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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von "Innovationsforen".

Vom 01.07.2006

Ein Programm von „Unternehmen Region“, der Innovationsinitiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für die Neuen Länder

1. Hintergrund und Ziele

Innovationsfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung, um im Wettbewerb der Regionen bestehen zu können. Sie hat erheblichen Einfluss auf die Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung.

Zur Innovationsfähigkeit gehören Kreativität, Kompetenz, Eigeninitiative sowie die Fähigkeit, Kooperationen und gemeinsame Projekte zu konzipieren und umzusetzen. Die Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen und Maßnahmen auf regionaler Ebene erweist sich als Schlüssel für das Entstehen wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung kommt es in den Neuen Ländern besonders darauf an, die hohen Innovationspotenziale der Regionen sichtbar zu machen und auszuschöpfen. Dabei bestehen Defizite insbesondere bei der Kooperation zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), aber auch bei der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen, der Verwaltung, der Politik und mit anderen Akteuren. Häufig fehlt es an Strategien, um innerhalb eines Innovationsfeldes die vorhandenen Potenziale zu erkennen und gemeinsam zu erschließen.

Zur Erschließung der Innovationspotenziale und –kompetenzen in den Neuen Ländern leistet die Bundesregierung mit der BMBF-Innovationsinitiative „Unternehmen Region“, zu der die Förderung von „Innovationsforen“ zählt, einen wichtigen Beitrag. Das Programm „Innovationsforen“ zielt auf regionale Innovationsinitiativen und -netzwerke, die am Beginn oder am Anfang einer neuen Phase in Ihrem Entwicklungsprozess stehen. Diesen Initiativen wird die Möglichkeit gegeben, mit der Durchführung eines Innovationsforums ihr Potenzial und ihre Stellung im Wettbewerb zu erkennen, ihr thematisches Profil zu schärfen und Kooperationen auf- und auszubauen. Die Durchführung eines Innovationsforums soll damit eine „Initialzündung“ für die Entstehung eines regionalen Innovationsverbundes bewirken.

2. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Mit dem BMBF-Programm "Innovationsforen" wird das Ziel verfolgt,Innovationsinitiativen in den Neuen Ländern bei der Nutzung und Weiterentwicklung ihrer Potenziale, Kompetenzen und ihrer Kooperationsfähigkeit zu unterstützen. Dadurch soll zu einer nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Wertschöpfung und der Beschäftigungssituation beigetragen werden.

Bei der Durchführung von Innovationsforen sollen u.a

  • innovative Leistungen präsentiert, verglichen und durch interregionale Kooperationen Voraussetzungen für ihre Verbesserung geschaffen werden;
  • Entwickler, Nutzer und Anwender gleichermaßen eingebunden werden, um eine wirtschaftliche Umsetzung von FuE-Ergebnissen voran zu bringen;
  • effektive Formen von Kooperationsbeziehungen entwickelt werden, die mit der Erarbeitung eines Innovationskonzeptes Perspektiven nachhaltigen Zusammenarbeit aufzeigen;
  • Voraussetzungen geschaffen werden für die Erschließung neuer Technologie- und Anwendungsfelder sowie neuer Zielmärkte in einem Innovationsfeld.

Das BMBF gewährt nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze, seiner Standard-richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und den Verwaltungsvorschriften zu den §§23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Zuwendungen für ausgewählte Vorhaben zur Durchführung von Innovationsforen. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

3. Fördergegenstand

Gefördert wird die Durchführung von Innovationsforen zu ausgewählten branchen- und technologiebezogenen Innovationsfeldern.

Im Rahmen eines Innovationsforums können folgende Ausgabenarten gefördert werden:

  • Personal für die Konzeption, Organisation, Durchführung und Auswertung von Innovationsforen,
  • Reisen,
  • Geschäftsbedarf und Kommunikation,
  • Durchführung der Veranstaltung(en) (Miete, Logistik etc.),
  • Projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit,
  • Erstellung von Informationsmaterial, unter Beachtung der vom Zuwendungsgeber entwickelten Vorgaben.

Der Ausrichter kann mit der Vergabe von Aufträgen das über seine Kompetenz hinausgehende erforderliche Know How sicherstellen.

4. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind für die Förderung der Durchführung der Innovationsforen Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in den Neuen Ländern.

Besonders erwünscht sind Antragsteller aus dem Kreis der Wirtschaft oder Wissenschaft. Für die Durchführung von Innovationsforen ist das Zusammenwirken vieler Innovationsträger aus dem Bildungs-, Forschungs-, Finanz- und Dienstleistungsbereich sowie aus der Wirtschaft, der Politik, der öffentlichen Verwaltung und weiteren intermediären Einrichtungen erforderlich.

Die Ausrichter der Innovationsforen müssen über folgende Fähigkeiten und Eigenschaften verfügen:

  • Organisationskompetenz,
  • Gute Kenntnisse im ausgewählten Innovationsfeld,
  • Erfahrungen im Innovationsmanagement,
  • Erfahrungen im Projektmanagement marktnaher Aktivitäten,
  • Regionale und überregionale Kontakte zu Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen und anderen Kooperationspartnern.

5. Zuwendungsvoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind Initiativen aus den Neuen Ländern, die über ein erkennbares Innovationspotenzial verfügen und im Rahmen ihres innovativen Ansatzes Bedarf an weitergehender Forschung und Entwicklung haben.

Zwischen bereits bestehenden Lösungen und künftigen Innovationen soll ein qualitativer Sprung angestrebt werden. Dies kann sich auf Produkt- und Dienstleistungsinnovationen beziehen, aber auch auf die Organisationsentwicklung der beteiligten Partner.

Erwartet wird eine hinreichende Konkretisierung und Fokussierung auf ein starkes Innovationsfeld, auf entsprechende Anwendungsbezüge und auf ein regionales Profil. Zielsetzung und Umfang des Vorhabens müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Ressourcen des Antragstellers (Zeit, Finanzmittel, Kompetenzen) stehen, so dass mit einer erfolgreichen Abwicklung des Vorhabens gerechnet werden kann.


Dabei wird anhand der Entwicklungsstufe und der zu erreichenden Ziele des Netzwerkes unterschieden in

  • Netzwerke, die noch am Beginn ihrer Entwicklung stehen und durch das Innovationsforum eine klare inhaltliche Fokussierung erreichen und die Grundlage für ein tragfähiges marktorientiertes Bündnis schaffen wollen. Initiativen, die durch die Entwicklung neuer Produkte, Fertigungsverfahren und Dienstleistungen Markt- und Wachstumspotenziale der Region stärken.
  • Existierende Innovationsverbünde, die bereits eine Profilierung auf einem Innovationsfeld in der Region vorweisen können und nun durch das Innovationsforum eine neue qualitative Ebene für die strategische Erschließung von speziellen Zielmärkten sowie neuen Technologie- und Anwendungsfeldern für das Innovationsfeld erreichen wollen.

Das Vorhaben muss die Bundesförderung zwingend erfordern.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

6. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungsfähig sind die nach den Regelungen für die Projektförderung des BMBF abrechenbaren Ausgaben. Ausgeschlossen hiervon sind Ausgaben für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.

Die Laufzeit der Förderung einer Initiative beträgt 6 Monate ab Bewilligung.

Vorhaben zur Durchführung eines Innovationsforums können mit 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben und nicht mehr als Euro 85.000 (Höchstbetrag) gefördert werden.

Im Falle von Initiativen bzw. Netzwerken, die bereits eine Förderung zur Netzwerkbildung, zur thematischen Vorbereitung und zu Organisation und Management im betreffenden Innovationsfeld im Rahmen der BMBF-Initiative „Unternehmen Region“ oder anderer Bundesprogramme erhalten haben, gilt eine Förderung von 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem Höchstbetrag von bis zu Euro 40.000.

Das BMBF unterstützt im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit jedes Innovationsforum zusätzlich mit der Entwicklung und dem Druck von 500 Informationsflyern zu Thema und Zielsetzung des spezifischen Vorhabens und stellt jedem Innovationsforum Tagungsmappen mit Informationsmaterialien zur BMBF-Innovationsinitiative „Unternehmen Region“ zur Verfügung.

Eine Kumulation der gewährten Mittel mit Fördermitteln anderer BMBF-Programme zur Komplementärfinanzierung einzelner Vorhaben ist nicht gestattet. Inwieweit eine gemeinsame Förderung von Projekten mit anderen öffentlichen Geldgebern erfolgen kann, hängt von der Rechtsform des Antragstellers bzw. von der Art des Vorhabens ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

Die Förderung im Rahmen des Programms „Innovationsforen“ ersetzt nicht andere Förderprogramme des Bundes.

7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteile der Zuwendungsbescheide für Zuwendungen auf Ausgabenbasis sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung bzw. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest - P bzw. ANBest-GK) in Verbindung mit den Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

8. Verfahren

8.1 Beratung

Interessierte Netzwerke können sich vom zuständigen Projektträger zu den Anforderungen und Regularien des Programms “Innovationsforen“ beraten lassen (siehe Punkt 8.5).

8.2 Skizze

Für eine Bewerbung ist eine Skizze im Umfang von maximal sechs DIN A 4-Seiten, 1,5-zeilig, Schriftgrad 12, beim zuständigen Projektträger einzureichen. Die Skizze soll Aussagen zu Fördergegenstand, Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen (Punkte 3, 4 und 5 dieser Fördergrundsätze) - insbesondere auch zu einer bereits erfolgten Förderung - enthalten.

Zusätzlich zu den textlichen Erläuterungen zum Vorhaben muss die Projektskizze im Format EASY verfasst und elektronisch per Mail oder Diskette an den Projektträger übermittelt werden. Die Vordrucke dafür können unter www.pt-dlr.de/pt-dlr herunter geladen werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

8.3 Auswahl der Ausrichter der Innovationsforen

Die Vor-Auswahl der Ausrichter wird nach den in den Fördergrundsätzen genannten Kriterien vorgenommen. Die vorausgewählten Ausrichter werden zu einer Präsentation ihres Vorhabens vor ein Gremium aus Vertretern von BMBF, Projektträger DLR und Land eingeladen. Anschließend trifft das BMBF die abschließende Auswahlentscheidung, woraufhin von den erfolgreichen Ausrichtern innerhalb einer Frist von in der Regel 8 Wochen ein Antrag auf Förderung der Durchführung des Innovationsforums zu stellen ist.

8.4 Anträge

Neben den Standardinhalten (s. Richtlinien AZA) müssen die Anträge folgende Erläuterungen enthalten (vgl. Punkte 4 und 5 dieser Fördergrundsätze):

  • Qualifikation des Ausrichters des Innovationsforums
  • Beschreibung des Innovationsfeldes, des regionalen Profils und der Innovationspotenziale der Region,
  • Erläuterung von Bedarf, Zielen und erwartetem Nutzen für die Regionen,
  • Benennung der beteiligten Akteure und Beschreibung der bestehenden und geplanten Zusammenarbeit,
  • Perspektiven möglicher interregionaler Allianzen,
  • Geplante Methoden und Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung der Arbeitsvorhaben im Rahmen des Innovationsforums.

8.5 Abwicklung

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Fördergrundsätzen Abweichungen zugelassen worden sind.

Mit der Betreuung der Förderung im Rahmen der BMBF-Maßnahme "Innovationsforen" hat das BMBF als Projektträger (PT) beauftragt:

PT - Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Projektträger für das BMBF
Internet: www.dlr.de/pt

Interessenten wenden sich für Auskünfte, zur Beratung und Abgabe der Projekt¬skizze zu der Maßnahme „Innovationsforen“ an:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Projektträger im DLR
Regionale Innovationsinitiativen – Neue Länder / Reg-In
Carnotstr. 5
10587 Berlin
Telefon: 030-398059-0
Telefax: 030-398059-20
Mail: Reg-In@dlr.de


Der Projektträger unterstützt potenzielle Antragsteller wie folgt:

  • Beratung zu den Förderzielen, zur Entwicklung des Innovationskonzeptes und der Erarbeitung der Förderanträge
  • Darüber hinaus steht dem Ausrichter eines Innovationsforums eine projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit und ein Internetauftritt auch über die Förderlaufzeit hinaus unter http://www.unternehmen-region.de/ zur Verfügung.
  • Der Projektträger unterstützt den Erfahrungsaustausch zwischen den Netzwerken.

9. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Berlin, den 10.07.2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Hiepe