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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung eines Synthese- und Vernetzungsprojekts Zukunftsstadt. Bundesanzeiger vom 08.06.2017

Vom 31.05.2017

1 Förderziel und Zuwendungszweck

Handlungsrelevantes Wissen für die nachhaltige Entwicklung von Kommunen zu schaffen und Innovationen vorzubereiten – dies ist das Ziel mehrerer Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Leitinitiative Zukunftsstadt des Programms "Forschung für Nachhaltige Entwicklung" (FONA3). Gefördert werden in diesen Maßnahmen in der Regel Verbundprojekte, an denen sowohl Forschungseinrichtungen als auch kommunale Akteure beteiligt sind.

Diese Förderprojekte sollen von einem wissenschaftlichen Synthese- und Vernetzungsprojekt begleitet werden. Der Fokus liegt dabei auf den Projekten der Fördermaßnahmen "Nachhaltige Transformation urbaner Räume" und "Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt − Forschung für klimaresiliente, sozial-ökologisch gerechte und lebenswerte Städte" (siehe Nummer 2, Gegenstand der Förderung).

Das Synthese- und Vernetzungsprojekt soll Ergebnisse und Lösungsstrategien projektübergreifend erfassen und daraus Gesamtergebnisse aller Projekte ableiten, das Wirkungspotenzial der Ergebnisse abschätzen, Ergebnistransfer und -anwendung unterstützen, die Projekte bzw. Fördermaßnahmen miteinander vernetzen sowie die Sichtbarkeit der Fördermaßnahmen erhöhen. Die Ergebnisse des Synthese- und Vernetzungsprojekts sollen Impulse für die Politik und Praxis der nachhaltigen Stadtentwicklung auf verschiedenen Ebenen liefern. Eine wichtige Schnittstelle in diesem Kontext ist die Innovationsplattform Zukunftsstadt in Federführung des BMBF und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (IPZ, siehe www.innovationsplattform-zukunftsstadt.de ).

Das BMBF beabsichtigt, ein (Verbund-) Projekt zu fördern, das die genannten Ziele und Aufgaben (siehe unten) be­arbeitet. Mit dieser Bekanntmachung werden interessierte Institutionen aufgefordert, entsprechende Projektvorschläge einzureichen.

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" − AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Bekanntmachung ist die Förderung eines wissenschaftlichen Synthese- und Vernetzungsprojekts Zukunftsstadt (SynVer*Z). Es ist zunächst eine Förderung für drei Jahre, beginnend nach Möglichkeit zum 1. November 2017, vorgesehen. Eine zweite Förderphase mit gegebenenfalls angepassten Bedingungen wird aus derzeitiger Sicht angestrebt.

Die Aktivitäten des Projekts sollen sich in erster Linie auf die folgenden Fördermaßnahmen beziehen:

  • Nachhaltige Transformation urbaner Räume im Rahmen des Förderschwerpunkts Sozial-ökologische Forschung (siehe: www.fona.de/de/20503 und www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1027): Gefördert werden 23 Verbundprojekte (mit 93 Zuwendungsempfängern), die zwischen Juni 2016 und Februar 2017 gestartet sind und eine Laufzeit von drei Jahren haben. Die Projekte bearbeiten ein breites Themenspektrum, das (Governance für) Klimaschutz und Klimaresilienz, Infrastruktur- und räumlich-städtebauliche Entwicklung, urbane Produktion, Logistik und Wandel des Wirtschaftens in der Stadt, Konsum, Wohnen, Quartiersentwicklung, Partizipation und Integration umfasst.
  • Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt − Forschung für klimaresiliente, sozial-ökologisch gerechte und lebenswerte Städte (siehe: www.fona.de/de/20618 und www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1166.html): Im Fokus der Fördermaßnahme stehen die drei thematischen Schwerpunkte "Klimaresilienz durch Handeln in Stadt und Region", "Urbane Gemeinschaft und Integration: Sozio-kulturelle Qualität in der Stadt stärken, sozial-ökologische Ungleichheit abbauen" und "Urbane Mobilität". Die Projekte starten (voraussichtlich) zwischen März 2017 und November 2017. Im Themenbereich "Klimaresilienz durch Handeln in Stadt und Region" beginnt ein Teil der Projekte mit einer vorbereitenden, einjährigen Definitionsphase. Nach derzeitigem Stand sollen insgesamt 25 Verbundprojekte gefördert werden, wobei 18 auf den Bereich Klimaresilienz (davon 12 Definitionsprojekte), zwei auf den Bereich Urbane Gemeinschaft und Integration und fünf auf den Bereich Urbane Mobilität entfallen.

Des Weiteren sollen in die Vernetzungsaktivitäten und teilweise auch weitere Aktivitäten (siehe Nummer 2.1 Aufgabenbereiche) die folgenden Fördermaßnahmen einbezogen werden:

Die Kommunikation von SynVer*Z mit den Projekten dieser Fördermaßnahmen soll mit den jeweils zuständigen Projektträgern und gegebenenfalls bestehenden Querschnittsprojekten abgestimmt werden und in der Regel über diese erfolgen.

2.1 Aufgabenbereiche

Die Aufgaben des wissenschaftlichen Synthese- und Vernetzungsprojekts umfassen:

2.1.1 Vernetzung und Wissensaustausch

SynVer*Z soll den Wissensaustausch zwischen den Projekten1 unterstützen und geeignete Instrumente dafür ent­wickeln bzw. auswählen (Workshops, internetbasierte Plattformen, etc.). Im Vordergrund stehen dabei Synergie­potenziale zwischen den Projekten. Neben vom SynVer*Z verantworteten Austauschformaten soll das Projekt auch an BMBF-Statuskonferenzen inhaltlich und organisatorisch mitwirken.

Darüber hinaus soll SynVer*Z die Vernetzung und den Austausch mit Forschung und Praxis zur nachhaltigen Stadtentwicklung auch über die Förderprojekte hinaus inhaltlich und organisatorisch unterstützen. Ziel hierbei ist es zum einen, die Sichtbarkeit der Projekte in der nationalen, europäischen und internationalen Fachöffentlichkeit zu erhöhen. Zum anderen soll der Austausch mit dafür sorgen, dass Erkenntnisfortschritte in die Projekte eingespeist werden und damit deren Arbeit auf Basis des aktuellen Wissensstands unterstützt und befördert wird. Hierfür beobachtet SynVer*Z entsprechende Prozesse, bereitet Informationen auf, vermittelt diese an die Projekte und organisiert gemeinsam mit interessierten Projekten Beiträge zu einschlägigen Tagungen.

Zudem sollen die weiteren oben genannten Fördermaßnahmen der Leitinitiative Zukunftsstadt in den Austausch einbezogen werden. Hierbei liegt der Fokus auf Informationsaustausch und anlassbezogener Vernetzung, z. B. bei räumlichen Überschneidungen oder fachlichen Synergien.

2.1.2 Wirkungsforschung und Methodenentwicklung

SynVer*Z soll die Projekte, auch durch externe Impulse, zu methodischen Fragen der transdisziplinären Forschung unterstützen. Gemeinsam mit den Projekten soll eine methodische, konzeptionelle und indikatorische Basis für die Wirkungsforschung zur Fördermaßnahme geschaffen werden. Auf dieser Basis soll am Ende der Laufzeit die Wirkung bzw. das Wirkungspotenzial der im Rahmen der Fördermaßnahmen erarbeiteten Ergebnisse beschrieben werden. Zudem sollen die entwickelten Methoden und Instrumente eine geeignete Basis für eine etwaige nachgelagerte und unabhängige Evaluation sein.

Für den Themenbereich "Klimaresilienz durch Handeln in Stadt und Region" übernimmt ein Querschnittsprojekt zur Methodenentwicklung die Aufgaben in diesem Bereich. Im Sinne der Entwicklung eines aufeinander abgestimmten Ansatzes ist ein enger Austausch mit diesem Querschnittsprojekt erforderlich.

2.1.3 Syntheseforschung

SynVer*Z soll eine Gesamtschau der Ergebnisse und Produkte erstellen. Durch projektübergreifende Analysen sollen übergeordnete Erkenntnisse gewonnen und im Sinne von Kernbotschaften und "Lessons Learned" aufbereitet werden. Die Syntheseforschung soll sich auf Fokusthemen und Querschnittsthemen beziehen. Fokus­themen sind thematische Schwerpunkte mehrerer Förderprojekte, Querschnittsthemen beschäftigen sich mit über­greifenden Fragen der nachhaltigen kommunalen Entwicklung. Möglich soll dabei auch die Bearbeitung von neuen, während der Laufzeit relevant werdenden Themen sein.

Die Synthese zu Fokusthemen soll primär zusammen mit den Projekten durchgeführt werden. In einem ersten Schritt sind die entsprechenden Schwerpunkte vor dem Hintergrund der Interessen der Projekte und in Absprache mit dem Fördermittelgeber zu identifizieren. Die Aktivitäten von SynVer*Z sollten darauf ausgerichtet sein, die Projekte zu aktivieren und diese bei der Entwicklung projektübergreifender Syntheseprodukte zu unterstützen. Dies umfasst die Organisation entsprechender Prozesse, aber auch die inhaltliche Mitwirkung bei Strukturierung, Auswertung und Ausarbeitung von Syntheseprodukten.

Die Synthese zu Querschnittsthemen basiert stärker auf eigenen (Meta-) Analysen des SynVer*Z. In den Blick genommen werden sollen die Themen Innovationsbedingungen und Umsetzungshindernisse sowie Synergien und Konflikte zwischen Handlungsfeldern der nachhaltigen Stadtentwicklung. Zudem sollen räumliche Förderschwerpunkte, also Städte, von bzw. in denen mehrere Förderprojekte parallel durchgeführt werden, in den Blick genommen werden: In Frage steht hier, wie das Zusammenspiel von Projekten unterschiedlicher Themenbereiche und Fördermaßnahmen funktioniert und inwiefern sich Synergien und Verstärkungseffekte zeigen. Weitere Querschnittsthemen können bei Bedarf und Interesse zusammen mit den Projekten und in Absprache mit dem Fördermittelgeber bestimmt und be­arbeitet werden.

Im Rahmen der Syntheseforschung sollen zudem zentrale konzeptionelle Erkenntnisse zusammengeführt und (theoriebildende) Systematisierungsarbeit geleistet werden. Dieser Aspekt soll auf die Formierung und Weiterentwicklung des inter- und transdisziplinären Forschungsfelds und eine entsprechende längerfristige wissenschaftliche Wirkung ausgerichtet sein.

Berücksichtigt werden sollen auch die Fördermaßnahmen Stadt-Land-Plus und Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft sowie gegebenenfalls Solares Bauen/Energieeffiziente Stadt. Hierfür greift SynVer*Z Syntheseergebnisse der Querschnittsprojekte dieser Fördermaßnahmen auf und bezieht diese in die Gesamtdarstellung mit ein.

2.1.4 Transfer und Kommunikation

Die Verantwortung für Ergebnistransfer und -verwertung liegt primär bei den einzelnen Projekten. Für die Innovationsplattform Zukunftsstadt organisiert die IPZ-Geschäftsstelle projekt- und fördermaßnahmenübergreifende Aktivitäten zu Öffentlichkeitsarbeit und Ergebnistransfer. SynVer*Z soll in Abstimmung mit der IPZ-Geschäftsstelle diese über­geordneten Aktivitäten zu Ergebnistransfer und Öffentlichkeitsarbeit konzeptionell und inhaltlich unterstützen. SynVer*Z fungiert in dieser Hinsicht als Schnittstelle zwischen der IPZ-Geschäftsstelle und den Projekten und arbeitet der IPZ-Geschäftsstelle zu.

Ziel ist es, dass die Fördermaßnahmen und die Ergebnisse bei relevanten Akteuren wahrgenommen und aufgegriffen werden. Zu den relevanten Zielgruppen gehören Multiplikatoren und intermediäre Organisationen (z. B. kommunale Spitzenverbände), Kommunen, Bundes- und Landesressorts sowie einschlägige interministerielle und Bund-Länder-Arbeitsgruppen, Unternehmen (insbesondere auch kommunale Eigenbetriebe und lokal ausgerichtete Unternehmen) und zivilgesellschaftliche Akteure.

Der Schwerpunkt der Arbeiten des SynVer*Z liegt auf den beiden Bereichen Vernetzung und Wissensaustausch und Syntheseforschung.

2.2 Kompetenzanforderungen

Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie im Forschungs-, Praxis- und Politikfeld nachhaltige Stadtentwicklung etabliert und vernetzt sind und die einschlägigen Diskurse kennen. Die folgenden Kompetenzbereiche sollen abgedeckt sein:

  • fachlich-wissenschaftliche Kompetenzen in Bezug auf nachhaltige Stadtentwicklung, Innovationsprozesse und die Themenschwerpunkte der Projekte (siehe oben), inkl. raum-, sozial-, wirtschafts- und ingenieurswissenschaftlicher Expertise;
  • methodische Kompetenzen in Bezug auf inter- und transdisziplinäre Forschung, Synthese- und Wirkungsforschung;
  • Expertise in Bezug auf Prozessbegleitung, Erfahrung mit der wissenschaftlichen Begleitung von Fördermaßnahmen;
  • Kommunikations- und Organisationskompetenzen, u. a. in Bezug auf Moderation, Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung und Durchführung von aktivierenden und partizipativen Austauschformaten.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) –, und gesellschaftliche Organisationen (z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände). Die Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU ist im Internet einzusehen unter http://www.foerderinfo.bund.de/de/KMU-Definition-der-Europaeischen-Kommission-972.php .

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit den Projekt­förderthemen darstellen und beide miteinander verzahnen.

Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, kann verlangt werden, dass der Zuwendungs­empfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden kann ein Einzelprojekt oder ein Verbundprojekt, wenn dies für die Abdeckung der oben genannten Kompetenzanforderungen nötig ist. Um den Abstimmungsaufwand überschaubar zu halten, wird die Zahl der Verbundpartner jedoch auf maximal vier beschränkt. Mindestens eine Forschungseinrichtung muss beteiligt sein, die Mit­wirkung von Institutionen an der Schnittstelle zwischen Forschung und Politik/Praxis sowie von kommunal und stadtentwicklungspolitisch vernetzten Multiplikatoren wird begrüßt. Um die Neutralität zu sichern, sollen nach Möglichkeit keine Akteure beteiligt sein, die bereits Projekte der zu begleitenden Fördermaßnahmen durchführen. Mindestens ist eine klare personelle Trennung sicherzustellen.

Die an einem Verbundprojekt Beteiligten regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF − Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Das SynVer*Z ist zur Zusammenarbeit im Rahmen der genannten Fördermaßnahmen (siehe Nummer 2) sowie zur Mitwirkung an Statusseminaren und Publikationen, die im Rahmen der Fördermaßnahmen durchgeführt bzw. erstellt werden, verpflichtet. Insbesondere ist zur erfolgreichen Durchführung der Aufgaben eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den themenspezifischen Projekten notwendig. In Bezug auf Fördermaßnahmen und Themenbereiche mit eigenen Querschnittsprojekten wird eine regelmäßige und zielgerichtete Abstimmung der Aktivitäten mit diesen vorausgesetzt. Insgesamt sollen die Kommunikationsflüsse und Austauschstrukturen möglichst effizient ausgestaltet sein, sodass der Mehraufwand für die Projekte überschaubar bleibt und Doppelabfragen vermieden ­werden. Gleichfalls ist eine enge Abstimmung mit dem BMBF und dem beauftragten Projektträger notwendig. Die Transfer- und Kommunikationsaktivitäten sind zudem in Kooperation mit der IPZ-Geschäftsstelle zu planen.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ( Gesundheit ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen ist im nationalen Förderantrag kurz darzustellen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Zuwendungsart

Die Zuwendungen können im Rahmen der Projektförderung gewährt werden.

5.2 Finanzierungsart

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsprojekten an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

5.3 Finanzierungsform

Die Zuwendungen können als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

5.4 Zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten

Zuwendungsfähig sind projektbedingt zusätzlich anfallende Ausgaben bzw. Kosten in den folgenden Bereichen:

  • Personalausgaben/-kosten für die Durchführung der Aufgaben des SynVer*Z. Personalausgaben/-kosten sind nur zuwendungsfähig, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Wenn bestehendes, auf Etatstellen des Zuwendungsempfängers geführtes und bezahltes Personal im Projekt tätig werden soll, sind gegebenenfalls die Ausgaben/Kosten für eine Ersatzkraft, die vorübergehend den bisherigen Aufgabenbereich des Projektmitarbeiters übernimmt, zuwendungsfähig. Für wissenschaftliche Tätigkeiten kann in der Regel ein Entgelt bis E 13 (TVöD/TV-L), bei besonders anspruchs- und verantwortungsvollen Aufgaben bis E 14, angesetzt werden. Daneben sind bei Bedarf auch Ausgaben/Kosten für studentische Mitarbeitende und/oder Assistenzkräfte zu­wendungsfähig.
  • Wenn erforderlich kann für bestimmte, klar abgegrenzte Dienstleistungen die Vergabe von Aufträgen vorgesehen werden. Die entsprechenden Ausgaben/Kosten sind zuwendungsfähig.
  • Sachausgaben bzw. sonstige Vorhabenkosten (Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Druckarbeiten, Ausgaben/Kosten für Veranstaltungen u. Ä.).
  • Innerdeutsche und gegebenenfalls außerdeutsche Dienstreisen.
  • Im Einzelfall ist die Anschaffung von Gegenständen bis zu 410 Euro/über 410 Euro, sofern sie nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind und zwingend für die Durchführung des Projekts benötigt werden, zuwendungsfähig.

Bei Zuwendungen auf Kostenbasis sind zudem Gemeinkosten zuwendungsfähig.

Abgerechnet werden können in jedem Fall nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteile eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" (ANBest-P) und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis" (BNBest-BMBF 98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids an Gebietskörperschaften werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-GK) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abruf­verfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im so­genannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise des BMBF zu dieser Fördermaßnahme Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsprojekt resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag − gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) − der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Projekt resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung des Auswahl- und Förderverfahrens hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
Umwelt und Nachhaltigkeit
Dr. Andreas Schmidt
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-17 12
E-Mail: zukunftsstadt@dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem oben genannten Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Hinweise erhältlich. Zudem können unter www.fona.de/de/20618 ergänzende Hinweise abgerufen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) zu nutzen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen werden.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Verfahren ist offen und wettbewerblich. Aus der Vorlage von Projektskizzen und Förderanträgen kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 4. Juli 2017 zunächst Projektskizzen über das elektronische Antragssystem "easy-Online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=KLIMA&b=SKIZZEN_BMBF&t=SKI ) in deutscher Sprache einzureichen. Zusätzlich zur Einreichung über easy-Online sind die Projektskizzen fristgerecht und unterschrieben in zweifacher Ausfertigung ­(doppelseitig bedruckt) per Post an oben angegebene Adresse des DLR Projektträgers zu senden. Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Unterschrift des koordinierenden Verbundpartners ist ausreichend.

Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berück­sichtigt werden.

Die Projektskizze ist mit einer Länge von maximal 15 Seiten (Schrifttyp Calibri o. Ä., Schriftgrad 11, mindestens 2 cm Rand) entsprechend der folgenden Gliederung zu strukturieren:

  • Deckblatt: Projekttitel, Angaben zu Gesamtkosten bzw. -ausgaben und zur beantragten Fördersumme, Kontaktdaten der antragstellenden Institution(en) und der vorgesehenen Projektleitung;
  • zusammenfassende Darstellung des Projekts (maximal eine Seite);
  • Darstellung relevanter Wissensstände, eigener Vorarbeiten und der konzeptionellen Grundüberlegungen für das Projekt (ca. 4 bis 5 Seiten);
  • Arbeitsprogramm: Beschreibung der Umsetzung der genannten Aufgabenbereiche mit Arbeitsschritten, Formaten und Methoden (ca. 5 bis 6 Seiten);
  • Kooperationen und Arbeitsteilung: Beschreibung der vorgesehenen Verbundstruktur (bei Verbundprojektvorschlägen) und des Projektmanagements, Darstellung der vorgesehenen Zusammenarbeit mit den Projekten und von relevanten Netzwerken (ca. 1 bis 2 Seiten);
  • erwartetes Ergebnis, angestrebte Produkte und Verwertung (ca. eine Seite);
  • Zeit- und Finanzierungsplan (Gesamtkosten bzw. -ausgaben, Grobkalkulation von Personal-, Sach- und Reise­mitteln, gegebenenfalls Berücksichtigung von Eigenbeteiligung sowie Drittmitteln; ca. eine Seite).

Der Skizze beigefügt werden dürfen Referenzen, Publikationslisten, Lebensläufe und Absichtserklärungen von potenziellen Partnern (Kooperation innerhalb und außerhalb des vorgesehenen Einzel- bzw. Verbundprojekts).

Bei der Bewertung und Auswahl der Skizzen lassen sich BMBF und Projektträger gegebenenfalls von externen Experten beraten. Zusätzlich zur Bewertung der schriftlich eingereichten Unterlagen ist geplant, die Einreichenden zu einer Präsentation einzuladen. Als Termin hierfür ist der 18. Juli 2017 vorgesehen (Ort: BMBF, Bonn). Die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Auswahl berücksichtigt.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Qualität der Aufarbeitung des Wissensstands und der konzeptionellen Grundüberlegungen;
  • Qualität und Originalität der Vorschläge für die Umsetzung der Aufgabenbereiche;
  • fachliche und methodische Kompetenz der Einreicher;
  • Stimmigkeit und Höhe des groben Finanzierungsplans.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertungen werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förm­lichen Förderantrag über das elektronische Antragssystem "easy-Online" und als rechtsverbindlich unterschriebene Papierversion vorzulegen. Dieser umfasst, neben individuellen Formanträgen jedes vorgesehenen Verbundpartners, eine ausführliche Vorhabenbeschreibung (ca. 40 Seiten), die auf der Projektskizze aufbaut und diese konkretisiert. Insbesondere sind das Arbeitsprogramm, das Verbunddesign, die Ressourcen-, Zeit-, Meilenstein- und Verwertungsplanung (weiter) zu spezifizieren. Zudem wird erwartet, dass die Auflagen und Hinweise aus der Begutachtung und Prüfung der Skizzen umgesetzt werden. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbund­koordinator vorzulegen.

Die eingegangenen Anträge werden zusätzlich zu den oben angegebenen nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Qualität der Umsetzung von Hinweisen und Auflagen aus der ersten Verfahrensstufe;
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel;
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertungen wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Es ist beabsichtigt, über die Projektanträge innerhalb von drei Monaten nach Eingang zu entscheiden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 gültig.

Bonn, den 31. Mai 2017

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Volkmar Dietz
Dr. Gisela Helbig
Dr. Christoph Rövekamp

1 - "Projekte" bezieht sich nur auf die Projekte der Fördermaßnahmen "Nachhaltige Transformation urbaner Räume" und "Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt – Forschung für klimaresiliente, sozial-ökologisch gerechte und lebenswerte Städte" – sofern nicht explizit die weiteren Fördermaßnahmen genannt werden.