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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Förderrichtlinien zum Rahmenprogramm Mikrosysteme (2004-2009) Applikationszentren für die Mikrosystemtechnik.

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1. Zuwendungszweck

Die Mikrosystemtechnik spielt in der skalenübergreifenden Integration (Nano - Mikro - Makro) sowie bei der Produktentwicklung und Wertschöpfungskettenintegration eine Schlüsselrolle. Um sich im Zuge der Globalisierung der internationalen Konkurrenz zu stellen, wird es für Unternehmen immer wichtiger, sich als Systemanbieter gegenüber weiterer Spezialisierung auf Komponentenebene zu positionieren. Sie müssen sich dem wachsenden Innovationsdruck der schnellen Produktentwicklung und ihrer Überführung in eine kostengünstige Produktion stellen. Eine Beschleunigung der Umsetzung von Forschungsergebnissen in Produkte, den kurzen Produktlebenszyklen entsprechend, wäre insbesondere für KMU hilfreich. Daher soll als Unterstützung für KMU ein Modellversuch gestartet werden, der den unter Innovationsdruck stehenden KMU den Zugang zu FuE- und Fertigungsressourcen erleichtert. Der Modellversuch Applikationszentrum der MST soll Konzepte erproben, wie vorhandene Kapazitäten für Produktentwicklung, dazugehörige angepasste Produktionskonzepte genutzt, vermarktet und in Wertschöpfungsketten integriert werden können.

Mit dem Modellversuch Applikationszentren der MST soll eine effiziente Struktur entwickelt werden, die das vorhandene Wissen und die vorhandene Infrastruktur für eine beschleunigte Implementierung von Innovationen in die industrielle Verwertung verfügbar macht. Ein MST-Applikationszentrum besitzt Exzellenz in einem speziellen Anwendungsgebiet oder einer Technologie der MST, deren Relevanz durch das Interesse von Unternehmen an gemeinsamen Projekten gezeigt wird. Applikationszentren dienen damit primär nicht der Forschung, sondern der Nutzung vorhandenen Wissens und vorhandener Einrichtungen für konkrete Entwicklungsaufgaben der Unternehmen, insbesondere für KMU.

Die Applikationszentren sollen einerseits fachliche Schwerpunkte aufweisen, andererseits aber auch regionale Bedürfnisse befriedigen können. Insgesamt sind zur Förderung maximal 5 Applikationszentren vorgesehen. Die Fördermaßnahme ist auf 5 Jahre begrenzt.

1.2. Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Applikationszentren der MST, die ihre Kompetenzen zur Entwicklung von industriellen Anwendungen in Wissen und Anlagentechnik zur Verfügung stellen. Sie sollten über eine gute Anbindung an die regionale Wirtschaftsstruktur verfügen.

MST-Applikationszentren müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Das Applikationszentrum

  • soll über eine apparative Ausrüstung und eine leistungsfähige Infrastruktur verfügen, die eine Entwicklung im industriellen Maßstab erlauben oder diese über ein regionales Netzwerk plausibel darstellen. Der Zugriff der Organisation auf das Netzwerk sowie eine Kostenaufstellung für die Nutzung sollen dargestellt werden.
  • muss technisches Personal für Produktentwicklung und Produktion im jeweiligen Tätigkeitsgebiet vorweisen.
  • muss über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen und in der Lage sein, die Kosten bestimmungsgemäß nachzuweisen. Das Applikationszentrum führt die Managementaufgaben durch, tritt als Zuwendungsempfänger auf und nimmt Aufträge von Unternehmen (insbesondere von KMU) und FuE-Einrichtungen entgegen.

MST-Applikationszentren müssen folgende Aufgaben erfüllen:

  • Koordination und Integration von wissenschaftlich-technischen und „wirtschaftlichen“ Kompetenzen für ein definiertes Aufgaben- bzw. Tätigkeitsgebiet. Sie sollen vor allem die Entwicklung kompletter Systeme unterstützen und in der Lage sein, auf dem gewählten Tätigkeitsgebiet den gesamten Innovationsprozess abzudecken.
  • Auf- und Ausbau der Beziehungen zu Unternehmen im jeweiligen Tätigkeitsgebiet, um das eigene Leistungsangebot bekannt zu machen.
  • Entwicklung eines kommerzialisierungsfähigen Leistungsangebotes für die nachhaltige Nutzung, insbesondere für KMU.
Gegenstand der Förderung sind der Aufbau und der Betrieb des Applikationszentrums sowie damit verbundene industrierelevante Entwicklungsprojekte. Die Leistungen für industrierelevante Entwicklungsprojekte in den Applikationszentren werden nur gefördert, wenn seitens der Unternehmen oder FuE-Einrichtungen belegbares Interesse und eine mindestens 50 %ige Eigenleistung nachgewiesen werden. Die Leistungen sollen nachgewiesen werden durch:
  • eigenes Personal, welches gemeinsam mit dem bereitgestellten Entwicklungspersonal die Entwicklung durchführt und die Infrastruktur vor Ort nutzt.
  • einen plausiblen Verwertungsplan, der den Transfer der Entwicklung in die eigene Produktion bzw. Folgeaufträge zur Kleinserie an das Applikationszentrum darstellt.

Die Zusammenarbeit zwischen Applikationszentrum und Industriepartner muss in schriftlicher Form fixiert werden.

Im zu erstellenden Konzept müssen Aufbau und Betrieb des Zentrums und der Umfang der geplanten Tätigkeiten für einen Zeitraum von 5 Jahren dargestellt werden.

3. Zuwendungsempfänger

Nur rechtlich selbständige Organisationen sind antragsberechtigt.

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Förderung im Rahmen der Maßnahme Applikationszentren der MST erstreckt sich über 5 Jahre.

Im ersten Jahr wird die Förderung für den grundsätzlichen Aufbau des Applikationszentrums in einer Höhe von 100% gewährt (Anschubfinanzierung). Zuwendungsfähig sind die Kosten für das im Applikationszentrum eingesetzte Personal. Gefördert werden außerdem Sachkosten, Anpassungskosten für Infrastruktur und Marketing. Die beantragten Aufbaukosten müssen im plausiblen Verhältnis zum Umfang der geplanten Aktivitäten stehen.

Jedes FuE-Projekt ist separat zu kalkulieren und mit den jeweiligen Kostenanteilen der Partner darzustellen. Gefördert wird ausschließlich der Anteil des Applikationszentrums. Bemessungsgrundlage für die Festlegung der Förderquote sind die Gesamtkosten des Vorhabens einschließlich des Industrieanteils. Die maximale Förderung beträgt 45%. Investitionskosten sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Verwendungsnachweis ist über die Gesamtkosten des Projektes zu führen. Das Zentrum hat hierfür eine entsprechende Vertragsgestaltung mit dem (den) Projektpartner(n) sicherzustellen.

Der Teil der Fördersumme, der für Industrieprojekte vorgesehen ist, muss in der Konzeptionsphase auf der Grundlage einer Marktabschätzung geplant und plausibel dargestellt werden.

Die Förderquote berücksichtigt den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen.

5. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

6. Verfahren

6.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Mikrosystemtechnik, die
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Projektträger Mikrosystemtechnik -
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 310078-101
Internet https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php ,
beauftragt.

Die Auswahl geeigneter Ansätze wird in einem zweistufigen Verfahren erfolgen. Bis zum 01.04.2006 können detaillierte, begutachtungsfähige Vorhabensbeschreibungen (maximal 20 Seiten) mit einer Darstellung des Applikationszentrums beim Projektträger eingereicht werden. Die ausgewählten Vorhaben werden zur Antragstellung aufgefordert.

In den Konzepten sollten folgende Themen aufgegriffen und behandelt werden:

  1. Titel / Thema des Applikationszentrums
  2. Projektleitung
  3. Zusammenfassung des Gesamtkonzeptes (max. 1 Seite)
  4. Struktureller Aufbau
    • Beteiligte Gruppen und Einrichtungen, Kompetenzbeschreibung
    • Organisation, juristische Organisationsform, Koordinierung, Kompetenzen der Schlüsselpersonen, Managementerfahrung
    • Vorhandene Infrastruktur bzw. geplanter Auf- und Ausbau
    • Verzahnung der verschiedenen Bereiche
    • Nutzung der vorhandenen Erfahrungen auf dem Gebiet der Mikrosystemtechnik und im Bereich industriellen Forschung
  5. Inhaltliche und methodische Schwerpunkte
    • Darstellung und Begründung der inhaltlichen Schwerpunktsetzung innerhalb der MST
    • Darstellung und Begründung des konzeptionellen Vorgehens
    • Marketingkonzept, das das Interesse von Industrie für das spezielle Gebiet belegt
    • Abschätzung zu den geplanten Industrieprojekten
  6. Perspektiven
    • Geschäftsplan zur dynamischen Weiterentwicklung des Applikationszentrums (fortschreibungsfähiger Businessplan)
    • Konzept zur längerfristigen Fortführung des Applikationszentrums über den Förderzeitraum hinaus
    • Meilensteinplanung zur Umsetzung der Ziele
  7. Finanzierungsplan
    • Finanzierungsplan über einen Zeitraum von 5 Jahren, gegliedert in die einjährige Aufbauphase und eine vierjährige Projektphase
    • Gesamtfinanzierungsplan mit einer Aufgliederung für die verschiedenen Projekte im Rahmen einer vorkalkulatorischen Abschätzung
    • Ggf. Beiträge anderer Finanzgeber (Länder, Kommunen, Industrie) oder Darstellung zusätzlicher Akquisitionspotenziale

7. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 14. Februar 2006

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Finking