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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zum Thema "Qualitätsentwicklungen in der Wissenschaft". Bundesanzeiger vom 21.03.2018

Vom 05.02.2018

Die Wissenschafts- und Hochschulforschung ist ein interdisziplinäres Forschungsfeld, in dem die Rahmenbedingungen, die Leistungsprozesse selbst und die Ergebnisse bzw. Folgewirkungen von Forschung und tertiärer Lehre sowie damit verbundener Aufgabenfelder ("third mission") von Hochschulen und den verschiedenen außeruniversitären Forschungseinrichtungen untersucht werden.

In dem gleichnamigen Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird seit einigen Jahren verstärkt und systematisch entsprechende anwendungsorientierte Forschung über Hochschulen und das Wissenschaftssystem gefördert, um dieses Forschungsfeld qualitativ zu stärken und quantitativ auszubauen (siehe auch www.wihoforschung.de ).

Angesichts der gestiegenen Bedeutung der Wissenschaft für moderne Gesellschaften und – damit verbunden – der Vielzahl neuer und zusätzlicher Anforderungen, die an dieses gesellschaftliche Funktionssystem gestellt werden und die im Bereich des Wissens- und Technologietransfers besonders deutlich werden, erscheint dies unabdingbar. Das übergeordnete Ziel der Förderung ist es, auf ein besseres Verständnis über das System Wissenschaft und seine Institutionen hinzuwirken, dortige Entwicklungen kritisch zu reflektieren und für Praxis und Politik Impulse und empirisch gesichertes Wissen als Basis für Weiterentwicklungsaktivitäten zu generieren. Von Bedeutung ist dabei, dass die Besonderheiten von Wissenschaft im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Teilbereichen berücksichtigt werden.

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die sehr hohe Bedeutung von Forschung und tertiärer Bildung ist ein zentrales Kennzeichen moderner Wissensgesellschaften und führt zu einer signifikant veränderten gesellschaftlichen Verortung des Wissenschaftssystems insgesamt. Mit dessen stärkerer Einbindung und der im Rahmen neuer Governanceansätze – in unterschiedlichen Einrichtungstypen in unterschiedlichem Ausmaß – gewachsenen Autonomie der wissenschaftstragenden Institutionen gehen aber auch neue Anforderungen an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen einher: In Bezug auf Leistungstransparenz, Ressourceneffizienz und einer Rechenschaftslegung, die nicht auf den Nachweis von Verwertungspotenzialen beschränkt ist, werden von diesen inzwischen Standards verlangt, wie sie bis dato nicht üblich waren.

Ein Großteil der in den letzten beiden Jahrzehnten staatlicherseits vorgenommenen Reformmaßnahmen war direkt oder indirekt darauf ausgerichtet, entsprechende Qualitäts- bzw. Leistungssteigerungen zu bewirken. Wie in anderen Bereichen sollten diese vornehmlich über eine verstärkte Wettbewerbsorientierung ausgelöst werden. Damit verbunden waren Zweifel an der Wirksamkeit des bisherigen ganz überwiegend auf Selbstregulation, d. h. auf interne Bewertungs- und Selektionsverfahren, setzenden traditionellen Ansatzes, bei dem auf das in besonderer Weise dem Wissenschaftssystem immanente starke Leistungs- bzw. Qualitätsethos verwiesen wurde. Gleichzeitig wurde ein Perspektivwechsel von einem eher personenzentrierten zu einem durch überwiegend quantitative Kenngrößen bestimmten systemischen Qualitätsbegriff vorgenommen. Diese Entwicklungen werden auch kritisch gesehen. Dabei werden vornehmlich Zweifel an der Wissenschaftsadäquanz dieser Ansätze geäußert.

Mit Blick auf die innerinstitutionelle Organisationsgestaltung lösten diese Entwicklungen und neuen Anforderungen einen Prozess der vertieften Organisationswerdung aus. Die Einrichtungen der Wissenschaft – und auch hier vornehmlich die Hochschulen – durchlaufen seit einiger Zeit einen Wandlungsprozess von lose gekoppelten akademischen Gemeinschaften zu stärker gemeinschaftlich agierenden Organisationen, denen es insbesondere gelingen muss, ihre unterschiedlichen Funktions-, Argumentations- und Wertelogiken gehorchenden Fachkulturen und Leistungsbereiche zu integrieren. In Reaktion auf die übertragene höhere Eigenverantwortung etablieren insbesondere die Hochschulen weit über externe Anforderungen hinaus Strukturen und innerinstitutionelle Verfahren und Prozesse, um die Qualität in ihren Grundaufgaben Forschung und Lehre zu beobachten und weiterzuentwickeln.

Als Voraussetzung für ihre Strategiefähigkeit verfolgen sie das Ziel, professionelle Managementstrukturen mit möglichst klaren und zielführenden Entscheidungsprozessen aufzubauen. Inwieweit dies mit den bisherigen Maßnahmen ge­lungen ist, ist dabei umstritten.

Auch die außeruniversitären Forschungsorganisationen haben interne Mechanismen der wettbewerblichen Mittel­allokation und der Qualitätssicherung etabliert und unterliegen (zum Teil umfangreichen) internen und externen Berichtspflichten.

Insgesamt ist die Sicherstellung einer höchstmöglichen Lehr- und Forschungsqualität, die ein zeitgemäßes Transferverständnis einschließt, als zentrale Aufgabe des Wissenschaftsmanagements sowie der Wissenschaftspolitik heute weitestgehend unbestritten. Qualität bestimmt seit einiger Zeit wie kein anderes Thema den Wissenschaftsreform­diskurs.

Die kritische Reflexion dieser Entwicklungen sowie die Generierung von empirisch gesichertem Wissen und Impulsen zur weiteren Ausgestaltung von qualitätssichernden Rahmenbedingungen und innerinstitutionellen Verfahren und Strukturen, die die Besonderheiten des Wissenschaftssystems explizit zum Ausgangspunkt nehmen, soll in den kommenden Jahren ein prioritäres Themenfeld im BMBF-Förderschwerpunkt "Wissenschafts- und Hochschulforschung" sein. Geplant ist eine Abfolge von thematisch fokussierten Förderangeboten, die sich mit – gegebenenfalls auch querschnittlichen – Fragestellungen aus dem Themenbereich "Qualitätsentwicklungen in der Wissenschaft" befassen, die der Forschung zugänglich und von besonderem Interesse für Politik und Praxis sind.

Das mögliche Spektrum von Themen bezieht sowohl die innerinstitutionelle Qualitätsentwicklung als auch externe Ansätze ein. Sie können teilbereichsspezifisch sein oder das Gesamtsystem Wissenschaft in den Fokus nehmen.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendung nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Im Rahmen dieser ersten Förderrichtlinie zum übergeordneten Themenfeld "Qualitätsentwicklungen in der Wissenschaft" stehen die folgenden Themen im Fokus, wobei auch Projektvorschläge akzeptiert werden, die einzelne Fragestellungen dieser Themen kombinieren:

  1. Innerinstitutionelle Qualitätssicherung in Hochschulen und außeruniversitären FuE1-Einrichtungen
    Im Mittelpunkt sollen hier Neu- bzw. Weiterentwicklungen von Ansätzen und Formaten für die innerinstitutionelle Qualitätssicherung stehen. Dies schließt Strukturen und Bewertungsmechanismen zum Wissens- und Technologie-transfer in Gesellschaft und Wirtschaft und andere "third-mission-Bereiche" ein. Die Innovation gegenüber be­stehenden Verfahren – dies schließt auch solche anderer Forschungsorganisationen ein – muss dabei klar erkennbar sein. Genauso klar erkennbar sollte gegebenenfalls die Abgrenzung von Ansätzen aus wirtschaftsnäheren Bereichen sein. Förderfähig sind insbesondere Vorhaben, die relevante, aber bislang nicht im Fokus der Diskussion stehende oder aber inzwischen als Problem identifizierte Aspekte der Qualitätssicherung aufgreifen (Beispiel: Stakeholder-Involvement, Berücksichtigung von Fächerspezifika, Sicherung von non-mainstream-Forschung, Integration der Fachdidaktik in Qualitätssicherungs-Ansätze der Lehre, Zusammenarbeit mit der Wissenschafts- und Hochschulforschung, Aus­gestaltung von Wissens- und Technologietransfer als Strukturelement des Wissenschaftssystems).
    Ebenfalls förderfähig sind Vorhaben, die Erprobungen von Qualitätssicherungsmaßnahmen vorsehen, soweit diese auf bereits vorliegende oder im Projekt erzielte Ergebnisse von Forschung rekurrieren. Soweit umfassende Qualitätsmanagement-Systeme in den Fokus genommen werden, sind auch Analysen zu deren Wirksamkeit in Abhängigkeit von ihrem zugrunde liegenden Selbstverständnis, ihrer institutionellen Verortung, ihrem Kontrollanteil und ihren unterschiedlichen Formaten zur Integration aller Grundaufgaben förderfähig.
    Die Einführung bereits erprobter Ansätze bzw. der Aufbau gängiger und aus dem marktwirtschaftlich organisierten Umfeld übernommener Verfahren oder Systeme der Qualitätssicherung in einzelnen Einrichtungen oder einrichtungsübergreifend sind demgegenüber nicht förderfähig.
  2. Akzeptanz und Kulturalisierung von Qualität in Hochschulen und außeruniversitären FuE-Einrichtungen
    Im Zuge der andauernden Diskussion um die Qualität der Leistungen von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird auch der Anspruch erhoben, langfristig eine Qualitätskultur in den Wissenschaftsinstitutionen zu etablieren im Sinne eines gemeinsam getragenen und internalisierten wissenschaftsadäquaten Qualitätshorizonts, der sich in den Aktivitäten der Handelnden innerhalb der Institution niederschlägt und der ein differenziertes Verständnis einer "Verwertungskultur" einschließt. Eine besondere Schwierigkeit besteht darin, dass unterschiedliche Stakeholder, Disziplinen und Organisationsebenen unterschiedliche Qualitätsverständnisse aufweisen. Das Eingehen institutionalisierter Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsverfahren in Organisa­tionskulturen von Hochschulen und außer­universitären FuE-Einrichtungen ist ein langsamer Prozess einer schrittweisen Annäherung von bestehender Kultur und Kulturveränderung. Insofern ist die zunehmende Kulturalisierung von Qualitätssicherungsverfahren bzw. Qualitätsmanagementsystemen wichtigster Schlüssel zur Etablierung eines erneuerten Qualitätsprinzips in Wissenschaftssystemen. Die Qualitätskultur ist in der Wissenschaft bisher in unterschiedlichen Teilsystemen unterschiedlich ausgeprägt. Während die klassische peer-review im Forschungsbereich weitestgehend verinnerlicht ist, sind qualitätssichernde Verfahren und Instrumente in Studium und Lehre konzeptionell weitestgehend unter Reformdruck entstanden, aber derzeit noch nicht durchgängig akzeptiert. Hier besteht ein Bedarf an Forschungsansätzen, die den Prozess zwischen Implementierung und Kulturalisierung näher beleuchten, begünstigende und hemmende Faktoren, die sich gegebenenfalls recht deutlich von denjenigen anderer Bereiche unterscheiden können, entschlüsseln und Handlungsempfehlungen für die Praxis in Hochschulen und anderen Wissenschaftsorganisationen ableiten. Von Interesse ist hier auch Forschung zum Umgang mit Ergebnissen und Daten aus Leistungsfeststellungsprozessen in unterschiedlichen Organisationskontexten sowie unterschiedliche Formen der Verbindung von Diskurs- und Datenkultur innerhalb wissensgetriebener Organisationen. Forschung unter Einschluss von Wissenschaftsorganisationen als Projektmitwirkende – nicht nur als beforschter Gegenstand – sowie organisationsübergreifende Vorhabenarchitekturen sind hier besonders erwünscht.
  3. Berufsrollen, Berufsentwicklungen, Qualifikationen für Wissenschaftsadministration und -management
    Mit dem gravierenden Wandlungsprozess, den das Wissenschaftssystem in den letzten Jahrzehnten durchlaufen hat, eng verbunden ist die Weiterentwicklung der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu formalen und strategiefähigen Organisationen. In diesem Kontext haben sich zum einen Aufgabenspektrum und Tätigkeitsprofil der in der Verwaltung dieser Einrichtungen Beschäftigten gleichermaßen stark verändert. Zum anderen ist eine Vielzahl neuer und zusätzlicher Tätigkeitsfelder und Berufsrollen entstanden, die auf verschiedenen Ebenen der Leitung und Steuerung bzw. für spezielle Aufgabenbereiche aus dem Bereich der "third mission" benötigt werden und für die eine Vertrautheit mit den Kernfunktionen Lehre und Forschung unentbehrlich ist (z. B. im Bereich des Wissens- und Technologietransfers das Tätigkeitsfeld der oder des "Transferbeauftragten"). Be­stehende Berufsrollen haben sich weiterentwickelt. Für die auch als "neue Hochschulprofessionelle" bezeichnete Berufsgruppe haben sich inzwischen eigene Professionalisierungswege (Studiengänge, Fortbildungen, Weiterbildungsmodule etc.) herausgebildet, die gleichermaßen entsprechende Bedarfe in außeruniversitären Forschungs­einrichtungen adressieren und die speziellen Rahmenbedingungen von Wissenschaft in den Fokus nehmen.
    In diesem Kontext stellen sich eine Fülle von Forschungsfragen, die sich auf die strukturelle und curriculare Gestaltung der Qualifizierung des neuen und bereits vorhandenen Personals der Wissenschaftsadministration/des Wissenschaftsmanagements beziehen können. Gleichermaßen können sich Untersuchungen mit dem Kompetenzprofil bzw. der Berufsrealität dieser Personengruppen befassen oder Personal- und Organisationsmodelle für eine professionelle Wissenschaftsadministration von morgen entwickeln. Förderfähig sind hier auch Vorhaben, die sich z. B. mit dem Verbleib und den Karriereentwicklungen von Absolventen und Absolventinnen entsprechender Studiengänge zum Wissenschafts- bzw. Hochschulmanagement (vgl. z. B. www.wihoforschung.de/de/studiengaenge-im-inland-623.php ) befassen. NICHT förderfähig sind hier Projekte, die auf die direkt in Lehre und Forschung tätigen Beschäftigten fokussieren.
  4. Qualitätssicherung im Kontext neuer Ansätze der Internationalisierung der Hochschullehre
    Die Internationalisierung der Hochschullehre als grenzüberschreitende Mobilität der Studierenden ("Auslands­studium") hat eine lange Tradition und wird üblicherweise als kulturell bereichernd und im Hinblick auf die angestrebte Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventen und -absolventinnen als zielführend angesehen. Wenngleich hierfür u. a. im Bologna-Prozess wichtige Grundlagen gelegt wurden, gibt es noch erhebliche Potenziale für bessere internationale Mobilität und Kooperation in der Lehre, die durch verbesserte Transparenz bezüglich international vergleichbar implementierter Qualitätsstandards, aber auch bereits erfolgter länderübergreifender kompatibler Anerkennungen und entsprechender harmonisierter Prozeduren zu heben sind. Dies gilt nochmals mehr im Hinblick auf neue und diese traditionelle Form ergänzende Formate der transnationalen Hochschullehre: Neben der internationalen Mobilität von Institutionen sind dies vor allem die Einschränkungen von Präsenzlehre überwindende distante Lehr-Lern-Formate, die durch die Digitalisierung starken Auftrieb erhalten ("online-learning"). Mit diesen neuen Formen einhergehen allerdings auch neue Möglichkeiten der Fehlentwicklung in Form von qualitativ-problematischen Angeboten und/oder Abschlüssen. Vor diesem Hintergrund besteht Einigkeit, dass es mehr auf Transparenz zielende und Vergleichbarkeit herstellende Maßnahmen der Qualitätssicherung bedarf. Diese müssen im Einklang mit den Ansprüchen aus der Präsenzlehre stehen und diese unter Weiterentwicklung von Formaten, Prozessen und Beteiligungsmöglichkeiten ergänzen, bei Wahrung und Fortentwicklung des bisher erreichten Niveaus. Ent­sprechende Ansätze beschränken sich aktuell noch zu oft auf – als unzureichend anzusehende – informelle Kontakte zwischen den nationalen Qualitätssicherungsagenturen.
    Hier ist Forschung förderfähig, die die Wirksamkeit und die Wirkungen national und international existierender (good-practice-)Ansätze – gegebenenfalls vergleichend – in den Blick nimmt sowie daraus neue und verbesserte Ansätze entwickelt und erprobt. In diese Analysen und Ansätze können und sollen auch die Möglichkeiten ein­schlägiger und international bereits genutzter, digital gestützter Vorgehensweisen Eingang finden. Es wird dabei vorausgesetzt, dass der internationale Diskussionsstand (zum Bologna-Prozess, OECD-UNESCO-Guidelines, INQAAHE) bekannt ist.

3 Zuwendungsempfängerinnen/Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben und mit FuE-Kapazitäten in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen, projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014 S. 1); insbesondere Abschnitt 2.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Allgemein

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert werden. Verbundprojekte sind durch eine der jeweils mitwirkenden Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zu koordinieren. Die Partnerinnen/Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten" zu entnehmen, das von Antragstellenden und Zuwendungsempfängern zu beachten ist (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF − Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Förderinteressierte, die Projektvorschläge entsprechend der in Nummer 2 beschriebenen inhaltlichen Anforderung sowie des in Nummer 7 dargestellten Verfahrens einreichen, sollten auf dem Gebiet der Wissenschafts- und Hochschulforschung ausgewiesen sein. Wissenschaftlichen Nachwuchskräften soll im Rahmen der Vorhaben explizit die Möglichkeit der weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung eingeräumt werden. Bei allen Forschungsvorhaben sollten die Vertragslaufzeiten für beschäftigte Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler möglichst der Laufzeit des Projekts insgesamt entsprechen. Dies gilt analog auch für Projektleitungen, soweit sie nicht über dauerfinanzierte Grundausstattungsstellen verfügen.

Zu den genannten Themenschwerpunkten besteht auch die Möglichkeit zur Förderung internationaler Kooperationen. Die Zusammenarbeit wird unterstützt, wenn ein eindeutiger Mehrwert durch die gemeinsame Bearbeitung von Fragestellungen erreicht wird, von dem nicht nur einzelne Einrichtungen der Wissenschaft, sondern das Wissenschafts­system insgesamt profitiert. Die Vorteile der Einbindung zusätzlicher internationaler Partnerinnen/Partner sind dar­zustellen.

Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vor­haben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen ist im Förderantrag kurz darzustellen.

Der Zuwendungsgeber plant die Durchführung von Begleitmaßnahmen zu dieser Förderlinie, die insbesondere die Vernetzung der geförderten Einzel- und Verbundprojekte sowie den Transfer der Projektergebnisse in die Praxis unterstützen sollen. Die grundsätzliche Bereitschaft, sich an diesen Maßnahmen zu beteiligen bzw. eigene zusätzliche Maßnahmen zum Transfer zu entwickeln, wird vorausgesetzt.

Die Antragstellenden verpflichten sich, im Rahmen des Projekts gewonnene Daten mit etwaiger Relevanz zur Nutzung durch Dritte nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form auf der Basis gängiger Standards einer geeigneten Einrichtung/einem Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen. Ziel ist, die langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellenden ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben. Die wesentlichen Punkte, die dabei zu beachten sind, können einem Merkblatt entnommen werden:
http://wiki.bildungsserver.de/bilder/upload/checkliste_datenmanagement.pdf oder http://auffinden-zitieren-dokumentieren.de/wp-content/uploads/2015/03/Forschungsdaten_DINA4_ONLINE_VER_02_06.pdf .

4.2 Wissenschaftliche Nachwuchsgruppen

Als besondere Form eines Forschungsvorhabens kann besonders befähigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die schon in der Forschung und Lehre Erfahrungen gesammelt haben, im Rahmen von eigenständigen Nachwuchsgruppen die Möglichkeit eröffnet werden, sich wissenschaftlich zu einem für diese Förderrichtlinie relevanten Thema weiterzuqualifizieren.

Dazu kann eine wissenschaftliche Nachwuchsgruppe an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung eingerichtet werden, in der neben der Leitung maximal drei weitere Personen beschäftigt werden können. Die Einrichtungen übernehmen die Arbeitgeberfunktion und stellen die notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Die fach­liche Leitung übernimmt eigenverantwortlich die bzw. der Projektverantwortliche ("Nachwuchsgruppenleitung").

Die eigenverantwortliche fachliche Leitung durch die Nachwuchsgruppenleitung umfasst die Ausarbeitung des inhaltlichen Forschungsplans, die Aufstellung des Finanzierungsplans, die Durchführung des Forschungsvorhabens und die Ergebnisverwertung.

Die Anbindung der Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler an eine Hochschule sowie die dortige Anschlussfähigkeit und ein aktives Interesse dieser Hochschule an dem zu bearbeitenden Thema wird vorausgesetzt. Im Rahmen der Einreichung ist eine/ein an der Hochschule tätige/r Mentorin/Mentor zu benennen, die/der sich verpflichtet, die Nachwuchsgruppenleitung bei der Konzeption und der Durchführung des Forschungsvorhabens und der Auswahl von Doktorandinnen/Doktoranden zu unterstützen. Die Förderung soll erreichen, dass sich alle am Projekt beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter innerhalb der Förderdauer akademisch weiterqualifizieren, also z. B. promovieren, und sich mit relevanten Forschungsarbeiten für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft und Praxis qualifizieren. Auch in Nachwuchsgruppen sollen die Vertragslaufzeiten für beschäftigte Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler der Laufzeit des Projekts insgesamt entsprechen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

5.1 Zuwendungsart

Die Zuwendungen werden im Wege einer Projektförderung gewährt.

5.2 Finanzierungsart

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen, projektbezogenen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von derzeit 20 % gewährt.

Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) und den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) entnommen werden. Sämtliche Unterlagen sind im BMBF-Formularschrank zu finden unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf

5.3 Finanzierungsform

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

5.4 Zuwendungsfähige Ausgaben oder Kosten

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen. Es muss ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Mehrbedarf vorliegen. Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, Hilfskräfte sowie Sach-, Inves­titions- und Reisemittel. In begründeten Fällen können auch Mittel für Aufträge an Dritte beantragt werden. Weiterhin können Mittel für gegebenenfalls anfallende Gebühren für Archivierungsdienstleistungen von Forschungsdatenzentren und gegebenenfalls anfallende Gebühren zur Sekundärnutzung von Daten bzw. Mittel für das Datenmanagement (Aufbereitung, Dokumentation, Anonymisierung etc.) selbst generierter Daten beantragt werden.

Das BMBF fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Forschungsprojekten Be­teiligten. Zu diesem Zweck können Mittel beantragt werden für die Durchführung von Workshops und Symposien und Reisen zu Veranstaltungen, die im engen Zusammenhang mit dieser Förderlinie stattfinden. Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch im Bereich der Wissenschafts- und Hochschulforschung zu verbessern. Daher können auch Reisemittel und – einzelfallbezogen – weitere Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden.

Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-(Zweit-)Veröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien (siehe auch Nummer 6). Entsprechender Finanzbedarf ist ebenfalls förderfähig.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für FuE-Vorhaben (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung (NABF) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Wenn der Zuwendungsempfänger die aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.

Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Hinweis Bundesanzeiger, Vordrucke, easy-online für Skizzen und Antrags­verfahren, jeweils mit Link

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger – Bereich Bildung, Gender
Stichwort "Wissenschafts- und Hochschulforschung/Qualitätsentwicklungen"
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Ansprechpartner beim Projektträger ist Herr Dr. Patrick Fick (Telefon: 02 28/38 21-18 29; E-Mail: wihoforschung@dlr.de)

Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formular ; abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe des Verfahrens erfolgt die Einreichung von Projektskizzen. Zur Erstellung von Projektskizzen (siehe Nummer 7.2.1) ist die Nutzung des für die Bekanntmachung eingerichteten elektronischen Skizzentools "easy-Online" erforderlich. Der Zugang erfolgt über https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=WIHO&b=QUEL&t=SKI .

In einer zweiten Verfahrensstufe (siehe Nummer 7.2.2) werden Förderinteressierte, deren Skizzen für eine mögliche Förderung vorgeschlagen werden, aufgefordert, förmliche Förderanträge mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-Online" zu erstellen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Für weitere Informationen zur Forschungsförderung des Bundes kontaktieren Sie bitte foerderinfo@bmbf.bund.de

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 1. Juni 2018

zunächst Projektskizzen – möglichst über das oben genannte elektronische Skizzentool – und in schriftlicher Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung aller Beteiligten durch die vorgesehene Verbundkoordination vorzulegen. Der Skizze ist ein Anschreiben/Vorblatt beizulegen, auf dem alle Projektpartnerinnen/Projektpartner (in der Regel die Projektleiterinnen/Projektleiter) mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigen.

Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Am 4. Mai 2018 findet, bezogen auf diese Förderaktivität, eine Beratungsveranstaltung statt; nähere Informationen dazu werden zeitnah unter www.wihoforschung.de veröffentlicht.

Die Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben:
    • Akronym, Titel und Art des Vorhabens (Einzel- oder Verbundvorhaben oder eine Nachwuchsgruppe),
    • Name und Anschriften (einschließlich Telefon, Telefax und E-Mail) aller Einzelprojektleitungen, Benennung der Verbundleitung (bei einer Nachwuchsgruppe: auch Benennung der Mentorin/des Mentors), Unterschrift durch die Projektleitung,
    • vorgesehene Laufzeit in Monaten mit Angaben zum gewünschten Beginn.
  2. Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen:
    • Kurzbeschreibung des Vorhabens unter Zuordnung zu einem der in Nummer 2 genannten Themenfelder bzw. der Angabe "Querschnittsthema" bei aus den Themenfeldern kombinierter Fragestellung und Benennung der zentralen Fragestellung bzw. des Projektziels (maximal drei Seiten),
    • Einordnung des Vorhabens in den internationalen Forschungsstand (maximal eine Seite),
    • Skizzierung des Arbeitsprogramms, Ausführungen zum methodischen Vorgehen (einschließlich einer diesbezüglichen Risikoabschätzung), zur theoretischen Rahmung des Vorhabens sowie gegebenenfalls zum Feldzugang (maximal drei Seiten),
    • Hinweise zur Umsetzung des Forschungsdatenmanagements (maximal eine Seite),
    • Angaben zu Verwertungsmöglichkeiten und -planungen; hierzu zählen Nutzungsmöglichkeiten der intendierten Ergebnisse und insbesondere möglichst konkrete Angaben zu geplanten Aktivitäten des Ergebnistransfers in die wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Öffentlichkeit (maximal zwei Seiten),
    • bei Verbundvorhaben: Konzept zur geplanten Kooperation mit den Projektpartnerinnen/Projektpartnern, wie z. B. Angaben zum wechselseitigen Mehrwert, kurze Beschreibung der Arbeitsteilung (maximal eine Seite),
    • bei Nachwuchsgruppen: Konzept zur geplanten Aufgabenverteilung und wissenschaftlichen Begleitung (maximal eine Seite),
    • Anhang: Kurzdarstellung der beteiligten Projektleiterinnen/Projektleiter (beruflicher Werdegang), Publikationsliste mit maximal fünf themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre je Einzelprojektleitung, Angaben zu einschlägigen Forschungsprojekten bzw. laufenden Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderin/Förderer und Umfang, gegebenenfalls Letter of Intent, kurze Literaturliste (maximal fünf Seiten).

Insgesamt sollte die Projektskizze (ohne Anhang) eine Seitenzahl von elf Seiten nicht überschreiten (ohne Finanzierungsplan und Anhang). Bitte verfassen Sie diese Ausführungen in Schriftgrad 12, Times New Roman, mindestens 1,15-facher Zeilenabstand.

  1. Finanzierungsplan:
    • Grobe Übersicht zum geplanten Mengengerüst für Personal sowie Sachmittel (Unteraufträge/Anschaffungen/Reisen)
    • Angaben pro Jahr und Gesamtsumme je Einzelprojekt.
      Die Dotierung des Personals soll in wissenschaftsüblicher Höhe erfolgen.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach der Prüfung auf Vollständigkeit und Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Expertise der Förderinteressierten auf dem Gebiet der Wissenschafts- und Hochschulforschung,
  • Potenzial des Vorschlags für einen nachhaltigen Beitrag zum Förderziel,
  • Originalität und Relevanz des Projektthemas,
  • Innovationshöhe,
  • Wissenschaftsadäquanz des verfolgten Ansatzes,
  • theoretische Fundierung und Anschlussfähigkeit an den internationalen Forschungsstand,
  • Angemessenheit und Anspruch des methodischen Vorgehens,
  • Schlüssigkeit der Verwertungsplanungen,
  • Schlüssigkeit des Konzepts zum Forschungsdatenmanagement,
  • bei Nachwuchsgruppen: Schlüssigkeit des oben genannten Konzepts. Angesichts der vergleichsweise noch in geringem Umfang vorhandenen FuE-Kapazitäten im Bereich der Wissenschafts- und Hochschulforschung in Deutschland soll wissenschaftlichen Nachwuchskräften im Rahmen der Vorhaben explizit die Möglichkeit der weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung eingeräumt werden,
  • Angemessenheit des geplanten Arbeits-, Finanz- und Zeitplans, auch in Bezug auf den erwartbaren Erkenntnis­gewinn.

Entsprechend der oben aufgeführten Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Förderinteressierten schriftlich mitgeteilt und auf www.wihoforschung.de veröffentlicht.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen/Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Bei Verbundvorhaben sind Formanträge pro Einzelvorhaben von allen beteiligten Partnerhochschulen bzw. -institutionen zu stellen. Die Anträge müssen folgende zusätzliche Angaben enthalten:

  • Ressourcenbezogener detaillierter Arbeits- und Meilensteinplan,
  • detaillierter Finanzierungsplan mit Erläuterungen und Kalkulationsbelegen,
  • auf Einzelvorhaben- bzw. Verbundebene: gegebenenfalls Stellungnahme zu Hinweisen aus der 1. Stufe des Förderverfahrens,
  • auf Verbundebene: Ergänzung der Projektskizze um die Darstellung der Arbeitspakete je nach Verantwortlichkeit der beteiligten Einzelvorhaben. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.

Die Formanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Finanzplanung (Personal- und Sachmittel),
  • Plausibilität der Aufwands- und Zeitplanung,
  • Qualität der Arbeitspläne auf Ebene der Einzelprojekte,
  • Berücksichtigung der Auflagen/Hinweise/Empfehlungen aus der ersten Stufe des Förderverfahrens.

Entsprechend der oben aufgeführten Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gültig.

Berlin, den 5. Februar 2018

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Diegelmann

1 - FuE = Forschung und Entwicklung