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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Wissenschaftsjahr 2018. Bundesanzeiger vom 31.07.2017

Vom 18.07.2017

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Es sollen mit dieser Richtlinie solche Vorhaben gefördert werden, die sich den Themen und Handlungsfeldern des Wissenschaftsjahres 2018 – Arbeitswelten der Zukunft widmen. Gefördert werden sowohl vermittelnde, informierende Formate also auch partizipatorische, dialogorientierte Projekte. Die Förderprojekte sollten öffentlichkeitswirksam sein und methodisch innovativ. Förderfähig sind auch Pilotprojekte.

Die Wissenschaftskommunikation in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt, professionalisiert und in ihren Methoden diversifiziert. Wissenschaftskommunikation wird inzwischen von einer Vielzahl von wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Akteuren betrieben. Mit der fortschreitenden Digitalisierung haben sich in den vergangenen Jahren neue Kanäle der Wissenschaftskommunikation herausgebildet, die eine Vielzahl von direkten Dialogen zwischen Wissenschaft und Forschung mit Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen. Mit neuen Entwicklungen wie Offene Wissenschaft (Open Science) und den partizipativen Projekten der Bürgerwissenschaften werden interessierte Bürgerinnen und Bürger noch unmittelbarer an Forschungsprojekten beteiligt.

Eine zentrale Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der Wissenschaftskommunikation sind die Wissenschaftsjahre. Diese richtet das Ministerium seit dem Jahr 2000 gemeinsam mit Wissenschaft im Dialog (WiD) aus. Im jährlichen Wechsel widmen sich die Wissenschaftsjahre gesellschaftsrelevanten Zukunftsthemen aus Wissenschaft und Forschung. In den Wissenschaftsjahren engagieren sich Wissenschafts-, Bildungs- und Kultur­einrichtungen sowie Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Medien. Die Initiativen und Projekte der ­Akteure in den Wissenschaftsjahren werden in ihrer Kommunikation bundesweit unterstützt. Alle im Rahmen dieser Förderrichtlinie geförderten Projekte sind daher angehalten, einheitlich nach außen aufzutreten und das Corporate Design des Wissenschaftsjahres 2018 anzuwenden (siehe auch Nummer 6.2) und die Marke "Wissenschaftsjahr" in ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu kommunizieren.

Übergeordnete Ziele der Wissenschaftsjahre sind die dialogorientierte Vermittlung der Relevanz und der Rolle, die Wissenschaft und Forschung in der Zukunftsgestaltung gesamtgesellschaftlicher Prozesse einnehmen, die Förderung der Wissenschaftsmündigkeit von Bürgerinnen und Bürgern (scientific literacy), die aktive Einbindung der Gesellschaft in wissenschaftspolitische Entwicklungsprozesse sowie die qualitative Weiterentwicklung geeigneter Methoden und Formate der Wissenschaftskommunikation. Zielgruppen der Wissenschaftsjahre sind die allgemeine und interessierte Öffentlichkeit, Kinder und Jugendliche, Studierende und Nachwuchswissenschaftler sowie Multiplikatoren in Wissenschaft, Bildung, Kultur, Medien und Politik.

Das Wissenschaftsjahr 2018 – Arbeitswelten der Zukunft stellt die Zukunft der Arbeit in den Fokus. Neben den Chancen von technischen Innovationen, Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und Industrie 4.0 sollen dabei auch die sozialen und ökologischen Auswirkungen der Veränderung von Arbeitswelten beleuchtet werden. Wichtig ist auch, dass die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung bei der Gestaltung der Arbeitswelt deutlich wird. Das Wissenschaftsjahr 2018 startet am 1. Januar 2018 und endet am 31. Dezember 2018.

Wissenschaftsjahr 2018 – Arbeitswelten der Zukunft

Arbeit gehört zum Leben. Arbeit schafft Wohlstand, stiftet Sinn und bringt Menschen zusammen. Und Arbeit ist ein Thema für Wissenschaft und Forschung – gerade jetzt: Zwar verändert sich Arbeit historisch betrachtet fortwährend, das Fortschreiten von Industrie 4.0 bedeutet für Arbeit jedoch eine neue Qualität: Die technische Grundlage bilden intelligente, digital vernetzte Systeme, mit deren Hilfe eine weitgehend selbstorganisierte Produktion möglich wird: Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkte kommunizieren direkt miteinander.

Die digitale Vernetzung treibt diese Prozesse weiter an und betrifft jede Art der Wertschöpfung, sie bezieht sich auf alle Dienstleistungs-, Produktions- und Arbeitsprozesse und darüber hinaus auf die Betriebs- und Wertschöpfungsstrukturen sowie die Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung. In der Öffentlichkeit entsteht gleichzeitig der Eindruck, "die Arbeit könnte ausgehen", wenn sie durch Roboter erledigt wird. Prognosen und Untersuchungen zeichnen ein uneinheitliches Bild und schüren weitere Unsicherheiten.

Die Ergebnisse einer vom BMBF in Auftrag gegebenen repräsentativen Befragung machen die Einschätzung von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema deutlich: Drei Viertel der Befragten glauben, dass sich unsere Arbeitswelt bis zum Jahr 2030 spürbar verändern wird. Die Menschen blicken dabei mit gemischten Gefühlen in die Zukunft. Mehr als die Hälfte geht davon aus, dass durch die bevorstehenden Veränderungen Jobs verloren gehen. Gleichzeitig meinen 73 Prozent, dass die Technik insbesondere Menschen mit Beeinträchtigungen künftig dabei helfen kann, besser an der Arbeitswelt teilzuhaben. Neun von zehn Befragten sehen es zudem als unerlässlich für den beruflichen Erfolg an, sich auch künftig fortwährend weiterzubilden. 58 Prozent rechnen damit, dass im Jahr 2030 ein Großteil der Arbeit mobil, zu Hause oder an einem anderen Ort erledigt wird. Beim Einfluss auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sieht die Mehrheit der Befragten vor allem Vorteile (BMBF-Zukunftsmonitor 2017).

Die Frage nach Reichweite und Tiefe der Veränderungen der Arbeitswelt steht deshalb im Mittelpunkt der Aktivitäten des Wissenschaftsjahres 2018. Gleichzeitig soll deutlich werden, welchen Einfluss die Menschen auf den Prozess nehmen können in dem Sinne, dass sie die digitale Vernetzung lenken und nicht umgekehrt. Die Rolle von Forschung ist dabei wesentlich. Dabei geht es nicht nur um die Auswirkungen technischer Innovationen, sondern auch um ökonomische und soziale Auswirkungen neuer Technologien.

Neben technologischen Entwicklungen sind Veränderungen in der Arbeitswelt auch getragen von gesellschaftlichen Veränderungen und Trends wie dem demographischen Wandel oder einem Mentalitätswandel darüber, was Arbeit in individuellen Lebenskonzepten bedeutet. Ebenfalls verantwortliche Treiber sind gesamtwirtschaftliche Phänomene wie die Globalisierung von Waren, Kapital und Dienstleistungen.

Im Wissenschaftsjahr 2018 soll vor diesem Hintergrund deutlich werden, wie sich Arbeit in Zukunft verändert, was die Gründe für Veränderungen sind und welche Rolle Forschung und Wissenschaft bei der Bewältigung dieser Veränderungen spielen. Der Wandel macht sich bei den Menschen, in den Betrieben und auch in der Gesellschaft als Ganzes bemerkbar. Er erfordert neue Geschäftsmodelle, neue Organisationsstrukturen und folglich veränderte Kompetenzen und Qualifikationen der Beschäftigten und der Führungskräfte.

Das Wissenschaftsjahr 2018 orientiert sich an drei Handlungsfeldern: Das Handlungsfeld "Technologie und Arbeit" wirft Fragen danach auf, wie Technologien die Arbeit verändern, aber auch danach, welchen Einfluss Arbeit auf die Entwicklung neuer Technologien hat. Im Handlungsfeld "Kompetenzen und Arbeit" geht es um Anforderungen, die die Arbeit der Zukunft an die Menschen stellt sowie um Fragen der Weiterbildung und Qualifizierung. Das dritte Handlungsfeld "Wissenschaft und Arbeit" beleuchtet den Einfluss der Wissenschaft auf die Arbeit und untersucht, wie wissenschaftliches Arbeiten sich verändern wird.

Das Wissenschaftsjahr 2018 will darüber hinaus die Arbeitswelten der Zukunft thematisch möglichst breit, perspektivenreich und ergebnisoffen zeigen und diskutieren. Daher sind alle Forschungsdisziplinen (von der Medizin, Psychologie und Philosophie über die Natur- und Technikwissenschaften bis zu Geschichte, Soziologie und den Kultur- und Wirtschaftswissenschaften) eingeladen, sich mit gesellschaftlich relevanten, kontroversen oder ethischen Fragestellungen an der Diskussion zu beteiligen und Projekte für das Wissenschaftsjahr 2018 zu entwickeln. Dabei soll es auch darum gehen, Szenarien für Arbeitswelten der Zukunft zu entwickeln und zu diskutieren.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechts­anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Diese Zuwendung ist eine "De-minimis"-Beihilfe. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt entsprechend den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf "De-minimis"-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung. "De-minimis"-Beihilfen dürfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200 000 Euro (bzw. 100 000 Euro im gewerblichen Straßengüterverkehr) nicht überschreiten.

Die dem Bescheid als Anlage beigefügte "De-minimis"-Bescheinigung ist

  • zehn Jahre aufzubewahren,
  • auf Anforderung der Europäischen Kommission, einer Bundes- oder Landesbehörde oder der bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb der Frist vorgelegt, behalte ich mir vor, den Zuwendungsbescheid zu widerrufen und die Zuwendung zurückzufordern,

bei einem künftigen Antrag auf Gewährung einer „De-minimis“-Beihilfe als Nachweis für bereits gewährte „De-minimis“-Beihilfen vorzulegen.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die sich entweder mit Themen und Aspekten aus den drei Handlungsfeldern des Wissenschaftsjahres 2018 befassen oder sich verwandten Aspekten der Arbeitswelten der Zukunft widmen. Gefördert werden kann ein breites Spektrum von Vermittlungs-, Informations- und/oder Partizipationsformaten. Dazu zählen u. a. partizipatorische, dialog- und beteiligungsfördernde Formate (Dialogveranstaltungen, Workshops, Science Shops, Citizen Science-Projekte, Labs, Reallabore etc.), edukative Wissensvermittlungsformate (Ausstellungen, Mitmachaktionen, Lernmaterialien, "Serious Games" etc.), interdisziplinäre gegebenenfalls im Verbund umzusetzende Vermittlungsformate ­sowie niedrigschwellige, popularisierende Formate, die auch wissenschaftsferne Zielgruppen adressieren (Wettbewerbe, Festivals, Public Screenings etc.).

Besonders gefördert werden Vorhaben, die aus methodischer Sicht innovative und neue Wege in der Wissenschaftskommunikation beschreiten und Pilotcharakter haben. Förderfähig sind nur solche Vorhaben, die eine überregionale bzw. bundesweite Ausstrahlung haben bzw. übertragbar und/oder nachhaltig sind.

Es werden Vorhaben mit Fragestellungen aus allen wissenschaftlichen Disziplinen sowie mit inter- und transdisziplinären Schwerpunkten berücksichtigt. Die zu fördernden Vorhaben dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben und müssen ausdrücklich für das Wissenschaftsjahr 2018 entwickelt worden sein. Ziel der Vorhaben muss es sein, die Inhalte des Wissenschaftsjahres auf eine für die ausgewiesenen Zielgruppen verständliche Art und Weise darzustellen und das Interesse der Menschen für aktuelle Forschungsinhalte und für den Blick in die Arbeitswelten der Zukunft zu wecken.

Nicht gefördert werden können:

  • Veröffentlichungen,
  • nicht öffentliche Fachtagungen, die sich an ein Fachpublikum richten,
  • Vorhaben, die vorrangig der Außendarstellung institutioneller Antragsteller dienen,
  • Werbe- und Marketingkampagnen,
  • kostenpflichtige Schulungen, Workshops oder sonstige kommerzielle Veranstaltungen,
  • die Weiterführung bereits umgesetzter Projekte.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Museen und vergleichbare Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nichtstaatliche Organisationen (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen) mit satzungsgemäßen Schwerpunkten in der Wissensvermittlung, Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem nachgewiesenen Schwerpunkt auf Forschung, Wissenschaftskommunikation oder Bildung für nachhaltige Entwicklung. Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in Form von Verbundprojekten ist möglich. Die Förderinteressierten sollten die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben und nachweisbare Kenntnisse über die Themen des Wissenschaftsjahres 2018;
  2. Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Rahmen des Rechnungswesens;
  3. Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben;
  4. kein Ausschluss der Vorschrift des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Gesellschaftsvertrag und in etwaigen Geschäftsführerverträgen.

Einrichtungen, die vom Bund und/oder den Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzung

Förderungswürdig sind Vorhaben, die sich an den Zielen des Wissenschaftsjahres 2018 orientieren und als Zielgruppen die breite und interessierte Öffentlichkeit, Kinder und Jugendliche, Studierende und Nachwuchswissenschaftler und/oder Multiplikatoren in Wissenschaft, Bildung, Kultur, Medien und Politik haben. Gefördert werden können ausschließlich Projekte, die sich inhaltlich an einem der Handlungsfelder des Wissenschaftsjahres 2018 – Arbeitswelten der Zukunft ausrichten bzw. ein verwandtes Thema im Kontext von Arbeit und technologischer Entwicklung adressieren.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", zu entnehmen, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist. (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Formularschrank BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte Fundstelle: Merkblatt Vordruck 0110 )

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse auf Ausgabenbasis bzw. auf Kostenbasis als Anteilfinanzierung bzw. als Fehlbedarfsfinanzierung (bei Zuwendungen auf Ausgabenbasis) ­gewährt werden. In begründeten Ausnahmenfällen ist eine Vollfinanzierung möglich.

Bemessungsgrundlage für die in Nummer 3 genannten möglichen Zuwendungsempfänger bis auf Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Förderanträge sind auf Grundlage der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA) bzw. auf Kostenbasis (AZK) zu erstellen: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block .

Zuwendungsfähig sind Mittel für die Vergabe von Aufträgen, wenn Teile des Vorhabens von Dritten erbracht werden müssen (beispielsweise Gestaltung von Informationsmaterial, Programmierung von Internetseiten, Druck von Informationsmaterial etc.), Sachmittel, die für das Vorhaben unmittelbar notwendig sind sowie Reisekosten gemäß dem Bundesreisekostengesetz.

Zuwendungsfähig sind außerdem Personalausgaben bzw. -kosten, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten finanziert sind.

Personalausgaben bzw. -kosten sind nur dann zuwendungsfähig,

  • wenn das Personal zusätzlich für das Vorhaben eingestellt wird,
  • wenn für bestehendes Personal, das im Vorhaben tätig werden soll, für den bisherigen Aufgabenbereich eine Ersatzkraft eingestellt wird,
  • wenn die Stelle für bestehendes Personal für das beantragte Vorhaben aufgestockt wird (zuwendungsfähig ist nur der Aufstockungsanteil).

Höhe der Zuwendung

Die Vorhaben können mit einer Zuwendung von 15 000,00 Euro bis 150 000,00 Euro gefördert werden. Je nach Qualität und Umfang der Vorhaben können in Ausnahmefällen auch höhere Zuwendungen gewährt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.1 Nebenbestimmungen

Bei Förderung auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) oder die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) Bestandteil des Zuwendungsbescheids.

Bei Förderung auf Kostenbasis werden die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF (NKBF 98) Bestandteil des Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis.

6.2 Kommunikationskonzept, Corporate Design des Wissenschaftsjahres 2018

Die folgenden weiteren Nebenbestimmungen werden ebenfalls Bestandteil des Zuwendungsbescheids (sowohl bei Förderung auf Ausgabenbasis als auch bei Förderung auf Kostenbasis):

Das im Rahmen des Vorhabens zu erarbeitende Kommunikationskonzept und alle mit dem Projekt verbundenen öffentlichkeitswirksamen Kommunikationsmaßnahmen (z. B. Veranstaltungen, Kongresse, Broschüren, Poster, Flyer, digitale Kommunikationsformen u. Ä.) sind in Hinblick auf Auflagenhöhe und Gestaltung mit dem Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation (siehe Nummer 7.1) abzustimmen. Grundlage für die Erstellung aller Publikationen ist das Corporate Design des Wissenschaftsjahres 2018. Alle Publikationen sind unter Verwendung der Bildwortmarke des BMBF mit dem Zusatz "Gefördert vom" zu erstellen.

Die Zuwendungsempfänger sind angehalten, die Kommunikationskampagne des Wissenschaftsjahres 2018 zu unterstützen, sich an Evaluationsmaßnahmen zu beteiligen und zur Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Vorhaben und einer übergreifenden Öffentlichkeitsarbeit beizutragen.

7 Zuwendungsverfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Für die Abwicklung des Auswahl- und Bewilligungsverfahrens hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Rosa-Luxemburg-Straße 2
10178 Berlin

Ansprechpartner:

Florian Druckenthaner
Telefon: +49 30/6 70 55-7 85
Telefax: +49 30/6 70 55-7 89
E-Mail: florian.druckenthaner@dlr.de

Susette Polke
Telefon: +49 30/6 70 55-7 82
Telefax: +49 30/6 70 55-7 89
E-Mail: susette.polke@dlr.de

Der DLR Projektträger steht für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

7.2 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Phase ist dem DLR Projektträger, Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation, bis spätestens

1. September 2017, 12.00 Uhr

eine Projektskizze vorzulegen.

Die Projektskizzen sind sowohl online über PT-Outline als auch in schriftlicher Form auf dem Postweg einzureichen.

Bitte reichen Sie Ihre Skizze über folgenden Link online ein: https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/wj_2018 .

Damit Ihre Online-Bewerbung Bestandskraft erlangt, müssen Sie das Projektblatt und die Projektskizze ausdrucken, das Projektblatt unterschreiben und beide Dokumente umgehend nach dem 1. September 2017 auf dem Postweg zusätzlich an folgende Adresse schicken:

DLR Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Rosa-Luxemburg-Straße 2
10178 Berlin

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Anträge, die nach dem oben angebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Die Projektskizzen müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine Finanzierungsplanung mit dem voraussichtlichen Umfang der Ausgaben bzw. Kosten beinhalten.

Die Gliederung der Projektskizze soll wie folgt aussehen:

  • Projekttitel,
  • Ansprechpartner und weitere Partner im Prozess,
  • Selbstdarstellung und Organisationsstruktur,
  • Ziele des Vorhabens und Kurzzusammenfassung des Vorhabens,
  • ausführliche Vorhabenbeschreibung (Idee, Ziele, Zielgruppen, Einbindung der Bürger und weiterer Akteure, Kommunikationsstrategie),
  • Darstellung des Eigeninteresses/Eigenanteils,
  • Nachhaltigkeit, Übertragbarkeit,
  • Finanzierungsplan (Gesamtmittelbedarf, Förderbedarf, Eigenleistungen).

Es steht den Förderinteressenten frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorhabens von Bedeutung sind.

Die Förderinteressenten reichen eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal zehn DIN-A4-Seiten ein.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Zielabdeckung: Das Vorhaben ist auf die Vermittlungsziele des Wissenschaftsjahres 2018 zugeschnitten (Berücksichtigung der Handlungsfelder, Zielgruppen, Forschungsinhalte).
  • Fachliche Kompetenz: Der Antragsteller ist qualifiziert, das Vorhaben durchzuführen und verfügt über nachgewiesene Expertise über das Themenfeld und/oder die Vermittlung des Themenfelds.
  • Schlüssigkeit und Konsistenz des Konzepts: Idee, Ziele, Budgetschätzung.
  • Kommunikative Ausrichtung und Wirksamkeit: Das Vorhaben wird von geeigneten Kommunikationsmaßnahmen begleitet, es ist öffentlichkeitswirksam und generiert voraussichtlich eine mediale Berichterstattung. Das Vorhaben wird kommunikativ in das Wissenschaftsjahr 2018 eingebunden und als Teil dessen wahrgenommen.
  • Innovation: Das Vorhaben ist innovativ und leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Wissenschaftskommunikation in Deutschland.
  • Überregionalität und Nachhaltigkeit: Das Vorhaben strahlt überregional aus und/oder kann übertragen bzw. nachgenutzt werden.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projekte ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Förderinteressenten schriftlich mitgeteilt.

Die Förderinteressierten haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.1 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die potenziellen Antragsteller, deren Projektskizzen positiv bewertet wurden, durch den Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender ­Prüfung entschieden wird. Die Erstellung von förmlichen Anträgen erfolgt über das Antragssystem Easy-Online ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Die Zugangsdaten werden durch den Projektträger zur Verfügung gestellt. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind u. a. folgende die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:

  • detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens,
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung,
  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung,
  • Methoden zur Messung der Zielerreichung.

Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Auflagen: Die Auflagen aus der ersten Stufe werden erfüllt und der zur Förderung empfohlene Finanzrahmen wird eingehalten.
  • Stringenz: Die Vorhabenplanung ist schlüssig, das Konzept ist konsistent und fachlich validiert (Idee, Ziele, Arbeits- und Zeitplan, Finanzierungsplan).
  • Mitteleffizienz: Die beantragten Mittel sind zuwendungsfähig, notwendig und angemessen. Die Erläuterungen zum Finanzierungsplan sind nachvollziehbar.
  • Wirksamkeitserfassung: Das Vorhaben sieht eine sinnvolle Erfassung und Evaluation der Zielerreichung vor.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.2.2 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.

8 Beginn und Ende der Förderung

Die Vorhaben müssen innerhalb der Laufzeit des Wissenschaftsjahres 2018 umgesetzt werden, d. h. sie können frühestens am 1. Januar 2018 beginnen und sollten spätestens am 31. Dezember 2018 enden.

9 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis 31. Dezember 2018 gültig.

Berlin, den 18. Juli 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Christian Herbst