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Bekanntmachung : Datum:

3. Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Innovationsbereich „Systemintegration“ im Rahmenprogramm Mikrosysteme (2004-2009) von Richtlinien zur Förderung im thematischen Schwerpunkt „Autonome Vernetzte Sensorsysteme (mst-AVS)“ sowie im Rahmen des Förderprogramms „IT-Forschung 2006“ im Forschungsbereich „Kommunikationstechnologien“

Vom 03.08.2006

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1. Zuwendungszweck

Eine Grundvoraussetzung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist die Erforschung und Entwicklung innovativer Produkte und Produktionsverfahren. Übergeordnete forschungspolitische Zielstellungen der Innovationsförderung des BMBF sind deshalb, sowohl Innovationen für die kurzfristige industrielle und gesellschaftliche Wertschöpfung zu realisieren als auch Zukunftsfelder zu erschließen und damit das Potenzial für künftige Innovationen zu gestalten. Die Mikrosystemtechnik und die Kommunikationstechnologien als Schlüsseltechnologien leisten hierzu einen bedeutenden Beitrag. Deswegen hat das BMBF im Februar 2003 das Rahmenprogramm „Mikrosysteme“ und im März 2002 „IT-Forschung 2006 – Förderprogramm Informations- und Kommunikationstechnik“ veröffentlicht. Nähere Informationen hierzu siehe https://www.bmbf.de/foerderungen/ bzw. IT-Forschung 2006 .

Das Ziel der beiden Förderprogramme ist es jeweils, Innovationen in der Anwendung von Mikrosystemtechnik bzw. Kommunikationstechnologien zu fördern, die die Position von Unternehmen am Standort Deutschland im globalen Wettbewerb langfristig sichert und ausbauen hilft. Um eine größtmögliche wirtschaftliche Hebelwirkung zu erzielen, wird die anwendungsorientierte Technologieförderung in beiden Programmen auf Schwerpunktaufgaben gerichtet. Diese Bekanntmachung greift den Themenschwerpunkt „Autonome Vernetzte Sensorsysteme“ auf, der sowohl Forschungsarbeiten im Rahmen der Mikrosystemtechnik als auch der Kommunikationstechnologien erfordert.

Die Miniaturisierung ist zurzeit einer der wichtigsten Trends in der Entwicklung der Technik. Größenreduktion erlaubt oft völlig neuartige Lösungen, Produkte und Verfahren; sei es durch die Nutzbarkeit neuartiger Effekte oder durch die damit einhergehende Kostenreduktion. Dieser Trend bedingt in zunehmendem Maße eine autarke Energieversorgung, um den Wünschen nach Dezentralisierung gerecht werden zu können. Damit werden intelligente Lösungen möglich, die unauffällig im Verborgenen wirken. Man spricht von Ambient Intelligence oder Ubiquitous Computing. Technische Basis solcher Lösungen sind meist Mikrosysteme, bestehend aus Sensorik-, Signalverarbeitungs-, Signalübertragungs- und Aktorikkomponenten. In der Literatur findet man dafür u. a. die Namen „smart dust“ oder „e-Grain“. Die hieraus gebildeten Autonomen Vernetzten Sensorsysteme (AVS) spielen zunehmend eine wichtige Rolle.

Autonome Vernetzte Sensorsysteme im Sinne dieser Bekanntmachung bestehen aus einer hinreichend großen Zahl von einzelnen miniaturisierten Sensorknoten, d. h. Mikrosystemen, welche sich durch

  • eine integrierte Sensorik,
  • erste Datenverarbeitung vor Ort im Sensorsystem,
  • integrierte drahtlose Kommunikation für das Senden und Empfangen von Daten (Ad-Hoc- und von und zur Infrastruktur) und
  • eine autonome, d. h. der jeweiligen Applikation entsprechend von einem festen Netz unabhängige Energieversorgung,

auszeichnen und deren Realisierung deutlich über den Stand der Technik hinausgeht.

Autonome Vernetzte Sensorsysteme bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Mit ihnen lassen sich u. a. chemische Prozesse genauer und preiswerter steuern und regeln, Maschinen überwachen und miteinander verknüpfen, sicherheitsrelevante Objekte verfolgen und verwalten (z. B. gefährliche Güter und Gefahrstoffe unterwegs und im Lager), Umweltbedingungen erfassen (z. B. Luftgüte, Wetterdaten und Waldbrände), Produktqualität prüfen (Kühlkette bei empfindlichen Gütern wie Lebensmitteln und Arzneimitteln sichern) oder der Zustand von Bausubstanz überprüfen.

1.2. Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung applikationsorientierter Autonomer Vernetzter Sensorsysteme unter Nutzung vorhandener fortschrittlicher Integrationstechnologien. Hierbei steht die Entwicklung und Anwendung von miniaturisierten, deutlich über den vorhandenen Stand der Technik hinausgehenden Sensorknoten sowie neuer Ansätze für ihre kommunikationstechnische Vernetzung im Vordergrund.

Im Rahmen der Programme Mikrosysteme und IT-Forschung 2006 ist vorgesehen, zum thematischen Schwerpunkt „Autonome Vernetzte Sensorsysteme“ industrielle Verbundprojekte zu fördern, die ausgehend von den spezifischen Problemen und dem spezifischen Bedarf innovative Lösungen entwickeln. Eine industrielle Verwertung der Vorhabensergebnisse soll im Fokus dieser Projekte stehen.

Ziel ist neben einer schnellen Umsetzung in marktfähige Produkte auch die Langfristigkeit der Ergebnisse. Dazu ist es erforderlich, dass alle Aspekte der späteren Umsetzung sowie Probleme der Standardisierung und Zuverlässigkeit von Autonomen Vernetzten Sensorsystemen beachtet werden. Daher müssen Demonstratoren oder Feldtests generell eingeplant werden.

Eines der wichtigsten Ziele der Bekanntmachung ist die Unterstützung der Etablierung deutscher Systemanbieter im Bereich Autonomer Vernetzter Sensorsysteme für konkrete Anwendungen. Konsortien mit einem später als Systemanbieter auftretenden Partner werden daher bevorzugt.

Ferner werden Projekte vorrangig berücksichtigt, deren Lösungen zu verwertbaren Produkten der beteiligten KMU führen. Die eingesetzten Lösungen müssen deutlich über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.

2.1. Industrielle Verbundprojekte

Folgende Anwendungsfelder stehen im Wesentlichen im Fokus der Bekanntmachung:

  • Industrie- und Prozessautomatisierung,
  • Sicherheit und Personenschutz.

Es können sowohl mobile als auch stationäre Sensornetzwerke entstehen, die in der Lage sind, neuartige Aufgaben der Datenerfassung und Auswertung vorrangig in technischen Prozessen zu erfüllen.

Wichtige Forschungsschwerpunkte sind:

  • Zuverlässigkeit sowohl der einzelnen Knoten als auch der gesamten vernetzten Systeme und Robustheit (plug and produce im Sinne von „das Netz installieren und sofort produzieren“),
  • Energiemanagement, Energieeffizienz
  • Echtzeitfähigkeit (falls erforderlich),
  • selbstkonfigurierbare Kommunikationsschnittstellen (ad hoc Fähigkeit),
  • Entwicklungsarbeiten zur Vernetzung verschiedener Systeme (Sensor- und Datenfusion),
  • Neue Funksysteme und Netzarchitekturen,
  • Ein- und Anbindung an Kommunikationsnetze,
  • Neue Systemkonzepte für Sensornetze
  • Integration in ein Kommunikationsnetz und
  • notwendige Software-Entwicklungen.

Darüber hinaus können Arbeiten in den folgenden thematischen Schwerpunkten gefördert werden:

  • die Sicherung der Privatsphäre (Privacy) und die Erhöhung der Datensicherheit im Sensornetzwerk,
  • die Entwicklung von low-power Sensorik und Übertragungstechnik,
  • ein applikationsorientiertes low-power Schaltungsdesign,
  • freie Konfigurierbarkeit der Knoten und
  • Arbeiten zur Mensch-Maschine-Schnittstelle.

2.2 Wissenschaftliche Vorprojekte

In einer begrenzten Zahl von Fällen können wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen von Wissenschaftlichen Vorprojekten in den folgenden Bereichen unterstützt werden:

  • Lokalisierung in Sensornetzen
  • Selbstkonfigurierbarkeit und Dienstgüte von Sensornetzen,
  • Übertragungstechniken und Sendestrategien für drahtlose Netze
  • Arbeiten zur Weiterentwicklung der verwendeten Systemintegrationstechnologien zur Herstellung der einzelnen Mikrosysteme (Sensorknoten) in Richtung einer funktions- und applikationsorientierten Aufbau- und Verbindungstechnik.

Arbeiten zur Entwicklung neuer Energieversorgungskonzepte sind im Rahmenprogramm Mikrosysteme bereits grundsätzlich in den vorhergehenden Bekanntmachungen „Leitinnovation Mikrobrennstoffzelle“ und „Energieautarke Mikrosysteme“ abgedeckt. Die später ausgewählten AVS-Konsortien werden gehalten sein, sich an den Ergebnissen der in diesem Kontext laufenden Projekte zu orientieren. Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, darüber hinausgehende FuE-Arbeiten zu finanzieren. Reine Softwareentwicklungen z. B. für Betriebssysteme oder Middleware) stehen ebenfalls nicht im Fokus der Bekanntmachung.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

An einem Verbund müssen in der Regel mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein. Die Projektkonsortien müssen mindestens die zentralen Glieder der Wertschöpfungskette einbeziehen. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt behandelt. Als Ansprechpartner ist von den Partnern ein bevorzugt bei den beteiligten Unternehmen angesiedelter Koordinator zu benennen.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich – vorzugsweise durch F&E-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 7.4).

Antragsberechtigt im Rahmen von wissenschaftlichen Vorprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft wird weiterhin die Mitarbeit an innovationsunterstützenden Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender breiter Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen wollen und können.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm ( http://www.cordis.lu ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seine Projektträger Mikrosystemtechnik, die

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Projektträger Mikrosystemtechnik -
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 310078-101
Internet: https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php

Ansprechpartner: Dr. Hartmut Strese, Dr. Lars Heinze

und den für den Forschungsbereich „Kommunikationstechnologien“ zuständigen

Projektträger im DLR
- Kommunikationstechnologien -
Linder Höhe
51147 Köln
Tel.: 02203 601-3643
Internet: http://www.dlr.de/pt_it/kt

Ansprechpartner: Markus Sailler

beauftragt.

Die Vordrucke für förmliche Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2. Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger Mikrosystemtechnik VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens zum 15.12.2006 Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter: Internet in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen sollen einen Umfang von 20 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten. Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für die Mikrosystemtechnik bzw. Kommunikationstechnik erläutert werden.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten muss eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Die Gliederung der Projektskizze sollte die im Folgenden aufgeführten Kapitel umfassen und auf die jeweils aufgeführten Themen eingehen:

  1. Ziele
    • Thema des Verbundprojektes,
    • Gesamtziel des Verbundprojektes und Zusammenfassung der Projektbeschreibung,
    • Bezug des Verbundprojektes zu dieser Bekanntmachung,
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Verbundprojektes.
  2. Struktureller Aufbau des Verbundes
    • Projektkoordinator (Konsortialführer) und Kontaktdaten (Name des Koordinators mit Anschrift sowie Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail Adresse),
    • beteiligte Unternehmen und Einrichtungen (Adresse, Ansprechpartner, Anzahl Mitarbeiter, Gründungsjahr, letzter Jahresumsatz),
    • Umsetzungskette (Forschung, Industrie, Anwender),
    • bisherige Arbeiten der Verbundpartner insbesondere mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes,
    • Funktion der Partner im Verbund
    • Industriebeirat (nur bei wissenschaftlichen Vorprojekten).
  3. Vorhabensbeschreibung, Gesamtkonzept
    • Problembeschreibung,
    • Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik,
    • Thematische Zielsetzung mit Bezug zur Bekanntmachung und zum Rahmenprogramm Mikrosysteme bzw. IT-Forschung 2006.
  4. Beschreibung des Arbeitsplanes
    • Beschreibung der Arbeitspakete und der Arbeitsteilung der Projektpartner,
    • Gantt-Chart,
    • Meilensteine mit Abbruchkriterien,
    • Arbeitsteilung mit Darstellung der Teilaktivitäten, ggf. Zuordnung der verschiedenen Arbeitsschritte zu den jeweiligen Projektpartnern, Zusammenarbeit mit Dritten, Vernetzung der Partner untereinander.
  5. Verwertungsplan
    • Wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten,
    • Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen,
    • Vermarktungskonzept mit Zeithorizont:
      • Wie sollen die Projektergebnisse nach Ablauf des Vorhabens genutzt werden?
      • Welcher Partner kann welche Teilergebnisse (auch außerhalb des Kernprojektziels) vermarkten?
      • Wie groß werden die erzielbaren Umsätze / Einsparungen sein?
    • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung,
    • Konzept zum Ergebnistransfer in projektfremde Anwendungen und Brachen,
    • Beabsichtigter Umgang mit Rechten und Patenten,
    • Wirkung auf Arbeitsplätze und ökologische Aspekte.
  6. Notwendigkeit der Zuwendung
    • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko der Verbundpartner,
    • grobes finanzielles Mengengerüst,
    • tabellarische Finanzierungsübersicht,
    • ggf. Beiträge anderer Geldgeber,
    • mögliche Finanzierung durch die Europäische Union.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT unter folgender Telefonnummer Kontakt aufzunehmen: 030 / 31 00 78-1 01.
Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3. Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität der Projektskizze und Anwendungsbezug,
  • Neuheit und Innovationsgehalt des Lösungsansatzes,
  • Vollständigkeit der Wertschöpfungskette,
  • Zusammensetzung des Verbundes und Qualifikation der Partner,
  • KMU-Ausrichtung,
  • Qualität des Verwertungskonzeptes, insbesondere wirtschaftliches Potenzial,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Zur Erstellung förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
BMBF und Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.

7.4. Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahren (vgl. 7.3) erfolgreich gewesen und sollen im Rahmen eines F&E-Unterauftrages in die Verbundprojekten eingebunden werden bzw. sind zur Antragstellung aufgefordert worden, besteht für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine weitere Förderung. Die dafür benötigten Mittel können für eine „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ zum obigen Themenfeld beantragt werden. Thema und Inhalt dieses 2. separaten Förderantrags müssen mit obigem Projektthema in Zusammenhang stehen. Die thematische Nähe muss aber weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, etc.) erhalten Sie beim BMBF Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen“ Heinemannstr. 2, 53173 Bonn, Tel.: 0228/ 57-3275, ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 03.08.2006

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Finking Dr. Dietz