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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Förderrichtlinie „BioChancePLUS“ im Rahmenprogramm „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten“

Vom 05.10.2006

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hat in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, am Standort Deutschland Voraussetzungen zu schaffen, um die technologischen und wirtschaftlichen Potenziale der Biotechnologie zu erschließen. Insbesondere mit den Förderaktivitäten zum modellhaften Aufbau von Biotechnologie-Regionen sowie zur gezielten Unterstützung von Forschungsvorhaben im Rahmen der BMBF-Förderaktivität "BioChance" ist seit Ende der 90er Jahre eine Ausrichtung auf eine Kommerzialisierung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse der Biotechnologie eingeleitet worden. Im Fokus der Förderung standen Projekte, die von neu gegründeten und jungen innovativen Biotechnologie-Unternehmen, teilweise in Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Universitäten, durchgeführt wurden. Dies hat wesentlich zum Aufbau einer im europäischen Vergleich führenden Anzahl deutscher Biotechnologie-Unternehmen beigetragen.

Aktuell geht es darum, den Prozess der Konsolidierung und des Wachstums der jungen Biotechnologie-Unternehmen zu flankieren und gleichzeitig Raum für neue Entwicklungen der Technologie und für Vernetzungs- und Verwertungsstrategien zu schaffen. Dabei ist mehreren Entwicklungsrichtungen Rechnung zu tragen.
Einerseits ist infolge der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein beschleunigter Wandel der Geschäftsstrategien der Biotechnologie-Unternehmen zu beobachten. Durch die verstärkte Orientierung auf Produktentwicklungen und die gleichzeitige Ausrichtung auf die kurzfristige Erzielung von Umsätzen, z. B. durch Serviceleistungen, versuchen die Unternehmen, den aktuellen Konsolidierungsprozess zu bewältigen. Im Hinblick auf die sich weiterhin stürmisch entwickelnden Biowissenschaften wird andererseits Forschung und Entwicklung auch zukünftig einen überproportionalen Anteil an der Geschäftstätigkeit der jungen Biotechnologie-Unternehmen ausmachen. Dabei wird die Biotechnologie zunehmend mit anderen Technologien zusammenwachsen und sukzessive in andere Wirtschaftszweige diffundieren. In der jetzigen Reifungsphase sind strategische Allianzen, Kooperationen und Firmennetzwerke zwischen jungen Biotechnologie-Unternehmen, aber auch mit anderen Unternehmen, die zunehmend auf der Biotechnologie basierende Verfahren nutzen oder nutzen wollen, von besonderer Bedeutung.

Ziel ist es, die wissenschaftlichen und technischen Stärken sowie die finanziellen Ressourcen der beteiligten Unternehmen zu bündeln, dadurch den Innovationsprozess zu beschleunigen und die Produktorientierung zu verstärken.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinie, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind anwendungsorientierte, risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die dem Bereich der modernen Biotechnologie zuzuordnen sind und eine entscheidende Rolle für die antragstellenden Firmen bei der Positionierung am Markt spielen.

Priorität erhalten Forschungsprojekte, die die Technologiebasis der jungen Biotechnologie-Unternehmen verbreitern. Förderwürdig sind insbesondere

  • Projekte der Verbundforschung mehrerer kleiner oder mittlerer Unternehmen (KMU), die damit einen größeren Teil der Wertschöpfungskette abdecken, im besonderen Maße Kooperationsprojekte zwischen jungen Biotechnologie-Unternehmen und mittelständischen Unternehmen, die bisher keine eigenen Biotechnologie-Aktivitäten verfolgt haben;
  • Projekte der Verbundforschung von KMU und Forschungseinrichtungen zur Beschleunigung des Technologietransfers und
  • strategische Allianzen zwischen KMU und Großunternehmen, ggf. unter Einschluss von Forschungseinrichtungen zur Erleichterung des Marktzugangs.

Darüber hinaus können auch innovative und wissenschaftlich anspruchsvolle Einzelvorhaben von KMU gefördert werden.

Bei der Auswahl der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben wird berücksichtigt, inwieweit sich zusätzliche Mobilisierungseffekte (Arbeitsplatzeffekte, Firmenansiedlungen, Investitionen, Ausbildungsplätze), bei regionen-übergreifenden Projekten auch in mehreren Regionen, ergeben werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm ( http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm )der Europäischen Kommission. Das bedeutet, dass die Unternehmen weniger als 250 Beschäftigte, einem Jahresumsatz von höchstens 40 Mio.€ oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 27 Mio.€ haben und nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmenanteile im Besitz von Unternehmen sind, welche die KMU-Kriterien nicht erfüllen. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen die nicht die KMU-Kriterien erfüllen antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, dass Unternehmen für die Erfindungs- oder Patentanteile, die auf den Arbeiten einer Forschungseinrichtung beruhen, ein marktübliches Entgelt zahlen. Vor der Förderentscheidung muss bereits eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner zu bestimmten vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden, die einem https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf zu entnehmen sind.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte kurz in einem Antrag auf nationale Fördermittel dargestellt werden.

5. Art und Umfang der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlagen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilslinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogene Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden

  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die " Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98)",
  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)".

7.Verfahren

7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Durchführung der Förderaktivität „BioChancePLUS“ hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Tel.: 02461/61 2480
Fax: 02461/61 2730
E-Mail: b.neuss@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj/biochanceplus

beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.

Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) (auch für Projektskizzen) wird hingewiesen.

7.2 Einreichung und Bewertung von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig.

Dem Projektträger sind in der ersten Stufe Projektskizzen zuzuleiten, die maximal 10 DIN A4-Seiten (Schriftgrad 12) umfassen. Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Skizze für alle Partner einzureichen. Es wird empfohlen, die Skizze folgendermaßen zu gliedern:

  1. Thema und Zielsetzung des Verbundvorhabens,
  2. Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Patentlage,
  3. Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation
  4. detaillierter Arbeitsplan, Arbeitspakete der Verbundpartner,
  5. Kostenplan (Muster unter http://www.fz-juelich.de/ptj/biochanceplus ),
  6. Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit),
  7. Kurzdarstellung der beantragenden Unternehmen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils sowie Beitrag des Vorhabens zur Gesamtstrategie des Unternehmens.

Es steht den Antragstellern frei, im oben vorgegebenen Umfang weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung der Projektskizze von Bedeutung sind.

Außerdem ist das Formular „easy-Skizze“ (s. 7.1) auszufüllen und elektronisch lesbar (HD, CD, E-Mail) zu übermitteln.

Den Antragstellern wird empfohlen, Projektskizzen unter Beratung durch die Koordinierungsstellen in der jeweiligen Biotechnologie-Region zu erstellen. Eine Liste der regionalen Ansprechstellen ist auf der Internetseite des Projektträgers einsehbar. Bei Vorhaben, die die Zusammenarbeit von Firmen unterschiedlicher Regionen vorsehen, sollten sich die Koordinierungsstellen der jeweiligen Regionen im Vorfeld abstimmen. Eine damit einhergehende Vernetzung der Regionen ist gewollt.

Aus der Vorlage von Projektskizzen kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen werden rechtzeitig unter http://www.fz-juelich.de/ptj/biochanceplus veröffentlicht. Es ist beabsichtigt, zwei Auswahlrunden im Frühjahr und Herbst eines Jahres durchzuführen. Weitere Informationen sind direkt beim Projektträger und auf dessen Internetseite erhältlich.

Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen können jedoch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei der Bewertung der Projektskizzen werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

  • wissenschaftlich- technische Qualität des Konzeptes unter besonderer Berücksichtigung der Interdisziplinarität,
  • Neuheit, Originalität und Kohärenz der Forschungsansätze sowie deren klare Fokussierung auf die jeweiligen Kernkompetenzen der beteiligten Partner,
  • Kommerzialisierungsperspektive, Markt, Umsatz- und Beschäftigungspotenziale,
  • Beitrag des Projektes zur zukünftigen Positionierung der Unternehmen am Markt,
  • wissenschaftliche und Management-Kompetenz der beteiligten Personen und Unternehmen,
  • bei Projekten der Verbundforschung: Nutzen, Qualität, Umfang und Intensität der geplanten Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette,
  • Plausibilität der Finanzplanung inkl. Finanzierung der Eigenanteile,
  • Risikobewertung für die Umsetzung und Anwendbarkeit,
  • Risikoteilung zwischen beantragendem Unternehmen, Projektpartnern und öffentlicher Hand.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Auf der Grundlage der vorgelegten Projektskizzen erfolgt unter Anwendung der Bewertungskriterien eine Prioritätensetzung. Dabei werden bereits laufende Fördermaßnahmen und geplante Forschungsprojekte berücksichtigt. Weiterhin wird berücksichtigt, welchen Stellenwert das Projekt für die Biotechnologie-Regionen hat. Das Ergebnis der Bewertung wird dem Verfasser der Projektskizze mitgeteilt.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Projektkoordinatoren der ausgewählten Projektskizzen zur Einreichung eines förmlichen Projektantrags aufgefordert. Für eine zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung sind die formgebundenen Anträge spätestens zwei Monate nach der Aufforderung beim Projektträger ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.

Über eine Förderung entscheidet der Zuwendungsgeber nach pflichtgemäßem Ermessen, ggf. unter Hinzuziehung von Beratern.

Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Anträge zu fördern, stehen die Anträge im Wettbewerb zueinander.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu §44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 5.10.2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Warmuth