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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Fördermaßnahme "Computational Life Sciences". Bundesanzeiger vom 12.01.2018

Vom 29.11.2017

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie "Computational Life Sciences" soll die Entwicklung innovativer rechnergestützter Methoden und Analysewerkzeuge für Biologie und Gesundheitsforschung weiter vorangetrieben werden.

Der Fortschritt im Bereich experimenteller Methoden und moderner (Hochdurchsatz-)Technologien (z. B. hochauf­lösende Massenspektrometrie, "next generation sequencing", neue bildgebende Verfahren) ist ein wichtiger Treiber für Innovationen in der biologischen und medizinischen Forschung. Bereits jetzt lassen sich komplette Genome innerhalb weniger Stunden sequenzieren und die Erschließung neuer Teilgebiete, wie Metagenomik, Interaktomik oder ­Einzelzell-Sequenzierung, schreitet mit großen Schritten voran. Es wird zunehmend klar, dass man, um den Zustand einer Zelle zu beschreiben, die Gesamtheit der molekularen Wechselwirkungen zwischen RNA, Proteinkomplexen und Metaboliten betrachten muss. Mittlerweile werden bereits komplexe zelluläre Netzwerke und Interaktionen von unterschiedlichen Zellpopulationen untersucht. Zukünftig werden vermehrt quantitative, zeitaufgelöste Messungen zellulärer Systeme durchgeführt werden. Diese Entwicklungen gehen einher mit einem steigenden Bedarf nach neuen bioinformatischen Werkzeugen für die effiziente Verarbeitung und Analyse der gemessenen Daten sowie neuen Methoden zur mathematischen Modellierung und Simulation komplexer biologischer Systeme.

Gleichzeitig nimmt auch die Menge der digitalisierten Daten in der Patientenversorgung und klinischen Forschung rasant zu. In der biomedizinischen Forschung werden molekularbiologische Analysen oft mit Bildgebungsdaten, Laborwerten oder anderen klinischen Daten kombiniert. Auch nutzen immer mehr Menschen eigene mobile Geräte, um Körperdaten wie Puls, Blutdruck oder Blutzucker über die Zeit zu erfassen. Im Rahmen der Medizininformatik-Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ( http://www.medizininformatik-initiative.de/ ) werden in ­großem Maße Daten aus der biomedizinischen oder klinischen Forschung und der Patientenversorgung zusammengeführt. Mit Hilfe spezieller IT-Lösungen wird dabei der gegenseitige institutionsübergreifende Zugang zu den Daten aus Forschung und Versorgung ermöglicht und eine Harmonisierung der Daten erreicht. Die Analyse, Interpretation und Nutzbarmachung dieser stark heterogenen Daten erfordert jedoch die Entwicklung von integrativen systemmedizinischen Workflows.

Das Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, durch die Entwicklung innovativer Methoden und Softwarewerkzeuge zur bioinformatischen Verarbeitung, Modellierung und Simulation auf aktuelle Bedarfe in den Lebenswissenschaften einzugehen. Dadurch sollen der lebenswissenschaftlichen Forschung in Deutschland effiziente und zuverlässige Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, um die durch neueste experimentelle Methoden oder die Zusammenführung verschiedener Modalitäten gewonnenen Daten geeignet zu modellieren und zu analysieren.

Diese Förderrichtlinie ist eingebettet in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung ( https://gesundheitsforschung-bmbf.de/files/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung.pdf ) der Bundesregierung.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Zuwendungen werden darüber hinaus auf Grundlage von Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" − AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017 (ABl. L 156/1 vom 20.6.2017) gewährt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie "Computational Life Sciences" soll die Entwicklung innovativer Methoden und Software-Werkzeuge aus Bioinformatik, Modellierung und Simulation für den Einsatz in den Lebenswissenschaften gefördert werden. Diese sollen aktuelle Bedarfe abdecken, die sich insbesondere aus der Verwendung neuer experimenteller Methoden und Technologien oder neuer Ansätze zur Integration verschiedener Daten ergeben.

Es sind vier Auswahlrunden geplant. In der ersten Auswahlrunde zum Einreichungsstichtag 12. April 2018 werden Projekte zu den unten genannten Themen gefördert. Zur Erreichung der Zielsetzungen der Förderrichtlinie werden der Fokus der weiteren Auswahlrunden sowie die genauen Spezifikationen der ausgeschriebenen Themen regelmäßig überprüft, angepasst und separat durch die jeweils gültigen Förderaufrufe veröffentlicht (vgl. Nummer 7.2). Die weiteren Förderaufrufe erfolgen in den Folgejahren mit Einreichungsstichtag im Monat März. Die Förderaufrufe mit dem genauen Einreichungsstichtag werden auf der Internetseite des Projektträgers ( https://www.ptj.de/computational-life-sciences ) veröffentlicht.

Im Rahmen der ersten Auswahlrunde sollen Projekte zur Entwicklung innovativer Software-Werkzeuge für die Bioinformatik und die Modellierung und Simulation komplexer biologischer Systeme gefördert werden, die aktuelle Bedarfe aufgrund von Fortschritten im Bereich experimenteller Methoden und moderner (Hochdurchsatz-)Technologien adressieren. Z. B. sind Werkzeuge zur Harmonisierung unterschiedlicher Datenformate von Ausgabegeräten und Sensoren oder auch die Entwicklung von robusten und reproduzierbaren Softwarepipelines zur Datenintegration, -analyse und -interpretation förderfähig. Aufgrund der wachsenden Dimensionalität der Daten und der gestiegenen Komplexität der Modelle bedarf es dabei neuer Ansätze, die biologisches Vorwissen (z. B. über molekulare Netzwerke) aus Datenbanken und Ontologien extrahieren und in die rechnergestützte Modellbildung einbeziehen.

Weitere Beispiele sind die Förderung der Entwicklung von Open-Source-Softwarelösungen mit frei verfügbaren Eckdatensätzen zum reproduzierbaren Testen und Vergleichen verschiedener Methoden. Ebenso förderfähig sind Methoden zur Validierung und Qualitätskontrolle von Daten und Modellen. Dies betrifft insbesondere die Quantifizierung von Unsicherheiten in Modellverhalten und Vorhersagen, die durch die Ungenauigkeit der Eingangsdaten, die Wahl von Modellparametern und Simulationsbedingungen, die Verwendung von Näherungen sowie die Vernachlässigung von Störfaktoren entstehen.

Die beispielhaft genannten Themen können sowohl einzeln als auch in Kombination in den Vorhaben adressiert werden.

Neben kompletten Neuentwicklungen sind auch Weiterentwicklungen bestehender Tools oder deren Anpassung auf die Nutzung im Umfeld von Cloud- oder Großrechnersystemen denkbar.

Elemente zur Partizipation der interessierten Öffentlichkeit an den Forschungsprojekten sind im Rahmen dieser Förderrichtlinie ebenfalls förderfähig und sollten, falls vorgesehen, als Bestandteile des Arbeitsplans erläutert werden. Im Fokus steht dabei die direkte Einbindung in projektspezifische Fragestellungen etwa in Form von Citizen Science-Formaten. Die Projekte sollten die Teilnehmer in geeigneter Weise informieren, welchen Beitrag ihre Mitarbeit leistet. Eine Transparenz bei der Methodik der Datenerhebung wird dabei vorausgesetzt.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE1-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt. Die Definition für KMU der Europäischen Kommission ist unter dem Link http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition_en einzusehen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Unternehmen der Großindustrie sowie Unternehmen, die zu mehr als 50 % im Besitz von Großindustrie sind, können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Mit dieser Maßnahme können sowohl Einzelprojekte als auch Verbundvorhaben gefördert werden.

Wie bereits in Nummer 2 erläutert, steht die Entwicklung innovativer Software-Werkzeuge für die Bioinformatik und die Modellierung und Simulation komplexer biologischer Systeme im Fokus dieser Fördermaßnahme. Es wird deshalb vorausgesetzt, dass bereits zum Projektstart eine solide Datengrundlage für die Entwicklungsarbeiten im Rahmen der Vorhaben vorliegt. Übliche Standards der mit der Software adressierten Anwender-Communities und Forschungsbereiche müssen berücksichtigt werden um einen Nutzen für die Lebenswissenschaften und die Beachtung der FAIR-Prinzipien sicherzustellen (FAIR data: findable, accessible, interoperable und reusable data). Ein darüber hinausgehender Austausch mit der Anwender-Community ist erwünscht.

Zusammenarbeit bei Verbundprojekten:

In die Verbünde müssen alle zur Bearbeitung erforderlichen Partner aus Wissenschaft und Praxis einbezogen werden. Dies schließt auch gewerbliche Unternehmen, z. B. Gerätehersteller, mit ein. Von den Partnern eines Verbunds ist eine Koordinatorin oder ein Koordinator zu benennen. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellenden und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf → Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Zugänglichkeit und langfristige Sicherung von Forschungsdaten und -ergebnissen:

Der Zugang zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen und Daten ist eine wesentliche Grundlage für Forschung, Entwicklung und Innovation. Die langfristige Sicherung und Bereitstellung der Forschungsdaten leistet einen Beitrag zur Nachvollziehbarkeit und Qualität wissenschaftlicher Arbeiten. Deshalb sollen Forschungsergebnisse, die im Rahmen dieser Förderrichtlinie entstehen, als Open Access-Veröffentlichung publiziert (siehe auch Nummer 6), und Forschungsdaten (digital; unter Wahrung der Rechte Dritter, insbesondere Datenschutz, Urheberrecht) zur Nachnutzung bereitgestellt werden.

Bei Einbindung von Unternehmen muss eine Abwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und der Wahrung der Nutzungsrechte der Unternehmen vorgenommen werden. Wenn möglich sollen die entwickelten Programme etc. (auch) unter quelloffenen Lizenzen veröffentlicht werden.

Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten:

Die zu erwartenden Ergebnisse müssen einen konkreten Erkenntnisgewinn für die Computational Life Sciences erbringen. Die geplante Verwertung, der Transfer der Ergebnisse in die Praxis sowie Strategien zur nachhaltigen Umsetzung müssen bereits in der Konzeption des beantragten Projekts adressiert und auf struktureller und prozessualer Ebene (mit Zeitschiene) beschrieben werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Zuwendungsfähig für Antragstellende außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des oder der Antragstellenden zuzurechnen sind.

Projekte/Verbünde können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden. Wird eine Projektlaufzeit von mehr als drei, aber höchstens vier Jahren, beantragt, muss eine gesonderte Begründung (z. B. Umstände, die sich aus der Beschäftigung von Doktoranden ergeben) für diese längere Laufzeit schon bei der Skizzeneinreichung gegeben werden.

Ausgaben für Publikationsgebühren, die für die Open Access-Publikation der Vorhabenergebnisse während der Laufzeit des Vorhabens entstehen, können grundsätzlich erstattet werden.

Die zur Erlangung und Validierung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten erforderlichen Ausgaben/Kosten während der Laufzeit des Vorhabens sind grundsätzlich zuwendungsfähig.

Kooperationen mit thematisch verwandten FuE-Vorhaben im europäischen und außereuropäischen Ausland sind möglich, wobei der internationale Partner grundsätzlich über eine eigene nationale Förderung für seinen Projektanteil verfügen muss. Zusätzlich anfallende Mittel, z. B. für die wissenschaftliche Kommunikation, für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, Gastaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern (Doktoranden, Post-Docs) aus dem Verbund an externen Forschungseinrichtungen und Kliniken sowie die Einladung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern, sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergistische Effekte erwartet werden können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Für KMU sind nach Artikel 25 Absatz 6 AGVO differenzierte Aufschläge zulässig, die gegebenenfalls zu einer höheren Beihilfeintensität führen können.

Die Beihilfeintensitäten nach Artikel 25 Absatz 5 AGVO geben den maximalen Umfang vor, innerhalb dessen die Gewährung der nach dieser Förderrichtlinie bestimmten Förderquote für Vorhaben mit wirtschaftlicher Tätigkeit erfolgt. Bei der Einhaltung der maximal zulässigen Beihilfeintensität sind insbesondere auch die Kumulierungsregeln in Artikel 8 AGVO zu beachten.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Für Zuwendungen mit einem Laufzeitbeginn bis einschließlich 18. April 2018 gilt:

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Projekte (NKBF 98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

Für Zuwendungen mit einem Laufzeitbeginn ab 19. April 2018 gilt:

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für FuE-Vorhaben (NKBF 2017). Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung (NABF).

Das BMBF behält sich vor, zur Bewertung der Zielerreichung und Wirkungen der Förderlinie Evaluationen durchzuführen. Die Zuwendungsempfänger sind daher verpflichtet, auf Anforderung die für die Evaluation notwendigen Daten den vom BMBF beauftragten Institutionen zeitnah und auch nach Abschluss des geförderten Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Die projektbezogenen Informationen werden ausschließlich für die Evaluation verwendet und vertraulich behandelt.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus einem über diese Förderrichtlinie geförderten Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Lebenswissenschaften und Gesundheitsforschung
– Molekulare Lebenswissenschaften (LGF 2) –
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Telefax: 0 24 61/61 90 80
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Ansprechpersonen sind

Dr. René Eulenfeld
Telefon: 0 24 61/6 19 63 76
E-Mail: r.eulenfeld@fz-juelich.de

Dr. Christian Rückert
Telefon: 0 24 61/61 90 18
E-Mail: c.rueckert@fz-juelich.de

Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse hier abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Förderaufrufe

Ab der zweiten Auswahlrunde werden die Antragsteller im Rahmen von separaten Förderaufrufen zur Einreichung von Projektskizzen zum jeweiligen Stichtag im Monat März aufgefordert. Mit dem Förderaufruf werden ergänzende Hinweise zu dieser Förderrichtlinie und die inhaltlichen Anforderungen an die Projektskizzen veröffentlicht. Dies betrifft unter anderem den Fokus der jeweiligen Auswahlrunde sowie die genauen Spezifikationen der ausgeschriebenen Themen.

Die Förderaufrufe mit dem genauen Einreichungsstichtag werden auf der Internetseite des Projektträgers ( https://www.ptj.de/computational-life-sciences ) veröffentlicht.

7.3 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Es findet in der ersten Stufe ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten statt.

7.3.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger bis spätestens zum 12. April 2018 für die erste Auswahlrunde und in den weiteren Auswahlrunden zu dem im jeweiligen Förderaufruf genannten Stichtag zunächst eine Projektskizze in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung mit der/dem vorgesehenen Verbundkoordinatorin/Verbundkoordinator vorzulegen.

Projektskizzen, die nach dem Einreichungsstichtag eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Einreichung wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen. Die Projektskizzen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Kreis begutachtender Personen eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben.

Verbindliche Anforderungen an Projektskizzen sind in einem Leitfaden für einreichende Personen niedergelegt. Dieser ist auf der Internetseite des Projektträgers abrufbar ( https://www.ptj.de/computational-life-sciences ).

Die Projektskizzen sollen in Kurzform folgende Punkte darstellen:

  • Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und E-Mail des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit;
  • Ausgangsfrage und Ziele des Vorhabens;
  • wissenschaftliches Konzept;
  • Kostenschätzung; Begründung der Notwendigkeit der Zuwendung;
  • Qualität und Relevanz der Datengrundlage für die Arbeiten des Projekts in der Entwicklung und in der Validierung der Ergebnisse, Verfügbarkeit der Daten zu Projektstart;
  • Relevanz der Methoden/Algorithmen/Software Tools, die (weiter-)entwickelt werden sollen, Beschreibung des Mehrwerts für die Lebenswissenschaften;
  • Projektstruktur, Management und Koordination;
  • Stand der Technik und Forschung;
  • eigene Vorarbeiten;
  • Projektpartner und Beschreibung ihrer Expertise inkl. einer Liste der jeweils fünf wichtigsten Publikationen des Projektleiters bzw. des Koordinators
  • Arbeitsplan mit Arbeitspaketen aller Beteiligten;
  • Verwertungsplan;
  • Literaturverzeichnis.

Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen in englischer Sprache empfohlen.

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Internet-Portal PT-Outline ( https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/compls ).

Im Portal ist die Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus wird hier aus den Eingaben in ein Internetformular eine Vorhabenübersicht generiert. Vorhabenübersicht und die hochgeladene Projektskizze werden gemeinsam begutachtet. Eine genaue Anleitung findet sich im Portal.

Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Der Skizze ist ein Anschreiben/Vorblatt zur Einreichung beizulegen, auf dem Vertreter aller Projektpartner (in der Regel die Teilprojektleiterinnen bzw. Teilprojektleiter) mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigen. Die Skizze ist mitsamt dem Anschreiben parallel zur elektronischen Einreichung postalisch an die in Nummer 7.1 genannte Adresse zu senden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung eines externen Begutachtungsgremiums nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Relevanz des Vorhabens für die Ziele dieser Bekanntmachung (unter Berücksichtigung des jeweilig gültigen Förderaufrufs ab der zweiten Auswahlrunde);
  • wissenschaftliche und technische Qualifikation der Antragstellerin bzw. des Antragstellers;
  • Innovationshöhe und Originalität;
  • Mehrwert für die Lebenswissenschaften;
  • Umsetzbarkeit und Erfolgsaussichten.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.3.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind u. a. folgende die Projektskizze ergänzende Informationen in deutscher Sprache vorzulegen:

  • deutschsprachige Kurzfassung der Projektskizze;
  • detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens;
  • ausführlicher Verwertungsplan;
  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung.

Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel;
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel;
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan;
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme;
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.4 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Inkrafttreten, Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027.

Berlin, den 29. November 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Kölbel

Der Text dieser Bekanntmachung mit den darin enthaltenen Verknüpfungen zu weiteren notwendigen Unterlagen ist im Internet unter https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/7088.php zu finden.

1 - FuE = Forschung und Entwicklung