  • Russland Far Eastern Branch of the Russian Academy of Sciences (FEB RAS)
  • Serbien Ministry of Education, Science and Technological Development (MPNTR)
  • Slowakei Slovak Academy of Sciences (SAS)
  • Schweiz Swiss National Science Foundation (SNF)
  • Türkei Scientific and Technological Research Council of Turkey (TUBITAK)

Die Rahmenbedingungen dieser multilateralen Fördermaßnahme wurden zwischen den teilnehmenden Förderorga­nisationen vereinbart. Für die Umsetzung der nationalen Förderung gelten die jeweiligen nationalen Regelungen.

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und soll durch strategische Förderung von Forschungsprojekten zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation beitragen.

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Soweit diese Zuwendung eine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU darstellt, handelt es sich um eine "De-minimis"-Beihilfe. Diese wird entsprechend den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf "De-minimis"-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung gewährt.

"De-minimis"-Beihilfen dürfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200 000 Euro (bzw. 100 000 Euro im gewerblichen Straßengüterverkehr) nicht überschreiten. Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten ist nur in dem Umfang zulässig, solange die höchste einschlägige Bei­hilfeintensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag, die bzw. der im Einzelfall in einer Gruppenfreistellungs­verordnung oder einem Beschluss der Kommission festgelegt ist, nicht überschritten wird.

Die dem Bescheid als Anlage beigefügte "De-minimis"-Bescheinigung ist

  • zehn Jahre aufzubewahren,
  • auf Anforderung der Europäischen Kommission, einer Bundes- oder Landesbehörde oder der bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung zurückgefordert werden,
  • bei einem künftigen Antrag auf Gewährung einer "De-minimis"-Beihilfe als Nachweis für bereits gewährte "De-minimis"-Beihilfen vorzulegen.

Falls eine Gewährung nach der "De-minimis"-Beihilfe nicht möglich ist, erfolgt die Gewährung einer Zuwendung nach der Anlage zur Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 ("Allgemeinen Gruppenfrei­stellungsverordnung" – AGVO, ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist, dürfen keine Einzelbeihilfen gewährt werden.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden multilaterale Verbundprojekte im Bereich der wissenschaftlichen Forschung mit dem Ziel der Etablierung einer langfristigen Zusammenarbeit der jeweiligen Projektpartner.

Im Rahmen der Förderbekanntmachung "ERA.Net RUS Plus Call 2017" sind fünf thematische Schwerpunkte mit Unterthemen ausgeschrieben (siehe http://eranet-rus.eu/ ):

  1. Nanotechnologies
    • Advanced nano-sensors for environment and health
    • Novel functional nanomaterials based on design and modeling
  2. Environment/Climate Change
    • Impact of climate change and extreme climate events on the environment
    • Prevention and remediation of pollution of aquatic systems
  3. Health
    • Regenerative medicine, biomaterials and organ-on-a-chip-systems
    • Drug discovery for cancer, cardiovascular and infectious diseases
  4. Social Sciences and Humanities
    • Demography, conflicts and security issues
    • Traditional and non-traditional cultural values
    • Opportunities for and challenges to regional development and social cohesion
  5. Robotics
    • Robotics design and Human-Robot Interaction
    • Robots in agriculture, medicine, industry, maritime and education

Deutsche Antragsteller können sich an allen Themenblöcken und Unterthemen beteiligen, müssen bei der Konsortialbildung allerdings eventuelle thematische Einschränkungen der Förderorganisationen in den Partnerländern berücksichtigen.

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU – die Definition für KMU der Europäischen Kommission ist unter dem Link http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm einzusehen). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Nur multilaterale Forschungsvorhaben können gefördert werden. Jede Projektskizze muss mindestens von drei förderfähigen Antragstellern aus drei verschiedenen an der Ausschreibung beteiligten Ländern eingereicht werden. Mindestens einer der Partner muss aus Russland kommen.

Die Beteiligung von weiteren Projektpartnern, die für den Erfolg des jeweiligen Forschungsvorhabens maßgeblich sind, aber entweder gemäß nationaler Richtlinien der oben genannten Förderorganisationen nicht gefördert werden können oder ihren Sitz in weiteren Ländern haben, ist möglich, sofern sie ihre eigene Finanzierung sicherstellen. Dies ist von den jeweiligen Einrichtungen schriftlich in Form eines "Letter of Commitment" zu belegen.

Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation zwischen den europäischen und russischen Partnern dokumentieren.

Für das gemeinschaftlich beantragte Forschungsvorhaben muss ein Projektkoordinator vom antragstellenden Konsortium benannt werden, der das Projekt nach außen hin repräsentiert und für interne Managementprozesse verantwortlich ist. Dies beinhaltet beispielsweise die Abfassung von Berichten, Controlling, Öffentlichkeitsarbeit und das Management von geistigem Eigentum.

Der Projektkoordinator ist auch für die elektronische Einreichung des Projektantrags verantwortlich. Unabhängig davon bleiben deutsche Zuwendungsempfänger für die Durchführung ihres Anteils am Gesamtprojekt die verantwortlichen Ansprechpartner für den DLR Projektträger, europäische und internationale Zusammenarbeit.

Die Partner eines Verbundprojektes regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF → Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Zuwendungsart

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung und in der Regel mit maximal 150 000 Euro sowie für die Dauer von in der Regel 36 Monaten für die deutsche Beteiligung an einem Verbundvorhaben gewährt werden (d. h. pro Vorhaben, nicht pro Partner).

5.2 Finanzierungsart

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren [HZ] und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen (staatliche und nicht staatliche) und Universitätskliniken (unabhängig von der Rechtsform) wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Es ist zu beachten, dass die oben genannte, in der Regel gewährte Höchstsumme die Projektpauschale bereits enthält.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilsfinanziert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Regelungen der "De-minimis"-Beihilfe bzw. die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

5.3 Finanzierungsform

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

5.4 Zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten

Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:

  1. Personal zur Durchführung wissenschaftlicher Tätigkeiten bzw. Forschungsarbeiten
    Vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für studentisches, technisches und/oder wissenschaftliches Personal können bezuschusst werden.
  2. vorhabenbezogene Sachmittel und Geräte
    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (z. B. Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Geräte, Literatur) ist in begründeten Fällen in begrenztem Umfang möglich. Grundsätzlich nicht übernommen oder be­zuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.
  3. Reisen und Aufenthalte von deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten
    Für die Förderung von Reisen und Aufenthalte deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten innerhalb Deutschlands oder ins Ausland gilt:
    Die An- und Abreisekosten/-ausgaben inklusive notwendiger Visa (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum/vom Zielort sowie das länderspezifische Tagegeld ( http://www.internationales-buero.de/de/foerderung.php , Deutschland: 104 Euro pro Tag) werden übernommen. Bei anderweitig finanzierter Unterkunft/Verpflegung in Deutschland (z. B. im Rahmen eines Workshops) kann die Pauschale gekürzt oder gestrichen werden. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und vom Zuwendungsempfänger selbst zu entrichten.
    Die Förderung von Reisekosten/-ausgaben und Aufenthalten ausländischer Projektwissenschaftlerinnen und Projektwissenschaftler und Expertinnen und Experten erfolgt durch das entsendende Land.
  4. Workshops
    Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können in Deutschland wie folgt unterstützt werden:
    Für die Durchführung von Workshops in Deutschland können diverse Ausgaben bzw. Kosten übernommen werden. Bezuschusst werden z. B. der Transfer, die Bereitstellung von Workshopunterlagen, die angemessene Bewirtung und die Anmietung von Räumlichkeiten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe c) gezahlt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projekt­förderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids an die FhG oder HG sowie an gewerbliche Unternehmen werden grundsätzlich die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98)".

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.

Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.

Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Ansprechpartner

Es wird dringend empfohlen, dass die einzelnen Mitglieder eines antragstellenden Projektkonsortiums vor Antrag­stellung mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen hinsichtlich der nationalen Förderrichtlinien Kontakt aufnehmen. Eine Liste der Ansprechpartner bei den jeweiligen nationalen Förderorganisationen ist auf der Projektinternetseite http://www.eranet-rus.eu/en/201.php verfügbar.

7.1.1 Zentrales Call-Sekretariat

Für die Durchführung der gemeinsamen Fördermaßnahme in der ersten Verfahrensstufe wurde für den ERA.Net RUS Plus Call 2017 ein zentrales Sekretariat eingerichtet, das mit der Abwicklung des zentralen Einreichungs- und Begutachtungsverfahrens betraut ist. Träger der Förderentscheidungen bleiben die nationalen Förderorganisationen.

Ansprechpartner auf EU-Seite im zentralen Sekretariat des ERA.Net RUS Plus Call 2017 sind:

DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Dr. Karin Kiewisch
Telefon: 02 28/38 21-18 55
E-Mail: karin.kiewisch@dlr.de

Cornelia Parisius
Telefon: 02 28/38 21-14 22
E-Mail: cornelia.parisius@dlr.de

7.2.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Fachliche Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner sind:

Thema: Nanotechnologien:
Dr. Karin Kiewisch
Telefon: +49 2 28/38 21-18 55
E-Mail: karin.kiewisch@dlr.de

Themen: Umwelt/Klimawandel, Robotik:
Maria Josten
Telefon: +49 2 28/38 21-14 15
E-Mail: maria.josten@dlr.de

Thema: Gesundheit, außer "Organ-on-a-chip-systems":
Stefan Klumpp
Telefon: +49 2 28/38 21-14 55
E-Mail: stefan.klumpp@dlr.de

Thema: Gesundheit, nur "Organ-on-a-chip-systems":
Dr. Michael Stöcker
Telefon: +49 24 61/61 33 26
E-Mail: m.stoecker@fz-juelich.de

Thema: Geistes- und Sozialwissenschaften:
Cornelia Parisius
Telefon: 02 28/38 21-14 22
E-Mail: cornelia.parisius@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin für alle Themen ist:
Andrea Kröll
Telefon: +49 2 28/38 21-14 13
E-Mail: andrea.kroell@dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Skizzentool PT-Outline und bei förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in englischer Sprache vom Verbundkoordinator im Namen aller Verbundpartner bis spätestens 4. Juli 2017, 15.00 Uhr

in elektronischer Form über das Skizzentool PT-Outline ( https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/rus_st2017 ) vorzulegen.

Eine Einreichung in elektronischer Form außerhalb des elektronischen Tools PT-Outline ist ausgeschlossen.

Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die für die Projektskizze im Detail benötigten Informationen können dem "Call Text" und den "Guidelines for Applicants" entnommen werden (erhältlich auf der Internetseite http://www.eranet-rus.eu ).

Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden (sie ist auch über das vorgegebene Web-Formular vorgegeben):

  • Allgemeine Informationen: Projekttitel, Akronym
  • Partnerinformation, Kontaktdaten inkl. beantragte Fördersumme für jeden Partner (aufgeschlüsselt nach Kosten­arten)
  • Detaillierte Vorhabenbeschreibung
  • Wirkung und Ergebnisse (Impact)
  • Arbeitsplan und Projektmanagement

Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche Begutachtung des Projekts. Die vorgelegten Unterlagen sollten deshalb zu allen Punkten (siehe auch jeweilige Gliederung in PT-Outline) bewertbare Aussagen enthalten.

Das zentrale Sekretariat des ERA-Net RUS Plus Calls 2017 wird, zusammen mit den jeweiligen nationalen Förder­organisationen, alle Projektskizzen zunächst auf die Einhaltung der formalen Vorgaben hin prüfen ("Eligibility Check"). Projektskizzen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Die Details zur Überprüfung der formalen Vorgaben sind in den "Terms of References" festgehalten, die auf der ERA.Net RUS Plus-Internetseite unter http://www.eranet-rus.eu zu finden sind.

Der Begutachtungsprozess förderfähiger Projektskizzen wird unter Hinzuziehung eines internationalen Gutachter­kreises erfolgen, der eine Rangliste der Skizzen erstellt.

Die Projektskizzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:

  1. Wissenschaftliche und/oder technologische Qualität
  2. Wirkung und Ergebnisse (Impact)
  3. Qualität des Projektkonsortiums
  4. Qualität des Projektmanagements
  5. Qualität der Präsentation der Skizze

Die Bewertungspunkte für die Projektskizzen werden ausschließlich im Sinne dieser fünf Kriterien vergeben. Die Unterkriterien dienen als Anhaltspunkte, an denen sich die Gutachter orientieren sollen. Für die Kriterien nach den Ziffern I bis V liegt der Schwellenwert bei 3 von 5 Punkten. Für weitere Details siehe "Terms of References" ( http://www.eranet-rus.eu ).

Basierend auf den Empfehlungen des internationalen Gutachterkreises und der verfügbaren Fördermittel werden die zu fördernden Projektvorschläge in einer gemeinsamen Sitzung der Förderorganisationen bestimmt. Das Auswahlergebnis wird den antragstellenden Konsortien schriftlich vom zentralen Sekretariat des ERA-Net RUS Plus Call 2017 im Auftrag der Förderorganisationen mitgeteilt. Die Förderung der erfolgreichen Verbünde erfolgt getrennt nach Teilprojekten durch die jeweilige Förderorganisation, bei der die Mittel beantragt werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die einreichenden deutschen Projektpartner bei abschließend positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge vorzulegen.

Die förmlichen Förderanträge müssen enthalten:

  1. eine detaillierte Teilvorhabenbeschreibung
  2. eine ausführliche Arbeits- und Zeitplanung (inklusive Gantt-Chart/Balkendiagramm)
    • Realisierbarkeit des Arbeitsplans
    • Plausibilität des Zeitplans
  3. detaillierte Angaben zur Finanzierung des Vorhabens
    • Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
    • Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit

Die Arbeits- und Finanzierungspläne werden insbesondere nach den in Nummer 7.2.2 Ziffer II und III genannten Kriterien bewertet.

Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen bzw. Empfehlungen der Gutachter zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Bei mehreren deutschen Partnern sind die förmlichen Förderanträge der einzelnen deutschen Partner in gegenseitiger Abstimmung mit einem zu bestimmenden Koordinator für die deutschen Teilvorhaben vorzulegen.

Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-online" zu erstellen. Dem förmlichen Förderantrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte den Umfang von zwölf Seiten nicht überschreiten.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der endgültigen Förderentscheidung gegebenenfalls durch Expertinnen und Experten beraten zu lassen.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags. Entsprechend der oben angebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der ­gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2022 gültig.

Bonn, den 22. Mai 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. S. Kieffer