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Bekanntmachung : Datum:

von Richtlinien zur Fördermaßnahme „BioIndustrie 2021 – Cluster-Wettbewerb zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren in der industriellen Biotechnologie“ im Rahmenprogramm „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt den Ausbau von Kompetenzen und Strukturen mit der Fördermaßnahme BioIndustrie 2021 zu fördern, die die Potenziale der industriellen Biotechnologie für die Entwicklung neuer Produkte und Produktionsverfahren in der kommenden Generation nutzbar machen.

Das zunehmende Verständnis der physiologischen und regulatorischen Vorgänge von Zellen ermöglicht den fortschreitenden Einsatz biologischer Systeme für technische Lösungen. In zahlreichen Branchen, wie der Chemie-, Pharma-, Textil-, Papier- und Lebensmittelindustrie sowie darüber hinaus in weiteren Sektoren, sind diese Potenziale allerdings noch nicht ausreichend etabliert. Defizite sind gegenwärtig insbesondere beim Transfer in technisch realisierbare und wirtschaftliche Produkte und Verfahren zu erkennen. Ein Grund stellt das hohe technologische und wirtschaftliche Risiko dar, um Ergebnisse aus der erkenntnisorientierten Grundlagenforschung der Hochschulen und Forschungsinstitute zur Anwendungsreife zu entwickeln.

Das notwendige Wissen, um Ideen aus der Forschung in den Markt einzuführen, findet sich häufig fragmentiert innerhalb verschiedener Institutionen entlang der spezifischen Wertschöpfungsketten. Die modernen Ansätze der industriellen Biotechnologie besitzen zudem einen ausgeprägten inter- und transdisziplinären Charakter. Ziel muss es daher sein, die notwendigen Institutionen und Disziplinen, wie z. B. Biowissenschaften, Chemie, Physik, Informatik sowie die Ingenieurwissenschaften (z. B. Verfahrenstechnik, Maschinen- und Anlagenbau, Prozess- und Regelungstechnik, Analytik), frühzeitiger und effizienter in interdisziplinären Projektteams zusammen zu führen.

Um dieses technologische Wissen in die wirtschaftliche Umsetzung zu bringen, sind daher Netzwerk-Strukturen entlang der Wertschöpfungsketten erforderlich, die sich durch gemeinsame Austauschbeziehungen von Forschungseinrichtungen, Hersteller- und Anwenderunternehmen sowie verbundenen Institutionen u. a. aus dem Finanzwesen (Wagniskapitalgeber, Banken, etc.) bilden. Diese Netzwerk-Strukturen werden auch als Cluster bezeichnet.

Hier setzt die Fördermaßnahme BioIndustrie 2021 an:

Ausgehend von der Vision einer BioIndustrie 2021 - der Diffusion biotechnologisch-basierter Produkte und Prozesse in zahlreichen Industrien bis zum Jahr 2021 - sollen strategisch angelegte Cluster unter maßgeblicher Beteiligung der Wirtschaft ins Leben gerufen werden, die beispielhaft das wirtschaftliche Innovationspotenzial der industriellen Biotechnologie umsetzen. Die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft soll dabei ausgebaut werden, um den Technologietransfer und damit die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu verbessern.

Mit der Fördermaßnahme BioIndustrie 2021 wird zudem das Ziel verfolgt, weitere erhebliche Investitionen - insbesondere von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - für die Forschung und Entwicklung im Bereich der industriellen Biotechnologie zu mobilisieren. Ziel ist es, Innovationspotenziale und -kompetenzen von sich selbst organisierenden und nachhaltigen Netzwerken verstärkt für die Verbesserung der wirtschaftlichen Wertschöpfung, der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigungssituation zu erschließen. Dafür sollen sich von Beginn an überregionale und regionale Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzwesen zusammenfinden, ihre gemeinsame technisch-technologische Kernkompetenz definieren, Finanzierungsformen und Strategien für ihre zukünftigen Märkte entwickeln und dazu passfähige Projekte im gemeinsamen Interesse umsetzen. Eine Risikoteilung zwischen Wirtschaft, Wissenschaft sowie der öffentlichen Hand wird dabei angestrebt.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Aufgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Es sollen sich selbst organisierende Cluster untereinander in einen Wettbewerb treten, die am Standort Deutschland die besten Voraussetzungen bieten, die Umsetzung von Wissen auf dem Gebiet der industriellen Biotechnologie in Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen zu organisieren und zu realisieren.

Gefördert wird in der ersten Stufe die Erstellung eines Cluster-Konzeptes, in dem die notwendigen Innovationsträger eingebunden werden.

In der zweiten Stufe sollen auf Basis der besten Konzepte FuE-Vorhaben zur Clusterbildung für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren anteilig gefördert werden. Im Regelfall soll es sich hierbei um vorwettbewerbliche Vorhaben der Verbundforschung auf dem Gebiet der industriellen Biotechnologie handeln, in denen die Koordination vornehmlich von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernommen wird. In Ausnahmefällen ist zum Aufbau der wissenschaftlich-technologischen Kompetenz die Förderung von Nachwuchsgruppen oder von Machbarkeitsstudien möglich. Hierzu sind in der Regel ebenfalls Eigenfinanzierungsbeiträge der aufnehmenden Einrichtung oder private Mittel einzubringen.

Zusätzlich soll für die Durchführung der Clusterbildung ein professionelles Management eingesetzt werden. Zu dessen Aufgaben gehören das Qualitäts- und (Multi-)Projektmanagement, die Beratung der Antragsteller bezüglich Projektförderung sowie Netzwerkaktivitäten (z. B. Durchführung von Workshops und Partnering-Events zur Einbindung neuer Partner). Darüber hinaus organisiert das Cluster-Management die Arbeit eines Lenkungsgremiums, das u.a. die fachliche Prüfung von FuE-Vorhaben sowie die strategische Weiterentwicklung des Konzepts übernehmen soll. Weitere Aufgaben, die für die Begleitung der Clusterentwicklung notwendig sind, können vorgeschlagen werden.

Der inhaltliche Schwerpunkt der Cluster muss auf dem Gebiet der industriellen Biotechnologie liegen. Die industrielle Biotechnologie umfasst dabei innovative Ansätzen auf der Basis z. B. der Modellierung von Stoffwechselwegen, technischen Nutzung von Primär-/Sekundärmetaboliten sowie deren Intermediaten, Biokatalyse/-transformation, (evolutives) Enzymscreening/-design sowie miniaturisierte und standardisierbare Produktionssysteme durch moderne Ansätzen der Bioverfahrenstechnik (inkl. Upstream- und Downstream-Prozessen im Sinnes eines integrativen Ansatzes). Als Bestandteile biologischer Produktions- und Transformationssysteme kommen u. a. isolierte Biokatalysatoren, Zellkulturen, Mikroorganismen und höhere Organismen in Betracht. Zukünftig müssen auch konvergente Entwicklungen in benachbarten Disziplinen berücksichtigt werden, wie die stärkere Einbindung der Physik, Nanotechnologie, Informatik, und Chemie sowie insbesondere von ingenieurwissenschaftlichen Kompetenzen. Die industrielle Biotechnologie zeichnet sich durch die synergetische Ausrichtung der o.g. Ansätze an Produkten/-gruppen oder (Verbund-) Prozessen aus, die ggf. auch chemische oder andere technische Verfahren im Sinne eines Systemansatzes integriert. Mit der industriellen Biotechnologie sollen neue Produkte und Prozesse (inkl. der Downstream-Prozesse) u. a. für die chemische und pharmazeutische Industrie, für die Lebensmittel-, Kosmetik-, Papier-, Zellstoff-, Textil- und Lederindustrie sowie darüber hinaus für weitere Sektoren entwickelt werden.

Eine wesentliche Voraussetzung einer erfolgreichen Bewerbung an der Fördermaßnahme BioIndustrie 2021 ist ein in Breite und Tiefe umfangreiches Potenzial an Kompetenzen, das durch Einbindung der relevanten Akteure entlang der Wertschöpfungsketten zu erreichen ist. Die Förderung ist vor allem auf die Stärkung der Eigenverantwortung der beteiligten Unternehmen angelegt. Das Interesse von Unternehmen an der Durchführung von FuE-Projekten dokumentiert sich in der Bereitschaft, Eigenmittel für die Finanzierung der Cluster einzubringen. Der Integration auch von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Entwicklungsmotor dieser Branchen kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt für die ersten Stufe (Erstellung eines Clusterkonzeptes) sind juristische Personen, wie z. B. Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von den beteiligten Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft das Mandat für die Koordinierung der Konzepterstellung erhalten haben.

Antragsberechtigt für die anschließende zweiten Stufe (Durchführung von Projekten zur Umsetzung des Cluster-Konzeptes) sind juristische Personen, wie z. B. Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechtes, welche die Realisierung des Konzeptes für den Cluster koordinieren oder FuE-Projekte durchführen, die auf der Grundlage der Cluster-Konzepte für die Förderung ausgewählt wurden.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner von Vorhaben der Verbundforschung sind verpflichtet ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art und Umfang der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse anteilig gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen der beantragten Cluster-Konzepte. Die Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Geräte-Investitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.

Bemessungsgrundlagen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Vorhaben der Verbundforschung von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7.Verfahren

7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das BMBF den

Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Biologie
D-52425 Jülich

Tel.: 02461-61-4460; Fax: 02461-61-2730
E-Mail: r.straub@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.

Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ (auch für Vorhabenskizzen) wird hingewiesen.

7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Verfahren ist zweistufig:

7.2.1 Verfahren für die erste Stufe:

In der ersten Stufe („Konzepterstellung“) soll die Erstellung von Konzepten zur Clusterbildung mit einer Förderquote von 50% bis zu einem Zuwendungsbetrag von 30.000 Euro für eine Laufzeit von ca. 3 Monaten gefördert werden, sofern dies notwendig ist und es sich um neue Konzepte handelt.

Die beteiligten Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft erteilen einem Akteur das Mandat für die Koordination und die Beantragung der Fördermittel. Gemeinsam mit seinen Partnern erstellt dieser die Bewerbungsunterlagen („Ideenskizze“).

Die Bewerbungsunterlagen für diese erste Stufe („Ideenskizzen“) sind in 12-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage sowie als CD-ROM spätestens bis zum 08.11.2006 einzureichen. Der Laufzeitbeginn sollte zum 01.01.2007 terminiert werden.

Die Unterlagen enthalten eine Beschreibung der beteiligten Partner sowie eine erste grobe inhaltliche Beschreibung der Ziele, Aufgaben und Themenschwerpunkte zur Clusterbildung. Das Profil der Cluster sollte ein in sich kohärentes Technologie- und/oder Anwendungsspektrum der industriellen Biotechnologie darstellen und Synergieeffekte zwischen den einzelnen Aktivitäten erwarten lassen.

Die Unterlagen sollten bis zu 8 Seiten (Schriftgrad 12, Arial) umfassen und darüber hinaus bereits die unter 7.1 genannten Antragsformulare enthalten. Eine unterschriebene Absichtserklärung von Vertretern der beteiligten Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Mitwirkung am Cluster-Konzept ist den Unterlagen beizufügen.

Auf Grundlage der unter Zif. 7.2.3 genannten Zuschlagskriterien werden anschließend die für eine Förderung geeigneten Vorhaben der ersten Stufe ausgewählt.

Als Ergebnis der Förderung in der ersten Stufe sollen Konzepte für die Clusterbildung vorliegen. Diese Konzepte können im Rahmen der anschließenden zweiten Stufe eingereicht werden, um sich für Fördermittel zur Durchführung der Clusterbildung zu bewerben.

7.2.2 Verfahren für die zweite Stufe:

Die zweite Stufe („Durchführung“) umfasst die Förderung von Vorhaben zur Clusterbildung. Vom BMBF gefördert werden auf Grundlage ausgewählter Konzepte insbesondere FuE-Vorhaben, die im Regelfall unter der Projektleitung von Unternehmen durchgeführt werden sollen, sowie Vorhaben zum Cluster-Management, die 5% des Gesamtaufwandes nicht übersteigen sollen. Insgesamt stehen für die Fördermaßnahme BioIndustrie 2021 bis zu 60 Mio. Euro für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren zur Verfügung. Darüber hinaus können Finanzbeiträge aus anderen Finanzierungsquellen zur Realisierung der Vorhaben in einem Cluster beitragen.

Für die Bewerbung zur zweiten Stufe können die in der ersten Stufe erstellten Konzepte eingereicht werden. Grundsätzlich ist aber die Teilnahme am Auswahlverfahren für die zweite Stufe unabhängig von einer Förderung in der ersten Stufe.

Die Bewerbungsunterlagen für die zweite Stufe in Form von Konzepten zur Clusterbildung sind in 12-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage sowie als CD-ROM spätestens bis zum 18.04.2007 einzureichen. Die Cluster-Konzepte sollten einen Umfang von bis zu 25 DIN A4-Seiten (Schriftgrad 12, Arial) nicht wesentlich überschreiten.

Das Konzept für die Einreichung in der zweiten Stufe soll analog den Elementen eines Geschäftsplans kurz gefasste Angaben zu folgenden Aussagen enthalten:

  • Inhaltliche Beschreibung der Themenschwerpunkte (ggf. mit Projektvorschlägen) und Aufgabenstellung des Clusters mit Vision, Zielen, Vorgehensweise (Meilensteine) und Maßnahmen. Die Ziele und Meilensteine sollten so formuliert sein, dass sie messbar sind und daher geeignet sind für die Evaluierung des Fortschritts der Cluster- und Kompetenzbildung. Darüber hinaus sind geeignete Qualitätskriterien für die Netzwerkaktivitäten zu entwickeln.
  • Beschreibung der im Cluster anfänglich und ggf. zukünftig eingebundenen Partner aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Potenzialanalyse mit Profil, Kernkompetenzen, Vorleistungen, Leistungsfähigkeit, Infrastruktur, etc.),
  • Beschreibung von Art und Umfang der Zusammenarbeit der beteiligten Partner im Zeitverlauf (Multi-Projektmanagement). Hierbei soll insbesondere auch die Interessenskonvergenz der Partner deutlich werden,
  • Markt- und Wettbewerbsanalyse der verfolgten Themenschwerpunkte,
  • Verwertungsplan mit Patentstrategie (ggf. mit Bezug zum freedom to operate),
  • Kosten- und Finanzplanung (Personal, Material, etc.) inkl. der Eigenfinanzierungsbeiträge der beteiligten Partner,
  • Aufgaben und Organisation des Clustermanagement (insbesondere in Bezug auf Qualitäts- und (Multi-)Projektmanagement),
  • Perspektiven zur nachhaltigen Weiterführung der aufgebauten Strukturen nach Ende der Förderung.

Es steht den Antragstellern frei, im oben vorgegebenen Umfang weitere Angaben anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung der Cluster von Bedeutung sind. Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen. Eine unterschriebene Absichtserklärung von Vertretern der beteiligten Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Mitwirkung an den Vorhaben zur Realisierung der Clusterbildung ist den Unterlagen beizufügen.

Auf Grundlage der unter Zif. 7.2.3 genannten Zuschlagskriterien werden die besten Konzepte ausgewählt.

Anschließend können für einen Zeitraum von 5 Jahren auf Basis der ausgewählten Konzepte Vorhaben zur Durchführung der Clusterbildung gefördert werden. Die FuE-Vorhaben sollen im Rahmen von Wettbewerbsrunden mit Hilfe einer fachlichen Prüfung durch ein Lenkungsgremium ausgewählt und dem BMBF zur Förderung vorgeschlagen werden. Die Organisation des Lenkungsgremiums, das ein Bestandteil des Cluster-Management ist, wird zwischen den beteiligten Partnern abgestimmt. Der Zuwendungsgeber wird die Vorhaben in der Regel nach Antragseingang auf Einhaltung der Förderbestimmungen prüfen und die endgültige Förderentscheidung auf Basis einer fachlichen und betriebswirtschaftlichen Plausibilitätsprüfung treffen.

Die Höhe der Fördermittel für die Durchführung der Vorhaben zur Clusterbildung richtet sich neben dem geplanten spezifischen Förderbedarf insbesondere auch an der erfolgreichen Durchführung der Konzepte. Hierzu ist beabsichtigt, eine vergleichende Evaluierung zur Realisierung der ausgewählten Cluster-Konzepte durchzuführen. Die Grundlage für die Evaluierung sind die Erreichung der im jeweiligen Cluster-Konzept genannten Ziele sowie die Effektivität und Effizienz der durchgeführten Maßnahmen. Dabei soll insbesondere auch berücksichtigt werden, inwieweit es gelungen ist, weitere finanzielle Mittel zum Ausbau des Clusters zu mobilisieren.

Es ist möglich, während der Förderlaufzeit neue Partner bei der Durchführung der FuE-Projekte einzubinden. Eine Zusammenarbeit zwischen Partnern aus unterschiedlichen Cluster-Initiativen ist ebenfalls möglich. Sofern auf nationaler Ebene die notwendigen Kompetenzen für die erfolgreiche Durchführung von FuE-Projekten nicht vorhanden sind, sollten Kooperationen mit internationalen Partnern gesucht werden. Dabei ist zu überprüfen, ob Projektfördermittel der EU in Anspruch genommen werden können. In diesem Zusammenhang wird auch auf Bekanntmachungen zur Forschungsförderung im Rahmen der einschlägigen ERA-NET-Initiativen hingewiesen.

7.2.3 Entscheidungsverfahren für die Förderung:

Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen für die beiden Stufen erfolgt durch das BMBF unter Beteiligung einer international besetzten Jury. Folgende Kriterien werden zur Bewertung verwendet:

  1. Anzahl, Profil und Leistungsfähigkeit der im Cluster eingebundenen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der thematisch einschlägigen Arbeitsgruppen an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (insbesondere bezüglich Ideen- und Umsetzungspotenzial, Personal, Finanzkapital, Infrastruktur, etc.),
  2. Neuheit, Originalität und Kohärenz der thematischen Schwerpunkte sowie deren klare Fokussierung auf die jeweiligen Kernkompetenzen der beteiligten Partner,
  3. Risikobewertung für die Umsetzung und Anwendbarkeit,
  4. Markt-, Umsatz- und Beschäftigungspotenziale der thematischen Schwerpunkte,
    Bei der Prüfung der Bewerbungsunterlagen für die zweite Stufe werden darüber hinaus noch folgende weitere Kriterien zugrunde gelegt:
  5. Qualität, Umfang, Intensität und Mehrwert der interdisziplinären Vernetzung,
  6. Qualität, Umfang und Intensität der geplanten Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette (Einbeziehung, Mitwirkung und Interessenkonvergenz der beteiligten Partner wie u. a. Forschungseinrichtungen sowie Zuliefer-, Hersteller- und Anwenderunternehmen),
  7. Plausibilität sowie Umsetzungsreife und –chancen des Konzeptes (inkl. der Maßnahmen),
  8. Aussagefähigkeit des Verwertungsplans für die Nutzung der erwarteten Ergebnisse unter besonderer Berücksichtigung der Patentstrategie,
  9. Plausibilität der Finanzplanung inkl. Finanzierung der Eigenanteile sowie insbesondere der Mobilisierung von privaten Mitteln für FuE-Projekte,
  10. Unternehmerische und strategische Fähigkeiten des Clustermanagement, Effizienz der Organisation des Clusters sowie die Notwendigkeit und Angemessenheit der koordinierenden Maßnahmen,
  11. Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Strukturen und Aktivitäten nach dem Ende der Förderung.

Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Anschließend werden die Interessenten der ausgewählten Vorhaben zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Über diese Förderanträge wird dann nach abschließender Prüfung entschieden. Die Förderung der Vorhaben steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die dazu erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Aus der Vorlage der Bewerbungsunterlagen zur ersten und zweiten Stufe können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. Die o. g. Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungsunterlagen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu §44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 22. August 2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Warmuth