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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministerium für Bildung und Forschung der Förderrichtlinie BIONA - Bionische Innovationen für nachhaltige Produkte und Technologien.

Die Förderrichtlinie „BIONA Bionische Innovationen für nachhaltige Produkte und Technologien" konkretisiert die Hightech-Strategie der Bundesregierung im sektoralen Innovationsfeld Umwelttechnologien. Die Hightech-Strategie (HTS) ist eine ressortübergreifende Initiative für eine zukunftsweisende Innovationspolitik. Durch die Gestaltung innovationsgerechter Rahmenbedingungen, dem Aufbau strategischer Partnerschaften zwischen Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft und größerem Wettbewerb sollen zukünftig vermehrt Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte überführt werden.

Die Förderrichtlinie und ihre Umsetzung stehen daher unter den zentralen Leitgedanken der Hightech-Strategie: Die Kräfte von Wissenschaft und Wirtschaft sollen durch die Finanzierung von Verbundprojekten gebündelt, der innovative Mittelstand sowie die Unterstützung von jungen High-Tech-Unternehmen prioritär gefördert werden. Durch die Einbeziehung von innovativen Wirtschaftsunternehmen soll die wirtschaftliche Nutzung der Entwicklungen vorangetrieben und eine schnelle Verbreitung von neuen Technologien ermöglicht werden. Insgesamt zielt die Förderrichtlinie im Sinne der Hightech-Strategie auf Stärkung der internationalen Position Deutschlands.

Die Bionik zeichnet sich durch ausgesprochene Interdisziplinarität und ein breites Einsatzspektrum bionischer Innovationen aus, wie etwa die Erzeugung von künstlichen Oberflächen mit Lotuseffekt aufgezeigt hat.

Ganz im Zentrum der Bionik-Förderrichtlinie steht daher die Entwicklung von technischen Prototypen und Demonstrationsmodellen nach biologischen Vorbildern sowie die Untersuchung ihrer nachhaltigen Anwendbarkeit.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Die Bionik nutzt das große Repertoire an Erfindungen in der belebten Natur, um durch gezielte Übertragung von Strukturen, Konstruktionsprinzipien oder Funktions- und Verfahrensweisen zur Verbesserung der Lösung technischer Aufgaben zu gelangen. Insbesondere die in der Evolution aller biologischen Systeme erfolgte Optimierung auf Ressourcen- und Energieeffizienz bietet eine hervorragende Chance für mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft. Diese Bekanntmachung zielt darauf ab, mittels Hochtechnologien dieses Potenzial der natürlichen Vorbilder zur Generierung sowohl ökologisch nachhaltiger als auch wettbewerbsfähiger Produkte und Technologien zu erschließen.

Die Bionik zieht einen wesentlichen Teil ihrer Innovationskraft aus der Verbindung zwischen der biologischen Grundlagenforschung und den stark gestiegenen technischen Möglichkeiten der heutigen Industriegesellschaft. So können durch den Einsatz hoch entwickelter Untersuchungsmethoden neue biologische Erkenntnisbereiche erschlossen und durch den Einsatz innovativer Techniken zukunftsweisende und nutzbringende Anwendungen hervorgebracht werden, die selbst wiederum maßgeblich zum technischen Fortschritt beitragen.

Bis es von der bionischen Idee zum marktfähigen Produkt kommt, ist – ähnlich wie bei anderen, nicht-bionischen Entwicklungsvorhaben – in vielen Fällen ein langer Weg zurückzulegen. Ein entscheidender Schritt auf diesem Weg ist die erfolgreiche technische Umsetzung der energie- und ressourcenoptimierten Vorbilder der belebten Natur in funktionsfähige Modelle und Prototypen der menschlichen Technik. Von überzeugungsfähigen Demonstrationsmodellen hängt es maßgeblich ab, ob innovative Ansätze aus dem „Ideenpool Natur" zur Marktreife geführt werden und somit zum nachhaltigen Wirtschaften beitragen können.

Ziel der Fördermaßnahme ist die Umsetzung innovativer bionischer Ansätze in Prototypen und Demonstrationsmodelle als Wegbereitung für eine industrielle und wirtschaftliche Anwendbarkeit. Dazu sollen strukturelle, funktionale und verfahrenstechnische Prinzipien aus der belebten Natur in technische oder andere anwendungsorientierte Disziplinen übersetzt und in Richtung wettbewerbsfähiger Produkte und Verfahren weiter entwickelt werden.

Die Anwendung der geförderten bionischen und zugleich umweltfreundlichen Innovationen soll mit zukunftsweisenden Effekten die Nachhaltigkeit in der Wirtschaft voran treiben, d. h. die Umwelt entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit von deutschen Unternehmen - insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) - stärken.

Die Fördermaßnahme berücksichtigt Ergebnisse der Studie „Potenziale und Anwendungsperspektiven der Bionik" des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) sowie eine Befragung von Fachleuten aus Wissenschaft und Wirtschaft zum Thema „Bionische Innovationen für nachhaltige Produkte und Technologien". Sie soll im aktuellen BMBF-Rahmenprogramm „Forschung für die Nachhaltigkeit" besonders zu dem Ziel beitragen, das Potenzial der Bionik für nachhaltige Produkte und Technologien verstärkt nutzbar zu machen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie und der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis sowie der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu bionischen Innovationen für nachhaltige Produkte und Technologien.

Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Es werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gefördert, die dem dargestellten Zuwendungszweck entsprechen.

Es sollen Forschungsprojekte gefördert werden, in denen die Stärke der Bionik demonstriert wird, die Querschnittstechnologien der Hightech-Strategie zu nutzten, um nachhaltige, anwendungsnahe Innovationen hervorzubringen. Diese Querschnittstechnologien sind: Nanotechnologien, Biotechnologie, Mikrosystemtechnik, Optische Technologien, Werkstofftechnologien und Produktionstechnologien (HTS Kap. III).

Durch die neuen Möglichkeiten der Hochtechnologien kann das enorme Innovationspotenzial der Bionik gewinnbringend erschlossen und in praxisrelevante Entwicklungen überführt werden. Aufgrund ihres interdisziplinären Charakters greift die bionische Forschung in konkreten Forschungsprojekten meist auf Methoden und Erkenntnisse verschiedener o.g. High-Tech-Felder zurück. Daraus ergeben sich spezifische Forschungsbereiche für die Bionik. Die zu fördernden bionischen Innovationen können aus folgenden Forschungsbereichen stammen:

  • Materialien und Stoffe (Chemikalien, Materialverbünde, funktionale Mikro-, Nanostrukturen sowie Ober- und Grenzflächen)
  • dynamische Systeme (Sensorik, Lokomotion, Aktorik, Robotik, Mikrosystemtechnik; Biomechatronik)
  • statische Konstruktionen (Leichtbau, Architektur, Design und Ästhetik, Flug-, Fahr- und Schwimmkörper)
  • Prozesse (Impuls-, Wärme- und Stofftransport und -umwandlung; z. B. für biosolare Wasserstoffproduktion oder Gebäudelüftungssysteme)
  • Datenübertragung und -verarbeitung (Information, Kommunikation, evolutionäre Optimierung)
  • Organisationsformen (Industrielle Ökologie, Management und Modelle zum bionischen Wissenstransfer)

Auch Vorschläge aus anderen Bereichen sind willkommen, soweit sie ein besonders hohes Innovations- und Nachhaltigkeitspotenzial aufweisen und den u. g. Bewertungskriterien entsprechen.

Die Hightech-Strategie der Bundesregierung sieht vor, die Kräfte von Wissenschaft und Wirtschaft zu bündeln. Dazu sollen in dieser Förderrichtlinie Wissenschaft und Wirtschaft in anwendungsbezogenen Projekten kooperieren (HTS, Kap. II.1 und III). Im Rahmen von BIONA können daher zum einen anwendungsorientierte Forschungsprojekte in Zusammenarbeit mit Unternehmen der deutschen Wirtschaft beantragt werden (siehe 2.1). Eine Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen in diesen Forschungsprojekten wird dabei ausdrücklich begrüßt (HTS Kap. II.2).

Zum anderen soll BIONA zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beitragen (HTS Kap. II.5) und bietet für Nachwuchsforschergruppen die Möglichkeit, Projekte zu den o.g. Forschungsgebieten zu beantragen (siehe 2.2).

2.1 Bionik Umsetzungsprojekte

Schwerpunktmäßig sollen durch diese Förderrichtlinie FuE-Projekte gefördert werden, die die Potenziale der Bionik für wettbewerbsfähige, umweltgerechte und nachhaltige Innovationen ausschöpfen. Mit Hilfe der Bionik sollen Entwicklungsimpulse für neuartige, umweltgerechte und wettbewerbsfähige Produkte gegeben werden. Dadurch soll der Innovationsvorsprung deutscher Technik im globalen Markt weiter ausgebaut werden. Die Naturwissenschaftler sollen durch diese Förderrichtlinie angeregt werden, die Erkenntnisse der biologischen Grundlagenforschung im Hinblick auf eine technische Umsetzung nutzbar zu machen. Umgekehrt sollen die Entwickler und Konstrukteure angeregt werden, die lebende Natur systematisch als Ideenquelle zu nutzen.

Eine Erreichung dieses Ziels geht einher mit der interdisziplinären Vernetzung der verschiedenen Fachdisziplinen, sowie einer intensiven Kooperation zwischen Partnern aus Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen.

Die Bewertung der eingehenden Projektvorschläge wird sich daran orientieren, inwieweit sie das Potenzial besitzen für:

  • Umweltentlastungen (qualitativ und quantitativ, speziell bezogen auf die Nachhaltigkeitsindikatoren der Bundesregierung, z. B. Energie- und Rohstoffeffizienz, Transportintensität, Schadstoffbelastung der Luft)
  • die Wirtschaftlichkeit der entwickelten Innovationen
  • die Entwicklung wettbewerbsfähiger Produkte und Technologien
  • eine überzeugende Demonstration der Leistungsfähigkeit der Bionik für Produkt- und Technologieentwicklungen.

In den Projektvorschlägen muss das Konzept für die Umsetzung der Projektergebnisse (Abläufe, Planungen, Unternehmenspolitiken zur wirtschaftliche Verwertung, Schutzrechtsanmeldungen, Prototypen, Publikationen) dargelegt sein. Dazu gehören auch Aktivitäten im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie zur universitären Ausbildung und zum Wissenstransfer.

Zuwendungsvoraussetzung ist eine Beteiligung von Wirtschaftsunternehmen.

2.2 Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Bionik

Die Zielsetzung der formulierten Programmschwerpunkte erfordert in hohem Maße eine starke Vernetzung von Arbeitsgruppen und Forschungsdisziplinen. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderung sind Jungwissenschaftler aufgerufen, in interdisziplinärer Zusammenarbeit zum Ausbau einer fachübergreifenden und die verschiedenen Forschungseinrichtungen vernetzenden Kooperationsstruktur beizutragen. Die entsprechende Unterstützung durch die jeweiligen Einrichtungen, in denen jüngere Wissenschaftler beschäftigt sind, ist eine notwendige Voraussetzung hierfür.

Es ist beabsichtigt, das Hineinwachsen von Nachwuchsgruppen in das Wissenschaftsnetzwerk zu unterstützen und zugleich herausragenden jüngeren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Leitung einer Forschungsgruppe zu eröffnen, um sich damit für die spätere Übernahme von Leitungsfunktionen in der Wissenschaft zu qualifizieren.

Die Antragsteller sollen eigenständige wissenschaftliche Forschergruppen auf dem Gebiet der Bionik einrichten. Die Organisationsform dieser Gruppen ist der Fragestellung des geplanten Projekts anzupassen. Dies kann durch zwei Ansätze erfolgen:

  • Anbindung der Nachwuchsgruppe an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung, die die Arbeitgeberfunktion übernimmt und die notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellt
  • Eine Zusammenarbeit in Form eines Netzwerkes, das aus räumlich unterschiedlichen Forschungslabors besteht (die Mitglieder der Netzwerkgruppe verbleiben i.d.R. in ihren Heimatinstitutionen).

In jedem Fall soll die Forschergruppe fachlich unabhängig und eigenverantwortlich zuständig sein für die Ausarbeitung des Forschungsplans und der Finanzplanung, für die Durchführung des gesamten Vorhabens sowie für die Ergebnisverwertung. Die Auswahl des Forschungsthemas muss aus den unter Punkt 2 genannten thematischen Bereichen erfolgen. Neben anwendungsbezogenen Problemstellungen können hier auch eher wissenschaftliche Grundsatzfragen bearbeitet werden.

In die Förderung können - je nach Qualität der eingereichten Anträge - bis zu sieben Nachwuchsgruppen aufgenommen werden.

Die Bewertung der eingehenden Projektvorschläge wird sich daran orientieren, inwieweit sie das Potenzial besitzen für:

  • Umweltentlastungen (qualitativ und quantitativ, speziell bezogen auf die Nachhaltigkeitsindikatoren der Bundesregierung, z. B. Energie- und Rohstoffeffizienz, Transportintensität, Schadstoffbelastung der Luft)
  • Ansätze zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Produkte und Technologien
  • eine überzeugende Demonstration der Leistungsfähigkeit der Bionik für Produkt- und Technologieentwicklung.

Anträge zu diesem Förderbereich können von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bis 35 Jahre gestellt werden. Überschreitungen dieser Altersgrenze sind in begründeten Ausnahmefällen möglich (z. B. Kinderbetreuung, zweiter Bildungsweg, Auslandsaufenthalt). Die Auswahl der in die Förderung aufzunehmenden Nachwuchsgruppen erfolgt im Wettbewerb entsprechend der wissenschaftlichen Qualität der Anträge.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Forschungseinrichtungen und andere Institutionen sowie in Deutschland produzierende Unternehmen - insbesondere KMU - bzw. juristische Personen, die innovative Beiträge zur Umsetzung bionischer Ideen in nachhaltige Produkte und Technologien liefern können.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Antragsteller müssen bereit sein, arbeitsteilig im Rahmen von Verbundprojekten partnerschaftlich übergreifende Problemlösungen zu erarbeiten.

Die Partner eines „Verbundprojekts" haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die dem entsprechenden https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) zu entnehmen sind.

Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft der Teilnehmer zur Zusammenarbeit mit einem Begleitvorhaben zur Integration und zu Öffentlichkeitsarbeit und Transfer voraus.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen ist im nationalen Förderantrag kurz darzustellen.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Umweltforschung und –technik
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel.: 0228/3821-565
Fax: 0228/3821-540
E-Mail: umwelttechnik@dlr.de

beauftragt. Ansprechpartner sind Herr Keil und Herr Dr. Sliwka.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy" (auch für Projektskizzen) wird dringend empfohlen.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Es ist ein zweistufiges Förderverfahren vorgesehen. Zunächst sind dem Projektträger aussagefähige Projektskizzen vorzulegen, und zwar bis zu jeweils folgenden Stichtagen:

  • 28.02.2007
  • 29.02.2008

Die jeweiligen Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Folgetermine werden ggf. an gleicher Stelle rechtzeitig bekannt gegeben.

Projektskizzen sollen möglichst unter Nutzung von „easy" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) elektronisch erstellt werden, ergänzt durch eine Vorhabenbeschreibung von maximal 10 DIN A4-Seiten. Zusätzlich zur elektronischen Version auf CD-Rom oder Diskette ist eine Vorlage in Schriftform (10-fach) erforderlich.

Die Vorhabensbeschreibung muss folgende Gliederung berücksichtigen:

  1. Ziel- und Problemstellung, ausgehend vom Stand der Technik und des Wissens
  2. Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und des Arbeitsprogramms
  3. Darstellung des bionischen Ansatzes, des Anwendungspotenzials, der umweltentlastenden Effekte und Angaben zur Wirtschaftlichkeit und ggf. gesellschaftlicher Bedeutung
  4. Eigene Expertise (Vorarbeiten, Publikationen, bisherige Förderung)
  5. Kooperationspartner und Arbeitsteilung
  6. Erfolgsaussichten und Umsetzungskonzepte (aus wissenschaftlicher und/oder technischer Sicht; wirtschaftliche und andere Nutzungsmöglichkeiten)
  7. Abschätzung des Zeit- sowie Kostenrahmens (benötigte Fördermittel und Eigenmittel).

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Bei der Auswahl und Bewertung der Projektskizzen lassen sich BMBF und Projektträger von Experten beraten, die mit den relevanten Disziplinen bzw. vorgesehenen Anwendungen vertraut sind. Dabei werden insbesondere die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:

  • Innovationspotenzial
  • klare Zugehörigkeit zur bionischen Forschung
  • technisches und wirtschaftliches Umsetzungspotenzial
  • Potenzial für Nachhaltigkeit (Umwelt- und Ressourcenschonung, Wirtschaftlichkeit, Arbeitsplätze, Arbeitsicherheit und sonstige)
  • Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und anderen Partnern

Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung der Projektskizzen schriftlich informiert.

Die Antragsteller der ausgewählten Projektskizzen werden in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den dann nach abschließender Prüfung entschieden wird. Dabei wird angestrebt, die Förderentscheidungen so rechtzeitig zu treffen, dass die Vorhaben innerhalb von 4 Monaten nach Einreichung des vollständigen förmlichen Antrags und aller weiteren erforderlichen Unterlagen beginnen können.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 20.10.2006.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Riehl