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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsverbünden zu zoonotischen Infektionskrankheiten

Vom 22.03.2006

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Die schnell anwachsende Weltbevölkerung, zunehmende Mobilität und Veränderungen von Nutztierzucht und -haltung haben in den letzten Jahrzehnten Bedingungen geschaffen, die zum einen das Expositionsrisiko des Menschen gegenüber zoonotischen Erregern deutlich erhöht haben und die zum anderen die rasche Ausbreitung von Ausbrüchen begünstigen. Nahezu zwei Drittel aller bekannten humanpathogenen Erreger werden vom Tier auf den Menschen übertragen.

Da es sich bei praktisch allen neuen Erregern der letzten Jahre, z. B. SARS, um Zoonosen handelt und Rekombinationen oft im Tier stattfinden, ist ein besseres Verständnis des Übergangs eines Erregers auf einen neuen Wirt und der für sein Überleben notwendigen Anpassungsvorgänge von zentraler Bedeutung für die Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Um das Themenfeld der zoonotischen Infektionserkrankungen erfolgreich bearbeiten zu können, ist die Zusammenarbeit von Human- und Veterinärmedizin eine grundlegende Voraussetzung. Bislang verläuft die veterinär- und humanmedizinische Forschung zu diesem Thema in Deutschland, wie auch international, jedoch meist unabhängig voneinander, die notwendigen Schnittstellen sind nur unbefriedigend entwickelt. Der Aufbau geeigneter Kooperationsstrukturen könnte erhebliche Synergien mobilisieren.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher, im Rahmen des Programms der Bundesregierung „Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen“ die in Deutschland vorhandenen Kompetenzen aus Human- und Veterinärmedizin zu zoonotischen Infektionskrankheiten in interdisziplinären Forschungsverbünden zu gesundheitspolitisch relevanten Erregern/Erreger-Gruppen zusammenzuführen.

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Es ist vorgesehen, eine begrenzte Zahl interdisziplinärer, nationaler Forschungsverbünde mit ca. 5-10 Arbeitsgruppen mit obligater Beteiligung der Veterinär- und der Humanmedizin zu zoonotischen Infektionskrankheiten zu fördern. In einem Verbund sollen die in Deutschland vorhandenen Kompetenzen aus Human- und Veterinärmedizin zu einem relevanten zoonotischen Erreger oder Erreger-Gruppen thematisch gebündelt und zusammengeführt werden. Als Verbundpartner sollen ggf. auch Arbeitsgruppen aus der industriellen Forschung, vor allem für das Themenfeld Diagnostik/Typisierung der Erreger (s. u.), eingebunden werden.

Die inhaltliche Ausrichtung der Verbünde soll sich schwerpunktmäßig darauf konzentrieren, die Transmission relevanter zoonotischer Erreger vom Tier auf den Menschen zu erforschen. Dabei sollen in den Verbünden Projekte von der Grundlagenforschung bis zur klinischen Forschung zu folgenden Themen bearbeitet werden:

  • Ätiologie und Pathogenese

    Hier sollen grundlegende Fragen zur Übertragung der Erreger vom Tier auf den Menschen untersucht werden, wie z. B. der Mechanismus der Entstehung neuer pathogener Stämme, die unterschiedliche Pathogenität in Mensch und Tier, der Austausch von Resistenzgenen, Übertragungswege und Infektketten. Zudem muss die experimentelle Bearbeitung der Transmissionsmechanismen vom Tier auf den Menschen im Tiermodell auf jeden Fall in den zu bildenden Verbünden vertreten sein.
  • Diagnostik / Typisierung

    Der Schwerpunkt soll bei der Entwicklung und Evaluierung moderner molekularer Typisierungsmethoden, z. B. auf DNA-Basis liegen. Die Evaluierung der entwickelten Diagnostik in Ringversuchen kann ebenfalls Gegenstand der Förderung sein.
  • Epidemiologie / Surveillance

    Ein gemeinsamer Austausch der sowohl bereits erfassten als auch der noch zu erhebenden Daten wird erwartet. Unter Berücksichtigung der bestehenden gesetzlich vorgeschriebenen veterinär- und humanmedizinischen Surveillance-Aktivitäten sollen ergänzende Untersuchungen zur Verbesserung der Kenntnisse über das Vorkommen der Erreger in Wildtier- und Haustierpopulationen sowie beim Menschen durchgeführt werden. Hier ist der forschungsbedingte Mehraufwand darzulegen und abzugrenzen von den Untersuchungen, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Ressortaufgaben des BMG und des BMELV durchgeführt werden.

Eine wichtige Komponente dieser Fördermaßnahme sind verbundübergreifende Querschnittsaktivitäten, für die ebenfalls Mittel beantragt werden können. Dazu gehören, z. B.:

  • Harmonisierung und Standardisierung der Methoden zur Diagnostik/ Typisierung der Erreger
  • Koordination der Datenerfassung und Entwicklung zielgerichteter biometrischer Auswertungsstrategien der Daten, ggf. Zusammenführung der Daten aus Human- und Veterinärmedizin in einer zentralen Datenbank. Bei Aufbau einer Datenbank ist ein nachhaltiges Finanzierungs- und Nutzungskonzept auch nach Ablauf der Förderung darzustellen.
  • Übersicht und Koordinierung der bestehenden Depositorien (z. B. DNA, Stämme) für zoonotische Erreger in Human- und Veterinärmedizin
  • Methoden der Surveillance von Infektionskrankheiten bei Tier und Mensch

Zur Förderung der horizontalen Vernetzung der Human- und Veterinärmedizin und der Zusammenarbeit der Verbünde in den Querschnittsprojekten sollen regelmäßig Foren und Workshops stattfinden (s. auch 7.3).

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Hochschulkliniken, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert wer¬den, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zu¬sätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mitbringen. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ). Verbundpartner müssen ihre Förderanträge vor Vorlage mit dem zu bestellenden Projektleiter (Koordinator) abstimmen.

Von den Antragstellern wird die Bereitschaft zur internationalen Kooperation erwartet. Um unnötige Doppelentwicklungen zu vermeiden und alle notwendigen Kompetenzen zu beteiligen, können in Verbundvorhaben auch internationale Kooperationspartner eingebunden werden, wobei der internationale Partner grundsätzlich eine eigene nationale Förderung für seinen Projektanteil nachzuweisen hat.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung können unter http://www.nks-lebenswissenschaften.de/ abgerufen werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Verbundprojekte können zunächst mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren gefördert werden. Rechtzeitig vor dem Ende der ersten Förderphase kann ein Anschlussantrag vorgelegt werden, dessen Begutachtung eine Bewertung der Leistungen in der zurückliegenden Förderphase einschließt. Eine Anschlussförderung von maximal drei Jahren ist in Abhängigkeit vom Ergebnis der Begutachtung des Anschlussantrages vorgesehen. Aufgrund der Dynamik des Forschungsgebietes sind zu diesem Zeitpunkt Umstrukturierungen bei den Verbundpartnern bzw. die konkurrierende Beantragung neuer Verbünde zu neu auftretenden zoonotischen Infektionen möglich.

Zuwendungsfähig für Antragsteller sind der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel.

Ausgaben für das Einholen von Ethikvoten an Hochschulen werden der Grundausstattung zugerechnet und können nicht gefördert werden.

Die zur Anmeldung eines Patents erforderlichen Ausgaben / Kosten während der Laufzeit des Vorhabens sind im Rahmen der BMBF-Standardrichtlinien grundsätzlich zuwendungsfähig. Zusätzlich zu den Mitteln für Forschungsprojekte können bei Bedarf auch Mittel für weitere unterstützende Maßnahmen beantragt werden, wie z. B.:

  • Mittel für verbundübergreifende Querschnittsaktivitäten zu den unter 2. genannten Themenbereichen,
  • Personal- und Sachausgaben für die Koordinierung eines Verbundes auf struktureller und fachlicher Ebene,
  • Mittel zur wissenschaftlichen Kommunikation, z. B. Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, und Öffentlichkeitsarbeit, Gastaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlern aus dem Verbund an externen Forschungsstätten und Kliniken, insbesondere im Labor von internationalen Partnern, Einladung von externen Fachleuten,
  • Rotationsstellen für Wissenschaftler aus der Klinik, die voll oder anteilig für eine befristete Zeit von ihren Routineaufgaben in der Versorgung für die Forschung freigestellt werden sollen, und für die ein Ersatz eingestellt werden muss.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:
Projektträger im DLR
Gesundheitsforschung
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Telefon: 0228-3821-210 (Sekretariat)
Telefax: 0228-3821-257
Internet: http://www.pt-dlr.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ dringend empfohlen.

7.2 Einreichung von Vorhabenbeschreibungen

Das Förderverfahren ist zweistufig, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung von externen Gutachtern statt. In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst formlose Vorhabenbeschreibungen der Forschungsverbünde in englischer Sprache bis spätestens zum 01. September 2006 auf dem Postweg durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibungen sollen dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme erlauben. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Vorlage per „electronic mail“ oder FAX ist nicht möglich.

Vorhabenbeschreibungen müssen sowohl die Organisationsstruktur wie auch das Forschungsprogramm des Verbundvorhabens erläutern. Ferner sind Ansätze und Konzepte zu verbundübergreifenden Querschnittsaktivitäten (s. auch 2.) mit anderen möglichen Verbünden darzustellen. Der Umfang der Vorhabenbeschreibungen (DIN-A4-Format, 1,5-zeilig, doppelseitig) darf 7 Seiten für das Gesamtkonzept des Verbundes und 7 Seiten pro geplantem Teilprojekt nicht überschreiten. Sie sind in 20-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage sowie im pdf-Format auf CD-ROM vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibung ist nach dem “Leitfaden für die Antragstellung“ zu strukturieren ( http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/ ).
Aus der Vorlage eines Antrages kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

7.3 Auswahl und Entscheidungsverfahren

Die eingereichten Vorhabenbeschreibungen werden unter Beteiligung eines externen unabhängigen Gutachterkreis u. a. nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens,
  • überzeugende thematische Ausrichtung des Verbundes mit Bündelung des dafür wesentlichen Forscherpotenzials (z. B. Referenzlaboratorien, vorhandene Depositorien und Datenbanken),
  • Interdisziplinarität, Zusammenarbeit von Human- und Veterinärmedizin,
  • Mehrwert der Verbundförderung,
  • Qualität der Zusammenarbeit der Verbundpartner,
  • gesundheitspolitische Bedeutung der zoonotischen Infektionserkrankung,
  • Vorhandene Vorleistungen / Ressourcen,
  • Konzepte für verbundübergreifende Querschnittsprojekte,
  • Einbeziehung internationaler Partner.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann jeweils die sowohl in struktureller als auch wissenschaftlicher Hinsicht aussichtsreichsten Verbünde mit den entsprechenden Projekten ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten über den vorgesehenen Verbundkoordinator in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Im Hinblick auf die Entwicklung und Koordination der verbundübergreifenden Querschnittsaktivitäten ist eine frühzeitige Abstimmung zwischen den ausgewählten Verbünden notwendig. Daher soll zu diesem Zweck ein erstes Treffen der ausgewählten Verbünde bereits kurz nach Abschluss des Auswahlverfahrens stattfinden. Im Anschluss ist dem Projektträger ein ausführliches Arbeitsprogramm mit entsprechendem Finanzrahmen für die verbundübergreifenden Querschnittsprojekte vorzulegen. Weitere Treffen der Verbünde und Workshops sind in regelmäßigen Abständen geplant und sollen von den Verbünden selbst organisiert werden.

Es ist vorgesehen, die Fördermaßnahme, insbesondere die verbundübergreifenden Aktivitäten, durch einen unabhängigen, wissenschaftlichen Beirat zu begleiten, der regelmäßig, (mindestens) jährlich, zusammentritt.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 22. März 2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Gabriele Hausdorf