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Bekanntmachung : Datum:

der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung des Forschungsprofils der Fachhochschulen in den Fachprogrammen „Profil - Neue Technologien (Profil-NT)“

Vom 02.02.2007

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Fachhochschulen haben auf vielen anwendungsnahen Technologiefeldern eine ausgewiesene Forschungs- und Transferkompetenz. Diese Kompetenz möchte das BMBF zum Nutzen der Wirtschaft stärker in seine themenorientierte Projektförderung einbinden. Allerdings ist die dazu erforderliche Beteiligung von Fachhochschulen an den Verbundprojekten der BMBF-Fachprogramme derzeit noch gering und soll deshalb intensiviert werden.

Die anwendungsorientierte Forschung an den Fachhochschulen hat sich seit Beginn der neunziger Jahre erfolgreich entwickelt. Wesentliche Voraussetzungen hierfür waren öffentliche Förderprogramme wie z. B. das BMBF-Programm FH3 und seine Vorläufer und Verbesserungen im strukturellen FuE-Umfeld infolge der Verankerung der anwendungsnahen Forschung als gesetzliche Aufgabe der Fachhochschulen in allen Bundesländern.

Leitlinie des aktuellen BMBF-Programms „Forschung an Fachhochschulen“ ist die ‚Stärkung der Verbundfähigkeit’ durch die Förderung von interdisziplinären, wirtschaftnahen und hochschulübergreifenden Forschungsverbünden. Im Rahmen der Maßnahmen „FHprofUnd“ und „IngenieurNachwuchs“ wird die Kooperation mit Unternehmen (v.a. KMU) und weiteren Partnern verbindlich vorgegeben. Dadurch ist mittelfristig ein erster vorbereitender Schritt zur stärkeren Beteiligung von Fachhochschulen an den Fachprogrammen unternommen worden.
Auch die Ausschreibung einer „Vorbereitenden Maßnahme“ im Juni 2006 diente dazu, den Fachhochschulen eine erfolgreiche Beteiligung an den Fachprogrammen zu ermöglichen. In diesem Sinne wurden Projektteams in Fach- bzw. Forschungsbereichen bei der Vorbereitung und Umsetzung konkreter Beteiligungen an Verbundprojekten unterstützt. Die Erarbeitung strategischer Überlegungen über mögliche künftige Beteiligungen der Fachhochschulen an den BMBF-Fachprogrammen war dabei mit eingeschlossen.

Im Rahmen der vorliegenden (dritten) Maßnahme „Profil - Neue Technologien (Profil-NT)“ wird den Fachhochschulen, die sich mit einem besonders herausragenden Forschungsbeitrag erfolgreich an einem Verbundprojekt der Fachprogramme beteiligen, eine zusätzliche Fördermöglichkeit gewährt. Diese Maßnahme, die direkt mit Förderbekanntmachungen der BMBF-Fachprogramme gekoppelt wird, zielt darauf ab, bereits nachgewiesene hohe Forschungskompetenzen zu vertiefen oder zu erweitern. Damit soll die Fachhochschule nachhaltiger in Verbundprojekte eingebunden, das Profil der Fachhochschule als Forschungspartner weiter gestärkt und die Vernetzung mit der jeweiligen Fachcommunity gefördert werden.

Die Fachprogramme, in deren Rahmen den Fachhochschulen Antragsmöglichkeiten zu „Profil-NT“ eröffnet werden, werden in einer laufend aktualisierten Liste der Fachprogramme auf der BMBF-Homepage aufgeführt.

1.2 Rechtsgrundlage

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung vom Dezember 2003 nach Art 91 b GG zur Förderung der Forschung an Fachhochschulen.

Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie in Verbindung mit den Richtlinien des BMBF für Anträge auf Projektförderung (auf Ausgabenbasis) und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Fördermaßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die zur Durchführung erforderlichen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungsprojekte, die thematisch auf Verbundvorhaben aufbauen, an denen sich Fachhochschulen erfolgreich beteiligt haben. Mit einem im Rahmen von Profil NT geförderten Projekt (ProfilNT-Projekt) soll eine weitere Stärkung der bereits nachgewiesenen Forschungskompetenz der Fachhochschule unterstützt werden. Maßnahmen in diesem Sinne sind zum Beispiel:

  • Ausweitung der nachgewiesenen Forschungskompetenzen der Fachhochschule auf weitere Anwendungsfelder (ggf. zusammen mit Unternehmen der Region);
  • Vertiefung dieser Forschungskompetenzen mit dem Ziel der Erschließung neuer Kenntnisse (z.B. auch im Rahmen forschungsorientierter Masterabschlüsse und kooperativer Promotionen oder zur Anmeldung eines Patents).

Kriterien der Auswahl und Begutachtung der Anträge für ein ProfilNT-Projekt sind u. a.:

  • Innovationshöhe und wissenschaftlich-technische Qualität des beantragten Projektes;
  • Erweiterung/Verstärkung der wissenschaftlichen Forschungskompetenz der Fachhochschule hinsichtlich künftiger Themenstellungen des zugrunde liegenden Fachprogramms oder anderer Fachprogramme;
  • Bildung von Netzwerken mit Partnern aus der Wirtschaft und der Wissenschaft in der Region und darüber hinaus;
  • Beitrag zur Schärfung bzw. Herausbildung des Forschungsprofils der Fachhochschule (im Hinblick auf die Fachprogramme und auf andere Fördermöglichkeiten);
  • Sichtbare forschungspolitische Positionierung und Ausrichtung der Fachhochschule und
  • ggf. Einbindung von Forschungsnachwuchs (z.B. in Promotionsvorhaben).

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Fachhochschulen, die als Verbundpartner oder Unterauftragnehmer an einem bewilligten Verbundprojekt teilnehmen, das im Rahmen eines der Fachprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert wird (siehe hierzu 1.1., Liste der Fachprogramme).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Vorhaben müssen thematisch, zeitlich und finanziell voneinander abgrenzbar sein; sie dürfen noch nicht begonnen worden sein.

Für das zu beantragende ProfilNT-Projekt gilt, dass es mit einem aus einem Fachprogramm geförderten Verbundprojekt in einem thematischen Zusammenhang stehen soll. Es muss sich aber soweit davon unterscheiden, dass Doppelförderungen und Querfinanzierungen ausgeschlossen sind. Bei der Antragstellung ist – neben dem Thema – ein einprägsamer Kurztitel für das Vorhaben anzugeben. Der Antrag muss die zur Beurteilung der Angemessenheit und Notwendigkeit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Er bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen und Auflagen eine Zuwendung gewährt werden kann.

Für die Antragstellung zu einem ProfilNT-Projekt gelten die in den Ausschreibungen der relevanten Fachprogramme veröffentlichten Voraussetzungen.

Die Fachhochschule muss als Partner oder Unterauftragnehmer eines Verbundprojekts das Auswahl- bzw. Entscheidungsverfahren zu einem der in Frage kommenden Fachprogramme erfolgreich durchlaufen haben. Die Förderung im Rahmen eines der relevanten Fachprogramme des BMBF wird für die Bewilligung des ProfilNT-Projekts vorausgesetzt.

Die Anträge sind mit dem elektronischen Antrags-System easy-AZA (Antrag für eine Zuwendung auf Ausgabenbasis) zu erstellen. Mit dem Antrag muss eine Vorhabenbeschreibung des geplanten Projektes vorgelegt werden, in der die folgenden Punkte besonders zu berücksichtigen sind:

  • Kurze Beschreibung des Beitrags der Fachhochschule zu dem Verbundvorhaben, das dem geplanten ProfilNT-Projekt zugrunde liegt;
  • Erläuterung der thematischen Nähe des beantragten ProfilNT-Projektes zu dem zugrunde liegenden Verbundvorhaben;
  • Herausstellung der Unterschiede zwischen beiden Projekten zum Ausschluss von Doppelförderungen;
  • Darstellung der weiteren Stärkung des Forschungspotentials der Hochschule durch das ProfilNT-Projekt;
  • Darlegung der Strategie der Hochschule zur Profilbildung im Hinblick auf die Fachprogramme und auf weitere Fördermöglichkeiten.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Jede Fachhochschule, die die Voraussetzungen nach Punkt 4. erfüllt, kann einen Antrag stellen.

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100% gefördert werden können. Das Sitzland trägt durch Bereitstellung der Grundausstattung (Personal- und Sachausstattung) mindestens 10% der Gesamtkosten der Projekte. Die Förderhöchstsumme für ein ProfilNT-Projekt beträgt maximal 260.000 € und darf eine Laufzeit von 36 Monate nicht überschreiten.

Zuwendungsfähig sind:

  • Personalmittel sowie Sachmittel (Geräte, Messtechnik u. ä. mit Ausnahme der Grundausstattung);
  • Mittel für die Freistellung von Fachhochschulprofessoren bzw. deren Vertretung. Dies schließt auch Maßnahmen ein, bei denen Professoren und Professorinnen vorübergehend in Forschungseinrichtungen außerhalb der Hochschulen tätig sind;
  • Mittel zur Vorbereitung und Durchführung des Wissens- und Personaltransfers.

Mittel für Patentanmeldungen können ggf. gesondert beantragt werden (BNBest-BMBF98, Ziff. 5), d.h. hierfür müsste zu einem späteren Zeitpunkt ein Antrag gestellt werden.

Die Projektmittel sollen im Schwerpunkt zur Finanzierung von Forschungspersonal dienen. Der Anteil der Sachmittel an den Gesamtausgaben soll grundsätzlich 30 % nicht überschreiten. Anträge, bei denen es sich ausschließlich oder primär um die Beschaffung von Geräten und Anlagen handelt, können nicht gefördert werden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil des Zuwendungsbescheides werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Anforderung von Unterlagen

Die Durchführung der Fördermaßnahme obliegt dem BMBF. Anträge sind an das BMBF, Referat 515, Heinemannstraße 2, D-53175 Bonn zu richten. Ansprechpartner im BMBF sind für fachliche Fragen Herr Christian Stertz (0228 99 57 3397) und für administrative Fragen Herr Alfred Schneeloch (0228 99 57 3468).

Das für die Erstellung der Antragsformulare erforderliche elektronische Antragssystem easyAZA kann über das Internet unter der Adresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen werden. Achtung: Bitte verwenden Sie nur die aktuelle Version von easyAZA.

Das System easy bietet als Hilfsfunktion Erläuterungen zu Gliederung und Inhalt der ausführlichen Vorhabenbeschreibung an. Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können ebenfalls unter der o. g. Adresse abgerufen werden. Sie wurden zusätzlich in die Hilfsfunktion des Systems easy integriert.

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Anträge werden vom BMBF in Zusammenarbeit mit dem für das jeweilige Fachprogramm zuständigen Projektträger nach den oben zu 2. genannten Kriterien bewertet.
Auf der Grundlage der fachlichen Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

  • Berichte sind gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) vorzulegen. In den Sachberichten muss auch dargelegt werden,
  • welche Ergebnisse das ProfilNT-Projekt im Hinblick auf die Forschungskompetenz und das Forschungsprofil der Hochschule zeigt;
  • die künftige Aktivitäten in Richtung auf die Fachprogramme aussehen sollen;
  • welche Empfehlungen die Hochschule für weiterführende Maßnahmen abgibt.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 25.01.2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

A. Eickmeyer-Hehn