
Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Thema Role Of the Middle atmosphere In Climate (ROMIC-II). Bundesanzeiger vom 25.10.2017
Vom 9. Oktober 2017
Die Erdatmosphäre ist ein System, in dem die verschiedenen atmosphärischen Schichten mit teilweise komplexen Kopplungsmechanismen verbunden sind. Wetter und Klima spielen sich zwar in den bodennahen Atmosphärenschichten (Troposphäre) ab, werden aber auch beeinflusst von Prozessen in der Stratosphäre und der Mesosphäre, die zusammen auch als mittlere Atmosphäre bezeichnet werden. Diese wechselwirkenden Zusammenhänge der Atmosphärenschichten werden bei der operationellen Wettervorhersage zur Erhöhung der Genauigkeit bereits zunehmend berücksichtigt. Der komplexe Klima-Einfluss der mittleren Atmosphäre muss hingegen noch genauer untersucht werden. Insbesondere die Emissionen anthropogener Treibhausgase wirken sich direkt auf die mittlere Atmosphäre aus und verursachen dort in der Regel dynamische Veränderungen, die auf das Klima in der Troposphäre rückwirken. Das Ausmaß und die Wirkungsmechanismen der physikalischen und chemischen Abhängigkeiten zwischen der mittleren Atmosphäre und der Troposphäre sind gerade für die Klimaentwicklung noch nicht hinreichend verstanden.
In einer ersten Phase der Fördermaßnahme ROMIC wurden erste wichtige Ergebnisse u. a. zu den Einflüssen dynamischer Vorgänge und natürlicher Aerosol-Emissionen auf die mittlere Atmosphäre und ihre Wechselwirkung mit der Troposphäre erarbeitet.
In der zweiten Phase von ROMIC soll der Einfluss der mittleren Atmosphäre auf das Klima in der Troposphäre noch stärker in den Fokus gerückt werden. Die zentralen Forschungsfragen sind dabei:
Die Wissenschaft hat in der ersten Phase von ROMIC verschiedene Aspekte dieser Fragen untersucht, aber es fehlt insbesondere ein konsistentes Bild der für beide oben genannten Fragestellungen wichtigen, meist nichtlinearen Kopplungsmechanismen.
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es deshalb, diese Lücken zu schließen und insbesondere durch verbesserte Modellierung der entscheidenden Prozesse eine genauere Abschätzung des Einflusses der mittleren Atmosphäre auf das Klima in der Troposphäre zu erhalten.
Damit soll insbesondere die dekadische Klimavorhersage verbessert werden, damit Anpassungsmaßnahmen im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) konkreter geplant werden können. Auch sollen die Ergebnisse möglichst in den 6. Sachstandsbericht des IPCC einfließen.
Die vorliegende Fördermaßnahme ist Teil des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungsrahmenprogramms "FOrschung für NAchhaltige Entwicklung" (FONA3) und soll dort wesentliche Beiträge zu den im Rahmen der Vorsorgeforschung "Klima" festgelegten Zielen "Wissenslücken zum Klimawandel schließen" und "Nutzung von Klimawissen" leisten.
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Zuwendungen werden auf Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a und b (Grundlagenforschung und industrielle Forschung) der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" − AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017 (ABl. L 156 vom 20.6.2017, S. 1) gewährt.
Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.
Übergeordnetes Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Modellierung der Rolle der mittleren Atmosphäre für das Klima. Hierzu sollen wichtige Prozesse in der mittleren Atmosphäre in Hinblick auf ihre Bedeutung für die Troposphäre untersucht werden. Im Fokus sollen insbesondere solare Variabilität und anthropogene Einflüsse auf die mittlere Atmosphäre stehen, die wiederum mittels Kopplungsprozesse das Klima in der Troposphäre beeinflussen. Zur Beantwortung der Fragen können Modellentwicklungen, Untersuchungen mit Modellen sowie Beobachtungen inkl. Messkampagnen durchgeführt werden.
Alle geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen zumindest einem der folgenden Ziele zuzuordnen sein:
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte in Deutschland haben − und andere Institutionen bzw. juristische Personen. Die Definition der Europäischen Union für KMU ist unter https://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition_en einzusehen. KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes (siehe Nummer 7) persönlich beraten lassen.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.
Das BMBF strebt eine koordinierte und anschlussfähige Entwicklung von Klima- und Erdsystemmodellen an. Eine Beteiligung von betroffenen Antragstellern/Zuwendungsempfängern an der vom BMBF angestoßenen Entwicklung einer nationalen Strategie für Erdsystemmodellierung ist ausdrücklich erwünscht. Projekte, die Klima- und Erdsystemmodelle nutzen oder weiterentwickeln wollen, sollen deutsche Community-Modelle mit modularem Aufbau nutzen. Falls dies nicht möglich ist, soll parallel zu den wissenschaftlichen Arbeiten während der Projektlaufzeit der Einbau der eigenen Arbeiten in ein solches Modell durchgeführt werden. Die Empfehlungen der nationalen Strategie sind dann gegebenenfalls zu beachten.
Die Adressierung von wissenschaftlichen Fragestellungen, die im CMIP6 Prozess insbesondere in den MIPs (Model Intercomparison Projects) DynvVar, SolarMIP, AerChemMIP, VolMIP und GeoMIP formuliert sind (siehe GMD special issue "Coupled Model Intercomparison Project Phase 6 (CMIP6) Experimental Design and Organization", http://www.geosci-model-dev.net/special_issue590.html), wird ausdrücklich begrüßt. Damit werden die Arbeiten direkt anschlussfähig an den IPCC Prozess und tragen direkt zur Beantwortung von gesellschaftlich wichtigen Fragen bei.
Bevorzugt gefördert werden Verbundprojekte (Details siehe Nummer 7.2). Die an einem Verbundprojekt beteiligten regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Die Antragsteller müssen bereit sein, die Problemlösungen im Rahmen des durch die Entwicklung des Modellsystems entstehenden Netzwerks arbeitsteilig und partnerschaftlich zu erarbeiten. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien für Verbundprojekte nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – unter https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219 entnommen werden.
Von grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit den Projektförderthemen darstellen und beide miteinander verzahnen.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Kooperationspartner im Ausland sollten eigene Fördermittel einbringen.
Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung gewährt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft − FhG − die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Die Beihilfeintensität pro Beihilfeempfänger darf folgende Sätze nicht überschreiten (Artikel 25 Absatz 5 AGVO):
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel − je nach Anwendungsnähe des Projekts − bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Für KMU sind nach Artikel 25 Absatz 6 AGVO differenzierte Aufschläge zulässig, die gegebenenfalls zu einer höheren Beihilfeintensität führen können.
Die Zuwendungen können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Zuwendungsfähig sind ausschließlich die durch das Forschungsvorhaben verursachten und zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendigen und angemessenen Ausgaben/Kosten.
Grundsätzlich sind folgende Positionen zuwendungsfähig:
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogernannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).
Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.
Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.
Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.
Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
– DLR Projektträger –
Geschäftsbereich Umwelt und Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpartner für fachliche Anfragen ist:
Herr Dr. Tomas Forkert
Telefon: 02 28/38 21-13 33
E-Mail: Tomas.Forkert@dlr.de
Für administrative Anfragen während der Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Frau Silvia Schneider
Telefon: 02 28/38 21-19 69
E-Mail: Silvia.Schneider@dlr.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.
Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit den oben genannten Ansprechpartnern Kontakt aufzunehmen.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sollen ausführliche Projektskizzen vorgelegt werden, die einem unabhängigen Begutachtungsverfahren zugeführt werden. Aufbauend auf dessen Ergebnis sind in der zweiten Stufe dann Vollanträge einzureichen.
Zusätzlich zu den fachlichen Projektskizzen wird die Einreichung einer Skizze für einen fachlichen Koordinator der Fördermaßnahme erwartet.
Die Einreichung der Skizzen hat in elektronischer Form über das Skizzentool https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/ROMIC-II zu erfolgen. Da die Begutachtung der Skizzen auch unter Zuhilfename internationaler Experten durchgeführt werden wird, sind die Darstellungen grundsätzlich in englischer Sprache einzureichen.
In PT-Outline werden zum einen standardisiert Informationen zum Skizzeneinreicher, zu Projektpartnern und zur Finanzierung abgefragt sowie zum anderen Templates für die inhaltliche Beschreibung (Vorhabensbeschreibung) bereitgestellt. Es werden Einreichungen für fachliche Projekte und für die Bewerbung als fachlicher Koordinator dieser Fördermaßnahme erwartet.
Verbundprojekte reichen über den Verbundkoordinator eine gemeinsame Vorhabensbeschreibung ein.
Es steht den Bewerbern frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung der Projektskizze von Bedeutung sind.
Der Zeitraum für die Einreichung von Skizzen zu den Buchstaben a und b endet am 31. Januar 2018
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Die Einbeziehung später eingehender Skizzen in das Begutachtungsverfahren ist jedoch nicht gewährleistet.
Um Bestandskraft zu erlangen muss der PT-Outline-Ausdruck zusätzlich im Original durch Unterschrift autorisiert zusammen mit den über PT-Outline generierten Formblättern beim Projektträger innerhalb von 14 Wochentagen nach Ablauf des obigen Datums eingereicht werden.
Verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Bewerbungen sind nur in der Kombination aus Einreichung der Projektskizze über das Internetportal und schriftlicher Einsendung der unterschriebenen Endfassung möglich. Zusendungen per E-Mail oder Telefax werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Bei der Bewertung der Skizzen zu fachlichen Einzelbeiträgen werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Bei der Bewertung der Skizzen zur Bewerbung auf eine Koordinatorenposition werden die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:
Es ist beabsichtigt, zunächst die Skizzen zu den Buchstaben a und b innerhalb von zwei Monaten nach dem Stichtag zu bewerten. Bei der Bewertung und Auswahl lassen sich BMBF und Projektträger von internationalen Gutachtern beraten.
Bei positiver Skizzen-Begutachtung erfolgt in einer zweiten Verfahrensstufe seitens des Förderers eine Aufforderung zur Einreichung von formalen Anträgen.
Aus der Vorlage eines Antrags kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.
Anträge sind über das Förderportal des Bundes: https://foerderportal.bund.de/easyonline/formularassistent.jsf einzureichen, auszudrucken und dem Projektträger rechtsverbindlich unterschrieben auf dem Postweg zuzusenden.
Über die Förderung wird nach abschließender Prüfung durch den Zuwendungsgeber entschieden. Die dabei zugrunde gelegten Kriterien sind:
Es wird angestrebt, die Förderentscheidungen so rechtzeitig zu treffen, dass die Vorhaben innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung des vollständigen förmlichen Antrags und aller weiteren erforderlichen Unterlagen beginnen können.
Die Vorhabensbeschreibung soll maximal 20 Seiten (zuzüglich Anlagen) umfassen (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11) und folgender Gliederung folgen:
Es steht den Antragstellern frei, der Vorhabensbeschreibung weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags bedeutsam sind.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 30. Dezember 2022 gültig.
Bonn, den 9. Oktober 2017
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Petra Wolff