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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Forschungs- und Transferinitiative "ASCOT+ – Technologiebasierte Kompetenzmessung in der beruflichen Bildung". Bundesanzeiger vom 25.05.2018

Vom 22.05.2018

Längst ist die Kompetenzorientierung zum Leitprinzip der beruflichen Bildung geworden. Der Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit ist spätestens seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) das Ziel einer jeden Ausbildung. Jedoch steht die Ausbildungs- und Prüfungspraxis weiterhin vor der Herausforderung, die Lehr-Lern-Arrangements und das Prüfungswesen kompetenzbasiert auszurichten. Bislang mangelt es vielfach an wissenschaftlich fundierten Kompetenzmodellen und -messverfahren beziehungsweise an Anwendungserfahrungen. Zeitgleich wandeln sich im Zuge der Digitalisierung nicht nur die Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte, sondern es eröffnen sich auch neue Möglichkeiten für digitale Lern- und Lehrmedien und IT-gestützte Prüfungsinstrumente. Die Forschungs- und Transferinitiative ASCOT+ soll hierbei eine Vorreiterrolle spielen und anknüpfend an bestehende Erfahrungen innovative Konzepte und IT-gestützte Instrumente in der Berufsbildung entwickeln sowie die Machbarkeit und potenzielle flächendeckende Realisierung von IT-gestützten Lehr-Lernmedien und Prüfungsverfahren überprüfen. Im Sinne einer Anschlussfähigkeit an die Praxis sollen die Instrumente und Verfahren integrierbar sein in das bestehende Berufsbildungssystem und eine sinnvolle Ergänzung zu bereits existierenden Formaten und Instrumenten darstellen.

Die von 2011 bis 2015 geförderte Forschungsinitiative "ASCOT – Technologieorientierte Kompetenzmessung in der beruflichen Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hatte zum Ziel, zuverlässige IT-gestützte Verfahren für die Erfassung von Fach- sowie personalen Kompetenzen in ausgewählten Ausbildungsberufen zu entwickeln und zu erproben. Die Ergebnisse zeigen, dass die Verfahren gut geeignet sind, große Ausschnitte beruflicher Handlungskompetenz, sowohl berufsspezifische als auch berufsübergreifende Kompetenzen, in den ausgewählten Ausbildungsberufen valide abzubilden. Zudem haben die Befunde aus den Pilotierungen gezeigt, dass IT-gestützte Messverfahren die Objektivität der Testverfahren durch u. a. reduzierte Einflüsse durch Testleitung und -umgebung steigern und die Motivation der Testteilnehmenden durch die multimedialen und interaktiven Formate erhöhen. Außerdem können sie die Handlungsorientierung durch die authentische Nachbildung beruflicher Arbeits- und Geschäftsprozesse verbessern sowie den Ressourceneinsatz effizienter gestalten, da eine große Testgruppe gleichzeitig geprüft werden kann.

Insgesamt betrachtet konnten die Ergebnisse aus der Forschungsinitiative ASCOT dazu beitragen, den Lernerfolg von Individuen transparent und für Verbesserungsmaßnahmen, insbesondere mit Blick auf die Qualität von Bildungsprozessen, zugänglich zu machen.

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die BMBF-Forschungs- und Transferinitiative "ASCOT+ Technologiebasierte Kompetenzmessung in der beruflichen Bildung" schließt nun an diese grundlegenden Forschungsarbeiten an und will die bestehenden Ansätze weiterent­wickeln, um sie in relevanten Anwendungsfeldern der Berufsbildungspraxis einzusetzen.

Ziel von ASCOT+ ist es, bestehende Grundlagen und Ergebnisse (u. a. die validen Testverfahren und -items) aus der Vorgängerinitiative aufzugreifen, einer breiteren Nutzung in der Praxis zuzuführen und in ausgewählte Anwendungs- und Forschungsfelder (siehe unten Förderthemen) zu transferieren. ASCOT+ soll zur qualitativen Verbesserung von Lehr-Lernprozessen in der betrieblichen oder berufsschulischen Ausbildung, zur objektiveren Gestaltung der Leistungsfeststellung von Auszubildenden, zu einer umfassenderen Messung von ausgewählten Dimensionen der beruflichen Handlungskompetenz, zur Unterstützung der Akteure in der Ordnungsarbeit bei der kompetenzorientierten Formulierung von Ausbildungsordnungen und zur Weiterentwicklung ganzheitlicher, kompetenzorientierter Prüfungen beitragen.

Vor diesem Hintergrund ist eine enge Kooperation von ausgewiesenen Experten der Berufsausbildung unter sozialpartnerschaftlicher Beteiligung mit Bildungsforschern gewünscht. Darüber hinaus wird das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des BMBF die Projekte in ASCOT+ bei der Umsetzung der Transferstrategien unterstützen. Um den Dialog und die Vernetzung von Wissenschaft, Ordnungsarbeit und Praxis zu grundsätzlichen Fragestellungen zu IT-gestützten Lehr-Lernsituationen und Prüfungsverfahren zu unterstützen, sollen die ASCOT+-Projektnehmer ihre Projektergebnisse sowohl auf den ASCOT+ Workshops oder Fachtagungen als auch im Rahmen von Fachveranstaltungen und Sitzungen, die über ASCOT+ hinausgehen, breitenwirksam kommunizieren.

Die Förderung von Projekten im Rahmen der Forschungs- und Transferinitiative ASCOT+ steht einerseits im Kontext des BMBF-Rahmenprogramms für empirische Bildungsforschung und schließt sich andererseits den Ergebnissen der Vorgängerinitiative an. Daher spricht diese Richtlinie in erster Linie Zuwendungsempfänger aus der abgeschlossenen Forschungsinitiative ASCOT an. Antragssteller, die vorher nicht in ASCOT beteiligt waren, können einen Antrag stellen, sofern sie in Anlehnung an dem in ASCOT verfolgten methodischen Ansatz neue und/oder bestehende Modelle und Instrumente (weiter-)entwickeln und erproben wollen. Dazu zählt die (Weiter-)Entwicklung der auf einem kognitionspsychologischen Kompetenzverständnis beruhenden psychometrischen Verfahren und Instrumente, die eine objektive, valide und zuverlässige Abbildung beruflicher Kompetenzen mittels IT-unterstützten Messverfahren (u. a. Computer­simulationen) zum Ziel haben. Die Vorteile der in der Forschungsinitiative ASCOT verfolgten Methode liegen im hohen Standardisierungsgrad der Instrumente sowie in der grundsätzlichen Skalierbarkeit der IT-unterstützten Verfahren, die auch einen potenziellen Einsatz in der Breite ermöglichen.

Durch die Einbindung neuer IT-Verfahren in den Bereich der Kompetenzmessung und die Entwicklung digitaler Lehr-/Lernkonzepte verfolgt die Forschungs- und Transferinitiative ASCOT+ zeitgleich Zielsetzungen der BMBF-Dachinitiative Berufsbildung 4.0.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung sollen Projekte gefördert werden, die die Ergebnisse aus der vorangegangenen BMBF-Forschungsinitiative ASCOT aufgreifen und die dort entwickelten Modelle und Verfahren im Hinblick auf ihre Anwendung in der Praxis weiterentwickeln und die Anwendungsmöglichkeiten verbreitern.

Die Vielfalt der Berufelandschaft soll in den drei ausgewählten Berufsfeldern gewerblich-technische, kaufmännische und Gesundheitsberufe exemplarisch dargestellt werden Die Projekte können sich sowohl auf Ausbildungsberufe der vorhergehenden Forschungsinitiative ASCOT als auch weitere neue Berufe innerhalb dieser Berufsgruppen beziehen.

Im Sinne eines umfassenden Verständnisses von beruflicher Handlungskompetenz sollen im Rahmen der Projekte von ASCOT+ Arbeiten zu Fachkompetenzen, berufsbezogenen sozialen und sprachlichen Kompetenzen, wie auch zu affektiven (im Sinne von volitionalen, emotionalen, motivationalen) Aspekten der Kompetenzentwicklung gefördert werden.

Antragsteller können eine Zuwendung zur Umsetzung ihres Projektkonzepts beantragen, wenn dieses inhaltlich mit mindestens einem der beiden Förderthemen korrespondiert. Im Folgenden werden zu den einzelnen Förderthemen mehrere Zielsetzungen dargestellt. Die Projekte können sich sowohl auf Aspekte der einzelnen als auch mehrerer dieser Punkte beziehen.

Förderthema A: Transfer in Lehr-Lern-Situationen

  • Weiterentwicklung und Erprobung der an die Forschungsinitiative ASCOT anschließenden Instrumente zur Kompetenzmessung in curricularen Kernbereichen und/oder Adaption dieser für den Einsatz in benachbarten Berufen innerhalb der drei genannten Berufsfelder.
  • Erweiterung und Erprobung der vorliegenden, IT-gestützten Messinstrumente aus der Forschungsinitiative ASCOT um soziale, affektive und sprachliche Dimensionen sowie um Medien- und IT-Kompetenzdimensionen.
  • Entwicklung, Erprobung und Einsatz von neuen Instrumenten als Lehr-Lern-Medien in Interventionsstudien (vorzugsweise IT-unterstützte Medien) unter Berücksichtigung der Kompetenzmodelle aus ASCOT.
  • Erprobung, gegebenenfalls Erweiterung und Einsatz der Kompetenzmessverfahren aus ASCOT als Instrumente der Förderdiagnostik.
  • Untersuchung der gemessenen Kompetenzen in ihrem Verursachungs- und Wirkungskontext in der betrieblichen beziehungsweise berufsschulischen Praxis.

Förderthema B: Transfer in das Prüfungswesen und in die Ordnung anerkannter Ausbildungsberufe

  • Entwicklung von Kriterien für die Erstellung von kompetenzorientiert formulierten Prüfungsaufgaben z. B. in Bezug auf
    1. Ausrichtung an Arbeits- und Geschäftsprozessen,
    2. Verhältnis von berufsübergreifenden und berufsspezifischen Inhalten,
    3. Aufgabenniveau unter Berücksichtigung der inhaltlichen Komplexität,
    4. Gewichtung von Inhaltsbereichen und
    5. Anwendung von Prüfungsinstrumenten und deren Kombination.

Analyse, Entwicklung und Erprobung der bestehenden Messinstrumente und -items aus ASCOT sowie neuer Messinstrumente (u. a. in Form von IT-gestützten Prüfungsverfahren) gemäß den oben genannten Kriterien zur Erstellung von ausgewählten kompetenzorientiert formulierten Prüfungsaufgaben in geeigneten Teilbereichen unter Berücksichtigung der Anforderungen des Prüfungswesens.

  • Erweiterung und Erprobung der aus der Forschungsinitiative ASCOT vorliegenden IT-gestützten Messinstrumente um soziale, affektive und sprachliche Dimensionen sowie um Medien- und IT-Kompetenzdimensionen.
  • Aufbereitung von Ergebnissen der Kompetenzdiagnostik als empirische Grundlage für die Formulierung kompetenzorientierter Ausbildungsordnungen.
  • Analyse der IT-gestützten Kompetenzmessverfahren im Hinblick auf potenzielle Impulse für kompetenzorientiert formulierte Ausbildungsordnungen und Darstellung von Implikationen.

Im Rahmen der Projekte muss Folgendes mitberücksichtigt werden:

  • Förderung des Dialogs und der Vernetzung zwischen einschlägigen Berufsfeldexperten, Experten aus den zuständigen Stellen und Sachverständigen und Bildungsforschern.
  • Prüfung der organisatorischen Rahmenbedingungen als formelle Grundlage für die (Weiter-)Entwicklung von IT-gestützten Prüfungsverfahren und/oder IT-gestützten Lehr-Lern-Instrumenten.
  • Entwicklung und Erprobung von entsprechenden Weiterbildungsangeboten für ausbildendes Fachpersonal und/oder Aufgabenersteller und Prüfer.
  • Entwicklung sowohl von evidenzbasierten Handlungsempfehlungen zusammen mit Berufsfeldexperten für praxisorientierte Einsatzszenarien von IT-gestützten Kompetenzmessverfahren in der beruflichen Bildung als auch Transferkonzepten.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, universitäre und sonstige wissenschaftliche Forschungseinrichtungen sowie Kammern und Sozialpartner.

Das Projekt muss vom Antragsteller eigenständig durchgeführt werden. Eine Weiterleitung der Zuwendung oder eines Teils der Zuwendung an Dritte ist nicht zulässig.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Es können Einzel- und Verbundprojekte zur Förderung kommen. Antragsteller, die in die vorangegangene Forschungsinitiative ASCOT involviert waren, müssen Zugriffsoptionen auf in ASCOT entwickelte Kompetenzmodelle und Instrumente der jeweiligen Berufsgruppe nachweisen. Antragssteller, die nicht in die vorangegangene Forschungsinitiative ASCOT involviert waren, müssen sich an den in ASCOT entwickelten Kompetenzmodellen und IT-gestützten Messinstrumenten orientieren, indem sie den in ASCOT verfolgten methodischen Ansatz weiterführen und die definierten Anforderungen an die Gütekriterien erfüllen oder Zugriffsoptionen auf die ASCOT-Kompetenzmodelle und Instrumente sicherstellen.

Für alle beantragten Projekte gilt die "Zusätzlichkeit" beziehungsweise – unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten – die erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen. Soweit Maßnahmen, die gleiche Ziele im Sinne der Nummern 1 und 2 dieser Förderrichtlinie verfolgen, beim Antragsteller bereits ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden, ist eine Förderung nach diesen Förderrichtlinien nicht möglich (Kumulierungsverbot).

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare , Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Jeder Projektpartner stellt einen eigenen Projektantrag, jedoch mit einer gemeinsamen von allen Verbundpartnern formulierten Vorhabenbeschreibung, aus der der eigene Beitrag zum Projekt hervorgeht.

Die Nutzung vorhandener Daten zur Beantwortung der Forschungsfrage(n) ist einer eigenen Datenerhebung vorzuziehen. Im Fall von erforderlichen eigenen Datenerhebungen ist zu begründen, warum die Daten selbst erhoben werden müssen und warum dafür nicht auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden kann. Falls geplant ist, eigene Daten zu erheben, soll die Anschlussfähigkeit neu erhobener Daten an bestehende Datensätze beachtet werden. Zu beiden Punkten ist im Antrag Stellung zu nehmen. Die Antragsteller verpflichten sich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten spätestens nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. dem Verbund Forschungsdaten Bildung [ www.forschungsdaten-bildung.de ]) oder einem ebenfalls vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten anerkannten Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragsteller Standards des Forschungsdatenmanagements einhalten. Hinweise und Checklisten sind zu finden unter www.forschungsdaten-bildung.de/datenmanagement. Die Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist im Projektantrag darzulegen.

Um Forschungsergebnisse für die Praxis nutzen zu können, wird eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erwartet. Die Ergebnisse der Projekte sollen außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufbereitet werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

5.1 Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für eine Projektlaufzeit von grundsätzlich 36 Monaten gewährt werden.

Der Beginn der Förderung von Projekten ist für den 1. März 2019 vorgesehen. Die Bewilligungsbehörde (vergleiche Nummer 7.1) behält sich einen davon abweichenden Laufzeitbeginn vor.

5.2 Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, vergleichbare Institutionen sowie Kammern und Sozialpartner sind die zuwendungsfähigen von der Grundausstattung abgrenzbaren projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Soweit die antragstellende Einheit sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, können nur die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Einheit finanziert werden. Die Gewährleistung einer eindeutigen finanziellen und inhaltlichen Abgrenzung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten der antragstellenden Einheit ist daher Voraussetzung für eine Förderung.

Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den vorhabenbezogenen zusätzlichen Personal- und Sachausgaben, die zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig und angemessen sind.

Im Antrag sind zusätzlich zu den Reisen des Projektpersonals zum nationalen und internationalen wissenschaftlichen Austausch im Rahmen der Projektumsetzung folgende Ausgaben für Reisen zu Veranstaltungen der Förderinitiative ASCOT+ obligatorisch zu beantragen, jeweils zweitägig: Teilnahme an regelmäßigen Projekttreffen/-workshops (bis zu zwei mal jährlich); Teilnahme an ASCOT+-Transfertagung (2. Halbjahr 2019) und Abschlusstagung (2. Halbjahr 2021). Während der Projektlaufzeit soll ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen Wissenschaft und Berufsbildungspraxis sowie -politik praktiziert werden.

Die Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern ist grundsätzlich vorgesehen. Die Einstellung von Doktorandinnen und Doktoranden beziehungsweise Postdoktorandinnen und -doktoranden kann daher mit Projektstellen gefördert werden. In diesem Fall soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber mit der Projektarbeit so verschränkt werden, dass eine erfolgreiche wissenschaftliche Qualifikation ­parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt sichergestellt wird. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind daher Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern verbunden werden sollen (siehe Nummer 7.2.1). Der beantragte Stellenumfang kann bis zu 75 % der regelmäßigen Arbeitszeit betragen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung" (NABF) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017)".

Diese Nebenbestimmungen können unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t1 eingesehen werden.

Um einen langfristigen und nachhaltigen Transfer sicherstellen zu können, wird ein regelmäßiger fachlicher Austausch der Projekte mit dem BMBF und BIBB gewünscht. Die Antragsteller müssen bereit sein, ihre Ergebnisse und Erfahrungen in den fachlichen Austausch mit den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben einzubringen. Sie müssen zudem ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei begleitenden, integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Dazu gehören auch die Präsentationen von Zwischen- und Endergebnissen und die Erstellung von Beiträgen zu ­Publikationen, die im Rahmen der Fördermaßnahme erstellt werden. Antragsteller müssen sich ferner bereiterklären, Angaben über ihr Vorhaben im Internet auf der für die Forschungs- und Transferinitiative ASCOT+ vorgesehenen ­Internetseite zur Verfügung zu stellen. Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift

Nr. 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Antragsverfahren

Mit der Durchführung der Forschungs- und Transferinitiative ASCOT+ hat das BMBF das BIBB gemäß § 90 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe f BBiG als Bewilligungsbehörde beauftragt. Ansprechpartner ist das

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Arbeitsbereich 4.4 – Koordinierungsstelle "ASCOT+"
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Telefon: 02 28/1 07-29 09
E-Mail: ascot-plus@bibb.de.

Informationen zur Forschungs- und Transferinitiative ASCOT+ werden im Internet unter https://www.bmbf.de/de/bmbf-forschungs-und-transferinitiative-ascot-1228.html bekannt gemacht. Dort finden Sie auch Hinweise zu einer Informationsveranstaltung für Förderinteressierte. Eine Teilnahme wird empfohlen.

Förderanträge können ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Richtlinie eingereicht werden beim

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Arbeitsbereich 4.4 – Koordinierungsstelle "ASCOT+"
Postfach 20 12 64
53142 Bonn
(Postanschrift)

oder

Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
(Hausanschrift).

7.2 Einstufiges Verfahren

Das Förderverfahren ist einstufig angelegt. Es findet eine fachliche Begutachtung unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter statt.

7.2.1 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Zur Erstellung und Einreichung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=BIBB_AB44&b=ASCOT_PLUS ).

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Der Bewilligungsbehörde ist bis spätestens 24. September 2018 ein förmlicher Förderantrag über easy-Online und zusätzlich in vierfacher Ausfertigung in Papierform vorzulegen.

Förderanträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Es gilt der elektronische Zeitstempel bei Einreichung des Förderantrags in easy-Online.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind u. a. folgende ergänzende Informationen als separate Dokumente in deutscher Sprache vorzulegen:

  • Projektkonzept in deutscher Sprache, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5. Der Seitenumfang des Konzepts soll 20 Seiten bei Einzel- und 30 Seiten bei Verbundvorhaben nicht überschreiten. Folgende Gliederung soll dabei eingehalten werden:
    • Projekttitel
    • Berufsfeld
    • Förderthema A und/oder B
    • Erfahrungen seitens der Projektbeteiligten
    • Ausgangssituation und Anknüpfungspunkte zu ASCOT
    • Projektdarstellung (Projektziele und geplanten Ergebnisse, Projektumsetzung, Projektstruktur u. a. Kooperation Wissenschaft-Praxis, Planung und Umsetzung des Forschungsdatenmanagements) Im Fall von Verbundprojekten sind die Teilleistungen der einzelnen Partner bei der Projektdarstellung auszuweisen.
    • Verwertungsplan/Wissenschaftliche Erfolgsaussichten: knappe Aussagen zur Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse (Zielgruppen, für die die Projektergebnisse nutzbar sind; praktische Implikationen des Forschungsprojekts; Relevanz für Bildungspraxis und -politik; Auflistung angestrebter Disseminationsprodukte/-organe; gegebenenfalls weitere Verwertungsstrategie),
    • Nachhaltigkeit (Verstetigung, Transfer)
  • Als Anlagen sind beizufügen: Kurzbeschreibung des Projektes (maximal 1 500 Zeichen), Liste der Projektbeteiligten, Arbeitsplan mit Berücksichtigung der geplanten Ressourcen- und Meilensteinplanung und detaillierter Finanzierungsplan des Projekts. Bei Verbundprojekten sind im Arbeitsplan die einzelnen Teilleistungen der Projektpartner auszuweisen.
  • Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
  • Unterstützungs- beziehungsweise Kooperationsschreiben über
    1. eine Kooperation mit Partnern der dualen Berufsausbildung zur Sicherstellung der praktischen Erprobung der Projektergebnisse in der betrieblichen und der schulischen Ausbildung sowie im Prüfungswesen und/oder
    2. über die Zusammenarbeit mit Sozialpartnern sowie mit zuständigen Stellen, die keinen eigenen Verbundantrag stellen (z. B. Letter of Intent).

Für diese Darstellung sind die vorgegebenen Vorlagen für das Projektkonzept und die Anlagen zum Projektkonzept zu verwenden. Die Worddateien sind unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1686.html als Downloads abrufbar.

Die eingegangenen förmlichen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Fachliche und wissenschaftliche Qualität, Plausibilität und Neuartigkeit/Innovationspotenzial des Projektkonzepts.
  • Eignung der eingebundenen Partner mit Blick auf die Projektzielsetzungen.
  • Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation und des Managements des Verbundprojektes/Angemessenheit der Forschungsverbundstrukturen.
  • Umsetzung des Forschungsdatenmanagements.
  • Weiterführung des methodischen Ansatzes und Einhaltung der Gütekriterien aus der Forschungsinitiative ASCOT. Orientierung an den in ASCOT entwickelten Kompetenzmodellen und IT-gestützten Messinstrumente und/oder gegebenenfalls Nutzung der bestehenden Modelle und Instrumente (z. B. indem Antragsteller selbst Rechteinhaber ist oder den Zugriff durch aussagekräftige Kooperationsschreiben sicherstellt).
  • Anschlussfähigkeit (Breite möglichst bundesweite Transferier- bzw. Verwertbarkeit der Ergebnisse) und Potenzial zur Entwicklung von Empfehlungen für die Nutzung der Ergebnisse in der Lehr- und Lernförderung, bei der Leistungsfeststellung und/oder in der Ordnungsarbeit.
  • Angemessenheit der beantragten Fördermittel.

Das BMBF und die Bewilligungsbehörde behalten sich vor, zusätzlich zur Bewertung der schriftlich eingereichten Projektanträge, die Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch einzuladen. Auf Grundlage der oben angegebenen Kriterien, der gutachterlichen Bewertung sowie der abschließenden Antragsprüfung entscheidet das BMBF über eine Förderung. Das Ergebnis wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.

Sämtliche eingereichten Unterlagen werden Eigentum des BMBF. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Projektantrages und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen. Das BMBF behält sich das Recht vor, Unterlagen zu Archivierungszwecken selbst oder durch Dritte unter Sicherung der gebotenen Vertraulichkeit auf Datenträger aufzunehmen und zu speichern. Die Urheberrechte werden mit Einreichen der Unterlagen nicht übertragen.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 gültig.

Bonn, den 22. Mai 2018

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Peter Thiele