
Richtlinien zur Förderung der "Entwicklung von Indikatoren im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung". Bundesanzeiger vom 24.08.2017
Vom 7. August 2017
Die Vereinten Nationen haben 2015 im Rahmen der Agenda 2030 die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung, die sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs), verabschiedet, die in allen Mitgliedsländern umgesetzt werden sollen. Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) wurde als ein eigenständiges Ziel (Nummer 4.7) aufgenommen. Damit verbunden wurde eine entsprechende Indikatorik festgelegt:
Ausmaß, in dem (i) Global Citizenship Education und (ii) Bildung für nachhaltige Entwicklung, einschließlich Gleichstellung der Geschlechter und Menschenrechte, in
Bereits im Vorfeld der Verabschiedung der SDGs wurde das UNESCO-Weltaktionsprogramm (WAP) von 2015 bis 2019 ausgerufen. Dieses baut auf die vorausgegangene UN-Dekade BNE von 2005 bis 2014 auf. Mit dem Ziel Bildung für nachhaltige Entwicklung strukturell im deutschen Bildungssystem zu verankern, wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im September 2015 ein partizipativer Prozess zur Umsetzung des WAP BNE gestartet. Am 20. Juni 2017 hat die Nationale Plattform BNE, unterstützt von Expertinnen und Experten aus sechs Fachforen zu den Bildungsbereichen "frühkindliche Bildung", "Schule", "Berufliche Bildung", "Hochschule", "non-formales und informelles Lernen/Jugend" und dem Fachforum "Kommunen", den Nationalen Aktionsplan BNE verabschiedet. In diesem werden prioritäre Handlungsfelder und konkrete Ziele sowie Maßnahmenempfehlungen für die Verankerung von BNE in allen Bildungsbereichen formuliert. Die Entwicklung von BNE-Indikatoren ist in allen Bildungsbereichen als Ziel definiert. In Forschung und Bildung sind Indikatoren von wachsender Bedeutung. Die Entwicklung von entsprechenden Indikatoren, Messgrößen und Ansätzen können für BNE und Forschung für nachhaltige Entwicklung eine signifikante Dynamik auslösen (siehe auch FONA3 – Rahmenprogramm des BMBF).
Der Forderung nach der Entwicklung eines Indikators bzw. eines Indikatoren-Sets zur Erfassung von BNE als inhaltliche und institutionelle Querschnittsaufgabe kommt daher auf nationaler wie internationaler Ebene eine zentrale Bedeutung zu.
In der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 wurde BNE bereits als eigenständiger Punkt im Kapitel zum SDG 4 festgeschrieben (Seite 83)1, aber entsprechende Indikatoren wurden noch nicht integriert. In den bestehenden Datenpools von SOEP (Sozio-oekonomisches Panel, DIW Berlin), Eurobarometer und Eurostat sind ebenfalls kaum entsprechende empirische Zugänge benannt, mit denen die Implementation, Entwicklung oder Umsetzungsprobleme von BNE systematisch und kontinuierlich erfasst werden können. Das BMBF möchte mit dieser Förderung dieses Desiderat schließen. Es geht somit um die Entwicklung von Indikatoren für die in den Nummern 2.1 und 2.2 dargestellten Bildungsbereiche. Die Indikatoren sollen dazu dienen,
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Das BMBF beabsichtigt Forschungsvorhaben zu fördern, die entscheidende Beiträge zur Ermittlung eines Indikatoren-Sets für BNE und zur Entwicklung von Messinstrumenten für die BNE-Berichterstattung leisten. Die Forschungsvorhaben werden durch ein ebenfalls im Rahmen dieser Förderbekanntmachung zu förderndes Metavorhaben begleitet und durch dieses insbesondere im Hinblick auf die Machbarkeit und Umsetzbarkeit der entwickelten Indikatoren unterstützt.
Folgende Themenbereiche sind mit dieser Bekanntmachung angesprochen:
Im Rahmen dieser Förderrichtlinien wird ein Metavorhaben gefördert, das für die Wissenschafts-Community der Bildungs- und Nachhaltigkeitsforschung die Ergebnisse der Forschungsvorhaben in einen übergreifenden wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmen stellen soll. Die Aufgaben bestehen darin, die Ergebnisse und Entwicklungen der Forschungsvorhaben wissenschaftlich zu erfassen und aufzuarbeiten sowie mit bestehenden wissenschaftlichen Konzepten der Bildungs- sowie Nachhaltigkeitsforschung zu verbinden. Es dient dazu, die Anschlussfähigkeit in wissenschaftlichen, praktischen und gesellschaftlichen Kontexten zu ermöglichen und das Forschungsfeld weiterzuentwickeln. Zudem soll mithilfe des Metavorhabens die Interdisziplinarität in der BNE-Forschung gestärkt und die Transdisziplinarität als partizipative Form der Erkenntnisgewinnung stärker etabliert werden. Im Einzelnen soll die Projektnehmerin/der Projektnehmer des Metavorhabens folgende Aufgaben übernehmen:
Gewünscht ist ein regelmäßiger wissenschaftlicher Austausch des Metavorhabens mit ähnlichen Vorhaben im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung in Form von mindestens einem jährlichen Treffen.
Das BMBF geht von einem Eigeninteresse des Zuwendungsempfängers an der Aufgabenstellung aus. Dieses Eigeninteresse ist bei der Antragstellung entsprechend darzulegen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen in Deutschland, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie private Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, wenn sie satzungsgemäß im Themenfeld arbeiten und fachlich ausgewiesen sind. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Bei nicht öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen ist der Nachweis der vorrangigen Forschungstätigkeit in geeigneter Weise zu erbringen.
Im Rahmen dieser Fördermaßnahme werden sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben gefördert. Jeder Projektpartner stellt einen eigenen Projektantrag, jedoch mit einer gemeinsam von allen Verbundpartnern formulierten Vorhabenbeschreibung.
Projektleiterinnen bzw. Projektleiter der antragstellenden Institution müssen durch einschlägige Expertise im Gegenstandsbereich dieser Förderrichtlinien ausgewiesen sein.
Die Zuwendungsempfänger müssen bereit sein, ihre Ergebnisse und Erfahrungen in den fachlichen Austausch mit den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben einzubringen. Sie müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei begleitenden, integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Dazu gehört die Präsentation von (Zwischen-) Ergebnissen auf Statusseminaren und die Erstellung von Beiträgen zu Publikationen, die im Rahmen der Fördermaßnahme erstellt werden. Weiterhin ist die Mitwirkung bei Maßnahmen des projektübergreifenden Metavorhabens (siehe Nummer 2.2) verpflichtend.
Bei der Planung und Durchführung der Forschungsvorhaben sind die Arbeiten und Ergebnisse der jeweiligen Fachforen (siehe Nummer 1.1) zu berücksichtigen (Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans).
Um eine fortwährende Rückkopplung und Plausibilität der Indikatorenentwicklung zu gewährleisten, muss statistische Kompetenz miteingebunden werden und ist in den Vorhaben klar darzustellen (beispielsweise durch die Einbindung eines Partners mit statistischer Expertise). Die Umsetzbarkeit der entwickelten Indikatoren für eine kontinuierliche nationale (wie dem nationalen Bildungsbericht, der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, dem Bericht der Bundesregierung) und internationale Berichterstattung (SDGs, Bildungsberichte wie z. B. OECD-Publikation EAG) zu BNE ist in den Konzepten unbedingt zu berücksichtigen.
Partner innerhalb einer Institution haben in geeigneter Weise eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit zu treffen. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).
Antragstellerinnen und Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Im Fall von geplanten Datenerhebungen ist zu prüfen, ob für die Untersuchung der Fragestellungen auf bereits vorhandene Datenbestände zurückgegriffen werden kann. Falls nicht vermieden werden kann, eigene Daten zu erheben, ist weiterhin zu prüfen, inwieweit diese Daten anschlussfähig zu bestehenden Datensätzen sind. Das Ergebnis dieser Prüfungen ist im Antrag zu dokumentieren.
Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, die im Rahmen des Vorhabens gewonnenen Daten spätestens nach Abschluss des Vorhabens in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. dem Verbund Forschungsdaten Bildung; www.forschungsdaten-bildung.de) oder einem ebenfalls vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten anerkannten Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.
Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben. Die wesentlichen Punkte, die dabei zu beachten sind, können einem Merkblatt (http://wiki.bildungsserver.de/bilder/upload/checkliste_datenmanagement.pdf) entnommen werden.
Um Forschungsergebnisse für die Praxis nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Antragstellerinnen und Antragsteller verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten. Die entsprechenden Publikationen sollen u. a. im Internet veröffentlicht werden. Dieser Beitrag zur Verwertung/Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (ANBest-BMBF 98) sowie die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98) unberührt.
Antragstellerinnen und Antragsteller müssen sich ferner bereit erklären, Angaben über ihr Vorhaben in standardisiertem Format zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung zu stellen.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Soweit die antragstellende Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, können nur die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtung finanziert werden. Die Gewährleistung einer eindeutigen finanziellen und inhaltlichen Abgrenzung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten der antragstellenden Einrichtung ist daher Voraussetzung für eine Förderung.
Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte, Sach-, Investitions- und Reisemittel, die ursächlich in der Durchführung des Vorhabens begründet sein müssen. Falls zwingend erforderlich, können Mittel für Aufträge an Dritte beantragt und vergeben werden. Die zwingende Erforderlichkeit muss offenkundig sein bzw. entsprechend dargelegt und nachgewiesen werden. Weiterhin können Mittel für gegebenenfalls anfallende Gebühren für Archivierungsdienstleistungen von Forschungsdatenzentren und gegebenenfalls anfallende Gebühren zur Sekundärnutzung von Daten bzw. Mittel für das Datenmanagement (Aufbereitung, Dokumentation, Anonymisierung etc.) selbst generierter Daten beantragt werden. Für alle beantragten Mittel muss ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer vorhabenspezifischer Bedarf vorliegen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" (ANBest-P) und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis" (BNBest-BMBF 98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-13 94
E-Mail: koordinierung-bne@dlr.de
Ansprechpartner: Dr. Frank Oppermann
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen (AZA bzw. AZK, siehe Nummer 7.2.1) ist das elektronische Antragssystem 2easy-Online2 (https://foerderportal.bund.de/easyonline) zu nutzen.
Vor der Erstellung der Unterlagen wird Ihnen empfohlen, Kontakt zu dem oben genannten Ansprechpartner aufzunehmen.
Das Verfahren ist einstufig angelegt.
Ein förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung sind bis zum 10. Oktober 2017
vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird. Diese förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-Online" zu erstellen (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy). Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Im förmlichen Förderantrag ist die Vorhabenbeschreibung (maximal 20 Seiten, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, mindestens 2 cm Rand) folgendermaßen zu gliedern:
Die eingegangenen Projektanträge für die Forschungsvorhaben werden nach Ablauf der Vorlagefrist unter Einbeziehung externer Gutachterinnen/Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
Für die Projektanträge zum Metavorhaben gelten zudem folgende Kriterien:
Für das Metavorhaben wird nur ein Konzept ausgewählt.
Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Information sowie Recherchen zulassen. Es steht den Antragstellerinnen und Antragstellern frei, im Rahmen des vorgegebenen Seitenumfangs weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung des Projektvorschlags von Bedeutung sind. Als Anlagen sind aber in jedem Fall nur die oben genannten Unterlagen zugelassen.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.
Bei Verbundvorhaben sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und sind befristet bis zum 31. Dezember 2023.
Berlin, den 7. August 2017
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Doerte Treuheit
1 - https://www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BPA/Bestellservice/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_Neuauflage_2016.pdf?__blob=publicationFile&v=7
2 - Auf bisher erstellte Studien während der UN-Dekade BNE und im aktuellen Weltaktionsprogramm sollte zurückgegriffen werden. Auch sollten die Arbeiten der Fachforen und Erkenntnisse aus dem Vorgehen des Monitorings des WAPs sowie existente Studien zur Indikatorik im Bereich BNE berücksichtigt werden.
3 - Eine zweite Bekanntmachung im Anschluss an diese ist angedacht, die sich dem Thema der Kompetenzermittlung (Outcome) für die anderen Bildungsbereiche befassen soll.
4 - "Pars pro toto" bedeutet, dass ein einzelner BNE-Indikator, der nur einen Aspekt von BNE in einem bestimmten Bildungsbereich beleuchtet, z. B. die Integration von BNE in die Lehrerfortbildung, in die Nachhaltigkeitsstrategie einfließen soll. Ein solcher Indikator würde als "Repräsentant" für einen Teilbereich relevante Informationen dazu liefern, wie sich die strukturelle Implementierung von BNE in Deutschland entwickelt.