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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zum „Arbeitsgruppenwettbewerb Glykobiotechnologie“ im Rahmenprogramm „Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten“

Vom 01.11.2006

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt durch den „Arbeitsgruppenwettbewerb Glykobiotechnologie“ das aufstrebende Technologiefeld der Glykobiotechnologie nachhaltig an deutschen Forschungsinstitutionen zu etablieren und eine international herausragende Exzellenzentwicklung mit Spitzenkräften aus dem In- und Ausland zu unterstützen.

Hervorragend ausgewiesene Arbeitsgruppen erhalten dabei die Möglichkeit, anwendungsorientierte Forschungsansätze in der Glykobiotechnologie zu verfolgen und dadurch wissenschaftlich attraktive Kristallisationspunkte zu schaffen. Die Förderung herausragender Spitzenteams soll die Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Deutschland erhöhen und berufliche Perspektiven für qualifizierte Wissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in Deutschland verbessern.

Die Glykobiotechnologie ist ein Themengebiet der Lebenswissenschaften mit hohem Innovationspotenzial. Komplexe Zuckerstrukturen, die Glykane, beeinflussen ein breites Spektrum biologischer Prozesse wie die Zellkommunikation, die Organisation von Geweben, die Migration und die Speicherung von Informationen. Diese Eigenschaften führten dazu, dass nach der Entzifferung des menschlichen Genoms und der aufgenommenen Erforschung des Proteoms nun verstärkt die komplexen Zuckerstrukturen in den Fokus biowissenschaftlicher und medizinischer Forschung rücken. Veränderungen oder Störungen der Struktur der Glykane haben weit reichende Konsequenzen für die Entstehung und den Verlauf von Krankheiten. Durch Strukturaufklärung und neue Erkenntnisse über biologische Funktionen von Glykanen sowie moderne Synthesemethoden wurden Entwicklungen angestoßen, Glykane in der Diagnostik und Therapie unterschiedlicher Krankheiten wie Infektionen und Entzündungen oder Krebs einzusetzen. Auf dem Gebiet der Glykosilierungsoptimierung von Biopharmaka und Antikörper-Wirkstoffen zeichnet sich bereits heute ein erhebliches marktrelevantes Potenzial ab. Die dynamische Entwicklung der Glykobiotechnologie ist eng verbunden mit technischen Fortschritten der Massenspektroskopie, HPLC und Kernmagnetresonanzsprektroskopie. Erste Erfolge bei Hochdurchsatzverfahren zur Glykan-Analyse oder -Synthese wurden bereits erzielt.

An diese Entwicklungen sollen die Arbeitsgruppen anknüpfen und der Glykobiotechnologie neue dynamische Impulse geben. Traditionell gewachsene Alleinstellungsmerkmale in Deutschland sollen gezielt ausgebaut und die Exzellenzentwicklung an besonders innovativen Grenzgebieten vorangebracht werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Das BMBF gewährt Zuwendungen nach Maßgabe der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Bis zu 12 Arbeitsgruppen können gefördert werden, die aus einem Wettbewerb hervorgehen (Einzelheiten s. Nr. 7). Im Einzelnen sollen folgende wissenschaftliche Zielsetzungen verfolgt werden:

  • Aufklärung der Struktur von Glykanen
  • Design und Synthese von Glykanen
  • Aufklärung der Funktion von Glykanen in biologischen Systemen
  • Entwicklung von Produktinnovationen

Von den Arbeitsgruppen sollen Themen behandelt werden, die im Grenzbereich zwischen Biologie und ihren Nachbardisziplinen, wie Chemie, Physik, Mathematik, Informatik, Ingenieurwissenschaften, Nanotechnologie etc. angesiedelt sind und die einen anwendungsorientierten Ansatz verfolgen.

3. Antragstellung/Zuwendungsempfänger

Herausragende deutsche oder ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die promoviert oder habilitiert sind und bereits Erfahrung in der Leitung einer Arbeitsgruppe besitzen, können unmittelbar Projektskizzen einreichen. Die Antragstellung erfolgt nach einer Vorauswahl der eingegangenen Projektskizzen gemeinsam mit der aufnehmenden Forschungseinrichtung (deutsche Hochschule oder außeruniversitäre Forschungsinstitute), die formal Zuwendungsempfänger wird und die Arbeitsgruppe bei der Verwaltung der Fördermittel unterstützten soll. Sie ist verpflichtet, die Mittel ausschließlich im Rahmen der gewährten Zuwendung zu verwenden. Insbesondere muss durch Zusicherung der Weiterführung der Arbeitsgruppe nach Ablauf der BMBF-Förderung gewährleistet sein, dass die von der Fördermaßnahme angestrebte Nachhaltigkeit erreicht wird.

4. Zuwendungsvoraussetzungen und Bewertungskriterien

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jeweils aufnehmende Hochschule oder Forschungseinrichtung der Arbeitsgruppe die zur Durchführung des Projektes erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und sonstige Infrastruktur) zur Verfügung stellt und den Leiter oder die Leiterin in allen Belangen unterstützt. Eine entsprechende Erklärung der aufnehmenden Einrichtung ist der gemäß Nr. 7.2 vorzulegenden Projektskizze beizufügen.

Die Projektskizze, die einen Umfang von 5 Schreibmaschinenseiten nicht überschreiten sollten, sollen kurz gefasste Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

  • Antragsteller; aufnehmende Institution
  • verbindliche Zusicherung der aufnehmenden Einrichtung, die erforderliche Finanzierung der Arbeitsgruppe nach dem Auslaufen der BMBF-Finanzierung für eine Verstetigungsphase von mindestens drei weiteren Jahren in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stellen
  • Thema und wissenschaftliche Zielsetzung des Projektes
  • Darstellung der nachhaltigen Einbettung der Arbeitsgruppe in den Forschungskontext der Einrichtung
  • Stand der Forschung
  • Geplante Methodik
  • Vorgesehene Arbeiten und grober Zeitplan
  • Kurzer wissenschaftlicher Werdegang und derzeitiges Arbeitsverhältnis
  • Liste der wichtigsten Publikationen und ggf. Patente

Kriterien für die Bewertung sind neben der Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen vor allem

  • die wissenschaftliche Originalität des Projektes
  • Qualifikation des Antragstellers und seine Eignung als Projektleiter
  • der voraussichtliche Beitrag des Projektes zum Wissenszuwachs in der Glykobiotechnologie
  • der Anwendungsbezug

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für die ausgewählten Arbeitsgruppen werden Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Folgende Ausstattung kann beantragt werden:

  • Personal (soweit nicht Stammpersonal)
    • 1 Gruppenleiter (bis zu TVöD E 15),
    • 1-2 Postdoc, je nach technischem Aufwand (bis zu TVöD E 13),
    • 1-2 Doktoranden, je nach technischem Aufwand (bis zu 1/2 TVöD E 13),
    • 1-2 TA, je nach technischem Aufwand,
    • Investitionen: je nach technischem Aufwand,
    • Verbrauchsmaterialien: je nach technischem Aufwand

Die Förderung wird für einen Zeitraum von zunächst 3 Jahren gewährt.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die jeweils gültigen allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

Für Zuwendungen auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Projektträger des BMBF und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Förderaktivität hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den

Projektträger Jülich (PTJ)
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Tel.: 02461-61-4859
Fax: 02461-61-2730
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

Ansprechpartnerin: Frau Dr. Boermans (h.boermans@fz-juelich.de) beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.

Vordrucke für einen förmlichen Förderantrag, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die Nutzung des elektronischen Antragsystems „easy“ (auch für Projektskizzen) wird hingewiesen.

7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst sind bis zum 26.01.2007 in deutscher oder englischer Sprache Projektskizzen mit einem Umfang von maximal 5 Schreibmaschinenseiten, Schriftgröße Arial 12, dem Projektträger vorzulegen. Aus der Vorlage einer Projektskizze können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
In einer zweiten Verfahrensstufe werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber zur förmlichen Antragstellung in deutscher Sprache aufgefordert.

Die förmlichen Anträge werden sowohl von der Jury als auch von externen Fachgutachtern beurteilt. Die Förderung ist abhängig vom positiven Ausgang der Antragsprüfung.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 1. November 2006
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Warmuth